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   BGH, 13.06.1980 - I ZR 96/78   

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BGH, 13.06.1980 - I ZR 96/78 (https://dejure.org/1980,1300)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1980 - I ZR 96/78 (https://dejure.org/1980,1300)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1980 - I ZR 96/78 (https://dejure.org/1980,1300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattung vorprozessualer Kosten - Eingetragenes Warenzeichen - Androhung von Löschungsanträgen

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 224
  • MDR 1981, 24
  • GRUR 1980, 1074
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus BGH, 13.06.1980 - I ZR 96/78
    Diese Rechtsprechung (vgl. BGHZ 52, 393 - Fotowettbewerb; BGH GRUR 1973, 384 - Goldene Armbänder) beruht auf der Voraussetzung, daß der Abgemahnte in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB als Störer anzusehen ist, weil er gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften - dort §§ 1 bzw. 3 UWG - verstoßen hat und dieser Störzustand noch andauert bzw. eine Wiederholung des Wettbewerbsverstoßes zu befürchten ist.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine analoge Anwendung der prozessualen Kostentragungsregelung der §§ 91 ff ZPO für die Erstattung von Kosten in Betracht kommen kann, die die vorprozessuale Aufforderung zur Erfüllung eines bestimmten Anspruchs verursacht hat (vgl. zur Darstellung des Streitstandes BGHZ 52, 393, 394 ff).

  • BGH, 21.02.1975 - I ZR 18/74

    Sicherungsfähigkeit eines Wortzeichens, das nur aus kennzeichnungsschwachen

    Auszug aus BGH, 13.06.1980 - I ZR 96/78
    Das folgt auch daraus, daß es durch eine spätere (erstmalige oder erneute) Benutzungsaufnahme wieder zum Vollrecht erstarken kann, womit die Löschungsreife entfällt und das Zeichenrecht, wenn auch gegebenenfalls unter einem relativen Prioritätsverlust gegenüber zwischenzeitlich erwachsenen Rechten, seinen vollen Rechtsschutz wieder erlangt (vgl. BGH GRUR 1975, 370, 371 - Protesan).
  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus BGH, 13.06.1980 - I ZR 96/78
    Diese Rechtsprechung (vgl. BGHZ 52, 393 - Fotowettbewerb; BGH GRUR 1973, 384 - Goldene Armbänder) beruht auf der Voraussetzung, daß der Abgemahnte in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB als Störer anzusehen ist, weil er gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften - dort §§ 1 bzw. 3 UWG - verstoßen hat und dieser Störzustand noch andauert bzw. eine Wiederholung des Wettbewerbsverstoßes zu befürchten ist.
  • BGH, 03.03.1972 - I ZB 7/70
    Auszug aus BGH, 13.06.1980 - I ZR 96/78
    Auch für dieses Verfahren ist die Kostenfrage unabhängig von dem Ausgang des Verfahrens dahin geregelt, daß der Antragsteller und der Zeicheninhaber ihre Kosten Jeweils selbst zu tragen haben (BPatG 18, 226, 228, vgl. auch BGH GRUR 1972, 600, 601 - Lewapur).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Wird jemand unberechtigt als angeblicher Schuldner mit einer Forderung konfrontiert und entstehen ihm bei der Abwehr dieser Forderung Kosten, dann kommen als Anspruchsgrundlage für einen Ersatzanspruch regelmäßig culpa in contrahendo, positive Vertragsverletzung (jetzt §§ 280, 311 BGB) oder die deliktischen Vorschriften (§§ 823, 826 BGB) in Betracht (Bork in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., vor § 91 Rn. 18; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., vor § 91 Rn. 11), möglicherweise - so die Auffassung der Klägerin - auch Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB; vgl. dazu BGHZ 52, 393, 399 f.; BGH, Urteil vom 13. Juni 1980 - I ZR 96/78 - NJW 1981, 224; Hösl, aaO, S. 139 ff.).
  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die

    Auch § 683 BGB, den der Bundesgerichtshof (BGHZ 52, 393, 399 f, Urteile vom 2. März 1973 - I ZR 5/72 = NJW 1973, 901, 903 und vom 13. Juni 1980 - I ZR 96/78 = NJW 1981, 224, vgl. auch Urteil vom 12. April 1984 - I ZR 45/82 = NJW 1984, 2525) als Grundlage für die Erstattung der einem Wettbewerbsverein durch den mit anwaltlicher Hilfe erfolgten Ausspruch einer Abmahnung entstandenen Kosten bejaht hat, ist hier nicht anwendbar.

