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   BGH, 02.12.2004 - I ZR 207/01   

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https://dejure.org/2004,59
BGH, 02.12.2004 - I ZR 207/01 (https://dejure.org/2004,59)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2004 - I ZR 207/01 (https://dejure.org/2004,59)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - I ZR 207/01 (https://dejure.org/2004,59)
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Volltextveröffentlichungen (28)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Telemedicus

    Weltonline.de

  • Telemedicus

    Weltonline.de

  • webshoprecht.de

    In der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname liegt in der Regel keine sittenwidrige Schädigung, auch wenn es nahe liegt, dass ein Unternehmen diesen Domainnamen für seinen Internetauftritt verwenden könnte (weltonline.de)

  • IWW
  • JurPC

    BGB § 826; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3, § 15 Abs. 3
    Weltonline.de

  • aufrecht.de

    Welt-online.de III

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein Domain-Grabbing bei generischen Domains - weltonline.de

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die guten Sitten durch Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainnname; Beschränkungsumfang der Registrierung generischer Begriffe als Domainnamen; Geltung des Prioritätsgrundsatzes bei der Registrierung generischer Begriffe als Domainnamen; Bestehen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Weltonline.de

    §§ 12, 826 BGB

  • kanzlei.biz

    Weltonline.de - kein Domaingrabbing durch Registrierung zahlreicher Gattungsdomains

  • online-und-recht.de
  • afs-rechtsanwaelte.de

    Domain "weltonline.de"

  • info-it-recht.de

    Die bloße Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname ist in der Regel keine sittenwidrige Schädigung

  • Judicialis

    BGB § 826 Gd; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 15 Abs. 3

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz

    Keine Schadensersatzanspruch bei Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname; vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB bei "domain-grabbing"?

  • jonas-lawyers.com PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Weltonline.de (RA Dr. Martin Viefhues; MMR 2005, 534)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3 § 15 Abs. 3
    "weltonline.de"; Zulässigkeit der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname

  • rechtsportal.de

    BGB § 826 ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3 § 15 Abs. 3
    "weltonline.de"; Zulässigkeit der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weltonline.de

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Streit um Ansprüche wegen des Domainnamens Weltonline.de

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Streit um Ansprüche wegen des Domainnamens weltonline.de

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Domainrecht: Generische Domainnamen sind zulässig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Markenrecht und Domain: Anspruch auf Freigabe einer Domain schon bei Registrierung?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Anspruch auf Freigabe einer Domain bei Registrierung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Generische Domainnamen sind zulässig

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Gattungsbegriffe als Internet-Domain

  • internetrecht-infos.de (Leitsatz)

    Der Inhaber eines Kennzeichnungsrechtes kann gegen einen Dritten, der sich einen verwechselungsfähigen Domainnamen hat registrieren lassen, nicht vorgehen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Domainname im geschäftlichen Verkehr in einer das Kennzeichen ...

  • internetrecht-infos.de (Leitsatz)

    Der Inhaber eines Kennzeichnungsrechtes kann gegen einen Dritten, der sich einen verwechselungsfähigen Domainnamen hat registrieren lassen, nicht vorgehen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Domainname im geschäftlichen Verkehr in einer das Kennzeichen ...

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Springer unterliegt im Streit um »weltonline.de«

  • heise.de (Pressebericht, 03.12.2004)

    Bundesgerichtshof spricht Urteil zu Domain-Grabbing

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gattungsbegriffe als Internet-Domain

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    § 826 BGB; § 14 Abs. 2 Nr. 3, § 15 Abs. 3 MarkenG
    Weltonline.de; Internetrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wem gehört die Online-Welt? - Springer-Verlag kämpft um Domainnamen "weltonline.de"

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Streit um Ansprüche wegen des Domainnamens weltonline.de

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "weltonline.de" verletzt keine Markenrechte

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Springer klagt erfolglos gegen weltonline.de

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Abstrakte Rechtsverletzung durch Domain nicht ausreichend (weltonline.de)

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Axel Springer verliert Streit um Domainnamen "weltonline.de"

  • beck.de (Leitsatz)

    Weltonline.de

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "weltonline.de" verletzt keine Markenrechte

