Rechtsprechung
   BGH, 09.09.2010 - I ZR 98/08   

Volltextveröffentlichungen (10)

mehr
  • damm-legal.de

    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG; 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Fall 2 HWG
    Bonuspunkte in Apotheken doch zulässig?

  • IWW
  • it-recht-kanzlei
  • NWB SteuerXpert START
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Apothekenrecht: Rabatte verstoßen gegen arzneimittelrechtliche Preisbindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifizierung einer Werbegabe i.R.e. Publikumswerbung im Wert von einem Euro als eine geringwertige Kleinigkeit nach dem Heilmittelwerbegesetz ( HWG ); Vereinbarkeit eines über einen bestimmten Geldbetrag lautenden Gutscheins mit arzneimittelpreisrechtlichen Bestimmungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsrecht - Wert einer Werbegabe an Apothekenkunden

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    BGH entscheidet über Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

mehr
  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Euro ja - Taler nein

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BGH erlaubt Apotheken Bonuspunkte von geringem Wert

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rabatte und Zugaben durch Apotheken verboten

  • lampmann-behn.de (Kurzinformation)

    Rabatte und Zugaben bei verschreibungspflichtigen Medikamenten sind verboten

  • pfitzer-law.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Prämien- und Rabattaktionen in Apotheken

  • nh24.de (Pressebericht, 09.09.2010)

    BGH erlaubt Apotheken Bonussystem

  • lto.de (Kurzinformation)

    Apothekenwerbung, bei der pro verkauftem Medikament dem Kunden ein Bonuspunkt im Wert von einem Euro gutgeschrieben wird, ist zulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • ftd.de (Entscheidungsbesprechung)

    Preisbindung statt Kundenbindung

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Apotheken-Bonussysteme: Arzneimittelpreisbindung statt Kundenbindung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 2010, 1133
  • BB 2010, 2314
  • BB 2010, 2769



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)  

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07  

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Als geringwertige Kleinigkeiten sind daher nur kleinere Zugaben anzusehen, die sich als Ausdruck allgemeiner Kundenfreundlichkeit darstellen (BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08 Rn. 22 - Bonuspunkte; vgl. ferner Gerstberger/Reinhart in Gröning aaO § 7 HWG Rn. 32; Mand in Prütting aaO § 7 HWG Rn. 43).
  • OLG Celle, 15.10.2012 - 13 U 60/12  

    Verstoß des Apothekers gegen die Arzneimittelpreisbindung durch Beteiligung an

    aa) Die in diesem Rahmen relevanten Bestimmungen der § 78 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 AMG, § 1 Abs. 1 und 4, § 3 AMPreisV sind nach ihrem Zweck dazu bestimmt, den (Preis-)Wettbewerb unter den Apotheken zu regeln und stellen damit Marktverhaltensregelungen i.S. § 4 Nr. 11 UWG dar (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08, juris Rn. 19; Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 193/07, juris Rn. 22; Köhler in ders./Bornkamm, a. a. O., § 4 UWG Rn. 11.138).

    bb) Ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung liegt vor, wenn der Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis abgibt, oder wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08, a. a. O. Rn. 15).

    Nach dem Sinn und Zweck der Regelung fallen unter diesen Begriff allein Gegenstände von so geringem Wert, dass eine relevante unsachliche Beeinflussung der Werbeadressaten als ausgeschlossen erscheint; als geringwertige Kleinigkeiten sind daher nur kleinere Zugaben anzusehen, die sich als Ausdruck allgemeiner Kundenfreundlichkeit darstellen (BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08, juris Rn. 22).

    Die Auslegung des § 78 AMG dahin, dass auch der deutsche Apotheker erfasst wird und er daher mangels Einhaltung der Mindestpreise nach § 4 Nr. 11 wettbewerbswidrig handelt, ist jedenfalls mit Blick auf die Zielsetzung des § 78 AMG und der AMPreisV geboten, wonach eine flächendeckende und gleichmäßige Versorgung mit günstigen Arzneimitteln gewährleistet werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08, juris Rn. 14).

  • VG Osnabrück, 14.03.2011 - 6 B 94/10  

    Arzneimittelrechtliche Untersagungsverfügung

    Ein derartiger Verstoß liegt nämlich nicht nur dann vor, wenn der Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der AMPreisV zu berechnenden Preis an seine Kunden abgibt, sondern auch dann, wenn er für das betreffende Arzneimittel zwar den korrekten Preis ansetzt, seinen Kunden beim Erwerb des Arzneimittels zugleich jedoch Vorteile gewährt, die den Erwerb des Arzneimittels für diese wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. BGH, U. v. 09.09.2010 - I ZR 98/08 -, juris = GRUR 2010, 1133; U. v. 09.09.2010 - I ZR 193/07 -, juris = NJW 2010, 3721, jew. m.w.N.; Nds. OVG, B. v. 20.06.2008, aaO).

