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   BGH, 08.11.1967 - Ib ZR 135/65   

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https://dejure.org/1967,378
BGH, 08.11.1967 - Ib ZR 135/65 (https://dejure.org/1967,378)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1967 - Ib ZR 135/65 (https://dejure.org/1967,378)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1967 - Ib ZR 135/65 (https://dejure.org/1967,378)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Ausschlusses der Haftung durch einen Güternahverkehrsunternehmer - Anwendbarkeit des Verbots des Haftungsausschlusses der Unternehmer - Auslegung des § 85 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 49, 221
  • NJW 1968, 748
  • MDR 1968, 381
  • DB 1968, 610
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Auszug aus BGH, 08.11.1967 - Ib ZR 135/65
    Dem Zweck, den objektivierten Willen des Gesetzgebers zu erfassen, dienen die nebeneinander zulässigen, sich gegenseitig ergänzenden Methoden der Auslegung aus dem Wortlaut der Norm, aus ihrem Sinnzusammenhang sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte (BVerfGE 11, 126, 130 [BVerfG 17.05.1960 - 2 BvL 11/59]; BGHZ 46, 74, 76) [BGH 30.06.1966 - K ZR 5/65].
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BGH, 08.11.1967 - Ib ZR 135/65
    Dem Zweck, den objektivierten Willen des Gesetzgebers zu erfassen, dienen die nebeneinander zulässigen, sich gegenseitig ergänzenden Methoden der Auslegung aus dem Wortlaut der Norm, aus ihrem Sinnzusammenhang sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte (BVerfGE 11, 126, 130 [BVerfG 17.05.1960 - 2 BvL 11/59]; BGHZ 46, 74, 76) [BGH 30.06.1966 - K ZR 5/65].
  • BGH, 08.12.1965 - Ib ZR 140/63

    Allgemeine Beförderungsbedingungen für den gewerblichen Güternahverkehr mit

    Auszug aus BGH, 08.11.1967 - Ib ZR 135/65
    Deshalb hatte der Senat auch in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1965 - Ib ZR 140/63 - (VersR 1966, 180) keinen Anlaß, sich mit dem Anwendungsbereich der AGNB grundsätzlich, auseinanderzusetzen.
  • Drs-Bund, 14.09.1950 - BT-Drs I/1344
    Auszug aus BGH, 08.11.1967 - Ib ZR 135/65
    Dies war mitentscheidend für den Entschluß des Bundesrats, einen eigenen Initiativantrag für ein Gesetz über den Güterkraftverkehr vorzulegen (BT-Drucksache I/1344), das Güterfernverkehr und Güternahverkehr gleichermaßen erfaßte.
  • Drs-Bund, 25.06.1952 - BT-Drs I/3515
    Auszug aus BGH, 08.11.1967 - Ib ZR 135/65
    Bei den Beratungen der beiden Entwürfe im Bundestagsausschuß für Verkehrswesen (27. Ausschuß) setzte sich die Meinung des Bundesrats insofern durch, als eine Regelung des Güternahverkehrs nun doch in den endgültigen Entwurf aufgenommen wurde (BT-Drucksache I/3515), allerdings mit gewissen Abschwächungen gegenüber den Vorschlägen der Ländervertretung.
  • Drs-Bund, 14.09.1950 - BT-Drs I/1343
    Auszug aus BGH, 08.11.1967 - Ib ZR 135/65
    Der dem GüKG zugrunde liegende Regierungsentwurf eines Gesetzes über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen (BT-Drucksache I/1343) enthielt nur wenige Vorschriften über den Güternahverkehr, die hauptsächlich der Abgrenzung dieses Verkehrszweiges vom Güterfernverkehr dienen sollten, ein Verbot des Haftungsausschlusses für den Güternahverkehr jedoch nicht vorsahen.
  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 633/88

    Arbeitgeber: Direktionsrecht - Arbeitszeit - Bereitschaftsdienst des

    Ein eindeutiger Wortsinn ist grundsätzlich bindend (BVerfGE 1, 299, 312; 10, 234, 244; 62, 1, 45 sowie BGHZ 46, 74, 76; 49, 221, 223).
  • BGH, 24.04.2009 - LwZR 11/08

    Folgen der Veränderung des Systems der landwirtschaftlichen Beihilfen von den

    Ziel der Auslegung von Gesetzen ist es, den in der Norm zum Ausdruck kommenden objektivierten Willen des Gesetzgebers zu ermitteln, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den die Norm hineingestellt ist (BGHZ 46, 74, 76 ; 49, 221, 223) .
  • BGH, 01.07.2014 - VI ZR 546/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Gesetzlicher Übergang der Ansprüche auf

    bb) Durchgreifende Gründe für die Annahme, der insoweit klare Wortlaut der Vorschrift stehe im Widerspruch zu dem für das Verständnis einer Norm maßgebenden (z.B. BVerfGE 10, 234, 244; 1, 299, 312; BGH, Urteile vom 8. November 1967 - Ib ZR 135/65, BGHZ 49, 221, 223; vom 30. Juni 1966 - KZR 5/65, BGHZ 46, 74, 76) objektivierten Willen des Gesetzgebers, sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 09.07.2001 - PatAnwZ 1/00

    Mitgliedschaft einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in einer Patentanwalts-GmbH

    a) Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist (vgl. z.B. BGHZ 46, 74, 76; 49, 221, 223; siehe auch BVerfGE 62, 1, 45 m.w.N.).
  • SG Halle, 10.07.2013 - S 12 VE 15/10

    Opferentschädigungsrecht: Ansprüche von Angehörigen eines Gewaltopfers aus

    der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Norm und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist (BVerfG, Urteil vom 21.05.1952 - 2 BvH 2/52; BGH, Urteil vom 30.06.1966 - KZR 5/65; BGH, Urteil vom 08.11.1967 - Ib ZR 135/65).

    Dem Zweck, den objektivierten Willen des Gesetzgebers zu erfassen, dienen die nebeneinander zulässigen, sich gegenseitig ergänzenden Methoden der Auslegung aus dem Wortlaut der Norm, aus ihrem Sinnzusammenhang sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte (BVerfGE 11, 126, 130; BGH, Urteil vom 30.06.1966-KZR 5/65; BGH, Urteil vom 08.11.1967 - Ib ZR 135/65).

  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 362/02

    Geltendmachung des Grundbuchberichtigungsanspruchs durch den Eigentümer bei

    Der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers ist entscheidend für die Auslegung einer gesetzlichen Vorschrift (BGHZ 49, 221, 223 m.w.N.); an einem Gesetz, das eine Regelung für den vorliegenden Fall trifft, fehlt es aber gerade.
  • LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11

    Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches

    Maßgeblich ist der im Gesetzeswortlaut objektivierte Wille des Gesetzgebers (BVerfGE 1, 312; 62, 1, BGHZ 46, 74; 49, 221), nicht der subjektive Wille des historischen Gesetzgebers.
  • BayObLG, 24.11.1981 - Allg. Reg. 64/81

    Teilung eines mehreren Miteigentümer gehörenden Mietgrundstücks in

    bb) Bei der Auslegung von Gesetzen ist nach dem allgemein geltenden Rechtsgedanken des § 133 BGB nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern auf den vom Gesetz verfolgten (objektivierten) Sinn und Zweck der Regelung abzustellen (vgl. BVerfGE 1, 299/312; 10, 234/244; 11, 126/130; 54, 251/274 f.; BGHZ 2, 176/184; 3, 82/84; 13, 28/30; 46, 74/76; 49, 221/223; BayObLGZ 1980, 141/146).
  • LAG München, 27.09.2005 - 8 TaBV 29/05

    Schwerbehindertenvertretung, Wahl, Losentscheid

    Diesem Zweck dienen die nebeneinander zulässigen sich gegenseitig ergänzenden Methoden der Auslegung aus dem Wortlaut der Norm, ihrem Sinnzusammenhang sowie die Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte (BGH vom 8. November 1967 - Ib ZR 135/65 - BGHZ 49, 222 (223) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Mai 1960 - 2 BvL 11/59 und 2 BvL 11/60 - BVerfGE 11, 126 (130)).
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Nicht nur der Bestandteil "V.", der als solcher für die hier in Rede stehenden Waren der Klasse 2 nicht eintragungsfähig sei (Bl f PMZ 1928, 241; vgl. auch Urteil des erkennenden Senates vom 10. Juni 1964 Ib ZR 135/65 - Vitabad), sondern auch der weitere Bestandteil "pulp" sei als beschreibender Begriff für sich allein nicht schutzfähig; denn dieses Wort werde im Großen Brockhaus als Fruchtmark erläutert und auch im Duden erwähnt sowie in der Warenliste von Richter in der Verbindung "Kartoffelpulpe".
  • OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02

    Genossenschaft: Verzicht eines Aufsichtsratsmitgliedes auf die Rüge nicht

  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 8/95

    Eignungsmerkmale für das Anwaltsnotariat: Anforderungen an die Kontrolle des

  • BGH, 08.11.1967 - Ib ZR 35/66

    Haftung im Güternahverkehr

  • OLG Hamm, 21.03.2001 - 3 U 149/00

    Laborleistung in Arztpraxis nach Klinikaufenthalt - Minderung des Honorars

  • OLG Hamburg, 19.03.1996 - 4 U 205/95 RE-Miet

    Begriff des zu erhöhenden Mietzinses

  • BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 167/98

    Beurkundung eines Hofübergabevertrags

  • BGH, 10.11.1972 - I ZR 108/71

    Anwendbarkeit des Güterkraftverkehrsgesetzes auf den Werkfernverkehr -

  • OLG Nürnberg, 10.12.1981 - 2 U 1857/81

    Zurechnung der Nachlagerung bei einem Selbsteintritt nach § 412 Handelsgesetzbuch

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