    Schließlich scheidet auch die in den vom Berufungsgericht zitierten Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 52, 393, Urteile vom 13. Juni 1980 a. a. O. und 7. Oktober 1982 - III ZR 148/81 = NJW 1983, 284) als Grundlage für die Erstattung vorprozessualer Rechtsverfolgungskosten erwogene entsprechende Anwendung der §§ 91 ff ZPO im vorliegenden Fall schon deswegen aus, weil nach dem vom Kläger zur Begründung seines Ersatzanspruches vorgetragenen Sachverhalt die Erstattungspflicht der Beklagten aufgrund unerlaubter Handlung, Verschuldens bei Vertragsschluss bzw. positiver Vertragsverletzung in Betracht kommt; es fehlt mithin an der für eine analoge Anwendung der §§ 91 ff ZPO als Anspruchsgrundlage erforderlichen Gesetzeslücke (Stein/Jonas/Leipold, 20. Aufl., vor § 91 Rdn. 14; Becker/Eberhardt a. a. O. S. 128 ff).

  • OLG Koblenz, 03.09.2021 - 12 U 752/21

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Beerdigung Übernahme der Kosten einer

    Als solche kommen vertragliche, vertragsähnliche (§§ 280, 311 BGB ), deliktische (§§ 823, 826 BGB ) oder auch Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht (§§ 677 ff. BGB ; vgl. dazu BGHZ 52, 393, 399 f.; BGH, Urteil vom 13. Juni 1980 - I ZR 96/78 - NJW 1981, 224 ).
  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 83/86

    Kostenerstattungsanspruch unter Ehegatten

    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits für das Beweissicherungsverfahren (Urteil vom 7. Oktober 1982 aaO) sowie für den Fall entschieden, daß nach dem Klagevortrag andere Anspruchsgrundlagen (insbesondere aus Verschulden beim Vertragsschluß oder positiver Vertragsverletzung) in Betracht kommen (Urteil vom 30. April 1986 - VIII ZR 112/85 - NJW 1986, 2243, 2245); in Wettbewerbs- und Warenzeichensachen ist die Frage ausdrücklich offengelassen worden (vgl. BGHZ 52, 393, 396; Urteil vom 13. Juni 1980 - I ZR 96/78 - NJW 1981, 224).
  • BGH, 13.12.1984 - IX ZR 89/84

    Ersatz von Anwaltskosten des Drittschuldners

    Voraussetzung dafür wäre jedenfalls - ebenso wie für einen Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung oder für einen Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683, 670 BGB) gegen einen Störer im Sinne des § 1004 BGB (vgl. dazu BGHZ 52, 393, 399) -, daß die Beklagte widerrechtlich in Rechte der Klägerin eingegriffen hätte (vgl. BGH, Urt. v. 13. Juni 1980 - I ZR 96/78 = NJW 1981, 224).
  • BGH, 07.10.1982 - III ZR 148/81

    Erstattung der dem Antragsgegner eines unzulässigen Beweissicherungsantrags

    Dabei kann offenbleiben, ob die Vorschriften über die verfahrensrechtliche Kostentragungspflicht überhaupt als Anspruchsgrundlage dafür in Betracht kommen, vorprozessuale Kosten im Klagewege zu erhalten (vgl. zum Meinungsstand BGHZ 52, 393, 394 ff. und Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. vor § 91 Rdn. 14; vgl. auch BGH Urteil vom 13. Juni 1980 - I ZR 96/78 = NJW 1981, 224).
  • OLG Koblenz, 09.07.2014 - 5 U 684/12

