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   BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95   

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https://dejure.org/1998,260
BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95 (https://dejure.org/1998,260)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1998 - I ZR 138/95 (https://dejure.org/1998,260)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1998 - I ZR 138/95 (https://dejure.org/1998,260)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Makalu"; Sittenwidrigkeit des Erwerbs einer Marke

  • rechtsportal.de

    UWG § 1
    "Makalu"; Sittenwidrigkeit des Erwerbs einer Marke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1499
  • MDR 1998, 1362
  • GRUR 1998, 1034
 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Auszug aus BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95
    Derartige Umstände können darin liegen, daß der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren die gleiche oder eine verwechselbar ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Marke hat eintragen lassen (BGH, Urt. v. 9.10.1997 - I ZR 95/95, WRP 1998, 373, 375 - Analgin, m.w.N.).

    Der Senat hat darüber hinaus das wettbewerbsrechtlich Verwerfliche auch schon darin gesehen, daß ein Markenanmelder die mit der Eintragung der Marke entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (BGH WRP 1998, 373, 375 - Analgin).

  • BGH, 24.06.1993 - I ZR 187/91

    Schlagwortartig abgekürzte Firmenbezeichnung - KOWOG

    Auszug aus BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95
    Verwirkung setzt voraus, daß bei der Beklagten - oder ihrer Muttergesellschaft - infolge eines länger dauernden ungestörten Gebrauchs der Bezeichnung "Manaslu" ein schutzwürdiger wertvoller Besitzstand entstanden ist, der ihr nach Treu und Glauben erhalten bleiben soll, weil sie aufgrund des Verhaltens der Klägerin darauf vertrauen konnte, diese dulde die Verwendung der Bezeichnung (vgl. BGH, Urt. v. 24.6.1993 - I ZR 187/91, GRUR 1993, 913, 914 - KOWOG; s. auch § 21 Abs. 4 MarkenG).
  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 22/92

    Anforderungen an den Fortbestand einer Firmenbezeichnung; Benutzung durch einen

    Auszug aus BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95
    Denn auch wenn der Beklagten von ihrer Muttergesellschaft nur obligatorisch die Benutzung des Kennzeichens "Makalu" gestattet worden ist, kann sie sich nach der Rechtsprechung des Senats gegenüber den von der Klägerin geltend gemachten Ansprüchen entsprechend § 986 Abs. 1 BGB einredeweise auf ein ihrer Muttergesellschaft gegenüber der Klägerin zustehendes Recht berufen (BGH, Urt. v. 21.4.1994 - I ZR 22/92, GRUR 1994, 652, 653 = WRP 1994, 536 - Virion).
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14

    Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

    Für die Frage der Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit ist bei eingetragenen Marken hingegen grundsätzlich auf die Waren oder Dienstleistungen abzustellen, für die die Marke eingetragen ist (vgl. BGH, GRUR 2004, 779, 782 - Zwilling/Zweibrüder; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Februar 1998 - I ZR 138/95, GRUR 1998, 1034, 1036 = WRP 1998, 978 - Makalu; Urteil vom 15. Januar 2004 - I ZR 121/01, GRUR 2004, 600, 601 = WRP 2004, 763 - d-c-fix/CD-FIX).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

    So verhält es sich insbesondere dann, wenn der Domaininhaber den Domainnamen ohne ernsthaften Benutzungswillen in der Absicht registrieren ließ, sich diesen von dem Inhaber eines entsprechenden Kennzeichen- oder Namensrechts abkaufen zu lassen (vgl. BGH, Urt. v. 9.10.1997 - I ZR 95/95, GRUR 1998, 412, 414 = WRP 1998, 373 - Analgin; Urt. v. 19.2.1998 - I ZR 138/95, GRUR 1998, 1034, 1036 f. = WRP 1998, 978 - Makalu; Urt. v. 23.11.2000 - I ZR 93/98, GRUR 2001, 242, 244 = WRP 2001, 160 - Classe E; Beschl. v. 30.10.2003 - I ZB 9/01, GRUR 2004, 510, 511 = WRP 2004, 766 - S100; OLG Hamm MMR 2005, 377, 382 f.).
  • LG München I, 14.07.2020 - 33 O 14041/19

    Werbung mit Autopilot irreführend für Verbraucher

    Die Verwirkung des lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruchs setzt voraus, dass der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl er den Verstoß kannte oder ihn bei der gebotenen Wahrung seiner Interessen erkennen musste, so dass der Verpflichtete mit der Duldung seines Verhaltens durch etwaige Berechtigte rechnen durfte und sich daraufhin einen wertvollen Besitzstand schuf (BGH GRUR 1993, 151, 153 - Universitätsemblem; BGH GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu; BGH GRUR 2001, 323, 325 - Temperaturwächter).
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