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   OLG Düsseldorf, 05.09.2011 - I-24 U 4/11   

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https://dejure.org/2011,3947
OLG Düsseldorf, 05.09.2011 - I-24 U 4/11 (https://dejure.org/2011,3947)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.09.2011 - I-24 U 4/11 (https://dejure.org/2011,3947)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. September 2011 - I-24 U 4/11 (https://dejure.org/2011,3947)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 535 Abs. 1; BGB § 536 Abs. 1
    Pflicht zur Zahlung des Mietzinses bei Vermietung einer Enklave ohne rechtlich und tatsächlich gesicherten Zugang

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Zugang zu vermieteter "Enklave": Kein Mietzins!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Zugang muss sein - Was passiert, wenn ein gemieteter Raum nicht betretbar ist?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter muss nur für frei zugängliche Mieträume Miete zahlen - Ohne Zugangsmöglichkeit zum Mietobjekt besteht keine Mietzahlungspflicht / Vermieter muss den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gewährleisten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Mietzahlung ohne Überlassung der Mietsache! (IMR 2012, 1050)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 140
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2011 - 24 U 4/11
    Der Rechtsgedanke der Verwirkung, der auch im Miet- und Pachtrecht gilt, ist ein Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung aufgrund widersprüchlichen Verhaltens (BGH NJW 1984, 1684; 2006, 219 f. m.w.N.).

    Danach ist ein Recht verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (BGHZ 84, 280 (281); 105, 290 (298); BGH NJW 2003, 824; 2006, 219 f.).

    Zwischen diesen Umständen und dem erforderlichen Zeitablauf besteht eine Wechselwirkung insofern, als der Zeitablauf umso kürzer sein kann, je gravierender die sonstigen Umstände sind, und dass umgekehrt an diese Umstände desto geringere Anforderungen gestellt werden, je länger der abgelaufene Zeitraum ist (BGHZ 146, 217 (224 f.); NJW 2006, 219 f.).

    In dem vom Bundesgerichtshof (NJW 2006, 219 f.) entschiedenen Fall waren Mietzinsen für einen Zeitraum von zwei Jahren nur gekürzt gezahlt worden, ohne dass dies vom Vermieter beanstandet worden.

  • BGH, 01.02.1989 - VIII ZR 126/88

    Erfüllung der Gebrauchsüberlassungspflicht durch den Vermieter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2011 - 24 U 4/11
    Ist die Besitzübertragung nicht erforderlich, so kann das Gewähren darin liegen, dass dem Mieter Zugang zur Sache verschafft wird (vgl. BGH NJW-RR 1989, 589; NJW 2002, 3322; 2007, 2394; Palandt/Weidenkaff, BGB, 70. Auflage, § 535 Rn. 35).

    Bei dem vom Kläger vermieteten Raum ist für die Gebrauchsüberlassung unabdingbar, dass dem Mieter auch der Besitz daran verschafft wird (vgl. hierzu auch BGH NJW-RR 1989, 589 f.; BGHZ 65, 137 (139 f.)).

    Derartiges wird beispielsweise bei der stundenweisen Benutzung eines in den Räumen des Gestattenden stehenden Klaviers (BGHZ 65, 137 (140)) oder der Gestattung der Nutzung von Wäschetrocknern im Hausgarten des Vermieters (BGHZ a.a.O.) angenommen (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1989, 589 f. m.w.N.).

  • BGH, 22.10.1975 - VIII ZR 122/74

    Begriff der Überlassung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2011 - 24 U 4/11
    Bei dem vom Kläger vermieteten Raum ist für die Gebrauchsüberlassung unabdingbar, dass dem Mieter auch der Besitz daran verschafft wird (vgl. hierzu auch BGH NJW-RR 1989, 589 f.; BGHZ 65, 137 (139 f.)).

    Derartiges wird beispielsweise bei der stundenweisen Benutzung eines in den Räumen des Gestattenden stehenden Klaviers (BGHZ 65, 137 (140)) oder der Gestattung der Nutzung von Wäschetrocknern im Hausgarten des Vermieters (BGHZ a.a.O.) angenommen (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1989, 589 f. m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2009 - 24 U 38/09

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Übermittlung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2011 - 24 U 4/11
    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat AGS 2006, 480 f. = JurBüro 2006, 594 = OLG Düsseldorf 2007, 20 f.; RuS 2009, 521-523; MDR 2010, 616; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Auflage, § 529 Rn. 2 ff. m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2002 - XII ZR 86/01

    Übergang der Rechte und Pflichten aus einem Breitbandkabel-Nutzungsvertrag bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2011 - 24 U 4/11
    Ist die Besitzübertragung nicht erforderlich, so kann das Gewähren darin liegen, dass dem Mieter Zugang zur Sache verschafft wird (vgl. BGH NJW-RR 1989, 589; NJW 2002, 3322; 2007, 2394; Palandt/Weidenkaff, BGB, 70. Auflage, § 535 Rn. 35).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2011 - 24 U 4/11
    Danach ist ein Recht verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (BGHZ 84, 280 (281); 105, 290 (298); BGH NJW 2003, 824; 2006, 219 f.).
  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2011 - 24 U 4/11
    Danach ist ein Recht verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (BGHZ 84, 280 (281); 105, 290 (298); BGH NJW 2003, 824; 2006, 219 f.).
  • BGH, 14.11.1990 - VIII ZR 13/90