    Ansprüche wegen Verletzung einer rechtlichen Sonderbeziehung mit dem Gegenstand

    Als solche kommen vertragliche, vertragsähnliche (§§ 280, 311 BGB ), deliktische (§§ 823, 826 BGB ) oder auch Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht (§§ 677 ff. BGB ; vgl. dazu BGHZ 52, 393, 399 f.; BGH, Urteil vom 13. Juni 1980 - I ZR 96/78 - NJW 1981, 224 ).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2009 - 24 U 9/09

    Erstattungspflicht des Mieters hinsichtlich außergerichtlicher Kosten des

    Die Vorschriften der §§ 683, 677, 670 BGB, die der Bundesgerichtshof als Grundlage für die Erstattung der einem Wettbewerbsverein durch den mit anwaltlicher Hilfe erfolgten Ausspruch einer Abmahnung entstandenen Kosten bejaht hat (vgl. BGH NJW 1970, 243; NJW 1973, 901; NJW 1981, 224; NJW 1984, 2525) sind nicht anwendbar, weil die Abwehr des von der Beklagten geltend gemachten Rechts kein objektiv fremdes mit Fremdgeschäftsführungswillen getätigtes Geschäft (vgl. Vossler MDR 2009, 300) bzw. keine dem Interesse und mutmaßlichen Willen der Beklagten entsprechende Maßnahme ist (vgl. BGH NJW 1986, 2243; NJW 2007, 1458).
  • BGH, 22.09.1983 - I ZR 166/81

    shop-in-the-shop

    Für den aus §§ 683, 670 BGB begründeten Anspruch kommt es nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 52, 393 - Fotowettbewerb; GRUR 1973, 384 - WRP 1973, 263 - Goldene Armbänder; GRUR 1980, 1074 - Aufwendungsersatz) entscheidend darauf an, daß die Tätigkeit dem Geschäftsherrn nützlich war und seinem wirklichen oder mutmaßlichen Willen entsprach.
  • OLG Brandenburg, 11.04.2016 - 1 U 13/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung einer kritischen Äußerung über

    Wird jemand unberechtigt als angeblicher Schuldner mit einer Forderung konfrontiert und entstehen ihm bei der Abwehr dieser Forderung Kosten, dann kommen als Anspruchsgrundlage für einen Ersatzanspruch regelmäßig vertragliche Pflichtverletzungen gemäß §§ 280, 311 BGB (früher culpa in contrahendo bzw. positive Vertragsverletzung) oder die deliktischen Vorschriften (§§ 823, 826 BGB) in Betracht (Bork in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., vor § 91 Rdnr. 18; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., vor § 91 Rdnr. 11), möglicherweise auch Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB; vgl. dazu BGHZ 52, 393, 399 f.; BGH, Urteil vom 13. Juni 1980 - I ZR 96/78 - NJW 1981, 224; Hösl, a. a. O., S. 139 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2008 - 2 U 34/07

    EAS-Etikett

  • KG, 04.08.2006 - 5 W 47/06

    Abmahnobliegenheit bei einer markenrechtlichen Löschungsklage wegen Verfalls

  • LG München I, 08.12.1999 - 7 HKO 14840/99

    Keine Kostenerstattung bei Serienabmahnung

  • BGH, 22.09.1983 - I ZR 167/81

    Betreiben von Kaufhäusern - Vermietung von Geschäftsfläche für den Betrieb von

  • LG Düsseldorf, 20.12.2001 - 4a O 26/01

    Aufrechterhaltung eines Versäumnisurteils in einem Verfahren wegen

  • LG München I, 08.12.1999 - 9 HKO 14840/99

    Webspace

  • LG Düsseldorf, 25.08.1998 - 4 O 396/97
  • LG Düsseldorf, 30.06.2005 - 4a O 263/04

    Sonnenschutz-Segel für Markisen

  • AG Hannover, 28.03.2002 - 526 C 17919/01

    Zur Zulässigkeit der Verwendung der Domain arbeitsrecht-hannover.de durch eine

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