  • 123recht.net (Kurzinformation, 23.6.2005)

    § 826 BGB; § 226 BGB; §§ 5, 15 MarkenG
    Weltonline.de - Kehrtwende vor dem BGH

Besprechungen u.ä. (3)

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 14 Abs. 2 Nr. 3, 15 Abs. 3 MarkenG, § 826 BGB
    Eine sittenwidrige Schädigung durch die Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname ist auch dann nicht gegeben, wenn es nahe liegt, dass ein Unternehmen diesen Begriff für seinen Internetauftritt verwenden könnte (weltonline.de)

  • ius-it.de (Entscheidungsbesprechung)

    Reservierung zahlreicher Gattungsbegriffe als Internetadresse zulässig

  • jonas-lawyers.com PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Weltonline.de (RA Dr. Martin Viefhues; MMR 2005, 534)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2315
  • MDR 2005, 1182
  • GRUR 2005, 687
  • VersR 2005, 1151
  • MMR 2005, 534
  • K&R 2005, 379
  • ZUM 2005, 559
  • afp 2005, 364
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - I ZR 207/01
    Der Senat hat entschieden, daß es nicht wettbewerbswidrig ist, wenn ein Anbieter einen Gattungsbegriff, an dessen Verwendung als Domainnamen auch Mitbewerber ein Interesse haben können, als Domainnamen registrieren läßt und sich damit einen Vorteil gegenüber seinen Mitbewerbern verschafft (BGHZ 148, 1, 5 ff. - Mitwohnzentrale.de).

    Die Registrierung generischer Begriffe als Domainnamen ist vielmehr weitgehend dem Gerechtigkeitsprinzip der Priorität unterworfen: Der Vorteil, der demjenigen zukommt, der als erster die Registrierung eines beschreibenden Domainnamens erwirkt, kann nicht als sittenwidrig angesehen werden (vgl. BGHZ 148, 1, 5 ff. - Mitwohnzentrale.de).

  • OLG Frankfurt, 10.05.2001 - 6 U 72/00

    Sittenwidrige Schädigung: Behinderung berechtigter Kennzeicheninhaber durch den

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - I ZR 207/01
    Das Berufungsgericht hat das vom Landgericht ausgesprochene Verbot im wesentlichen bestätigt, es dem geänderten Klageantrag entsprechend jedoch etwas anders gefaßt und im Hinblick auf das bereits abgeschlossene Verfahren über den Domainnamen "welt-online.de" geringfügig eingeschränkt (OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2001, 264).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - I ZR 207/01
    Denn ein solcher Anspruch kommt nur in Betracht, wenn mit der Registrierung des Domainnamens eine erhebliche Beeinträchtigung der aus dem Kennzeichenrecht fließenden namensrechtlichen Befugnisse verbunden ist (vgl. BGHZ 149, 191, 198, 201 - shell.de).
  • OLG Köln, 04.09.2001 - 15 U 47/01

    (name/sachbegriff).de

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - I ZR 207/01
    Auch wenn an einem Gattungsbegriff gleichzeitig Namens- oder Kennzeichenrechte bestehen, verbleibt es in der Regel beim Prinzip der Priorität der Registrierung, so daß der Inhaber eines Namens- oder Kennzeichenrechts gegen die Verwendung dieser Bezeichnung als Domainname nicht mit Erfolg vorgehen kann, auch wenn der Dritte, der sich diese Bezeichnung hat registrieren lassen und den Domainnamen als Sachhinweis nutzt, über kein eigenes Namens- oder Kennzeichenrecht verfügt (vgl. OLG Köln, Urt. v. 4.9.2001 - 15 U 47/01; Rev. nicht angenommen: BGH, Beschl. v. 15.8.2002 - l ZR 246/01).
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

    Das Berufungsgericht hat auch keine Umstände festgestellt, die dafür sprechen könnten, dass die Klägerin zum Schutz ihres Namensrechts auch auf den angegriffenen Domainnamen angewiesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - I ZR 207/01, GRUR 2005, 687, 689 = WRP 2005, 893 - weltonline.de).

