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   OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - I-1 U 149/11, 1 U 149/11   

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https://dejure.org/2012,40239
OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - I-1 U 149/11, 1 U 149/11 (https://dejure.org/2012,40239)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.2012 - I-1 U 149/11, 1 U 149/11 (https://dejure.org/2012,40239)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - I-1 U 149/11, 1 U 149/11 (https://dejure.org/2012,40239)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der Tür eines am Straßenrand geparkten Fahrzeugs

  • rabüro.de

    Merkantiler Minderwert auch bei Fahrzeugen mit hoher Laufleistung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensersatz für Wertminderung auch bei älterem Auto

  • minderwert.de PDF

    Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwerts auch bei einem älteren Fahrzeug mit hoher Laufleistung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    OLG Düsseldorf urteilt zur Haftungsteilung nach einem Verkehrsunfall und entscheidet zur merkantilen Wertminderung bei älterem Fahrzeug mit Urteil vom 26.6.2012 - I-1 U 149/11 -.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der Tür eines am Straßenrand geparkten Fahrzeugs

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ersatz des merkantilen Minderwerts auch bei älteren Fahrzeug mit hoher Laufleistung?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hälftige Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit plötzlich geöffneter Tür eines parkenden Fahrzeugs angemessen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • schadenfixblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Unverschuldeter Verkehrsunfall - trotzdem zum Rechtsanwalt?

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08

    Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 1 U 149/11
    Dabei gehört ebenso wie das Herausnehmen von auf dem Rücksitz abgelegten Gegenständen (Senat, Urteil vom 28.12.1994, Az.: 1 U 241/93) auch das im Stehen an der geöffneten Fahrzeugtür vorgenommene Anschnallen eines Kindes auf der Rückbank noch zum Einsteigevorgang, innerhalb dessen der Fahrzeugführer äußerste Sorgfalt aufbringen muss (BGH NJW 2009, 3791; Senat, Urteil vom 16.01.2006, Az.: I-1 U 102/05).

    Die Abwägung der Verursachungsbeiträge führt zu einer hälftigen Quotierung des unfallbedingten Schadens (vgl. BGH NJW 2009, 3791; OLG Hamm NZV 2004, 408).

  • OLG Düsseldorf, 28.12.1994 - 1 U 241/93

    Fahrzeugführer; Halten am Fahrbahnrand; Ausladen von Gegenständen; Beobachtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 1 U 149/11
    Dabei gehört ebenso wie das Herausnehmen von auf dem Rücksitz abgelegten Gegenständen (Senat, Urteil vom 28.12.1994, Az.: 1 U 241/93) auch das im Stehen an der geöffneten Fahrzeugtür vorgenommene Anschnallen eines Kindes auf der Rückbank noch zum Einsteigevorgang, innerhalb dessen der Fahrzeugführer äußerste Sorgfalt aufbringen muss (BGH NJW 2009, 3791; Senat, Urteil vom 16.01.2006, Az.: I-1 U 102/05).

    Sie musste sich vielmehr während des gesamten Anschnallvorgangs bei geöffneter Fondtür ständig weiter vergewissern, ob Fahrzeugverkehr herannahte, um gegebenenfalls den Anschnallvorgang unterbrechen und die geöffnete Tür wieder schließen zu können (vgl. Senat, Urteil vom 28.12.1994, Az.: 1 U 241/93).

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - 1 U 102/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 1 U 149/11
    Dabei gehört ebenso wie das Herausnehmen von auf dem Rücksitz abgelegten Gegenständen (Senat, Urteil vom 28.12.1994, Az.: 1 U 241/93) auch das im Stehen an der geöffneten Fahrzeugtür vorgenommene Anschnallen eines Kindes auf der Rückbank noch zum Einsteigevorgang, innerhalb dessen der Fahrzeugführer äußerste Sorgfalt aufbringen muss (BGH NJW 2009, 3791; Senat, Urteil vom 16.01.2006, Az.: I-1 U 102/05).

    Hinzu kommt Folgendes: Bei der Vorbeifahrt an einem haltenden Fahrzeug kann ein Seitenabstand von weniger als 1 m zwischen den Fahrzeugen zu gering sein, wenn sich eine Person in den haltenden Pkw hinein beugt, der mit auf der Fahrerseite geöffneter Tür auf einem Seitenstreifen neben der Fahrbahn steht; denn es muss jederzeit mit einem weiteren Öffnen der Tür gerechnet werden (Senat, Urteil vom 16.01.2006, Az.: I-1 U 102/05; OLG Hamm NZV 2004, 408; so auch OLG Nürnberg DAR 2001, 130).

