Rechtsprechung
   BGH, 05.05.2011 - I ZR 157/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,444
BGH, 05.05.2011 - I ZR 157/09 (https://dejure.org/2011,444)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2011 - I ZR 157/09 (https://dejure.org/2011,444)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - I ZR 157/09 (https://dejure.org/2011,444)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,444) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 2 Nr 6 UWG
    Wettbewerbsverstoß durch vergleichende Werbung: Voraussetzungen einer deutlichen Imitationsbehauptung - Creation Lamis

  • webshoprecht.de

    Zur Imitationswerbung - Creation Lamis

  • IWW
  • aufrecht.de

    Handel mit Markenparfümimitaten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausreichen für eine Imitationsbehauptung i.S.d. § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG der Erkennbarkeit eines beworbenen Produkts als Imitat aufgrund noch zu ermittelnder weiterer Umstände

  • Betriebs-Berater

    Werbung mit Imitationsbehauptung - Creation Lamis

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß durch vergleichende Werbung: Voraussetzungen einer deutlichen Imitationsbehauptung - Creation Lamis

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß durch vergleichende Werbung: Voraussetzungen einer deutlichen Imitationsbehauptung - Creation Lamis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 6 Abs. 2 Nr. 6
    Ausreichen für eine Imitationsbehauptung i.S.d. § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG der Erkennbarkeit eines beworbenen Produkts als Imitat aufgrund noch zu ermittelnder weiterer Umstände

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Creation Lamis

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß durch vergleichende Werbung: Voraussetzungen einer deutlichen Imitationsbehauptung - Creation Lamis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen deutlicher Imitationsbehauptung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (29)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu Markenparfümimitaten

  • markenmagazin:recht (Kurzinformation)

    Zu Handel mit Markenparfümimitaten

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG
    Der Vertrieb eines Imitats eines Markenparfums, das "lediglich Assoziationen an das Original weckt”, verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Werbung für Markenparfümerieimitate - Die Unlauterkeit einer vergleichenden Werbung nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG setzt eine klare und deutliche Imitationsbehauptung voraus

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zu Markenparfümimitaten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG
    Handel mit Markenparfümimitaten keine unlautere vergleichende Werbung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine unlautere vergleichende Werbung, wenn beim Handel mit Markenparfümimitaten keine klare und deutliche Imitationsbehauptung erfolgt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen einer deutlichen Imitationsbehauptung gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG - Wann ist ein Produkt ein Imitat ?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Markenparfümimitate - Ein Hauch fast von Chanel

  • lto.de (Kurzinformation)

    Handel mit Parfümimitaten nicht gleich unlautere Werbung

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Creation Lamis - Zur Unlautbarkeit von Werbung für Markenparfümimitate

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zum Verbot von Nachahmungen und Imitationen geschützter Originalprodukte

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Imitate von Markenparfüms - Kein unlauterer Wettbewerb, wenn nur "Assoziationen an die Originale geweckt" werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Verbot von Nachahmungen und Imitationen geschützter Originalprodukte

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Werbung mit Imitationsbehauptung - Creation Lamis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Markenparfümimitate nicht immer wettbewerbswidrig

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Markenproduktpiraterie nur bei klarer und deutlicher Imitationsbehauptung wettbewerbswidrig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Werbung für Plagiat eines Markenparfüms wettbewerbswidrig?

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Pressemitteilung)

    Zur Frage der vergleichenden Werbung bei Markenparfümimitaten

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Handel mit Markenparfümimitaten ohne deutliche Imitationsbehauptung keine unlautere vergleichende Werbung

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit vergleichender Werbung mit Markenparfümimitat

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Handel mit Parfüm-Imitaten - ab wann wird es unlauter?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Es ist verboten, Produkte gerade als Imitation von Originalprodukten zu bewerben (Markenparfümimitate)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Handel mit Parfümimitaten - Keine abmahnbare Wettbewerbsrechtsverletzung

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Handel mit Imitaten von Markenparfüm

