Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.03.2012 - I-1 U 108/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30217
OLG Düsseldorf, 06.03.2012 - I-1 U 108/11 (https://dejure.org/2012,30217)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.2012 - I-1 U 108/11 (https://dejure.org/2012,30217)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 2012 - I-1 U 108/11 (https://dejure.org/2012,30217)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,30217) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Kfz-Händlers auf Ersatz unfallbedingten Nutzungsausfalls eines privat genutzten Pkw

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Entschädigungsanspruch von Nutzungsausfall, Verbringungskosten und UPE-Aufschläge gegen Unfallverursacher, § 249 Abs. 2 S. 1 BGB

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    UPE-Aufschläge - Ersatzfähigkeit nach Verkehrsunfall

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Einem Kfz-Händler ist es zuzumuten, auf von ihm zum Verkauf vorgehaltene Pkw zur privaten Nutzung... | NA Nutzungsausfall

  • captain-huk.de

    Entscheidung über Nutzungsausfallentschädigung bei einem Autohändler sowie über UPE-Aufschläge und Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 1
    Anspruch eines Kfz-Händlers auf Ersatz unfallbedingten Nutzungsausfalls eines privat genutzten Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei Ersatzfahrzeug gibt es keinen Nutzungsausfall ersetzt!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unfallschaden: kein Nutzungsausfall bei vorhandenem betrieblichem Ersatzfahrzeug

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verbringungskosten sind auch bei fiktiver Abrechnung zu ersetzen

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    UPE-Aufschläge und Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung - Anschlussberufung der beklagten Haftpflichtversicherung wurde zurückgewiesen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74

    Ausschluß des Nutzungsausfalls bei Vorhandensein eines weiteren ungenutzten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2012 - 1 U 108/11
    Voraussetzung für einen Anspruch auf Entschädigung eines solchen Gebrauchsverlustes ist allerdings dessen tatsächlicher Eintritt (BGH, NJW-RR 2008, 1198 und VersR 1985, 963 sowie NJW 1976, 286; Senat, Urteil vom 15.11.2011, Az.: I - 1 U 50/11).

    Kann der Geschädigte den Nutzungsausfall in zumutbarer Weise durch den ersatzweisen Einsatz eines ihm zur Verfügung stehenden Zweitwagens überbrücken, so fehlt es an dieser Voraussetzung und er kann keine Nutzungsausfallentschädigung verlangen (BGH, VersR 1985, 963 und NJW 1976, 286; OLG Saarbrücken, OLGR 1998, 318).

    Denn bei dem Kläger fehlt es an einer fühlbaren Nutzungsbeeinträchtigung, da ihm im Rahmen des von ihm betriebenen Kfz-Handels mehrere Gebrauchtfahrzeuge aus dem Bestand seiner Firma zur Verfügung standen, auf die er in zumutbarer Weise zurückgreifen konnte (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR 1998, 318; LG Nürnberg-Fürth, Schaden-Praxis 2005, 200; siehe auch BGH NJW 1976, 286).

    Der Umstand, dass diese Fahrzeuge Bestandteil des Betriebsvermögens waren, stand ihrer Nutzung durch den Betriebsinhaber nicht im Wege (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR 1998, 318; LG Nürnberg-Fürth, Schaden-Praxis 2005, 200; siehe auch BGH NJW 1976, 286).

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2012 - 1 U 108/11
    Die Festlegung des für die Reparatur erforderlichen Geldbetrages kann dabei im Wege einer fiktiven Abrechnung sachgerecht auf der Grundlage des Gutachtens eines anerkannten Kfz-Sachverständigen erfolgen (Senat, DAR 2008, 523).

    Bei einer Abrechnung auf Gutachtensbasis ist daher dann von einer Ersatzfähigkeit der entsprechenden Position auszugehen, wenn ein öffentlich bestellter vereidigter (anerkannter) Kfz-Sachverständiger unter Berücksichtigung der örtlichen Gepflogenheiten zu dem Ergebnis gelangt, dass im Falle einer Reparatur in der Region bei markengebundenen Fachwerkstätten typischerweise UPE-Aufschläge und Verbringungskosten erhoben werden (vgl. Senat, DAR 2008, 523; KG Berlin, Urteil vom 10.09.2007, Az.: 22 U 224/06).

    Allerdings begegnet das vorliegende Gutachten des XXX insoweit Bedenken, als dort für die Frage des Anfalls der Ersatzteilaufschläge und der Verbringungskosten nicht auf Verhältnisse einer markengebundenen Fachwerkstatt am Reparaturort (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523; KG Berlin NZV 2008, 610) sondern auf die von dem Kläger selbst betriebene Werkstatt abgestellt worden ist.

    Denn es ist senatsbekannt, dass die markengebundenen Kfz-Werkstätten im Großraum XXX sowohl den sogenannten UPE-Aufschlag auf Ersatzteilpreise erheben als auch typischerweise über keine eigene Kfz-Lackiererei verfügen, so dass weitere Fahrzeugverbringungskosten anfallen (vgl. Senat, DAR 2008, 523).

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 1 U 50/11

    Voraussetzungen und Umfang des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2012 - 1 U 108/11
    Danach kann der Geschädigte grundsätzlich auch Ersatz für den eingetretenen Verlust der Gebrauchsmöglichkeit verlangen, wenn er keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallenen Nutzungsmöglichkeiten - wie etwa Mietwagenkosten - getätigt hat (BGH, VersR 2008, S. 170; Senat, Urteil vom 15.11.2011, Az.: I - 1 U 50/11 und NJW 2008, 1964).

    Diese Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs stellt deshalb gegenüber dem Substanzwert einen selbständigen Vermögenswert dar, dessen Verlust ebenfalls vom Schädiger auszugleichen ist (vgl. Senat, Urteil vom 15.11.2011, Az.: I - 1 U 50/11).

    Voraussetzung für einen Anspruch auf Entschädigung eines solchen Gebrauchsverlustes ist allerdings dessen tatsächlicher Eintritt (BGH, NJW-RR 2008, 1198 und VersR 1985, 963 sowie NJW 1976, 286; Senat, Urteil vom 15.11.2011, Az.: I - 1 U 50/11).

  • BGH, 18.06.1985 - VI ZR 126/84

    Überprüfung der Werte von Ersatzbeschaffung und Schadensersatz auf fiktiver

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2012 - 1 U 108/11
    Voraussetzung für einen Anspruch auf Entschädigung eines solchen Gebrauchsverlustes ist allerdings dessen tatsächlicher Eintritt (BGH, NJW-RR 2008, 1198 und VersR 1985, 963 sowie NJW 1976, 286; Senat, Urteil vom 15.11.2011, Az.: I - 1 U 50/11).

    Kann der Geschädigte den Nutzungsausfall in zumutbarer Weise durch den ersatzweisen Einsatz eines ihm zur Verfügung stehenden Zweitwagens überbrücken, so fehlt es an dieser Voraussetzung und er kann keine Nutzungsausfallentschädigung verlangen (BGH, VersR 1985, 963 und NJW 1976, 286; OLG Saarbrücken, OLGR 1998, 318).

  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07

    Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2012 - 1 U 108/11
    Voraussetzung für einen Anspruch auf Entschädigung eines solchen Gebrauchsverlustes ist allerdings dessen tatsächlicher Eintritt (BGH, NJW-RR 2008, 1198 und VersR 1985, 963 sowie NJW 1976, 286; Senat, Urteil vom 15.11.2011, Az.: I - 1 U 50/11).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07

    Nutzungsausfallentschädigung bei unfallbedingtem Ausfall einer Harley-Davidson;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2012 - 1 U 108/11
    Danach kann der Geschädigte grundsätzlich auch Ersatz für den eingetretenen Verlust der Gebrauchsmöglichkeit verlangen, wenn er keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallenen Nutzungsmöglichkeiten - wie etwa Mietwagenkosten - getätigt hat (BGH, VersR 2008, S. 170; Senat, Urteil vom 15.11.2011, Az.: I - 1 U 50/11 und NJW 2008, 1964).
  • KG, 10.09.2007 - 22 U 224/06

    Sicherheitsabstand beim Anfahren an einer Lichtzeichenanlage; Behandlung von UPE

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2012 - 1 U 108/11
    Bei einer Abrechnung auf Gutachtensbasis ist daher dann von einer Ersatzfähigkeit der entsprechenden Position auszugehen, wenn ein öffentlich bestellter vereidigter (anerkannter) Kfz-Sachverständiger unter Berücksichtigung der örtlichen Gepflogenheiten zu dem Ergebnis gelangt, dass im Falle einer Reparatur in der Region bei markengebundenen Fachwerkstätten typischerweise UPE-Aufschläge und Verbringungskosten erhoben werden (vgl. Senat, DAR 2008, 523; KG Berlin, Urteil vom 10.09.2007, Az.: 22 U 224/06).
  • LG Bochum, 19.10.2007 - 5 S 168/07

