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   BGH, 07.11.1996 - I ZR 138/94   

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https://dejure.org/1996,1400
BGH, 07.11.1996 - I ZR 138/94 (https://dejure.org/1996,1400)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1996 - I ZR 138/94 (https://dejure.org/1996,1400)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1996 - I ZR 138/94 (https://dejure.org/1996,1400)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG §§ 1, 3
    "Irrtum vorbehalten"

  • rechtsportal.de

    UWG §§ 1, 3
    "Irrtum vorbehalten"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG §§ 1 und 3 - "Irrtum vorbehalten"
    Hinweis im Werbeprospekt "Irrtümer sind vorbehalten"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der in einem Werbeprospekt enthaltene kleingedruckte Hinweis "Irrtümer sind vorbehalten" ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    "Irrtümer vorbehalten"

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1780
  • MDR 1997, 675
  • GRUR 1997, 472
  • WM 1997, 934
  • BB 1997, 962
  • DB 1997, 1327
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 201/92

    Editorial - Ausnutzung unzulässiger Kundenwerbung; Irreführung/sonst

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - I ZR 138/94
    c) Das Landgericht hat überdies ungeprüft gelassen, ob der beanstandete Hinweis für die Kaufentscheidung eines nicht unbeachtlichen Teils des Verkehrs überhaupt von Bedeutung ist (vgl. BGH, Urt. v. 10.11.1994 - I ZR 201/92, GRUR 1995, 125, 126 = WRP 1995, 183 - Editorial I m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1992 - I ZR 73/91

    Widerrufsbelehrung - Ausnutzung von Unerfahrenheit; Haustürwiderrufsgesetz -

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - I ZR 138/94
    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats verstößt eine unrichtige oder fehlende Belehrung der Kunden über die ihnen zustehenden Rechte gegen § 1 UWG, wenn eine solche - etwa nach dem Verbraucherkreditgesetz oder dem Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften - gesetzlich vorgeschrieben ist (BGHZ 121, 52, 54 - Widerrufsbelehrung; BGH, Urt. v. 8.7.1993 - I ZR 202/91, GRUR 1994, 59, 60 = WRP 1993, 747 - Empfangsbestätigung).
  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - I ZR 138/94
    Vielmehr muß der gegenläufige Grundsatz berücksichtigt werden, daß derjenige, der einen Vertrag schließt, sich selbst darüber zu vergewissern hat, ob dieser für ihn von Vorteil ist oder nicht (vgl. BGH, Urt. v. 13.7.1988 - VIII ZR 224/87, NJW 1989, 763, 764).
  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 202/91

    Empfangsbestätigung - Haustürwiderrufsgesetz - Widerrufsbelehrung; Ausnutzung von

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - I ZR 138/94
    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats verstößt eine unrichtige oder fehlende Belehrung der Kunden über die ihnen zustehenden Rechte gegen § 1 UWG, wenn eine solche - etwa nach dem Verbraucherkreditgesetz oder dem Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften - gesetzlich vorgeschrieben ist (BGHZ 121, 52, 54 - Widerrufsbelehrung; BGH, Urt. v. 8.7.1993 - I ZR 202/91, GRUR 1994, 59, 60 = WRP 1993, 747 - Empfangsbestätigung).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZR 160/86

    Dresdner Stollen; Umfang einer ursprünglichen geographischen Herkunfsbezeichnung

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - I ZR 138/94
    Diese Annahme ist zwar im Verfahren der Sprungrevision nur in den durch § 566 a Abs. 3 Satz 2 ZPO gezogenen engen Grenzen revisionsrechtlich nachprüfbar, insbesondere ob die aus den getroffenen Feststellungen gezogenen Schlußfolgerungen mit Denkgesetzen und Erfahrungssätzen vereinbar sind (vgl. dazu BGHZ 106, 101, 104 ff. - Dresdner Stollen I; MünchKommZPO/Walchshöfer, § 566 a Rdn. 17).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - I ZR 138/94
    Der Senat sieht keine Anhaltspunkte, die zu Zweifeln am Prozeßführungsrecht der Klägerin Anlaß geben könnten (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1994 - I ZR 138/92, GRUR 1995, 122 = WRP 1995, 104 - Laienwerbung für Augenoptiker).
  • BGH, 04.02.2009 - VIII ZR 32/08

    Von einem Verbraucherverband beanstandete Hinweise im Katalog eines

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof den Kataloghinweis "Irrtümer sind vorbehalten" wegen fehlender Rechtsbeeinträchtigung auch bereits in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht für unbedenklich gehalten (BGH, Urteil vom 7. November 1996 - I ZR 138/94, NJW 1997, 1780, unter II 2).

    Die beanstandeten Hinweise vermitteln aus der Sicht des Kunden nicht den Eindruck, als sollten sie selbst Inhalt eines später zustande kommenden Vertrages werden und die Beklagte etwa im Falle von Irrtümern dazu berechtigen, zum Nachteil des Kunden vom ursprünglichen Vertragsinhalt abzuweichen und diesen einseitig abzuändern (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1996, aaO, unter II 2 b, zum Hinweis "Irrtümer sind vorbehalten").

  • OLG Hamm, 29.11.2007 - 17 U 91/07

    Prospekthinweise AGB

    Der Bundesgerichtshof hat sich in einer früheren Entscheidung (NJW 1997, 1780) mit einem ähnlich gelagerten Fall aus wettbewerbsrechtlicher Sicht befasst.
  • LG Dortmund, 16.03.2016 - 10 O 81/15

    Anforderungen an die Lesbarkeit der Angaben im Impressum

    Der BGH (GRUR 1997, 472) habe die vertikale Ausrichtung eines Hinweises "gänzlich unbeanstandet gelassen".

    Demgegenüber vermag der Hinweis der Beklagten auf ein späteres Urteil des Bundesgerichtshofes (GRUR 1997, 472) nicht zu überzeugen, weil es in jenem Fall auf die hier interessierende Fragestellung im Ergebnis überhaupt nicht ankam und sie auch dort nicht erörtert wurde.

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2002 - 6 U 218/01

    Formularmäßige Vereinbarung von Entgelten in den AGB eines Mobilfunkanbieters

    Die von der Beklagten zitierte BGH-Entscheidung (BB 1997, 962 f. = Bl. 58 f. GA) führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • LG Düsseldorf, 11.07.2001 - 12 O 506/00

    Inhaltskontrolle nach dem Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBG);

    Das von der Beklagten insoweit zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH BB 1997, 962) ist nicht einschlägig, da es sich lediglich auf die Wettbewerbsrechtliche Relevanz .
  • OLG Stuttgart, 30.01.1998 - 2 U 193/97

    Einhaltung der Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HWiG);

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