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Es ist verboten, Produkte gerade als Imitation von Originalprodukten zu bewerben (Markenparfüm)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Markenparfümimitaten

  • 123recht.net (Pressemitteilung)

    Es ist verboten, Produkte gerade als Imitation von Originalprodukten zu bewerben (Markenparfümimitate)

  • Telemedicus (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Geruchsmarken

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1435
  • GRUR 2011, 1153
  • MMR 2012, 167
  • BB 2011, 2753
  • DB 2011, 22
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - I ZR 157/09
    Auch eine implizite Behauptung einer Imitation oder Nachahmung erfüllt den Tatbestand des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - C-487/07, GRUR 2009, 756 Rn. 75 = WRP 2009, 930 - L"Oréal/Bellure; BGH, GRUR 2010, 343 Rn. 29 - Oracle; Urteil vom 6. Dezember 2007 - I ZR 169/04, GRUR 2008, 628 Rn. 26 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung; Beschluss vom 11. März 2010 - I ZR 203/08, GRUR-RR 2010, 407 = WRP 2010, 761).

    (2) Entgegen der Ansicht der Revision besteht kein Anlass, das Erfordernis einer deutlichen Imitationsbehauptung im Hinblick auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 18. Juni 2009 aufzugeben, nach der es genügt, dass die Werbebotschaft in Anbetracht ihrer Gesamtdarstellung und des wirtschaftlichen Kontextes im jeweiligen Fall geeignet ist, den betreffenden Verkehrskreisen den Gedanken an eine Imitation implizit zu vermitteln (vgl. EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 75 - L"Oréal/Bellure).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist Gegenstand des Verbots vergleichender Werbung nach Art. 3a Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 84/450/EWG in der durch die Richtlinie 97/55/EG geänderten Fassung (jetzt Art. 4 Buchst. h Richtlinie 2006/114/EG), dass das beworbene Produkt als Imitation oder Nachahmung der Markenware oder -dienstleistung erkennbar gemacht wird (vgl. EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 75 - L"Oréal/Bellure).

    Eine solche Erkennbarkeit lag in dem vom Gerichtshof entschiedenen Fall vor, weil in der Werbung Duftvergleichslisten benutzt wurden, die den Zweck und die Wirkung hatten, die betreffenden Verkehrskreise auf das Originalparfüm hinzuweisen, dessen Imitationen der Verwender der Vergleichslisten vertrieb (vgl. EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 76 - L"Oréal/Bellure).

    Zwar ist die Eignung der Werbebotschaft zur Vermittlung des Imitations- oder Nachahmungsgedankens nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auch anhand ihres wirtschaftlichen Kontextes zu prüfen (vgl. EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 75 - L"Oréal/Bellure).

    a) Nicht zugestimmt werden kann allerdings der Ansicht der Revision, aus der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 18. Juni 2009 (GRUR 2009, 756 - L"Oréal/Bellure) zu Art. 5 Abs. 2 MarkenRL folge, dass es im Rahmen von § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG nicht auf die Vorstellungen der einzelnen angesprochenen Verkehrskreise ankomme.

    Notwendige Voraussetzung für eine Beeinträchtigung durch das unlautere Ausnutzen der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der Marke nach Art. 5 Abs. 2 MarkenRL ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Grad der Ähnlichkeit zwischen der bekannten Marke und dem Zeichen, der bewirkt, dass die beteiligten Verkehrskreise das Zeichen und die Marke miteinander verknüpfen (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2001 - C-112/99, GRUR 2002, 354 Rn. 57 = WRP 2001, 1432 - Toshiba/Katun; EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 36 f. - L"Oréal/Bellure; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 2009 - I ZR 134/07, GRUR 2010, 161 Rn. 33 = WRP 2010, 252 - Gib mal Zeitung).

    Die von § 6 Abs. 2 Nr. 4 und 6 UWG erfassten Fälle vergleichender Werbung sind aber auch verboten, weil sie den Wettbewerb verzerren, die Mitbewerber schädigen und die Entscheidung der Verbraucher negativ beeinflussen können (vgl. EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 68 - L"Oréal/Bellure).