    Stundenverrechnungssatz - Werkstatt gleicher Marke, aber "Versicherungspreise"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2012 - 1 U 108/11
    Soweit daher entsprechende Kosten in die Kalkulation aufgenommen und in dem Gutachten ausgewiesen werden, handelt es sich lediglich um unselbstständige Rechnungspositionen im Rahmen der Reparaturkostenermittlung, deren Beurteilung durch den Sachverständigen nicht anders zu behandeln ist als seine hinsichtlich der Arbeitszeit oder des benötigten Materials erfolgte Einschätzung (vgl. LG Aachen, NZV 2005, 649; LG Bochum, Urteil vom 19.10.2007, Az.: 5 S 168/07; Fischer, 2003, 262, 265).
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2012 - 1 U 108/11
    Der gemäß § 249 Abs. 2 BGB ersatzfähige Schaden umfasst die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH, NJW 1989, 3009).
  • LG Aachen, 07.04.2005 - 6 S 200/04

    Unfallschadensregulierung - Erstattung von UPE-Aufschlägen auch bei fiktiver

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2012 - 1 U 108/11
    Soweit daher entsprechende Kosten in die Kalkulation aufgenommen und in dem Gutachten ausgewiesen werden, handelt es sich lediglich um unselbstständige Rechnungspositionen im Rahmen der Reparaturkostenermittlung, deren Beurteilung durch den Sachverständigen nicht anders zu behandeln ist als seine hinsichtlich der Arbeitszeit oder des benötigten Materials erfolgte Einschätzung (vgl. LG Aachen, NZV 2005, 649; LG Bochum, Urteil vom 19.10.2007, Az.: 5 S 168/07; Fischer, 2003, 262, 265).
  • OLG Frankfurt, 21.04.2016 - 7 U 34/15

    Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von UPE-Aufschlägen bei fiktiver

    Bei fiktiver Abrechnung auf Gutachtenbasis ist daher von einer Erstattungsfähigkeit der entsprechenden Aufschläge auszugehen, wenn ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger unter Berücksichtigung der örtlichen Gepflogenheiten zu dem Ergebnis gelangt, dass im Falle einer Reparatur in der Region bei markengebundenen Fachwerkstätten typischerweise UPE-Aufschläge erhoben werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.03.2012, Az.: 1 U 108/11, zitiert nach juris, Rdnr. 13 m.w.N. und Urt. v. 16.06.2008, Az.: 1 U 2476/07, zitiert nach juris, Rdnr. 59f; OLG Hamm, aaO; OLG München, Urt. v. 28.02.2014, Az.: 10 U 3878/13, zitiert nach juris, Rdnr. 12 m.w.N.; so wohl auch OLG Frankfurt, Urt. v. 15.04.2014, Az.l: 16 U 213/13, zitiert nach juris, Rdnr. 43).
  • OLG Hamm, 30.10.2012 - 9 U 5/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einer Lichtzeichenanlage anfahrenden

    Verbringungskosten sind bei fiktiver Abrechnung ersatzfähig, soweit sie in einem Gutachten eines anerkannten Sachverständigen Berücksichtigung gefunden haben und wenn sie nach den örtlichen Gepflogenheiten auch bei einer Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt angefallen wären (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2012 - 1 U 108/11 -, streitig).
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 320/12

    Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere

    Im Hinblick darauf und auf die aufgrund zahlreicher Fundstellen ersichtliche Rechtslage (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2008 - 1 U 246/07, DAR 2008, 523, 526; Urteil vom 6. März 2012 - 1 U 108/11, Schaden-Praxis 2012, 324, 325; LG Kiel, Urteil vom 15. Februar 2010 - 1 S 107/09, DAR 2010, 270; LG Dortmund, Urteil vom 28. November 2008 - 17 S 68/08, ZfS 2009, 265, 266; AG Ansbach, Urteil vom 15. Juni 2009 - 2 C 1085/08, Schaden-Praxis 2010, 190; AG Nürnberg, Urteil vom 24. Juli 2009 - 35 C 785/09, Schaden-Praxis 2010, 190; MünchKommBGB/Oetker, 6. Aufl., § 249 Rn. 372; Eggert, Verkehrsrecht aktuell 2007, 141, 144) waren die Vorinstanzen zu einem Hinweis nicht verpflichtet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht