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   BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14   

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https://dejure.org/2015,21616
BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14 (https://dejure.org/2015,21616)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2015 - I ZR 153/14 (https://dejure.org/2015,21616)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2015 - I ZR 153/14 (https://dejure.org/2015,21616)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    BMW-Emblem

  • rechtsprechung-im-internet.de

    BMW-Emblem

    § 14 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 23 Nr 3 MarkenG
    Markenbenutzung im Ersatzteilgeschäft: Identität zwischen einer schwarz-weißen Marke mit demselben Zeichen in Farbe; markenmäßige Benutzung bei Verwendung einer bekannten Marke auf einer Plakette; Grenzen notwendiger Benutzung - BMW-Emblem

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Marken in Farbe und Schwarz-weiß sind grundsätzlich nicht identisch, aber verwechslungsgefährdet

  • IWW

    § ... 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 23 Nr. 3 MarkenG, § 14 Abs. 2 MarkenG, § 561 ZPO, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 23 Nr. 3MarkenG, § 242 BGB, § 19 Abs. 1, 3 MarkenG, 3 Nr. 1 und 2 MarkenG, § 14 Abs. 6 MarkenG, § 18 Abs. 1 MarkenG, § 683 Satz 1, §§ 677, 670 BGB, Art. 267 AEUV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer markenmäßigen Benutzung bei einer zur Anbringung auf Ersatzteilen dienenden Plakette eines Automobilherstellers

  • kanzlei.biz

    Zum Vertrieb von BMW-Emblemen auf Ersatzteilen einer Drittfirma bei markenmäßiger Benutzung

  • Betriebs-Berater

    BMW Emblem - Schutzbereich von schwarz-weiß Marken

  • rewis.io

    Markenbenutzung im Ersatzteilgeschäft: Identität zwischen einer schwarz-weißen Marke mit demselben Zeichen in Farbe; markenmäßige Benutzung bei Verwendung einer bekannten Marke auf einer Plakette; Grenzen notwendiger Benutzung - BMW-Emblem

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; MarkenG § 23 Nr. 3
    Vorliegen einer markenmäßigen Benutzung bei einer zur Anbringung auf Ersatzteilen dienenden Plakette eines Automobilherstellers

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BMW-Emblem

  • datenbank.nwb.de

    Markenbenutzung im Ersatzteilgeschäft: Identität zwischen einer schwarz-weißen Marke mit demselben Zeichen in Farbe; markenmäßige Benutzung bei Verwendung einer bekannten Marke auf einer Plakette; Grenzen notwendiger Benutzung - BMW-Emblem

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Streit um BMW-Emblem auf Ersatzteilen einer Drittfirma - Markenrechtsverletzung wenn Logo wie eigene Marke genutzt wird

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    BMW-Emblem: Bunt oder schwarz-weiß?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BMW - Marke in schwarz-weiß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Autoplaketten aus Drittquelle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Marke = Ware - und die Autoplakette

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    BMW-Emblem: Bunt ist nicht schwarz-weiß

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    BMW-Emblem: Bunt ist nicht schwarz-weiß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorliegen einer markenmäßigen Benutzung bei einer Plakette eines Automobilherstellers

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    BMW-Emblem

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorliegen einer markenmäßigen Benutzung bei einer Plakette eines Automobilherstellers

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkauf von Ersatzteilen kann Markenrechte verletzen

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Richter sehen schwarz-weiß bei Marken

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Der Handel mit Marken- und Firmenemblemen als Markenverletzung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zum Schutzbereich einer eingetragenen schwarz-weiß Marke

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    "BMW-Emblem" als Marke

  • loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)

    Urteil aus dem Markenrecht: BMW-Plakette

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 205, 1
  • ZIP 2015, 67
  • MDR 2015, 1193
  • GRUR 2009, 484
  • GRUR 2015, 1009
  • MIR 2015, Dok. 065
  • BB 2015, 2049
 
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Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.05.2007 - I ZB 37/04

    Fronthaube

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
    Die Bestimmung soll der Gefahr einer Beschränkung oder Monopolisierung des Ersatzteilmarkts durch Markeneintragungen begegnen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2007 - I ZB 37/04, GRUR 2008, 71 Rn. 20 = WRP 2008, 107 - Fronthaube).

    Grundsätzlich besteht eine Verkehrserwartung, dass Ersatzteile für ein Kraftfahrzeug dasselbe Erscheinungsbild aufweisen wie das Originalteil (vgl. BGH, GRUR 2008, 71 Rn. 20 - Fronthaube).

  • BGH, 05.11.2008 - I ZR 39/06

    Stofffähnchen

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
    a) Für die Frage, ob eine Markenverletzung im Sinne von § 14 Abs. 2 MarkenG vorliegt, kommt es allein auf die Markeneintragung an und nicht auf die konkrete Verwendung der eingetragenen Marke auf der Ware (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2008 - I ZR 39/06, GRUR 2009, 766 Rn. 36 = WRP 2009, 831 - Stofffähnchen I).