    Vielmehr hat der BGH in seinen Urteilen vom 09.09.2010 (vgl. Rn. 13 u. 17 im Verfahren I ZR 98/08; Rn. 15 u. 19 im Verfahren I ZR 193/07) die Gewährung wirtschaftlicher Vorteile im oben umschriebenen Sinne unmissverständlich als Verstoß gegen die im AMG und in der AMPreisV enthaltenen Preisbindungsvorschriften qualifiziert und dies mit dem mit dieser Preisbindung verfolgten Gesetzeszweck, eine flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen, begründet (vgl. insoweit Rn. 14 im Verfahren I ZR 98/08; Rn. 16 im Verfahren I ZR 193/07).

    Die nachfolgenden Ausführungen (Rn. 20 ff. im Verfahren I ZR 98/08 bzw. Rn. 23 ff. im Verfahren I ZR 193/07) betreffen dagegen ausschließlich die Frage, inwieweit die Gewährung derartiger Vorteile i.S.d. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG wettbewerbsrechtlich relevant ist, was der BGH sodann im Einzelnen anhand der Maßstäbe des § 7 Abs. 1 HWG untersucht und insoweit eine bestimmte (wettbewerbsrechtliche) "Spürbarkeitsschwelle" für erforderlich gehalten hat.

    Diese Frage ist jedoch streng zu unterscheiden von der (im vorliegenden Fall zu bejahenden) Frage, ob eine bestimmte Werbe- bzw. Marketingaktion einen Verstoß gegen die öffentlich-rechtlichen Preisbindungsvorschriften darstellt; dies hat auch der BGH in den genannten Entscheidungen (Rn. 18 im Verfahren I ZR 98/08; Rn. 21 im Verfahren I ZR 193/07) unter Hinweis darauf, dass die Regelungen des Arzneimittelpreisrechts und des - in erster Linie dem Verbraucherschutz dienenden - Heilmittelwerberechts unterschiedliche Zielsetzungen aufweisen, ausdrücklich klargestellt (ebenso Nds. OVG, B. v. 20.06.2008, aaO; Wesser, Anmerkung zum Urteil des BGH vom 09.09.2010 - I ZR 98/08 -, juris; Mand, Rabatte und Zugaben durch Apotheken, NJW 2010, 3681 ).

    Demgemäß muss im vorliegenden Verfahren auch nicht darüber entschieden werden, ob der Wert des vom Antragsteller gewährte Rezeptbonus die im Urteil des BGH vom 09.09.2010 (- I ZR 98/08 -, Rn. 22) umschriebene "Spürbarkeitsschwelle" überschreitet oder nicht.

mehr
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 94/11  

    Ausgabe von Einkaufsgutscheinen durch Apotheken bei Abgabe

    Dieser scheitere auch nicht an einer etwaigen Nichtüberschreitung der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris) zu berücksichtigenden wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle.

    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    (1) Die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle bei einer unternehmensbezogenen (Image-)Werbung bzw. das Vorliegen nur "geringwertiger Kleinigkeiten" im Falle einer produktbezogenen Werbung i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG ist in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 09.09.2010) hinsichtlich des Wertes und der Ausgestaltung verschiedener Kundenbindungssysteme näher ausdifferenziert worden: Während im Falle des "Punktesammelsystems" einer Präsenzapotheke, bei dem ein Punkt pro verschreibungspflichtigem Medikament ausgegeben wurde und bei Erreichen von zehn Punkten eine Gutschrift in Höhe von 10, 00 EUR oder eine Erstattung der Praxisgebühr erfolgen sollte, eine geringwertige Kleinigkeit bejaht wurde (I ZR 98/08) wurde im Falle einer Versandapotheke, die für jedes Rezept mit zwei verschriebenen Arzneimitteln einen Einkaufsgutschein über 5, 00 EUR ausstellte, eine Überschreitung der Spürbarkeitsschwelle angenommen (I ZR 37/08).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 26/09  

    Wettbewerbsrecht - Bonussystem der Apotheken kann wettbewerbswidrig sein

    Auch wenn bei einer Publikumswerbung im Hinblick auf die leichtere Beeinflussbarkeit der Werbeadressaten von einer eher niedrigen Wertgrenze auszugehen ist, überschreitet in diesem Bereich eine Werbegabe im Wert von 0, 50 Euro die Wertgrenze nicht (BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08 Rn. 22 - Bonuspunkte; vgl. ferner Gerstberger/Reinhart in Gröning aaO § 7 HWG Rn. 32; Mand in Prütting aaO § 7 HWG Rn. 43).
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 125/08  

    Wettbewerbsrecht - Bonussystem der Apotheken kann wettbewerbswidrig sein

    Auch wenn bei einer Publikumswerbung im Hinblick auf die leichtere Beeinflussbarkeit der Werbeadressaten von einer eher niedrigen Wertgrenze auszugehen ist, überschreitet in diesem Bereich eine Werbegabe mit einem Wert von rund 0, 40 EUR oder auch 0, 50 EUR die Wertgrenze nicht (BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08 Rn. 22 - Bonuspunkte; vgl. ferner Gerstberger/Reinhart in Gröning aaO § 7 HWG Rn. 32; Mand in Prütting aaO § 7 HWG Rn. 43).
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 37/08  