    Nachträgliche Unmöglichkeit der Gebrauchsüberlassung; Annahmeverzug des Mieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2011 - 24 U 4/11
    Im Übrigen kann trotz nicht erfolgter Gebrauchsüberlassung der Mieter gleichwohl zur Entrichtung des Mietzinses verpflichtet sein, wenn er sich mit der Annahme der Mietsache in Annahmeverzug befand (vgl. BGH NJW-RR 1991, 267 f.).
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2011 - 24 U 4/11
    Danach ist ein Recht verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (BGHZ 84, 280 (281); 105, 290 (298); BGH NJW 2003, 824; 2006, 219 f.).
  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 120/04

    Anwendung des Mietrechts auf Application Service Providing

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2011 - 24 U 4/11
    Ist die Besitzübertragung nicht erforderlich, so kann das Gewähren darin liegen, dass dem Mieter Zugang zur Sache verschafft wird (vgl. BGH NJW-RR 1989, 589; NJW 2002, 3322; 2007, 2394; Palandt/Weidenkaff, BGB, 70. Auflage, § 535 Rn. 35).
  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 310/82

    Verwirkung von Nebenkostenansprüchen

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2006 - 24 U 191/05

    Zu den Voraussetzungen eines unzulässigen Erfolgshonorars

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 24 U 151/08

    Obhutspflichten des Vermieters eines Hochdruckreinigers

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2016 - 24 U 62/15

    Ansprüche des Mieters einer Gewerbeimmobilie vor Übergabe sämtlicher Schlüssel

    Dies würde nämlich voraussetzen, dass den Beklagten als Mieter sämtliche Schlüssel überlassen worden wären (vgl. Senat, Beschluss vom 5. September 2011 - I-24 U 4/11 -, Rz. 9ff., jetzt und im Folgenden zitiert nach Juris; MünchKomm/Häublein, BGB, 3. Auflage 2012, § 535 Rz. 67; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 12. Auflage, § 535 Rn. 15; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearbeitung 2014, § 535 Rn. 15).
  • KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16

    Ladenlokalmiete: Mietzahlung ab Übergabe der Räume trotz Mietminderung auf Null

    Die Eröffnung bzw. Teileröffnung des Einkaufszentrums und die nur dadurch gegebene Möglichkeit der Zugänglichkeit des Mietobjekts für den Kundenverkehr ist Voraussetzung für eine vertragsgemäße Nutzung (vgl. (vgl. OLG Düsseldorf Urteil vom 05.09.2011 - I- 24 U 4/11, MDR 2012, 140, Tz. 5 für fehlende Zugangsmöglichkeit zu Mietobjekt; vgl. Senatsurteil vom 12.11.2007 - 8 U 194/06, GE 2008, 52, Tz. 6 für Zugangsversperrung eines Ladenlokals infolge Baumaßnahmen).
  • KG, 21.11.2016 - 8 U 121/15

    Formularvertrag über Gewerberaummiete in einem Einkaufszentrum:

    Die Eröffnung bzw. Teileröffnung des Einkaufszentrums und die nur dadurch gegebene Möglichkeit der Zugänglichkeit des Mietobjekts für den Kundenverkehr ist Voraussetzung für eine vertragsgemäße Nutzung (vgl. (vgl. OLG Düsseldorf Urteil vom 05.09.2011 - I- 24 U 4/11, MDR 2012, 140, Tz. 5 für fehlende Zugangsmöglichkeit zu Mietobjekt; vgl. Senatsurteil vom 12.11.2007 - 8 U 194/06, ?GE 2008, 52, Tz. 6 für Zugangsversperrung eines Ladenlokals infolge Baumaßnahmen).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 83/11

    Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses aus wichtigem Grund wegen

    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat AGS 2006, 480 f. = JurBüro 2006, 594 = OLG Düsseldorf 2007, 20 f.; RuS 2009, 521; MDR 2010, 616; Urt. v. 05.09.2011 - I-24 U 4/11, MDR 2012, 140 und juris).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2023 - 19 U 14/23

    Faustschlag, Fußballspiel, deliktischer Anspruch, Notrwehrlage, Schmerzensgeld

    Die Rechtsverletzungsrüge des § 513 Abs. 1 1. Alt. ZPO i.V.m. § 546 ZPO betrifft nicht nur die fehlerhafte Anwendung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), sondern auch die falsche Handhabung von Rechtsregeln zum Beweisverfahren (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) und zur Beweiswürdigung (z.B. eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen; vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.09.2011, I 24 U 4/11, juris Rz. 12; Heßler, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 529 Rn. 2 ff. m.w.N.).
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