    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, der Identität oder Ähnlichkeit der Zeichen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke auszugehen, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; etwa BGH, GRUR 2009, 766 Rn. 26 - Stofffähnchen I; BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - I ZR 154/09, GRUR 2011, 826 Rn. 11 = WRP 2011, 1168 - Enzymix/Enzymax; Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 228/12, GRUR 2014, 1101 Rn. 37 = WRP 2014, 1314 - Gelbe Wörterbücher).

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 312/99

    "SYLT-Kuh"; Rechtserhaltende Benutzung einer mit der beworbenen Ware identischen

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
    Zwar kann die Feststellung der markenmäßigen Benutzung Probleme aufwerfen, wenn die Marke und die Ware identisch sind, weil die Marke gegenüber der zu kennzeichnenden Ware begrifflich selbständig sein muss (vgl. zur rechtserhaltenden Benutzung BGH, Urteil vom 13. Juni 2002 - I ZR 312/99, GRUR 2002, 1072, 1073 = WRP 2002, 1284 - SYLT-Kuh).

    In einem solchen Fall wird der Verkehr in der Wiedergabe der Wort-Bild-Marke auf einer Plakette einen zeichenmäßigen Hinweis auf deren Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen erkennen (vgl. BGH, GRUR 2002, 1072, 1073 - SYLT-Kuh).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
    Da die markenrechtlichen Grundsätze durch die angeführte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt sind und im Übrigen keine vernünftigen Zweifel an der Auslegung der durch die Markenrechtsrichtlinie harmonisierten Bestimmungen des Markengesetzes bestehen, ist ein Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 267 AEUV nicht geboten (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81, NJW 1983, 1257 - C.I.L.F.I.T).
  • EuGH, 08.07.2010 - C-558/08

    Portakabin - Marken - Werbung im Internet anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist ein Zeichen mit einer Marke identisch, wenn es ohne Änderung oder Hinzufügung alle Elemente wiedergibt, die die Marke bilden, oder wenn es als Ganzes betrachtet Unterschiede gegenüber der Marke aufweist, die so unbedeutend sind, dass sie einem Durchschnittsverbraucher entgehen können (vgl. EuGH, Urteil vom 20. März 2003 - C-291/00, Slg. 2003, I-2799 = GRUR 2003, 422 Rn. 50 ff. - LTJ Diffusion; Urteil vom 8. Juli 2010 - C-558/08, Slg. 2010, I-6963 = GRUR 2010, 841 Rn. 47 - Portakabin; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. März 2015 - I ZR 188/13, GRUR 2015, 607 Rn. 22 = WRP 2015, 714 - Uhrenankauf im Internet).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 31/09

    Kappa

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
    Dabei genügt für die Bejahung der Zeichenähnlichkeit regelmäßig bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 31/09, GRUR 2011, 824 Rn. 25 f. = WRP 2011, 1157 - Kappa, mwN; Urteil vom 22. Januar 2014 - I ZR 71/12, GRUR 2014, 382 Rn. 25 = WRP 2014, 452 - REAL-Chips).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
    Die farbliche Abweichung durch die beiden blauen Felder und die Ausführung der Buchstaben und Umrandungen in Silber führt das Zeichen der Beklagten nicht aus dem Bereich hochgradiger Ähnlichkeit mit der Marke heraus (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - I ZB 28/04, BGHZ 167, 322 Rn. 23 - Malteserkreuz; Büscher, GRUR 2015, 305, 310).
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 71/12

    Markenverletzung: Wegfall der durch eine Markenanmeldung begründeten

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
    Dabei genügt für die Bejahung der Zeichenähnlichkeit regelmäßig bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 31/09, GRUR 2011, 824 Rn. 25 f. = WRP 2011, 1157 - Kappa, mwN; Urteil vom 22. Januar 2014 - I ZR 71/12, GRUR 2014, 382 Rn. 25 = WRP 2014, 452 - REAL-Chips).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 228/12

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, der Identität oder Ähnlichkeit der Zeichen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke auszugehen, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; etwa BGH, GRUR 2009, 766 Rn. 26 - Stofffähnchen I; BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - I ZR 154/09, GRUR 2011, 826 Rn. 11 = WRP 2011, 1168 - Enzymix/Enzymax; Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 228/12, GRUR 2014, 1101 Rn. 37 = WRP 2014, 1314 - Gelbe Wörterbücher).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
    Infolgedessen dient die Anbringung eines mit der Klagemarke identischen oder verwechselbaren Zeichens auf originalgetreuen Nachbildungen der von der Klägerin zur Kennzeichnung ihrer Fahrzeuge verwendeten Plaketten nicht dazu, eine Angabe über ein Merkmal dieser Plaketten zu machen, sondern ist nur Teil der originalgetreuen Nachbildung der Plakette der Klägerin (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Januar 2007 - C-48/05, Slg. 2007, I-10017 = GRUR 2007, 318 Rn. 44 - Opel-Logo).
  • LG Hamburg, 22.03.2011 - 312 O 366/10

    Endkunde wird durch BMW-Plagiatsplaketten in die Irre geführt

  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 154/09

    Enzymax/Enzymix

  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 188/13

    Zulässigkeit der allgemeinen Markenrechtsbeschwerde - Uhrenankauf im Internet

  • EuGH, 20.03.2003 - C-291/00

    LTJ Diffusion

  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 236/16

    Betrieb eines Online-Shops für Staubsauger und -zubehör unter dem Domainnamen

    Andererseits sollen Drittanbieter davon abgehalten werden, in ungerechtfertigter Weise von der Reputation einer Marke zu profitieren, die der Markeninhaber durch seine Investitionen geschaffen hat (BGH, Urteil vom 12. März 2015 - I ZR 153/14, BGHZ 205, 1 Rn. 36 - BMW-Emblem).
  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 61/18

    Schadensersatzpflicht bei Nutzung einer verwechslungsfähigen Marke im

    Bei einem Ersatzteil (hier: Kühlergrill), das sich nicht ausschließlich in der Wiedergabe einer Marke erschöpft, sondern eine Aufnahmevorrichtung für die Verkörperung der Unionsmarke (hier: Audi-Emblem) enthält und diese erkennen lässt, kann dies nicht von vornherein verneint werden (Fortführung BGH, Urteil vom 12. März 2015 - I ZR 153/14, BGHZ 205, 1 Rn. 33 - BMW-Emblem).

    Nach dem Einbau in das Fahrzeug sieht der angesprochene Verkehr in der die Konturen des Audi-Emblems zeigenden Aufnahmevorrichtung und vor allem in dem daran noch anzubringenden Audi-Emblem nur noch einen Hinweis auf die Herkunft des Fahrzeugs und des Kühlergrills (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2015 - I ZR 153/14, BGHZ 205, 1 Rn. 34 - BMW-Emblem).

    In einem solchen Fall wird die Klagemarke von dem Dritten für seine Produkte wie eine eigene Marke verwendet; das ist durch die Schutzschranke nicht gedeckt (vgl. BGHZ 205, 1 Rn. 33 - BMW-Emblem; vgl. auch EuGH, Urteil vom 25. Januar 2007 - C-48/05, Slg. 2007, I-10017 = GRUR 2007, 318 Rn. 44 - Opel-Logo).

    (2) Bei dem im Streitfall zu beurteilenden Kühlergrill handelt es sich allerdings anders als bei der in der Senatsentscheidung "BMW-Emblem" streitgegenständlichen Plakette nicht um eine Ware, die sich in der Verkörperung und damit in einer Wiedergabe der Marke erschöpft, und bei der die Marke daher essentieller, allein funktions- und gestaltprägender Bestandteil dieses Ersatzteils und damit kein Hinweis auf seine Bestimmung ist (vgl. BGHZ 205, 1 Rn. 32 - BMW-Emblem).

    Andererseits sollen die Drittanbieter davon abgehalten werden, in ungerechtfertigter Weise von der Reputation einer Marke zu profitieren, die der Markeninhaber durch seine Investitionen geschaffen hat (zu § 23 Nr. 3 MarkenG: BGHZ 205, 1 Rn. 36 - BMW-Emblem; BGH, GRUR 2019, 165 Rn. 50 - keine-vorwerk-vertretung).

    Der Senat hat angenommen, die Produktion von allein die Marke des Fahrzeugherstellers abbildenden Plaketten, die zur Kennzeichnung seiner Fahrzeuge und seines Geschäftsbetriebs dienten, sei das aus dem Ausschließlichkeitsrecht folgende Monopol des Markeninhabers, das durch die Schutzschranke nicht eingeschränkt werde (BGHZ 205, 1 Rn. 37 - BMW-Emblem).

    (1) Grundsätzlich besteht allerdings eine Verkehrserwartung, dass Ersatzteile für ein Kraftfahrzeug dasselbe Erscheinungsbild aufweisen wie das Originalteil (vgl. BGH, GRUR 2008, 71 Rn. 20 - Fronthaube; BGHZ 205, 1 Rn. 37 - BMW-Emblem).

  • BGH, 01.12.2022 - I ZR 144/21

    Wegfall der Wiederholungsgefahr III - Wegfall der Wiederholungsgefahr bei

    Es sind auch keine Rechtsfehler ersichtlich (vgl. auch BGH, Urteil vom 12. März 2015 - I ZR 153/14, BGHZ 205, 1 [juris Rn. 27 bis 38] - BMW-Emblem).
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