  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 94/07

    Oracle

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - I ZR 157/09
    a) Wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen aus §§ 3, 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG steht nicht entgegen, dass die Klägerin nach ihrer Behauptung Lizenznehmerin der Marken "Chopard", "Jil Sander", "Davidoff" und "JOOP!" ist (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 2009 - I ZR 94/07, GRUR 2010, 343 Rn. 26 = WRP 2010, 527 - Oracle).

    Auch eine implizite Behauptung einer Imitation oder Nachahmung erfüllt den Tatbestand des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - C-487/07, GRUR 2009, 756 Rn. 75 = WRP 2009, 930 - L"Oréal/Bellure; BGH, GRUR 2010, 343 Rn. 29 - Oracle; Urteil vom 6. Dezember 2007 - I ZR 169/04, GRUR 2008, 628 Rn. 26 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung; Beschluss vom 11. März 2010 - I ZR 203/08, GRUR-RR 2010, 407 = WRP 2010, 761).

    Erforderlich ist dafür aber eine klare und deutliche, über eine bloße Gleichwertigkeitsbehauptung hinausgehende Imitationsbehauptung, aus der - ohne Berücksichtigung sonstiger, erst zu ermittelnder Umstände - hervorgeht, dass das Produkt des Werbenden gerade als eine Imitation oder Nachahmung des Produkts eines Mitbewerbers beworben wird (vgl. BGH, GRUR 2010, 343 Rn. 29 - Oracle; GRUR 2008, 628 Rn. 26 - Imitationswerbung).

    Für das Revisionsverfahren ist deshalb beides zugunsten der Klägerin zu unterstellen (vgl. BGH, GRUR 2010, 343 Rn. 33 ff. - Oracle).

    Sollte das Berufungsgericht zu der Feststellung gelangen, dass ein durchschnittlicher Angehöriger des Verkehrskreises der gewerblichen Wiederverkäufer und Zwischenhändler die in Rede stehenden Bezeichnungen und Ausstattungen als offene Imitationsbehauptung auffasst (§ 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG), so liegt auch eine unlautere Ausnutzung der Wertschätzung des Originalprodukts im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG und - unter der Voraussetzung wettbewerblicher Eigenart des für die Imitationsbehauptung herangezogenen Markenparfüms - des § 4 Nr. 9 Buchst. b UWG vor (BGH, GRUR 2010, 343 Rn. 42 - Oracle).

  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04

    Imitationswerbung

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - I ZR 157/09
    Für eine deutliche Imitationsbehauptung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG reicht es nicht aus, wenn das beworbene Produkt erst aufgrund zu ermittelnder weiterer Umstände als Imitat erkennbar wird, die außerhalb der Gesamtdarstellung der Werbung und des präsenten Wissens der durch sie angesprochenen Adressaten liegen (Fortführung von BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007, I ZR 169/04, GRUR 2008, 628 Rn. 31 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung).

    Auch eine implizite Behauptung einer Imitation oder Nachahmung erfüllt den Tatbestand des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - C-487/07, GRUR 2009, 756 Rn. 75 = WRP 2009, 930 - L"Oréal/Bellure; BGH, GRUR 2010, 343 Rn. 29 - Oracle; Urteil vom 6. Dezember 2007 - I ZR 169/04, GRUR 2008, 628 Rn. 26 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung; Beschluss vom 11. März 2010 - I ZR 203/08, GRUR-RR 2010, 407 = WRP 2010, 761).

    Erforderlich ist dafür aber eine klare und deutliche, über eine bloße Gleichwertigkeitsbehauptung hinausgehende Imitationsbehauptung, aus der - ohne Berücksichtigung sonstiger, erst zu ermittelnder Umstände - hervorgeht, dass das Produkt des Werbenden gerade als eine Imitation oder Nachahmung des Produkts eines Mitbewerbers beworben wird (vgl. BGH, GRUR 2010, 343 Rn. 29 - Oracle; GRUR 2008, 628 Rn. 26 - Imitationswerbung).

