Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 14.05.2008

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - I-1 U 110/07   

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https://dejure.org/2007,7938
OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - I-1 U 110/07 (https://dejure.org/2007,7938)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.2007 - I-1 U 110/07 (https://dejure.org/2007,7938)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 2007 - I-1 U 110/07 (https://dejure.org/2007,7938)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Alleinhaftung eines fehlerhaft wendenden Kraftfahrers als Folge eines Zusammenstoßes mit einem die zulässige Geschwindigkeit überschreitenden anderen Kraftfahrer; Unfallbedingter Ausfall eines Kraftfahrzeuges als wirtschaftlicher Schaden; Geringhaltung eines ...

  • Judicialis

    StVG § 17; ; StVG § ... 18; ; BGB § 249 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 251 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 254 Abs. 2 Satz 1 letzter Halbsatz; ; BGB § 254 Abs. 2 Satz 1 1. Alternative; ; BGB § 271 Abs. 1; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 387; ; StVO § 4 Abs. 1 Satz 1; ; StVO § 4 Abs. 1 Satz 2; ; StVO § 9 Abs. 1 Satz 1; ; StVO § 9 Abs. 5; ; ZPO § 398; ; ZPO § 533

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung: Der Unfallgeschädigte kann zu einer Notreparatur verpflichtet sein

  • IWW (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall - Notreparatur möglich - Großzügigkeit zu Ende!

  • IWW (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall - Nutzungsausfallentschädigung versus Vorhaltekosten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Notreparatur kann Pflicht sein - Monatelanger Nutzungsausfall eines Unfallwagens wird nicht bezahlt

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung: Der Unfallgeschädigte kann zu einer Notreparatur verpflichtet sein

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Notreparatur kann Pflicht sein

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 120/04

    Rechtsnatur einer Kapitalmangel-Klausel in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07
    Die Rechtsprechung bejaht eine solche Pflicht nur ausnahmsweise (BGH NJW-RR 2006, 394; BGH NJW 1989, 290, 291 mit Hinweis auf BGH VersR 1963, 1161, 1162 sowie BGH BB 1965, 926, 927).

    Der Geschädigte hat Anspruch auf sofortigen Ersatz und ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder zur Vermeidung von Folgeschäden Kredit aufzunehmen (BGH NJW-RR 2006, 394; s. aber auch BGH VersR 1974, 90, 91).

    Die Rechtsprechung hat dies ausnahmsweise dann angenommen, wenn der Geschädigte sich ohne Schwierigkeiten Kredit beschaffen kann und durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird (zuletzt BGH NJW-RR 2006, 394; OLG Brandenburg, Urteil vom 30.08.2007, 12 U 60/07 m.w.N.).

    Angaben dazu können prozessual nur im Rahmen einer sekundären Darlegungslast verlangt werden (BGH NJW-RR 2006, 394).

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07
    Auch bei älteren Fahrzeugen darf aus Gründen der Praktikabilität und gleichmäßigen Handhabung typischer Fälle weiterhin mit den in der Praxis anerkannten Tabellen gearbeitet werden, selbst wenn das Fahrzeug darin nicht mehr aufgeführt ist (BGH NJW 2005, 277, 278).

    Dem Alter des Fahrzeuges ist durch eine Herabstufung in der für den Pkw einschlägigen tabellarischen Entschädigungsgruppe Rechnung zu tragen (BGH NJW 2005, 277; BGH NJW 2005, 1044).

    In Bezug auf einen 16 Jahre alten Pkw hat der Bundesgerichtshof eine Herabstufung um 2 Gruppen in den Tabellen von Sanden/Danner/Küppersbusch unbeanstandet gelassen (BGH NJW 2005, 277, 279).

  • BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04

    Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07
    Dafür, dass die Höhe der Ausfallentschädigung letztlich den Wert des Fahrzeuges erheblich übersteigt, ist nicht der Geschädigte, sondern allein der Schädiger dann verantwortlich, wenn er es unterlassen hat, den Kläger durch eine schnellere Ersatzleistung oder durch Zahlung eines Vorschusses finanziell in die Lage zu versetzen, eine Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung zu einem früheren Zeitpunkt vorzunehmen (BGH NJW 2005, 1044, 1045).

    Dem Alter des Fahrzeuges ist durch eine Herabstufung in der für den Pkw einschlägigen tabellarischen Entschädigungsgruppe Rechnung zu tragen (BGH NJW 2005, 277; BGH NJW 2005, 1044).

