Rechtsprechung
BGH, 16.11.1995 - I ZR 175/93 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers - Belehrung - UmfassenderInhalt - Aufmerksamkeitsvermittlung - Wissensvermittlung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 8 Abs. 4 a. F.
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung nach § 8 Abs. 4 VVG a. F. - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 8 Abs. 4 (a.F.)
"Widerrufsbelehrung II"; Belehrung des Versicherungsnehmers über sein Widerrufsrecht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG, 13.07.1993 - 5 U 3970/92
- BGH, 16.11.1995 - I ZR 175/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 471
- MDR 1996, 380
- VersR 1996, 313
- WM 1996, 646
- afp 1996, 208
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.12.1992 - I ZR 73/91
Widerrufsbelehrung - Ausnutzung von Unerfahrenheit; Haustürwiderrufsgesetz - …
Auszug aus BGH, 16.11.1995 - I ZR 175/93
Eine gesetzlich angeordnete Belehrung muß jedoch, damit sie ihren Zweck erreichen kann, inhaltlich möglichst umfassend, unmißverständlich und aus der Sicht der Verbraucher eindeutig sein (vgl. - zu § 7 VerbrKrG - auch BGHZ 121, 52, 55 - Widerrufsbelehrung I).Ein solches Vorgehen ist ohne weiteres wettbewerbswidrig (vgl. BGHZ 121, 52, 57 f. - Widerrufsbelehrung I, m.w.N.).
- BGH, 23.06.1994 - I ZR 15/92
Namensschutz des Deutschen Roten Kreuzes
Auszug aus BGH, 16.11.1995 - I ZR 175/93
Bei seinem Urteilsausspruch hat das Berufungsgericht die Unterlassungsverpflichtung auch rechtsfehlerfrei nicht auf Widerrufsbelehrungen in Lebensversicherungsverträgen beschränkt, sondern auf Versicherungsverträge aller Art mit einer längeren Laufzeit als ein Jahr verallgemeinert (vgl. BGHZ 126, 287, 295 - Rotes Kreuz, m.w.N.).
- BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12
Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender …
Deshalb kann nur eine Erklärung, die darauf angelegt ist, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das Wissen, um das es geht, zu vermitteln, als Belehrung angesehen werden (BGH, Beschlüsse vom 16. November 1995 - I ZR 25/94, VersR 1996, 221 unter I 2 und I ZR 175/93, VersR 1996, 313 unter II 1; ebenso KG r+s 2003, 98;… zustimmend: Johannsen/Johannsen in Bruck/Möller, VVG 8. Aufl. Bd. 3 Anm. E7 S. 302; ähnlich OLG Stuttgart VersR 1995, 202, 204;… für eine drucktechnisch deutlich gestaltete Belehrung: Prölss in Prölss/Martin, VVG 25. Aufl. § 8 Anm. 10; Claussen, JR 1991, 360, 363; Schimikowski, ZfV 1991, 632, 635; Teske, NJW 1991, 2793, 2798; a.A.: Koch, VersR 1991, 725, 729). - BGH, 29.04.2010 - I ZR 66/08
Holzhocker
Unzutreffende Widerrufsbelehrungen begründen die Gefahr, dass der die Rechtslage nicht überblickende Verbraucher in der irrigen Annahme, die Frist sei bereits verstrichen, davon absieht, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen (BGHZ 121, 52, 57 f. - Widerrufsbelehrung I; BGH, Urt. v. 16.11.1995 - I ZR 175/93, WRP 1996, 202, 204 - Widerrufsbelehrung II). - LG Karlsruhe, 16.12.2011 - 14 O 27/11
Wettbewerbsverstoß eines niederländischen Versandhändlers über die …
Zugleich stellt die unzutreffende Widerrufsbelehrung eine Irreführung über Rechte des Verbrauchers im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 7 UWG und des Art. 6 Abs. 1 c) der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken dar (BGH, WRP 1996, 202 - Widerrufsbelehrung II ; BGH WRP 1996, 204 - Widerrufsbelehrung III ).
- OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 140/11
Europarechtswidrigkeit der Regelung über das Zustandekommen von …
Eine gesetzlich angeordnete Belehrung muss jedoch, damit sie ihren Zweck erreichen kann, inhaltlich möglichst umfassend, unmissverständlich und aus der Sicht der Verbraucher eindeutig sein (BGH, VersR 1996, 313; vgl. - zu § 7 VerbrKrG - auch BGHZ 121, 52, 55). - OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 3 U 44/17
Zu den Anforderungen an die Widerrufsbelehrung und § 8 Abs. 4 VVG in der bis zum …
Deshalb kann nur eine Erklärung, die darauf angelegt ist, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das Wissen, um das es geht, zu vermitteln, als Belehrung angesehen werden (vgl. BGH VersR 1996, 221 [BGH 16.11.1995 - I ZR 25/94] ; 1996, 313 [BGH 16.11.1995 - I ZR 175/93] ; 2013, 1513 [BGH 16.10.2013 - IV ZR 52/12] ). - OLG Düsseldorf, 24.03.2016 - 4 U 99/13
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines …
Der angesprochene Versicherungsnehmer muss auf die Belehrung aufmerksam gemacht werden (BGH NJW-RR 1996, 471). - OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 91/11
Widerrufsrecht bei Abschluss eines Versicherungsvertrages und Anspruch auf …
Eine gesetzlich angeordnete Belehrung muss jedoch, damit sie ihren Zweck erreichen kann, inhaltlich möglichst umfassend, unmissverständlich und aus der Sicht der Verbraucher eindeutig sein (BGH, VersR 1996, 313; vgl. - zu § 7 VerbrKrG - auch BGHZ 121, 52, 55).Die Schlusserklärung enthält darüber hinaus zahlreiche weitere Erklärungen, Ermächtigungen, Einwilligungen und Belehrungen, was zur Folge hat, dass die Widerrufsbelehrung in dem Gesamttext praktisch untergeht; es ist bei dieser Vorgehensweise nicht sichergestellt, dass der durchschnittliche Versicherungsnehmer die Belehrung zur Kenntnis nimmt (vgl. zu einem weitgehend ähnlichen Belehrungstext BGH, VersR 1996, 313).
- OLG Rostock, 05.03.2021 - 4 U 151/20
Altvertrag über eine Lebensversicherung im Policenmodell: Anzuwendendes Recht bei …
Zum anderen erfordert dieser Regelungszweck, dem auch der Sinngehalt des Wortes "Belehrung" entspricht, für eine solche insbesondere (doch) zumindest eine Form, welche dem Aufklärungsziel Rechnung trägt; deshalb kann nur eine Erklärung, die darauf angelegt ist, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das Wissen, um das es geht, zu vermitteln, als Belehrung angesehen werden (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.1995, Az.: I ZR 175/93, - zitiert nach juris -, Rn. 17). - OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 4 U 192/01
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Klage eines in …
(1) Zwar schließt der Wortlaut des § 5 a VVG nicht aus, dass die Belehrung über das Widerspruchsrecht in dem Versicherungsschein erfolgt, doch muss die Belehrung in nicht zu übersehender Weise drucktechnisch herausgehoben sein (OLG Oldenburg OLGR 2001, 120, 121), also so gestaltet sein, dass sie geeignet ist, den Versicherungsnehmer auf seine Rechte aufmerksam zu machen (BGH VersR 1996, 313, 314 zu § 8 VVG). - OLG Köln, 13.07.2012 - 20 U 36/12
Verzinsliches Rückerstattungsbegehren von geleisteten Versicherungsrämien …
Eine gesetzlich angeordnete Belehrung muss jedoch, damit sie ihren Zweck erreichen kann, inhaltlich möglichst umfassend, unmissverständlich und aus der Sicht der Verbraucher eindeutig sein (BGH, VersR 1996, 313; vgl. - zu § 7 VerbrKrG - auch BGHZ 121, 52, 55). - OLG Köln, 13.01.2012 - 20 U 108/11
Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Beiträge zu einer Lebensversicherung
- OLG Hamm, 24.01.2014 - 20 U 179/13
Anforderungen an die Rücktrittsbelehrung beim Abschluss einer …
- OLG Saarbrücken, 03.04.2019 - 5 U 79/18
Altvertrag über eine private Rentenversicherung: Ordnungsgemäße Belehrung über …
- OLG Düsseldorf, 25.02.2016 - 4 U 91/15
Anforderungen an die Belehrung über das Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers …
- OLG Brandenburg, 01.03.2019 - 11 U 123/18
Anforderungen an die äußere Form der Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
- LG Köln, 11.05.2015 - 26 O 373/14
Anspruch auf Rückabwicklung einer Kapitallebensversicherung mit …
- OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 96/11
Folgen einer fehlenden oder einer unzureichenden Belehrung hinsichtlich eines …
- LG Leipzig, 24.06.2021 - 3 O 141/21
Rückabwicklung Lebensversicherungsvertrag nach fehlerhaft erteilter …
- OLG Düsseldorf, 03.02.2017 - 4 U 123/15
Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht beim Abschluss einer …
- OLG Düsseldorf, 19.12.2014 - 4 U 156/13
- LG Köln, 28.11.2016 - 26 O 158/16
Rückzahlung der geleisteten Beiträge einer fondsgebundenen Lebensversicherung …