    Der Verkehr weiß, dass in vielen Fällen auch generische Domainnamen von einem bestimmten Anbieter kommerziell genutzt werden (vgl. BGH, GRUR 2005, 687, 688 - weltonline.de).

    Die Registrierung und Nutzung von generischen Domainnamen von einem Anbieter zu kommerziellen Zwecken ist rechtlich zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2001 - I ZR 216/99, BGHZ 148, 1, 9 ff. - Mitwohnzentrale.de; BGH, GRUR 2005, 687, 688 - weltonline.de).

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

    Das hat aber nur zur Folge, dass der Inhaber des später entstandenen Namens- oder Kennzeichenrechts nicht schon allein unter Berufung auf sein Recht dem Inhaber des Domainnamens jedwede Nutzung und das Registrierthalten des Domainnamens untersagen kann, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Domainname in einer das Recht des Dritten verletzenden Weise verwendet werden soll (vgl. BGH, Urt. v. 2.12.2004 - I ZR 207/01, GRUR 2005, 687, 689 = WRP 2005, 893 - weltonline.de).

    Soweit die Registrierung oder Nutzung des Domainnamens keine Namens- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzt, ist auch der Handel mit Domainnamen grundsätzlich zulässig (vgl. BGH GRUR 2005, 687, 688 - weltonline.de) und verfassungsrechtlich geschützt (Art. 12 und 14 GG).

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 82/14

    Verletzung des Namensrechts: Schutz des Namensträgers bei Gebrauch seines Namens

    (1) Allein mit der Registrierung eines Domainnamens ist noch keine Benutzung dieser Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr verbunden (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - I ZR 207/01, GRUR 2005, 687, 689 = WRP 2005, 893 - weltonline.de; Urteil vom 13. März 2008 - I ZR 151/05, GRUR 2008, 912 Rn. 16 = WRP 2008, 1353 - Metrosex; Urteil vom 19. Februar 2009 - I ZR 135/06, GRUR 2009, 685 Rn. 30 = WRP 2009, 803 - ahd.de; BGH, Urteil vom 14. Mai 2009 - I ZR 231/06, GRUR 2009, 1055 Rn. 40 = WRP 2009, 1533 - airdsl).

    Auch eine von der Klägerin vorgetragene, von den Vorinstanzen aber nicht festgestellte Bereitschaft des Beklagten, die fraglichen Domainnamen an die Klägerin zu verkaufen, würde für sich nicht den Schluss auf eine Schädigungsabsicht erlauben (vgl. BGH, GRUR 2005, 687 Rn. 19 - weltonline.de).

    Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, inwieweit der Klägerin infolge der mit der Registrierung der streitigen Domainnamen verbundenen Blockierung ein von dem Beklagten vorsätzlich herbeigeführter Schaden entstanden sein oder drohen könnte (vgl. BGH, GRUR 2005, 687, 688 - weltonline.de).

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Allein mit der Registrierung eines Domainnamens ist keine Benutzung im geschäftlichen Verkehr verbunden (vgl. BGH, Urt. v. 2.12.2004 - I ZR 207/01, GRUR 2005, 687, 688 f. = WRP 2005, 893 - weltonline.de; Urt. v. 19.2.2009 - I ZR 135/06, GRUR 2009, 685 Tz. 30 = WRP 2009, 803 - ahd.de).

    Das hat aber nur zur Folge, dass der Inhaber des später entstandenen Kennzeichenrechts dem Inhaber des Domainnamens nicht schon allein unter Berufung auf sein Recht jedwede Nutzung untersagen kann, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Domainname in einer das Recht des Dritten verletzenden Weise verwendet werden soll (vgl. BGH GRUR 2005, 687, 689 - weltonline.de; GRUR 2009, 685 Tz. 31 - ahd.de).

  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

    a) Die Registrierung eines Domainnamens stellt, wie auch das Berufungsgericht nicht verkannt hat, noch keine Benutzung dieser Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr und damit auch keine Verletzung eines mit dieser Bezeichnung identischen oder ähnlichen Kennzeichenrechts dar (BGH, Urt. v. 2.12.2004 - I ZR 207/01, GRUR 2005, 687, 689 = WRP 2005, 893 - weltonline.de).

    Denn ein solcher Anspruch setzt voraus, dass mit der Registrierung der Domainnamen eine erhebliche Beeinträchtigung der aus dem Kennzeichenrecht fließenden namensrechtlichen Befugnisse verbunden ist (vgl. BGHZ 149, 191, 198, 201 - shell.de; BGH GRUR 2005, 687, 689 - weltonline.de).

  • BGH, 26.10.2023 - I ZR 107/22

    Energycollect.de

    Insoweit findet bei der Vergabe von Domainnamen grundsätzlich das Gerechtigkeitsprinzip der Priorität Anwendung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Mai 2001 - I ZR 216/99, BGHZ 148, 1 [juris Rn. 26] - Mitwohnzentrale.de; Urteil vom 2. Dezember 2004 - I ZR 207/01, GRUR 2005, 687 [juris Rn. 17] = WRP 2005, 893 - weltonline.de; Urteil vom 19. Februar 2009 - I ZR 135/06, GRUR 2009, 685 [juris Rn. 42] = WRP 2009, 803 - ahd.de; OLG Köln, MMR 2019, 321 [juris Rn. 35]), das nur unter besonderen Umständen zurücktritt (vgl. BGHZ 149, 191 [juris Rn. 36, 38] - shell.de).

    Demgegenüber kann ein Nichtberechtigter nur ausnahmsweise auf schützenswerte Belange verweisen, die im Rahmen der Interessenabwägung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 9. September 2004 - I ZR 65/02, GRUR 2005, 430 [juris Rn. 18] = WRP 2005, 488 - mho.de; BGH, GRUR 2005, 687 [juris Rn. 18] - weltonline.de; GRUR 2008, 1099 [juris Rn. 27] - afilias.de).

    Ein sinnvoller Weiterleitungsgebrauch ist nicht ohne weiteres rechtsmissbräuchlich (vgl. BGH, GRUR 2005, 687 [juris Rn. 18] - weltonline.de; GRUR 2009, 685 [juris Rn. 45] - ahd.de).

    Auch eine Verkaufsabsicht ist nicht stets rechtsmissbräuchlich, weil der Handel mit Domainnamen grundsätzlich zulässig und nach Art. 12, 14 GG verfassungsrechtlich geschützt ist, soweit die Registrierung oder Nutzung des Domainnamens keine Namens- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzt (vgl. BGH, GRUR 2009, 685 [juris Rn. 45] - ahd.de; GRUR 2012, 304 [juris Rn. 62] - Basler Haar-Kosmetik; zu § 826 BGB vgl. BGH, GRUR 2005, 687 [juris Rn. 19] - weltonline.de; vgl. auch Bettinger in Bettinger aaO Rn. DE 681; Viefhues in Hoeren/Sieber/Holznagel, Handbuch Multimedia-Recht, 58. EL März 2022, Teil 6 Rn. 183).

  • OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05

    Ahd.de

    Ebenso wie eine Registrierung eines generische Begriffes als Internet-Domain grundsätzlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BGH WRP 05, 893 ff - weltonline), muss dies in gleicher Weise auch für solche Firmenschlagworte gelten, die jedenfalls von der Klagepartei bislang nicht genutzt worden sind.

    Dementsprechend finden die Grundsätze des Bundesgerichtshofs für die Anwendung des Gerechtigkeitsprinzips bei einer Registrierung generischer Begriffe als Domain-Namen (BGH WRP 05, 893 - weltonline.de) keine Anwendung.

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 20 U 14/05

    Zur Namensrechtsverletzung durch die Registrierung einer sog. Top-Level-Domain -

    Zwar kann nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WRP 2005, 893 unter 2.c) - welt-online.de) es dann an einer derartigen Beeinträchtigung fehlen, wenn der Namensinhaber über andere ohne Weiteres auffindbare Domains verfügt.

    Dies berücksichtigt der Bundesgerichtshof; die - scheinbar abweichende - Entscheidung WRP 2005, 893 - welt-online.de betrifft eine Fallgestaltung, bei der dem Namensinhaber andere Domain-Namen mit der Top-Level-Domain "de" zur Verfügung standen.

    Die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Domain-Recht (s. zuletzt BGH WRP 2005, 893 - welt-online) ist ersichtlich noch nicht abgeschlossen.

  • OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 2 U 16/09

    Markenrechtsverletzung durch eine Domain: Haftung eines inländischen Admin-C

    bb) Allerdings ist zu beachten, dass eine Verletzung von Marke oder Unternehmenskennzeichen nicht schon in der Registrierung einer Domain liegt, selbst wenn diese mit dem Unternehmenskennzeichen oder der Marke identisch oder hochgradig ähnlich ist, denn in der Registrierung liegt noch keine Benutzung eines Zeichens (kein zeichenmäßiger Gebrauch; nach Bettinger, Handbuch des Domainrechts, DE 160 allgemeine Meinung), sondern erst in der Aufnahme der Benutzung der Domain im geschäftlichen Verkehr (BGH GRUR 2005, 687, 689 - weltonline.de).
  • OLG Hamburg, 28.07.2005 - 5 U 141/04

    "www.metrosex.de"; Benutzung eines Kennzeichens durch Registrierung einer

    Insoweit weist dieser Fall Unterschiede zu dem Urteil des BGH vom 2.12.2004 (I ZR 207/01) (weltonline.de) auf, in dem der BGH für die Registrierung generischer Begriffe als Domainnamen erkannt hat, dass diese keinen rechtlichen Schranken unterworfen sei.
  • LG Braunschweig, 29.09.2006 - 9 O 503/06

    Irrlicht.de - Keine Markenverletzung durch bloße Domainregistrierung

  • OLG Köln, 24.10.2014 - 6 U 211/13

    Verwechslungsgefahr des Titels einer Print-Zeitschrift mit der Bezeichnung für

  • OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 51/08

    Keine Haftung des Admin-C

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2006 - 20 U 73/06

    Nutzung und Innehabung der Domain "www.professional-nails.de" als Verletzung

  • OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 35/07

    Verwechslungsgefahr zweier Marken; Anspruch des Markeninhabers auf Löschung einer

  • OLG Hamburg, 15.11.2006 - 5 U 185/05

    Wettbewerbsverstoß: Pflicht zur Klarstellung der irreführenden Verwendung der

  • OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05

    Markenrechtsverletzung: Wortgleiche Verwendung einer bekannten Sportwagenmarke

  • OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 205/04

    Markenrecht: Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "METRO" und "MetroBus"

  • LG Berlin, 21.02.2008 - 52 O 111/07

    Namensrechts- und Markenrechtsverletzung durch Verwendung eines Domainnamens;

  • OLG Hamm, 27.11.2006 - 6 U 106/05

    Kein namensrechtlicher Anspruch wegen möglicher Verwechslungsgefahr ähnlicher

  • OLG Köln, 30.09.2005 - 20 U 45/05

    Die Bezeichnung "Mahngericht" genießt keinen namensrechtlichen Schutz

  • LG Mannheim, 12.05.2009 - 2 O 59/09

    Unternehmenskennzeichenrecht: Voraussetzungen einer ein Unternehmenskennzeichen

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2007 - 20 U 21/07

    Registrierung von eu-Domains - lastminute.eu

  • OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 25/07

    Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verletzung einer Marke durch Nutzung einer

  • OLG München, 28.10.2010 - 29 U 2590/10

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Ansprüche des Freistaates Bayern gegen die

  • BPatG, 18.01.2012 - 29 W (pat) 525/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "fashion.de" - keine Unterscheidungskraft

  • OLG München, 08.09.2005 - 6 U 5735/04
  • LG Magdeburg, 03.02.2010 - 7 O 1742/09

    Zur Rechtswidrigkeit der Blockade einer Internet-Adresse; Namensrechtsverletzung

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2005 - 3 O 384/05
  • BPatG, 22.02.2012 - 29 W (pat) 545/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "schmutz.de" - keine Unterscheidungskraft

  • LG Stuttgart, 05.07.2005 - 17 O 128/05

    Markenrecht: Rechtsschutz von generischen Umlaut-Domains

  • LG Köln, 17.11.2005 - 31 O 534/05
  • BPatG, 20.09.2005 - 24 W (pat) 34/01
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