    So hat der Bundesgerichtshof für einen 9 1/2 Jahre alten Pkw die durch den Senat ausgesprochene Mindereinstufung um eine Gruppe akzeptiert (Senat, Urteil vom 8. März 2004, Az.: 1 U 134/03; BGH NJW 2005, 1044).

  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07
    Allerdings hat der Senat bereits mehrfach entschieden, dass eine Pflicht des Geschädigten, zur Schadensbeseitigung in Vorlage zu treten bzw. einen Kredit aufzunehmen, allenfalls unter besonderen Umständen angenommen werden kann (Senat, Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00 mit Hinweis auf BGH NJW 1989, 290, 291 und weiteren Nachweisen unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung im Urteil vom 3. Februar 1997, Az.: 1 U 68/96 - OLGR Düsseldorf 1997, 107; Senat, Urteil vom 22. Januar 2007, Az.: 1 U 151/06; Senat, Urteil vom 20. August 2007, Az.: 1 U 258/06).

    Die Rechtsprechung bejaht eine solche Pflicht nur ausnahmsweise (BGH NJW-RR 2006, 394; BGH NJW 1989, 290, 291 mit Hinweis auf BGH VersR 1963, 1161, 1162 sowie BGH BB 1965, 926, 927).

    Der Schädiger hat grundsätzlich auch die Nachteile zu ersetzen, die sich daraus ergeben, dass der Schaden mangels sofortiger Ersatzleistung nicht gleich beseitigt worden ist und sich dadurch vergrößert hat (Senat, Urteil vom 22. Januar 2001, Az.: I-1 U 151/06 mit Hinweis auf BGH NJW 1989, 290, 291 und weiteren Nachweisen).

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07
    Hat der Geschädigte ein Kontokorrentkonto bei einem Geldinstitut, so kann von ihm unter Umständen, jedenfalls nur in engen Grenzen, die Inanspruchnahme eines ihm hierdurch möglichen Kredits oder eines seinem Gehaltskonto eingeräumten Dispositionskredits erwartet werden (BGHZ 61, 346, 350).

    Der Geschädigte hat Anspruch auf sofortigen Ersatz und ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder zur Vermeidung von Folgeschäden Kredit aufzunehmen (BGH NJW-RR 2006, 394; s. aber auch BGH VersR 1974, 90, 91).

    Zu berücksichtigen ist, dass der Schädiger in aller Regel nicht schon von vornherein mit der Notwendigkeit einer Kreditaufnahme zu rechnen braucht (BGHZ 61, 346, 350).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06

    Zu den Voraussetzungen von Mietwagenkostenersatz und Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07
    Die Lebenserfahrung spricht jedoch dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Pkw diesen während eines unfallbedingten Ausfalls benutzt hätte (ständige Rechtsprechung des Senats, so Urteil vom 22. Januar 2007, Az.: I-1 U 151/06, Verkehrsrecht aktuell 2007, 22; zuletzt Urteil vom 29. Oktober 2007, Az.: I-1 U 91/07; so auch OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 318; OLG Köln VRs 96, 325).

    Allerdings hat der Senat bereits mehrfach entschieden, dass eine Pflicht des Geschädigten, zur Schadensbeseitigung in Vorlage zu treten bzw. einen Kredit aufzunehmen, allenfalls unter besonderen Umständen angenommen werden kann (Senat, Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00 mit Hinweis auf BGH NJW 1989, 290, 291 und weiteren Nachweisen unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung im Urteil vom 3. Februar 1997, Az.: 1 U 68/96 - OLGR Düsseldorf 1997, 107; Senat, Urteil vom 22. Januar 2007, Az.: 1 U 151/06; Senat, Urteil vom 20. August 2007, Az.: 1 U 258/06).

    Der Schädiger hat grundsätzlich auch die Nachteile zu ersetzen, die sich daraus ergeben, dass der Schaden mangels sofortiger Ersatzleistung nicht gleich beseitigt worden ist und sich dadurch vergrößert hat (Senat, Urteil vom 22. Januar 2001, Az.: I-1 U 151/06 mit Hinweis auf BGH NJW 1989, 290, 291 und weiteren Nachweisen).

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2004 - 1 U 134/03

    Zur Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07
    Insoweit kommt es nicht darauf an, ob die Nutzungsausfallentschädigung in einem erheblichen Missverhältnis zum Zeitwert des Fahrzeuges steht (Senat, Urteil vom 8. März 2004, Az.: I-1 U 134/03 mit Hinweis auf BGH NJW 1985, 2637, 2639).