    Wettbewerbsrecht - Bonussystem der Apotheken kann wettbewerbswidrig sein

    Da bei einer Publikumswerbung zudem - im Hinblick auf die leichtere Beeinflussbarkeit der Werbeadressaten - von einer niedrigeren Wertgrenze auszugehen ist, überschreitet in diesem Bereich eine Werbegabe im Wert von 5 Euro die Wertgrenze (BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08, Rn. 22 - Bonuspunkte; vgl. ferner Gerstberger/Reinhart in Gröning aaO § 7 HWG Rn. 32; Mand in Prütting aaO § 7 HWG Rn. 44, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 95/11  

    Ausgabe von Einkaufsgutscheinen durch Apotheken bei Abgabe

    Dieser scheitere auch nicht an einer etwaigen Nichtüberschreitung der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris) zu berücksichtigenden wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle.

    Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

    (1) Die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle bei einer unternehmensbezogenen (Image-)Werbung bzw. das Vorliegen nur "geringwertiger Kleinigkeiten" im Falle einer produktbezogenen Werbung i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG ist in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 09.09.2010) hinsichtlich des Wertes und der Ausgestaltung verschiedener Kundenbindungssysteme näher ausdifferenziert worden: Während im Falle des "Punktesammelsystems" einer Präsenzapotheke, bei dem ein Punkt pro verschreibungspflichtigem Medikament ausgegeben wurde und bei Erreichen von zehn Punkten eine Gutschrift in Höhe von 10, 00 EUR oder eine Erstattung der Praxisgebühr erfolgen sollte, eine geringwertige Kleinigkeit bejaht wurde (I ZR 98/08) wurde im Falle einer Versandapotheke, die für jedes Rezept mit zwei verschriebenen Arzneimitteln einen Einkaufsgutschein über 5, 00 EUR ausstellte, eine Überschreitung der Spürbarkeitsschwelle angenommen (I ZR 37/08).

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 134/10  

    Auftragsbestätigung

    Insoweit ist über die Revision der Beklagten durch (echtes) Teil-Versäumnisurteil und im Übrigen durch streitiges Urteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08, GRUR 2010, 1133 Rn. 8 = WRP 2010, 1477 - Bonuspunkte; Musielak/Ball, ZPO, 8. Aufl., § 555 Rn. 6).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2012 - LBG-H A 10353/12  

    Verletzung von Berufspflichten

    Die Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung werden vielmehr auch dann verletzt, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lässt (vgl. BGH, Urteile vom 9. September 2010, Az. I ZR 193/07 ["Unser Dankeschön für Sie"], I ZR 37/08 ["Unser Extra zur Begrüßung"], I ZR 98/08 ["Bonuspunkte"], I ZR 125/08 ["Bonussystem"] und I ZR 26/09 ["Bonus-Taler"], sämtlich zitiert nach juris; OVG Nds, Beschlüsse vom 8. Juli 2011, a.a.O. Az. 13 ME 95/11, a.a.O., und 13 ME 111/11; OVG NRW, Beschluss vom 28. November 2011, Az. 13 B 1136/11, juris; Berufsgericht beim LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 8. Februar 2012, Az. BG-Ap 8/11, Berufsgericht beim LG München, Urteil vom 29. März 2012, Az. BG-Ap 6/11).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei Werbegaben bis zu einem Betrag von bis zu 1 Euro eine Unterlassung dieses Wettbewerbs aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG - (in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010, BGBl. I S. 254) i.V.m. § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3068), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 984) nicht verlangt werden kann, weil es sich bei diesen Werbegaben um sog. geringwertige Kleinigkeiten im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG handele und sie deshalb wettbewerbsrechtlich nicht spürbar im Sinne des § 3 Abs. 1 UWG seien (Urteile vom 9. September 2010, Az. I ZR 98/08 ["Bonuspunkte"], I ZR 125/08 ["Bonussystem"] und I ZR 26/09 ["Bonus-Taler"], a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2012 - 13 ME 142/12  

    Ausgabe von Einkaufsgutscheinen durch Apotheken bei Abgabe

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 111/11  

    Ausgabe von Einkaufsgutscheinen durch Apotheken bei Abgabe

  • OLG Stuttgart, 25.08.2011 - 2 U 21/11  

    Wettbewerbsverstoß: Verletzung der arzneimittelrechtlichen Preisbindung durch die

  • LG Frankfurt/Main, 07.07.2011 - 3 O 9/11  
  • VG Braunschweig, 23.05.2012 - 5 A 34/11  

    Gesundheit; Hygiene; Lebens- und ArzneimittelZur Ausgabe von Apotheken-Werbegaben

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2011 - 13 B 1136/11  
  • OLG Frankfurt, 26.04.2011 - 6 U 44/11  

    Wettbewerbsverstoß: Fieberthermometer als Werbegabe

  • OLG Köln, 19.08.2011 - 6 U 78/11  
  • LG Berlin, 23.03.2011 - 96 O 38/10  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht