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   OLG Hamm, 01.02.2013 - I-9 U 238/12   

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OLG Hamm, 01.02.2013 - I-9 U 238/12 (https://dejure.org/2013,6860)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.02.2013 - I-9 U 238/12 (https://dejure.org/2013,6860)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Februar 2013 - I-9 U 238/12 (https://dejure.org/2013,6860)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Eigentums als Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1006 Abs. 1 S. 1
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Eigentums als Voraussetzung eines Schadensersatzanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Vorschaden und neuem Unfallschaden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2013, 222
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • OLG Koblenz, 01.06.2015 - 12 U 991/14

    Verkehrsunfallprozess: Eigentumsvermutung zugunsten des Klägers

    Die Schilderung des Klägers gibt der Beklagten nämlich keinen Anhaltspunkt selbst zu recherchieren, ob die Darlegung des Klägers der Wahrheit entspricht (vgl. auch zur Beweisnot des Gegners: OLG Hamm, I - 9 U 238/12, Beschluss vom 1.02.2013, Staudinger/Gursky, BGB, Aufl. 2012, § 1006 Rn. 49).
  • VG Hamburg, 09.02.2017 - 17 E 7585/16

    Einstweiliger Rechtsschutz: Sicherstellung von Bargeld durch die Polizei

    Ebenfalls unerheblich ist, ob den Antragsteller ggf. eine sekundäre Behauptungs- bzw. Darlegungslast zu den Umständen seines Eigentums- bzw. Besitzerwerbs trifft (vgl. wiederum Laumen, Die sekundäre Behauptungslast im Rahmen der Eigentumsvermutung, MDR 2016, S. 370 ff.; siehe auch OLG Hamm, Beschl. v. 01.02.2013, I-9 U 238/12, juris, Rn. 5).
  • OLG Hamm, 11.10.2013 - 9 U 35/13

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Besitz- und Eigentumserwerbs

    wäre der außerhalb der insoweit maßgeblichen Geschehensabläufe stehenden Beklagten von vornherein jede Möglichkeit und Chance des Gegenbeweises genommen (vgl. dazu allgemein nur Senat, Beschluss v. 01.02.2013 - I-9 U 238/12, zitiert nach juris, sowie KG, SVR 2011, 228; in der vom Kläger angeführten Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 19.12.2006, Bl. 177 ff. GA ist die Frage ausdrücklich offen gelassen worden).Seiner sekundären Darlegungslast ist der Kläger auch nach Auffassung des Senats nicht hinreichend nachgekommen.
  • OLG Hamm, 26.05.2021 - 7 U 55/20

    Sekundäre Darlegungslast bei Eigentumsvermutung; Darlegungslast

    Der Kläger war und ist danach gehalten, zunächst einmal seinerseits zu den Umständen seines Besitz- und Eigentumserwerbs konkret und schlüssig vorzutragen; denn andernfalls wäre der außerhalb der insoweit maßgeblichen Geschehensabläufe stehenden Beklagten von vornherein jede Möglichkeit und Chance des Gegenbeweises genommen (vgl. dazu nur OLG Hamm, Beschluss vom 01.02.2013 - 9 U 238/12, juris Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2015 - 22 U 150/14

    Nicht erklärte Vorschäden führen nicht zwangsläufig zum Verlust des kompletten

    Diese steht durchaus in Einklang mit der vorherrschenden Rechtsprechung, wonach es auch für zuzuordnende Schäden keinen Ersatz gibt, wenn feststeht, dass nicht sämtliche vom Geschädigten geltend gemachten Schäden auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, ohne das eine ausreichende Aufklärung erfolgt (vgl. nur KG NZV 07, 520; NZV 08, 356 [KG Berlin 13.08.2007 - 12 U 180/06] ; Urteil vom 4. Januar 2011, 22 U 172/10; OLG Frankfurt am Main, NZV 07, 313; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 4 U 63/08; OLG Hamm, Urteil vom 1. Februar 2013 - 9 U 238/12 -).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2014 - 4 U 182/13

    Anforderungen an den Nachweis des Eigentums an einem unfallbeschädigten Fahrzeug

    Dementsprechend sind die Regeln über die sekundäre Darlegungslast in jüngerer Zeit in der bereits vom Landgericht zitierten Rechtsprechung (OLG Hamm, Beschluss v. 01.02.2013, 9 U 238/12, Rn. 5; KG Berlin, Urteil v. 30.08.2010, 12 U 175/09, Rn. 30 f.; jeweils zit. nach juris) gerade in Bezug auf Schadensersatzansprüche wegen unfallbedingter Schäden an Kraftfahrzeugen angewendet worden.
  • OLG Dresden, 16.02.2021 - 4 U 1909/20

    Beweislast des Versicherungsnehmers für eine Beseitigung von Vorschäden

    Dazu muss er ausschließen, dass ähnliche Schäden im gleichen Bereich schon früher vorhanden waren (vgl. z. B. OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2013 - 9 U 238/12; OLG Nürnberg, Urteil vom 18.07.2003 - 6 U 362/03).
  • LG Essen, 27.05.2013 - 3 O 288/11

    Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall bei nicht abgrenzbaren Vorschäden

    Die Darlegung sämtlicher relevanten Tatsachen, die zur Schadensermittlung erforderlich sind, ist Sache des Klägers (vgl. zu dieser Problematik: KG Berlin 2008, 95-96; KG Berlin NZV 2010, 579; LG Flensburg SVR 2008, 424; KG Berlin MDR 2008, 142; OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2013, 9 U 238/12).

    Nach den Ausführungen des Sachverständigen Schimmelpfennig war zumindest der Vorunfall im Jahre 2009 dem auch hier relevanten Schadensbereich zuzurechnen.Es ist nach anerkannter Rechtsprechung dann Sache des Geschädigten (Klägers), zur Reparatur im Einzelnen vorzutragen, um eine Abgrenzung zum nunmehr eingetretenen und abgerechneten Schaden zu ermöglichen (vgl. OLG Hamm 9 U 238/12).

  • LG Münster, 08.11.2019 - 12 O 15/19

    Unfallregulierung

    Wie sich aus dem von dem Beklagten zitierten Hinweisbeschluss ergibt, kann sich der Kläger zwar nicht allein auf die Vermutung des § 1006 BGB berufen, weil dem Beklagten sonst - ohne weiteren Vortrag - nicht möglich wäre, einen Gegenbeweis zu führen (OLG Hamm, Beschluss vom 01.02.2013 I-9 U 238/12).
  • OLG Koblenz, 26.11.2019 - 12 U 1022/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Nach der Rechtsprechung (OLG Koblenz in VersR 2010, 246 ; KG Berlin in DAR 2016, 461 ; OLG Düsseldorf I-1 U 148/05, Urteil vom 06.02.2016, juris; OLG Hamm I-9 U 238/12, Beschluss vom 01.02.2013, juris; KG Berlin 22 U 152/14, Urteil vom 27.08.2015, juris; KG Berlin 22 U 151/11, Beschluss vom 12.12.2011, juris) muss bei Vorschäden im erneut beschädigten Bereich und bei bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens im einzelnen von Seiten des Geschädigten ausgeschlossen werden, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs noch vorhanden waren.
  • OLG Hamm, 12.02.2020 - 11 U 44/19

    Verkehrsunfall - für ein manipuliertes Unfallgeschehen sprechende Indizien

  • OLG Koblenz, 06.10.2022 - 12 U 1069/22

    Verkehrsunfall - Vorschäden aus mehreren Verkehrsunfällen

  • LG Duisburg, 05.02.2014 - 3 O 265/12

    Nachweis der Eigentümerschaft an einem Fahrzeug bei widersprüchlichen Angaben

  • LG Duisburg, 19.05.2023 - 6 O 49/22
  • AG Nürnberg, 06.03.2023 - 246 C 2242/22
  • LG Essen, 01.03.2019 - 11 O 174/18

    Fehlender Nachweis der Eigentümerstellung bei Klage auf SchErs. wg.

  • LG Essen, 09.09.2015 - 11 O 81/14

    Verkehrsunfall - Beweislast bei einem vorgeschädigten Fahrzeug

  • LG Halle, 26.03.2015 - 2 S 65/14
  • LG Halle, 09.12.2014 - 2 S 126/14
  • AG Berlin-Spandau, 24.07.2014 - 6 C 137/14
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   OLG Hamm, 09.04.2013 - 9 U 238/12   

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OLG Hamm, Entscheidung vom 09. April 2013 - 9 U 238/12 (https://dejure.org/2013,18574)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Bochum, 29.10.2012 - 3 O 150/12

    Eigentumsvermutung bzgl. des Besitzers eines Pkw bei Schweigen des Besitzers über

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2013 - 9 U 238/12
    Die Berufung des Klägers gegen das am 29.10.2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum (I-3 O 150/12) wird zurückgewiesen.
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