    So hat der Bundesgerichtshof für einen 9 1/2 Jahre alten Pkw die durch den Senat ausgesprochene Mindereinstufung um eine Gruppe akzeptiert (Senat, Urteil vom 8. März 2004, Az.: 1 U 134/03; BGH NJW 2005, 1044).

  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07
    Die Prüfung, ob eine Zuvielforderung zur Unwirksamkeit einer Mahnung führt, erfordert eine unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben vorzunehmende Würdigung, ob der Schuldner die Erklärung als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Gläubiger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist (BGH NJW 2006, 769 mit Hinweis auf BGHZ 146, 24, 35 sowie BGH NJW 1999, 3115, 3116).
  • BGH, 05.10.2005 - X ZR 276/02

    Wirksamkeit von Mahnungen bei Zuvielforderung im werkvertraglichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07
    Die Prüfung, ob eine Zuvielforderung zur Unwirksamkeit einer Mahnung führt, erfordert eine unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben vorzunehmende Würdigung, ob der Schuldner die Erklärung als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Gläubiger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist (BGH NJW 2006, 769 mit Hinweis auf BGHZ 146, 24, 35 sowie BGH NJW 1999, 3115, 3116).
  • BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86

    Nutzungsausfallentschädigung; Berücksichtigung des Erhaltungszustands eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07
    Ohne Erfolg berufen sich die Beklagten darauf, wegen des Alters und der Vorschäden seines Pkw BMW stünden dem Kläger unter Berücksichtigung der Entscheidung BGH NJW 1988, 484 nur Vorhaltekosten zu.
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 1 W 23/07

    Wer zu früh klagt, trägt die Kosten

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04

    Bemessung des Nutzungsausfalls nach Verkehrsunfall

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages

  • OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98

    Verzögerte Ersatzteilbeschaffung bei ausländischem Fahrzeug

  • OLG Düsseldorf, 03.02.1997 - 1 U 68/96
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84

    Anmietung eines Unfallersatzwagens für eine längere Urlaubsreise

  • BGH, 05.07.1963 - VI ZR 218/62

    Unternehmensaufgabe wegen Unfalls - § 823 Abs. 1 BGB, Eigentumsverletzung,

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 1 U 91/07

    Nutzungsausfall - Am Ende doch Kredit aufgenommen

  • BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84

    Anscheinsbeweis für Verschulden des wendenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall

  • OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 60/07

    Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall: Anspruch auf

  • OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72

    Schadensersatzbegründendes Unfallereignis durch eine sehr leichtfertige

  • LG Darmstadt, 09.04.1981 - 3 O 361/80
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 258/06

    Haftungsverteilung bei Erhöhung der Betriebsgefahr infolge

  • KG, 13.02.2006 - 12 U 470/05

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Grundloses Abbremsen des Vorausfahrenden und

  • OLG Frankfurt, 21.04.2016 - 7 U 34/15

    Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von UPE-Aufschlägen bei fiktiver

    Grundsätzlich gilt, dass der geschädigte Fahrzeughalter, der seinen Schaden fiktiv auf Gutachtenbasis eines anerkannten Kfz-Sachverständigen abrechnet, auch eine Nutzungsausfallentschädigung für die im Gutachten angegebenen voraussichtliche Reparaturdauer geltend machen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2007, Az.: 1 U 110/07, zitiert nach juris; Hanseat. OLG, Urt. v. 27.10.2004, Az.: 14 U 112/03, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 1 U 139/11

    Eine frei zugängliche preiswertere Reparaturmöglichkeit muss der Geschädigte

    Auch der Senat befürwortet in ständiger Rechtsprechung eine Herabstufung innerhalb der Gruppen der Tabelle und zwar bei Pkw, die älter als fünf Jahre sind, um eine Gruppe, im Wesentlichen weil der Nutzungswert eines älteren Fahrzeugs in der Regel gegenüber demjenigen eines neueren Fahrzeugs aufgrund der Fortentwicklung der Fahrzeugtechnik erheblich geringer ist (Senat, Urteil vom 08.03.2004, Az.: 1 U 134/03; Urteil vom 20.08.2007, Az.: I-1 U 258/06, 1 U 258/06; vgl. auch Senat, Urteil vom 22.01.2007, Az.: I-1 U 151/06, 1 U 151/06; Urteil vom 17.12.2007, Az.: I-1 U 110/07, 1 U 110/07; Beschluss vom 02.07.2008, Az.: I-1 W 24/08, 1 W 24/08; Urteil vom 29.06.2010, Az.: I-1 U 240/09, 1 U 240/09; jew. zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2014 - 1 U 151/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Kolonne nach

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats spricht die Lebenserfahrung für die Annahme, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Pkw diesen während eines unfallbedingten Ausfalls benutzt hätte (Urteil vom 17. Dezember 2007, Az: I - 1 U 110/07, Rdnr. 29 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf Senat, Urteil vom 22. Januar 2007, Az: I - 1 U 151/06; OLG Celle, VersR 1973, 717; OLG Köln VRS 96, 325; so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 6. September 1999, AZ: 4 U 73/99; OLG Dresden, Urteil vom 30. Juni 2010, Az: 7 U 313/10, OLG Köln, Urteil vom 11. Oktober 2010, Az: 22 U 48/12).

    Ein finanzielles Unvermögen macht der Kläger im Rahmen der ihn treffenden sekundären Darlegungslast (vgl. dazu Senat, Urteil vom 17. Dezember 2007, AZ: I - 1 U 110/07, Rdnr. 45 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGH NJW-RR 2006, 394) in nachvollziehbarer Weise geltend.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann eine Pflicht des Geschädigten, zur Schadensbeseitigung in Vorlage zu treten, bzw. einen Kredit aufzunehmen, allenfalls unter besonderen Umständen angenommen werden (Senat, Urteil vom 17. Dezember 2007, Az: I - 1 U 110/07, Rdnr. 43 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGH NJW 1989, 290, 291 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Verlangt - wie hier - der Geschädigte den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag im Sinn des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB fiktiv auf Basis eines Sachverständigengutachtens, das eine bestimmte Art einer ordnungsgemäßen Reparatur vorsieht, so kann er grundsätzlich nur für die erforderliche Dauer dieser Reparatur Ersatz der Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges beanspruchen (Senat, Urteil vom 17. Dezember 2007 Az: I - 1 U 110/07, Rdnr. 53 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGH NJW 2003, 3480).

    Berücksichtigung finden muss jedoch der Schadensermittlungszeitraum, der bis zur Erstellung des Sachverständigengutachtens vergeht (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 17. Dezember 2007, Az: I - 1 U 110/07, Rdnr. 53 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf Hillmann, ZfS 2001, 341, 344).

  • OLG Köln, 11.10.2012 - 22 U 48/12

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Durchführung einer Reparatur an einem

    Der Nutzungswille eines privaten Halters bzw. Eigentümers ist für die Dauer des Ausfalls grundsätzlich zu vermuten, ohne dass es insoweit einer besonderen Darlegung bedarf (OLG Dresden, Urteil v. 30.6.2010 - 7 U 313/10, juris; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267; OLG Düsseldorf DAR 2006, 269).

    Denn der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung knüpft daran an, dass das Fahrzeugs schadensbedingt nicht nutzbar ist (OLG Dresden, Urteil v. 30.6.2010 - 7 U 313/10, juris; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267).

    Eine solche Pflicht kann im Rahmen des § 254 BGB allenfalls dann und auch nur ausnahmsweise bejaht werden, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird (BGH NJW-RR 2006, 394; OLG Dresden, Urt. v. 30.6.2010 - 7 U 313/10, juris; OLG Naumburg DAR 2005, 158; OLG Saarbrücken NZV 1990, 388; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267).

    Dabei ist dem Alter des klägerischen Fahrzeugs, das im Schadenszeitpunkt älter als zehn Jahre war, zutreffend durch eine Abstufung von zwei Gruppen (vgl. BGHZ 161, 151; OLG Dresden, Urteil v. 30.6.2010 - 7 U 313/10, juris; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267; OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190) Rechnung getragen worden.

    Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ist nicht schematisch durch den Wert des Fahrzeugs begrenzt - entscheidend ist vielmehr, ob die dem Kläger entgangenen Gebrauchsvorteile sich während der Zeit des Nutzungsausfalls gemindert haben (BGH NJW 2005, 1044; BGH NJW 1988, 484; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267).

  • KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkaufvertrag: Nutzungsausfallanspruch und

    Die Lebenserfahrung spricht aber dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Pkw diesen während der Zeit seines Ausfalls benutzt hätte, wenn er zur Verfügung gestanden hätte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Dezember 2007 - I-1 U 110/07, Juris-Tz. 29).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2009 - 1 U 192/08
    gemindert dass er nichteinenKreditaufgenommen lhm ist zunächstnichtvorzuwerfen, hat, um die Reparatursofortin Auftragzu gebenund derenKostenkurzfristig war er nicht durchKreditaufnahme vorlegenzu können.Zur Vorfinänzierung Az' l- 1 U 52107)' Urteilvom15.10'2007, (vgl.OLG Düssetdorf, verpflichtet trifft den Kläger Ein Mitverschuldenan dem Nutzungsausfallschaden entgegender Auffassungder Beklagtenauch nicht deshalb,weil er es versäumt hat, umgehendzumindesteine Notreparaturdurchführenund des Fahrzeugeswieder herstellenzu dadurch die Nutzungsmöglichkeit des senats der Haltereines tassen,Zwar darf nach der Rechtsprechung Pkw sein Fahrzeug nicht bis zur Bereitstellungder unfallgeschädigten finanziellenMittel durch den Schädigerunrepariertlassen' wenn die Zustandes mit geringem Aufwand Herstellungeines verkehrsti,ichtigen möglich ist; einen geringerrAufwand hat der Senat bei Kosten einer Notreparaturirr Höhe von cä. EUR 350, 00bejaht(vgl. OLG Düsseldotf,Urteil dann, hättedem Kläger selbst . , l - 1 U 110/07)Jedoch v o m 1 7 .1 2 .2 0 AA7 z. durcheine Notreparatur seinesFahrzeuges wenn er die Verkehrssicherheit zu vorirbergehendhergestellthätte, um einen längeren Nutzungsausfall seinenPkw fllr die Dauervon mindestens20 Tagennichtnutzen Vermeiden, eine kurze können.Denn diesenZeitraumnahm alleindie Begutachtung, in und die vollständigeBehebungdes Unfallschadens überlegungsfrist hätte Anspruch.Es wäre deshalb,selbstwennder KlägereirreNotreparätur I E , J1 : : I i I r : t !i E D !.
  • KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18
    Letzterer ist bei einem pri :ten Halter bzw. Eigentümers grundsätzlich zu vermuten, ohne dass es insoweit einer 1.2 besonderen Darlegung bedarf (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - 22 U 48/12 -, juris; OLG Dresden, Urteil v. 30.6.2010 - 7 U 313/10, juris; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267; OLG Celle VersR 1973, 717; 318; OLG Köln VRs 96, 325).
  • KG, 22.12.2021 - 25 U 33/21

    Schadenersatz aus einem Auffahrunfall an einer roten Ampel

    Wird ein Fahrzeug solchermaßen intensiv und regelmäßig genutzt, ist zu vermuten, dass der Halter und Fahrer dieses auch während eines unfallbedingten Ausfalls getan hätte (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 25 U 11/12 -, juris; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2020, 668; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Dezember 2007, Az: I - 1 U 110/07, juris; OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Köln VRS 96, 325 ).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2016 - 1 U 127/15
    Der entsprechende Nutzungswille ist nach der Lebenserfahrung zu vermuten (Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 26.08.2014, I-1 U 151/13; Urteil vom 17.12.2007, I-1 U 110/07).

    Da die Klägerin vorliegend fiktive Reparaturkosten auf Basis eines von ihr eingeholten Schadensgutachtens geltend macht, ist auch nur diese vom Gutachter veranschlagte Zeit maßgeblich, während es auf etwaige tatsächliche Schwierigkeiten einer durchgeführten Reparatur nicht ankommt (BGH NJW 2003, 3480; Senat, Urteil vom 17.12.2007, I-1 U 110/07).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2018 - 1 U 162/17

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Grundsätzlich ist nämlich im Reparaturfalle hinsichtlich der Dauer der Anmietung nur die Zeit für die Erstellung des Schadensgutachtens, unter Umständen eine angemessene Überlegungsfrist, ob der Schaden durch Reparatur ausgeglichen werden soll, sowie die notwendige Dauer der Reparatur zu berücksichtigen (Senat, Urteil vom 17. Dezember 2007, I-1 U 110/07, Rn. 53; zitiert nach juris).
  • AG Duisburg-Ruhrort, 22.02.2016 - 32 C 100/15

    Kein Geld für Reparatur: Muss Unfallopfer Kredit aufnehmen?

  • AG Köln, 04.08.2011 - 271 C 59/11

    Schadensersatz wegen Standgeldkosten und Nutzungsausfall im Zusammenhang mit

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   OLG Zweibrücken, 14.05.2008 - 1 U 110/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,43055
OLG Zweibrücken, 14.05.2008 - 1 U 110/07 (https://dejure.org/2008,43055)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.05.2008 - 1 U 110/07 (https://dejure.org/2008,43055)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Mai 2008 - 1 U 110/07 (https://dejure.org/2008,43055)
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