    Der Darstellung selbst fehlt aber die erforderliche deutliche Bezugnahme auf die nachgeahmten Markenprodukte (vgl. BGH, GRUR 2008, 628 Rn. 30 f. - Imitationswerbung).

    Soweit in der Rechtsprechung des erkennenden Senats ausgeführt worden ist, "Hintergrundwissen" sei für die Feststellung einer unlauteren Imitationswerbung unerheblich (vgl. BGH, GRUR 2008, 628 Rn.31 - Imitationswerbung), bezieht sich diese Aussage nicht auf derartiges präsentes Wissen.

  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 229/03

    Pietra di Soln

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - I ZR 157/09
    a) Eine an sich nicht zu beanstandende geschäftliche Handlung kann zwar ausnahmsweise Abwehransprüche nach § 8 Abs. 1 UWG auslösen, wenn der Verkehr mit ihr die Erinnerung an eine frühere unlautere Handlung verbindet und wegen dieser Fortwirkung zu einer Vorstellung vom Inhalt der späteren Handlung gelangt, die wettbewerbsrechtlich zu beanstanden ist, auch wenn die frühere Handlung nicht wiederholt wird (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1964 - Ib ZR 179/62, GRUR 1964, 686, 688 - Glockenpackung II; Urteil vom 24. Juni 1982 - I ZR 108/80, GRUR 1982, 685, 686 = WRP 1982, 648 - Ungarische Salami II; Urteil vom 5. Oktober 2006 - I ZR 229/03, GRUR 2007, 67 Rn. 21 = WRP 2006, 1516 - Pietra di Soln).

    Vielmehr kommt es darauf an, ob die frühere Angabe in einem solchen Umfang und in einer solchen Intensität verwendet worden ist, dass sie sich einem erheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise genügend eingeprägt hat, um fortwirken zu können (vgl. BGH, GRUR 2007, 67 Rn. 21 - Pietra di Soln; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 5 UWG Rn. 2.122).

  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 134/07

    Gib mal Zeitung

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - I ZR 157/09
    Notwendige Voraussetzung für eine Beeinträchtigung durch das unlautere Ausnutzen der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der Marke nach Art. 5 Abs. 2 MarkenRL ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Grad der Ähnlichkeit zwischen der bekannten Marke und dem Zeichen, der bewirkt, dass die beteiligten Verkehrskreise das Zeichen und die Marke miteinander verknüpfen (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2001 - C-112/99, GRUR 2002, 354 Rn. 57 = WRP 2001, 1432 - Toshiba/Katun; EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 36 f. - L"Oréal/Bellure; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 2009 - I ZR 134/07, GRUR 2010, 161 Rn. 33 = WRP 2010, 252 - Gib mal Zeitung).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZR 189/05

    Freundschaftswerbung im Internet

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - I ZR 157/09
    Die so umschriebene Verletzungsform bestimmt und begrenzt damit den Inhalt des Klagebegehrens (BGH, Urteil vom 29. Mai 2008 - I ZR 189/05, GRUR 2008, 1121 Rn. 16 = WRP 2008, 1516 - Freundschafts-werbung im Internet).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - I ZR 157/09
    Notwendige Voraussetzung für eine Beeinträchtigung durch das unlautere Ausnutzen der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der Marke nach Art. 5 Abs. 2 MarkenRL ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Grad der Ähnlichkeit zwischen der bekannten Marke und dem Zeichen, der bewirkt, dass die beteiligten Verkehrskreise das Zeichen und die Marke miteinander verknüpfen (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2001 - C-112/99, GRUR 2002, 354 Rn. 57 = WRP 2001, 1432 - Toshiba/Katun; EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 36 f. - L"Oréal/Bellure; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 2009 - I ZR 134/07, GRUR 2010, 161 Rn. 33 = WRP 2010, 252 - Gib mal Zeitung).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - I ZR 157/09
    Bei einer solchen Fallgestaltung reicht es für die Unlauterkeit und ein darauf beruhendes Verbot aus, dass die Verbotsvoraussetzungen im Hinblick auf einen dieser Verkehrskreise erfüllt sind (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01, BGHZ 156, 250 Rn. 23 - Marktführerschaft; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rn. 2.75).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - I ZR 157/09
    Dafür kommen im Streitfall Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz (§ 4 Nr. 9 Buchst. b UWG) in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1994 - I ZR 42/93, BGHZ 125, 322, 330 - Cartier Armreif; Urteil vom 17. Mai 2001 - I ZR 291/98, BGHZ 148, 26, 30 f. - Entfernung der Herstellungsnummer II).
  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - I ZR 157/09
    Dafür kommen im Streitfall Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz (§ 4 Nr. 9 Buchst. b UWG) in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1994 - I ZR 42/93, BGHZ 125, 322, 330 - Cartier Armreif; Urteil vom 17. Mai 2001 - I ZR 291/98, BGHZ 148, 26, 30 f. - Entfernung der Herstellungsnummer II).
  • BGH, 24.06.1982 - I ZR 108/80

    Ungarische Salami II

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 96/02

    Direkt ab Werk

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 23/08

    Costa del Sol

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BGH, 03.07.1964 - Ib ZR 179/62
  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 203/08

    Vergleichende Werbung: Darstellung eines Produkts als Imitation

  • KG, 28.08.2012 - 5 U 48/06
    Auf die Revision der Klägerin hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGH, Urt. v. 05.05.2011 - I ZR 157/09, GRUR 2011, 1153 - Creation Lamis).

    Der Zeitpunkt der Begehung der beanstandeten Handlung ist auch für die Feststellung der Schadensersatzpflicht und die Auskunftserteilung maßgeblich (BGH GRUR 2011, 1153, Tz. 12 - Creation Lamis ).

    Die Vorschriften der § 4 Nr. 9 lit. b, § 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 und 6 UWG haben durch die UWG-Novelle 2008 keine inhaltliche Änderung erfahren (BGH GRUR 2011, 1153, Tz. 13 - Creation Lamis ).

    Aus diesem Grunde verfehlt der Antrag auch nicht die konkrete Verletzungsform (BGH GRUR 2011, 1153, Tz. 47 - Creation Lamis).

    Der Bundesgerichtshof hat sich im hier vorangegangen Revisionsurteil vom 5. Mai 2011 mit besagten drei - von der Klägerseite seinerzeit (allein) angeführten - lauterkeitsrechtlichen Vorschriften gleichfalls befasst (BGH GRUR 2011, 1153, Tz. 21 ff., 39 ff., 44 f. - Creation Lamis - vgl. insbes. auch noch Tz. 50), ohne insoweit auf eine klägerseitige Bestimmung einer Reihenfolge etwa verschiedener, (alternativ) geltend gemachter prozessualer Ansprüche hinzuwirken (wie beispielsweise in BGH, Beschl. v. 24.03.2011 - I ZR 108/09, BGHZ 189, 56 - TÜV I - geschehen).

    Es besteht insoweit kein Vorrang markenrechtlichen Schutzes (vgl. BGH GRUR 2011, 1153, Tz. 22 - Creation Lamis).

    Nicht ausreichend ist es, wenn das Originalprodukt aufgrund der Aufmachung und Bezeichnung der Imitate lediglich erkennbar wird und mit der Werbung entsprechende Assoziationen geweckt werden (BGH GRUR 2011, 1153, Tz. 26 f. - Creation Lamis).

    Diese Würdigung hat der Bundesgerichtshof als rechtsfehlerfrei erachtet (BGH GRUR 2011, 1153, Tz. 30-33 - Creation Lamis).

    Eine Darstellung als Imitation oder Nachahmung i.S. von § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG liegt jedoch auch dann vor, wenn (neben Endverbrauchern auch) gewerbliche Wiederverkäufer und Zwischenhändler als relevanter Verkehrskreis in die Prüfung einzubeziehen sind und diese die beanstandeten Ausstattungen und Bezeichnungen wegen eines von Endverbrauchern abweichenden präsenten Kenntnisstandes als offene Imitationsbehauptung auffassen (vgl. BGH GRUR 2011, 1153, Tz. 36 - Creation Lamis).

    Wurden aber - wie mithin in tatrichterlicher Würdigung festzustellen ist - auch gewerbliche Wiederverkäufer und Zwischenhändler mit Produkten in der hier streitgegenständlichen Aufmachung beliefert (und sonach auch hiervon "angesprochen"), so kommt es darauf an, ob ein durchschnittlicher Angehöriger des Verkehrskreises der gewerblichen Wiederverkäufer und Zwischenhändler die in Rede stehenden Bezeichnungen und Ausstattungen als offene Imitationsbehauptung aufgefasst hat (vgl. BGH GRUR 2011, 1153, Tz. 50 - Creation Lamis).

    Auch davon, dass ein durchschnittlicher Angehöriger des Verkehrskreises der gewerblichen Wiederverkäufer und Zwischenhändler die in Rede stehenden Bezeichnungen und Ausstattungen - wegen eines von Endverbrauchern abweichenden präsenten Kenntnisstandes - als offene Imitationsbehauptung auffasst (vgl. BGH GRUR 2011, 1153, Tz. 36, 50 - Creation Lamis), ist der Senat in Würdigung des beiderseitigen Parteivorbringens im wiedereröffneten Berufungsrechtszug und der dazu überreichten Unterlagen sowie in Anwendung eigenen speziellen Erfahrungswissens überzeugt.

    Besagte "Fingerzeige" bzw. "Ausstattungs-Codes" bewirken beim durchschnittlichen gewerblichen Wiederverkäufer bzw. Zwischenhändler auch nicht "bloße Assoziationen" an das Originalprodukt (was für eine Anwendung des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG nicht genügen würde, vgl. BGH GRUR 2010, 343, Tz. 36 - Oracle), sondern vermitteln ihm vielmehr - ohne dass andere Erkenntnisquellen hinzutreten müssten - die deutliche Kenntnis von dem Imitatcharakter, also eine Kenntnis allein wegen der jeweiligen Aufmachung und Bezeichnung der beanstandeten Produkte, was dann den Tatbestand besagter Norm erfüllt (vgl. BGH GRUR 2011, 1153, Tz. 32 - Creation Lamis).

    Insofern geht (auch) der Senat davon aus, dass bei gewerblichen Wiederverkäufern und Zwischenhändlern ein höherer bzw. speziellerer Wissensstand als bei Endverbrauchern zu berücksichtigen ist (vgl. BGH GRUR 2011, 1153, Tz. 35 - Creation Lamis).

    Denn es kommt (auch und gerade nach den Vorgaben der von der Berufungserwiderung hierzu zitierten Fundstelle [BGH GRUR 2011, 1153, Tz. 31 f. - Creation Lamis]) nicht darauf an, ob gewerblichen Wiederverkäufern oder Zwischenhändlern auch aufgrund ermittelbarer weiterer (externer) Umstände das jeweils beworbenen Parfüm als Imitat erkennbar wird.

    Vielmehr stünde es der Annahme einer Unlauterkeit nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG nur entgegen, wenn sich die Erkennbarkeit, "erst" (also ausschließlich) aufgrund solcher externen Umstände ergäbe (so ausdrücklich BGH GRUR 2011, 1153, Tz. 31 - Creation Lamis).

    Im Fall der hier angegriffenen Produkte ist insoweit maßgeblich, ob die Originalprodukte aufgrund der Gesamtaufmachung der Parfümnachahmungen in Gestalt von Form und Farbe der Flakons und Verpackungen sowie der Bezeichnungen erkennbar werden (BGH GRUR 2011, 1153, Tz. 24 - Creation Lamis).

    Zur effektiven Durchsetzung ihrer durch ein unlauteres Verhalten nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 oder 6 UWG betroffenen Interessen können sich deshalb alle in § 8 Abs. 3 UWG genannten Anspruchsteller auf diese Unlauterkeitstatbestände stützen (BGH GRUR 2011, 1153, Tz. 51 - Creation Lamis).

    Bei einer solchen Fallgestaltung reicht es für die Unlauterkeit und ein darauf beruhendes Verbot aus, dass die Verbotsvoraussetzungen im Hinblick auf einen dieser Verkehrskreise erfüllt sind (BGH GRUR 2011, 1153, Tz. 38 - Creation Lamis).

    Verhält es sich nach allem Vorstehenden so, dass ein durchschnittlicher Angehöriger des Verkehrskreises der gewerblichen Wiederverkäufer und Zwischenhändler die in Rede stehenden Bezeichnungen und Ausstattungen als offene Imitationsbehauptung auffasst (§ 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG), so liegt auch eine unlautere Ausnutzung der Wertschätzung des Originalprodukts im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG und - unter der Voraussetzung wettbewerblicher Eigenart des für die Imitationsbehauptung herangezogenen Markenparfüms (dazu noch weiter unten) - des § 4 Nr. 9 lit. b UWG vor (BGH GRUR 2011, 1153, Tz. 50 - Creation Lamis).

    Dafür kommen im Streitfall Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz (§ 4 Nr. 9 lit. b UWG) in Betracht, wohingegen nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Vorlieferanten der Beklagten selbst in gemäß § 6 UWG unlauterer Weise vergleichend geworben haben (vgl. BGH GRUR 2011, 1153, Tz. 52 - Creation Lamis).

    Ob Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz (§ 4 Nr. 9 lit. b UWG) bestehen, hängt wiederum (u.a.) davon ab, ob den zur Anspruchsbegründung herangezogenen Markenparfüms jeweils wettbewerbliche Eigenart zukommt (vgl. BGH GRUR 2011, 1153, Tz. 50 - Creation Lamis).

  • BGH, 02.04.2015 - I ZR 167/13

    Vergleichende Werbung: Verwendung einer fremden Marke in einem

    Die Klägerin hat keine Umstände dafür vorgetragen, dass die beanstandete Werbung der Beklagten eine klare und deutliche, über eine bloße Gleichwertigkeitsbehauptung hinausgehende Imitationsbehauptung darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - I ZR 157/09, GRUR 2011, 1153 Rn. 27 ff. = WRP 2011, 1593 - Creation Lamis).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

    Zudem muss die Handlung zum Zeitpunkt ihrer Begehung - vorliegend im August 2007 - wettbewerbswidrig gewesen sein, weil es andernfalls an der Wiederholungsgefahr fehlt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - I ZR 157/09, GRUR 2011, 1153 Rn. 12 = WRP 2011, 1593 - Creation Lamis, mwN).
  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 217/15

    Wettbewerbsrecht: Mitbewerbereigenschaft einer auf Kapitalmarktrecht

    Der Klageantrag ist unter Heranziehung der Klagebegründung auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - I ZR 157/09, GRUR 2011, 1153 Rn. 38 = WRP 2011, 1593 - Creation Lamis).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 15 U 64/15

    Bestätigungs-Mail bei Double-Opt-In ist zulässig

    Verwendet der Unternehmer für Werbe-Emails Adressdaten, für die ein Einverständnis der Verbraucher nicht oder nicht ausreichend dokumentiert ist, hat er die sich daraus ergebenden rechtlichen Folgen zu tragen (OLG Celle, WRP 2014, 1218; für Werbeanrufe BGH, GRUR 2011, 1153 - Double-opt-in-Verfahren).

    Hat der Verbraucher durch Setzen eines Häkchens in dem Teilnahmeformular bestätigt, dass er mit der Übersendung von Werbung einverstanden ist, ist grundsätzlich hinreichend dokumentiert, dass er in Email-Werbung an diese Email-Adresse ausdrücklich eingewilligt hat (BGH, GRUR 2011, 1153 - Double-opt-in-Verfahren m. w. N.).

  • BGH, 23.10.2014 - I ZR 133/13

    Zur Zulässigkeit der Präsentation eines als Nachahmung beanstandeten Keksprodukts

    Dieser hat im Regelfall einen höheren Kenntnisstand über die im Markt angebotenen Produkte, ihre Form und Marktanteile sowie über die Hersteller und Vertriebsgesellschaften (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1999 - I ZR 213/96, GRUR 1999, 1106, 1109 = WRP 1999, 1031 - Rollstuhlnachbau; Urteil vom 12. Dezember 2002 - I ZR 221/00, GRUR 2003, 359, 361 = WRP 2003, 496 - Pflegebett; Urteil vom 15. April 2010 - I ZR 145/08, GRUR 2010, 1125 Rn. 32 = WRP 2010, 1465 - Femur-Teil; Urteil vom 5. Mai 2011 - I ZR 157/09, GRUR 2011, 1153 Rn. 41 ff. = WRP 2011, 1593 - Creation Lamis).

    Die Wahrnehmung von gewerblichen Wiederverkäufern und Zwischenhändlern beruht auf einem anderen Wissensstand als die Wahrnehmung der Endverbraucher (vgl. BGH, GRUR 2011, 1153 Rn. 43 - Creation Lamis).

  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 147/13

    Tuning - Markenrecht: Zulässigkeit der Nennung der Herstellermarke im Kaufangebot

    Vielmehr kommt es darauf an, ob frühere Angaben des Werbenden in einem solchen Umfang und mit einer solchen Intensität verwendet worden sind, dass sie sich einem erheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise genügend eingeprägt haben, um fortwirken zu können (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - I ZR 157/09, GRUR 2011, 1153 Rn. 15 = WRP 2011, 1593 - Creation Lamis, mwN).
  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 225/17

    Zur Werbung für Sportbekleidung als "olympiaverdächtig"

    Bei der Beurteilung, ob aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers mit den olympischen Bezeichnungen verbundene Güte- oder Wertvorstellungen auf die beworbenen Waren oder Dienstleistungen übertragen werden, handelt es sich um eine tatrichterliche Würdigung (zum Lauterkeitsrecht vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - I ZR 157/09, GRUR 2011, 1153 Rn. 16 = WRP 2011, 1593 - Creation Lamis).
  • BGH, 18.09.2013 - I ZR 65/12

    Wettbewerbsverstoß in der Internet-Werbung: Irreführung über einen akademischen

    Vielmehr kommt es darauf an, ob die frühere Angabe in einem solchen Umfang und in einer solchen Intensität verwendet worden ist, dass sie sich einem erheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise genügend eingeprägt hat, um fortwirken zu können (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2006 - I ZR 229/03, GRUR 2007, 67 Rn. 21 = WRP 2006, 1516 - Pietra di Soln; Urteil vom 5. Mai 2011 - I ZR 157/09, GRUR 2011, 1153 Rn. 15 = WRP 2011, 1593 - Creation Lamis, jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 07.09.2017 - 2 U 24/17
    Aus diesem Grund sind Unterlassungsanträge, die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, regelmäßig als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (BGH GRUR 2000, 438, 440; BGH WRP 2002, 85; BGH GRUR 2007, 607 Tz.16; BGH GRUR 2011, 1153, 1154).
  • OLG Köln, 28.06.2013 - 6 U 183/12

    Nachahmung von Keksstangen; "Mikado"

  • LG Berlin, 24.09.2013 - 102 O 68/13

    Pflicht zur Angabe des Herstellers auf den Verpackungen kosmetischer Artikel,

  • OLG Köln, 09.03.2012 - 6 U 61/11

    Zulässigkeit der Änderung der angegriffenen Verletzungsform im Berufungsverfahren

  • OLG Köln, 06.06.2012 - 6 U 60/11

    Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz

  • LG Köln, 24.11.2022 - 33 O 82/22
  • BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 60/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "delikat (Wort-Bild-Marke" -

  • BPatG, 21.09.2017 - 30 W (pat) 503/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "AKTIVplan 4 u" - keine Unterscheidungskraft

  • LAG Nürnberg, 01.04.2015 - 3 Ta 30/15

    Prozesskostenhilfe

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht