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   OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - I-1 U 108/04   

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https://dejure.org/2004,72719
OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - I-1 U 108/04 (https://dejure.org/2004,72719)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.2004 - I-1 U 108/04 (https://dejure.org/2004,72719)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 2004 - I-1 U 108/04 (https://dejure.org/2004,72719)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Verschuldensanteile bzgl. eines Verkehrsunfalls; Erhöhung der Betriebsgefahr durch Liegenbleiben eines Autos am linken Straßenrand einer Autobahn; Kollision mit einem am linken Straßenrand einer Autobahn stehenden Autos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - 1 U 108/04
    Wird die Feststellung der Pflicht zum Ersatz künftigen Schadens aus einer bereits eingetretenen Rechtsgutverletzung beantragt, so reicht für das Feststellungsinteresse die Möglichkeit eines Schadenseintritts aus, die nur verneint werden kann, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH NJW 2001, 1431).

    Im Übrigen bestehen gegen die Begründetheit des Feststellungsantrages jedoch keine Bedenken, und zwar auch dann nicht, wenn man hierfür nicht nur verlangt, dass die sachlich-rechtlichen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs vorliegen, also insbesondere ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff in ein nach den §§ 7 Abs. 1 StVG, 823 BGB geschütztes Rechtsgut des Geschädigten festzustellen ist, der zu den für die Zukunft befürchteten Schäden führen kann, sondern darüber hinaus, dass auch eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist (BGH VersR 1997, 1508f.; zweifelnd allerdings BGH, NJW 2001, 1431ff.).

  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - 1 U 108/04
    In diesem Sinne entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass einem Kraftfahrer, der mit dem von ihm geführten Kraftfahrzeug ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer von einer geraden und übersichtlichen Fahrbahn abkommt, ein bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vermeidbarer Fahrfehler zur Last fällt (BGH, NZV 1996, 277ff.; Hentschel, aaO, § 2 StVO, Rn. 74).
  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85

    Pflichten des Kraftfahrers auf einer Autobahn; Abstand zu einem vorausfahrenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - 1 U 108/04
    Daher gilt grundsätzlich auch auf Autobahnen die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO, wonach nur so schnell gefahren werden darf, dass der Fahrzeugführer innerhalb der ihm zur Verfügung stehenden Sichtweite anhalten kann (BGH, NJW 1987, 1075; st. Rspr.).
  • BGH, 20.06.1969 - VI ZR 32/68

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Tanklastzuges mit einem bei winterlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - 1 U 108/04
    So hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass derjenige, der schuldhaft eine Gefahrenquelle schafft, hierfür nicht mehr verantwortlich gemacht werden kann, wenn er die erforderlichen Sicherungsvorkehrungen trifft und ein anderer nunmehr erst dadurch zu Schaden kommt, dass er die getroffenen Vorkehrungen nicht beachtet; in einem solchen Fall sei die ursprüngliche Gefahrenquelle nicht mehr adäquat ursächlich für den eingetretenen Schaden (BGH VersR 1969, 895; vgl. auch Hentschel, aaO, § 15 StVO, Rn. 6).
  • OLG Köln, 25.03.1999 - 1 U 100/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - 1 U 108/04
    Bei Kollisionen mit liegengebliebenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen - jedenfalls wenn sie zuvor im Folgeverkehr auf demselben Fahrstreifen unterwegs waren - gelten die allgemeinen Grundsätze über den Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen, d. h., es spricht ein erster Anschein dafür, dass der Auffahrunfall auf einem schuldhaften Verhalten des Auffahrenden, nämlich zu geringem Abstand, Unaufmerksamkeit oder unangepasster Geschwindigkeit, beruht (BGH, VersR 1989, 265ff.; OLG Köln, NZV 2000, 172f.; OLG Karlsruhe, Justiz 1986, 90f.).
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - 1 U 108/04
    Im Übrigen bestehen gegen die Begründetheit des Feststellungsantrages jedoch keine Bedenken, und zwar auch dann nicht, wenn man hierfür nicht nur verlangt, dass die sachlich-rechtlichen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs vorliegen, also insbesondere ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff in ein nach den §§ 7 Abs. 1 StVG, 823 BGB geschütztes Rechtsgut des Geschädigten festzustellen ist, der zu den für die Zukunft befürchteten Schäden führen kann, sondern darüber hinaus, dass auch eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist (BGH VersR 1997, 1508f.; zweifelnd allerdings BGH, NJW 2001, 1431ff.).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - 1 U 108/04
    Bei Kollisionen mit liegengebliebenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen - jedenfalls wenn sie zuvor im Folgeverkehr auf demselben Fahrstreifen unterwegs waren - gelten die allgemeinen Grundsätze über den Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen, d. h., es spricht ein erster Anschein dafür, dass der Auffahrunfall auf einem schuldhaften Verhalten des Auffahrenden, nämlich zu geringem Abstand, Unaufmerksamkeit oder unangepasster Geschwindigkeit, beruht (BGH, VersR 1989, 265ff.; OLG Köln, NZV 2000, 172f.; OLG Karlsruhe, Justiz 1986, 90f.).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - 1 U 107/14

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs auf ein nach links in ein

    Denn es ist nach der Lebenserfahrung wahrscheinlich, dass der Auffahrunfall auf einem schuldhaften Verhalten des Auffahrenden, nämlich zu geringem Abstand, Unaufmerksamkeit oder unangepasster Geschwindigkeit, beruht ( König in Hentschel, StVR, § 4 StVO Rn. 35 m.w.N.; Senat, Urteil vom 29.11.2004 - I-1 U 108/04 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 1 U 8/07

    Anteiliges Verschulden im Zusammenhang mit einem Zusammenstoß auf der Überholspur

    (Senat, Urteil vom 29. November 2004, Az. I-1 U 108/04).

    Diese Quotierung entspricht derjenigen, welche der Senat in einer ähnlichen Fallkonstellation in dem am 29. November 2004 zu dem Aktenzeichen I-1 U 108/04 verkündeten Urteil ausgesprochen hat.

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