  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 6 U 240/03

    Haftungsverteilung bei Erfassen der Fahrerin eines auf dem Seitenstreifen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 1 U 149/11
    Hinzu kommt Folgendes: Bei der Vorbeifahrt an einem haltenden Fahrzeug kann ein Seitenabstand von weniger als 1 m zwischen den Fahrzeugen zu gering sein, wenn sich eine Person in den haltenden Pkw hinein beugt, der mit auf der Fahrerseite geöffneter Tür auf einem Seitenstreifen neben der Fahrbahn steht; denn es muss jederzeit mit einem weiteren Öffnen der Tür gerechnet werden (Senat, Urteil vom 16.01.2006, Az.: I-1 U 102/05; OLG Hamm NZV 2004, 408; so auch OLG Nürnberg DAR 2001, 130).

    Die Abwägung der Verursachungsbeiträge führt zu einer hälftigen Quotierung des unfallbedingten Schadens (vgl. BGH NJW 2009, 3791; OLG Hamm NZV 2004, 408).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.1986 - 1 U 229/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 1 U 149/11
    Deswegen hat der Senat für ein über fünf Jahre altes Fahrzeug mit einer Laufleistung von fast 140.000 km einen merkantilen Minderwert als ersatzfähigen Schadensposten anerkannt (Urteil vom 17.11.1986, Az.: I-1 U 229/85; veröffentlicht in MDR 1987, 1023).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 1 U 139/11

    Eine frei zugängliche preiswertere Reparaturmöglichkeit muss der Geschädigte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 1 U 149/11
    Dem folgt aus den oben genannten Gründen im Grundsatz auch der Senat, auch wenn seine Ausführungen im Urteil vom 27.03.2012, Az.: I-1 U 139/11, in einem anderen Sinne aufzufassen gewesen sein können.
  • OLG Frankfurt, 17.12.2012 - 1 U 17/11

    Keine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 1 U 149/11
    Jedoch können im Rahmen dieser Abwägung zu Lasten einer Partei nur solche unfallursächlichen Tatsachen berücksichtigt werden, die zugestanden, unstreitig oder erwiesen sind (BGH NJW 2007, 506; Senat, Urteil vom 08.10.2011, Az.: I - 1 U 17/11; KG Berlin NZV 2003, 281).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 1 U 149/11
    Jeder Halter hat aber die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er für die nach § 17 Abs. 1, 2 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (BGH NZV 1996, 231).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 1 U 149/11
    Jedoch können im Rahmen dieser Abwägung zu Lasten einer Partei nur solche unfallursächlichen Tatsachen berücksichtigt werden, die zugestanden, unstreitig oder erwiesen sind (BGH NJW 2007, 506; Senat, Urteil vom 08.10.2011, Az.: I - 1 U 17/11; KG Berlin NZV 2003, 281).
  • KG, 27.02.2003 - 12 U 8408/00

    HWS-Verletzung beim Kfz-Unfall: Kein Anscheinsbeweis für unfallbedingte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 1 U 149/11
    Jedoch können im Rahmen dieser Abwägung zu Lasten einer Partei nur solche unfallursächlichen Tatsachen berücksichtigt werden, die zugestanden, unstreitig oder erwiesen sind (BGH NJW 2007, 506; Senat, Urteil vom 08.10.2011, Az.: I - 1 U 17/11; KG Berlin NZV 2003, 281).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2005 - 1 U 158/03

    Zur Haftung wegen Kollision mit einem Radfahrer beim Entladen eines VW-Busses

  • OLG Nürnberg, 24.08.2000 - 8 U 682/00

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Autotür

  • OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99

    Unfallverursachung durch einen aussteigenden Pkw-Insassen

  • OLG Frankfurt, 21.04.2016 - 7 U 34/15

    Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von UPE-Aufschlägen bei fiktiver

    Denn die Anerkennung eines merkantilen Minderwert wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass es sich bei den beschädigten Fahrzeugen um ältere Fahrzeuge mit höherer Laufleistung handelt (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.06.2012, Az.: 1 U 149/11, zitiert nach juris, Rdnr. 60 - 5 Jahre, Laufleistung 140.000 km).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 1 U 101/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden mit der zum Zwecke des

    Konkret gehört auch das in der geöffneten Fahrzeugtür vorgenommene Anschnallen eines Kindes auf der Rückbank noch zum Einsteigevorgang, innerhalb dessen der Fahrzeugführer äußerste Sorgfalt aufbringen muss (Senat, Urteil vom 16. Januar 2006, Az.: I-1 U 102/05 sowie Urteil vom 26. Juni 2012, Az.: I-1 U 149/11).
  • LG Arnsberg, 02.08.2017 - 3 S 198/16

    Kosten, die auch Geschädigter verursachen würde, sind erforderlich!

    Parkende Kraftfahrzeuge sind in Betrieb, solange sie den Verkehr irgendwie beeinflussen können (OLG Düsseldorf Urt. v. 26.6.2012 - I-1 U 149/11, BeckRS 2013, 462).

    Sie musste sich vielmehr während des gesamten Abschnallvorgangs bei geöffneter Fondtür ständig weiter vergewissern, ob Fahrzeugverkehr herannaht, um gegebenenfalls den Anschnallvorgang unterbrechen und die geöffnete Tür wieder schließen zu können (OLG Düsseldorf Urt. v. 26.6.2012 - I-1 U 149/11, BeckRS 2013, 462).

    Dementsprechend war der Kläger gemäß § 1 Abs. 2 StVO grundsätzlich verpflichtet, in einem so groß bemessenen Abstand an der geöffneten Fahrzeugtür des Beklagtenfahrzeugs vorbeizufahren, dass es auch bei einer Vergrößerung ihres Öffnungswinkels nicht zu einer Kollision kommen konnte, oder, wenn dies nicht möglich war, vor der geöffneten Fahrzeugtür anzuhalten (OLG Düsseldorf Urt. v. 26.6.2012 - I-1 U 149/11, BeckRS 2013, 462).

    Die Rechtsprechung sieht in diesen Fällen im Wesentlichen eine hälftige Schadensteilung als sachgerecht an (BGH, NZW 2009, 3791, OLG Hamm, NZV 2004, 408; OLG Düsseldorf, BeckRS 2013, 00462, OLG FFM, 16 U 103/13, Urteil vom 28.01.2014, juris und OLG FFM, NJOZ 2017, 826).

  • OLG Saarbrücken, 24.03.2023 - 3 U 9/23

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einer bereits länger geöffneten Fahrzeugtür

    Selbst wenn das Beklagtenfahrzeug für den Zeugen zu diesem Zeitpunkt noch nicht sichtbar gewesen sein sollte, musste er sich ständig weiter vergewissern, ob Fahrzeugverkehr herannahte, um gegebenenfalls die geöffnete Tür wieder schließen zu können (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2012 - 1 U 149/11 -, Rn. 45, juris).

    Kommt es - wie hier - zur Kollision zwischen einem ohne ausreichenden Seitenabstand vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der in die Fahrbahn ragenden Fahrzeugtür eines Fahrzeugs, während sich jemand in dieses Fahrzeug beugt, kann eine Haftungsteilung angemessen sein, wenn es - wie hier - an einem deutlich überwiegenden Verschulden einer der Beteiligten fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2012 - 1 U 149/11 -, juris; s.a. OLG Frankfurt, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 3 U 232/16 -, Rn. 15, juris; OLG Celle, Urteil vom 22. September 2010 - 14 U 63/10 -, juris, jeweils zur Haftungsteilung bei Kollision mit einer bereits länger geöffneten Tür).

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - 1 U 57/15

    Höhe des unfallbedingten Fahrzeugschadens

    Er hat eine unfallbedingte Wertminderung auch noch bei einem 6, 5 Jahre alten Pkw mit einer Laufleistung von über 100.000 km für gerechtfertigt erachtet (Senat, Urteil vom 26.06.2012, I-1 U 149/11 = Schaden-Praxis 2013, 63).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2017 - 1 U 34/16

    Umfang des Schadensersatzes bei einem Verkehrsunfall

    Deswegen hat der Senat für ein über fünf Jahre altes Fahrzeug mit einer Laufleistung von fast 140.000 km einen merkantilen Minderwert als ersatzfähigen Schadensposten anerkannt (Urteil vom 17.11.1986, Az.: I-1 U 229/85; veröffentlicht in MDR 1987, 1023; Urteil vom 26. Juni 2012 - I-1 U 149/11 -, Rn. 60, juris).
  • AG Marbach, 20.03.2019 - 1 C 457/18

    Verkehrsunfall - Schätzung des merkantilen Minderwerts eines Unfallfahrzeugs

    b) Sofern vormals eine Grenze der Wertminderung bei 100.000 km oder bei einem Fahrzeugalter von 5 Jahren gezogen worden war, so ist dies nach heutiger Auffassung aufgrund der technischen Weiterentwicklungen der Fahrzeuge nicht mehr haltbar (vgl. bspw. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2012 - I-1 U 149/11 -, Rn. 60, juris AG Achern, Urteil vom 01. April 2010 - 1 C 222/08 -, Rn. 18, juris AG Arnsberg, Urteil vom 20. Januar 2010 - 3 C 339/09 -, juris LG Saarbrücken, Urteil vom 22. März 2013 - 13 S 191/12 -, juris).
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