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   BGH, 06.07.1979 - I ZR 96/77   

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https://dejure.org/1979,690
BGH, 06.07.1979 - I ZR 96/77 (https://dejure.org/1979,690)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1979 - I ZR 96/77 (https://dejure.org/1979,690)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1979 - I ZR 96/77 (https://dejure.org/1979,690)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Werbung eines Möbeleinzelhändlers - Werbung mit zehn Häusern für den Verkauf der Ware in einer Stadt - Auslegung und Subsumtion des Begriffes "Haus" - Bezeichnung einzelner Verkaufsstellen als (selbständige) "Häuser"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 886
  • MDR 1980, 119
  • GRUR 1980, 60
  • DB 1979, 2483
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 126/98

    Stich den Buben - Unbillige Behinderung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse;

    Dafür spricht auch, daß für den landwirtschaftlichen Betrieb eines einzelnen Winzers die Bezeichnung "Weingut" gebräuchlich ist (vgl. BayObLG GRUR 1972, 659; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl., § 3 UWG Rdn. 386; Koch, Weinrecht, 4. Aufl., Stand: Oktober 1999, Stichwort "Weingut", Ziff. 3.3.1) und der Firmenbestandteil "Haus" nach den Feststellungen des Berufungsgerichts jedenfalls traditionell von Unternehmen mit gewisser (örtlicher) Bedeutung verwendet wird (vgl. BGH, Urt. v. 6.7.1979 - I ZR 96/77, GRUR 1980, 60, 61 - 10 Häuser erwarten Sie; Urt. v. 10.2.1982 - I ZR 65/80, GRUR 1982, 491, 492 - Möbel-Haus; BayObLG BB 1990, 2357; Baumbach/Hefermehl aaO § 3 UWG Rdn. 376; Bokelmann, Firmen- und Geschäftsbezeichnungen, 4. Aufl. 1997, Rdn. 182 a, 205 f.).
  • OLG Brandenburg, 09.12.1999 - 11 U 180/99

    Haftung des Bauherrn für Schäden an Nachbargebäuden durch Boden- und

    Grob fahrlässig handelt, wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen unterlässt und nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (RGZ 163, 106; BGH NJW 1980, 886).
  • OLG Nürnberg, 27.01.1994 - 8 U 2961/93

    Versicherungsschutz bei Zusammenstoß eines Kfz mit einem auf der Fahrbahn

    Das ist dann der Fall, wenn schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (vgl. BGH NJW 80, 886; 92, 3236).
  • LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 6 O 161/99

    Schadensersatz einer Fluggesellschaft gegen einen Flughafenbetreiber wegen

    Infolgedessen kann, sollten die genannten Mitarbeiter de~ Beklagten auf der Grundlage der Versuche eine Schwerentflammbarkeit oder gar Nichtbrennbarkeit des Dämmmaterials angenommen, nur davon gesprochen werden,daß sie die Augen vor dem verschlossen, wie dies im gegebenen Fall jedem einleuchten müßte, seinerzeit also grob fahrlässig handelten (vgl. BGH NJW 1980, S. 886, 888; BGH VersR 1983, S. 1011).
  • OLG Oldenburg, 25.09.2001 - 12 U 84/01

    Anspruch einer Brandschadenversicherung gegen den Brandverursacher nach

    Dies ist zu bejahen, wenn einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchtet ( BGHZ 10, 16, 74 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52] ; 89, 161 [BGH 05.12.1983 - II ZR 252/82] ; BGH NJW 1980, 886, 888 und 1992, 3236 ).
  • LG Köln, 08.08.2007 - 26 O 667/04

    Geltendmachung von Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung; Befreiung

    Grobe Fahrlässigkeit liegt bereits dann vor, wenn schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (BGH, NJW 1980, 886; VersR 1983, 1011).
  • OLG Nürnberg, 26.06.1997 - 8 U 162/97

    Unzumutbare Behandlungsmethoden

    Letztere hat nämlich zur Voraussetzung, daß schon einfache, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jeden einleuchten mußte (BGH NJW 80, 886, 888; VersR 83, 1011).
  • OLG Braunschweig, 14.10.1993 - 1 U 16/93

    Ersatz des Wiederbeschaffungswertes eines Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt

    Keinesfalls kann festgestellt werden, daß der Zeuge die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, also schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und das nicht beachtet hätte, was in der konkreten Situation jedem hätte einleuchten müssen, wie es Voraussetzung für grobe Fahrlässigkeit wäre (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH, VersR. 1983, 1011; NJW 1980, 886, 888).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.1992 - 5 U 47/91

    Rückzahlungsanspruch eines Wohngebäudeversicherers und Hausratsversicherers wegen

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  • OLG Nürnberg, 28.04.1994 - 8 U 3768/93

    Nachweis der groben Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers

    Zu Unrecht meint der Kläger, daß dieses Verhalten seines Sohnes nicht zu der Schlußfolgerung berechtige, daß dieser auch subjektiv grob verkehrswidrig, ja leichtsinnig gehandelt habe und ihm vorzuwerfen sei, daß er das nicht beachtet hat, was in der gegebenen Situation jedem einleuchten mußte (vgl. BGH NJW 1980, 886, 888; Versicherungsrecht 1983, 1011).
  • FG Bremen, 26.11.1998 - 497257K 1

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH

  • OLG Nürnberg, 07.03.1996 - 8 U 2564/95
  • OLG Nürnberg, 28.10.1993 - 8 U 1179/93

    Hinweise auf einen vorgetäuschten Versicherungsfall wegen Entwendung eines KFZ

  • BGH, 10.02.1982 - I ZR 65/80

    Begriff des Hauses

  • OLG München, 11.03.1992 - 30 U 837/91

    Regreß nach § 640 RVO - Nichtbeachtung von Auflagen des Technischen

  • OLG Nürnberg, 23.11.1995 - 8 U 2224/95
  • OLG Nürnberg, 29.10.1992 - 8 U 1484/92

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls

  • LG Potsdam, 10.12.1997 - 4 O 393/97

    Klage eines Hauseigentümers gegen die Hausverwaltung wegen Fehler bei der

  • LG München I, 08.08.2006 - 33 O 15177/05
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