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   OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - I-1 U 152/13   

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OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - I-1 U 152/13 (https://dejure.org/2014,35481)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.07.2014 - I-1 U 152/13 (https://dejure.org/2014,35481)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - I-1 U 152/13 (https://dejure.org/2014,35481)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Zuge des Einscherens im Reißverschlussverfahren

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge (Unfall war im Zusammenhang mit einem Spurwechsel... | Gutachten; Mietwagendauer; Rechtsanwaltskosten

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Zuge des Einscherens im Reißverschlussverfahren

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Zuge des Einscherens im Reißverschlussverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Unfall beim Spurwechsel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kollision zwischen Lkw und spurwechselndem Pkw bei erkennbarem Hindernis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auffahrunfall beim Fahrstreifenwechsel: Wer haftet?

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 30.10.2012 - 9 U 5/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einer Lichtzeichenanlage anfahrenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 1 U 152/13
    Entgegen der Ansicht des OLG Köln (VersR 2003, 1186) ist § 7 Abs. 5 StVO aber auch gegenüber einem nur - wie hier - verkehrsbedingt wartenden Fahrzeugführer zu beachten (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2012, Az. 9 U 5/12; König, a. a. O., § 7 StVO Rn. 17).

    Demgegenüber ist der Kläger schräg in die Lücke vor das Beklagtenfahrzeug gefahren, obwohl er aus den bereits genannten Gründen nicht sicher darauf vertrauen konnte, dass der Fahrer des Lkw ihn sehen würde (vgl. OLG Hamm, RuS 2013, 147).

  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 1 U 152/13
    Auf die "Toleranzrechtsprechung" kann sich der Kläger nicht berufen, weil diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2012, 2813) nur Anwendung findet, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Überschreitung der Regelgebühr von 1, 3 vorliegen.
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 293/05

    Rechtsnatur und Rechtsfolgen der Regulierungszusage des Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 1 U 152/13
    Zwar liegt in einer von einem Haftpflichtversicherer erteilten Regulierungszusage regelmäßig ein deklaratorisches Anerkenntnis gegenüber dem Geschädigten (vgl. BGH VersR 2009, 106 Rn. 10 - zitiert nach juris).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 1 U 152/13
    Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d. h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH NJW 2012, 1953).
  • KG, 19.10.2009 - 12 U 227/08

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge bei einem Fahrstreifenwechsel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 1 U 152/13
    In einer Reißverschlusssituation ist daher von einem Verstoß des Bevorrechtigten gegen §§ 1 Abs. 2, 11 Abs. 3 StVO auszugehen, wenn er die Gefahr der Kollision auf sich hätte zukommen sehen müssen, er also hätte erkennen müssen, dass der Einfädelnde ihm den Vortritt nicht gewähren würde (vgl. KG, NJW-RR 2010, 1113).
  • LG Saarbrücken, 12.10.2012 - 13 S 100/12

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückforderungsanspruch eines Versicherers von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 1 U 152/13
    Dies gilt insbesondere, wenn eine Haftpflichtversicherung eine Teilzahlung auf eine Schadensersatzforderung erbringt, obwohl zuvor Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtliche Punkte herrscht, und gleichzeitig in einem Regulierungsschreiben erklärt, sie erkenne ihre Haftung dem Grunde nach ganz oder zum Teil an (vgl. LG Saarbrücken, NJW 2013, 87 Rn. 15 m. N. - zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08

    Gesetzliche Haftpflichtversicherung: Abrechnungsschreiben des Versicherers mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 1 U 152/13
    Dies mag der Fall sein, wenn die volle Einstandspflicht des Schuldners für den Schaden bei der Regulierung eingeräumt wird (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 10.07.2006, Az. 12 U 449/05; OLG Frankfurt, OLGR 2009, 362) oder die Parteien auf der Basis einer zugrunde gelegten Teilhaftung einvernehmlich abrechnen.
  • OLG Karlsruhe, 14.05.2004 - 10 U 214/03

    Verhalten von Kraftfahrern beim Passieren einer Engstelle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 1 U 152/13
    Eine Engstelle im Sinne von § 6 StVO besteht lediglich, wenn am Hindernis nur links vorbeigefahren werden kann und dabei für unbehinderten Gegenverkehr kein Raum bleibt (Heß in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. 2014, § 6 StVO Rn. 2; OLG Karlsruhe DAR 2004, 648; OLG Schleswig, VersR 1982, 1106).
  • OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 449/05

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Kollision beim Verlassen eines Parkplatzes;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 1 U 152/13
    Dies mag der Fall sein, wenn die volle Einstandspflicht des Schuldners für den Schaden bei der Regulierung eingeräumt wird (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 10.07.2006, Az. 12 U 449/05; OLG Frankfurt, OLGR 2009, 362) oder die Parteien auf der Basis einer zugrunde gelegten Teilhaftung einvernehmlich abrechnen.
  • OLG Köln, 07.03.2003 - 19 U 118/02

    PKW-Unfall: Haftungsverteilung bei Wechsel des Fahrstreifens bei stehendem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 1 U 152/13
    Entgegen der Ansicht des OLG Köln (VersR 2003, 1186) ist § 7 Abs. 5 StVO aber auch gegenüber einem nur - wie hier - verkehrsbedingt wartenden Fahrzeugführer zu beachten (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2012, Az. 9 U 5/12; König, a. a. O., § 7 StVO Rn. 17).
  • OLG München, 21.04.2017 - 10 U 4565/16

    Kollision beim Spurwechsel - Anscheinsbeweis und Haftungsverteilung

    Wie etwa vom Kammergericht mit dem o.g. Beschluss vom 19.10.2009 und in der Folge auch vom OLG Düsseldorf mit Urteil vom 22.07.2014, Az.: 1 U 152/13, juris, jeweils überzeugend ausgeführt, kommt eine Mithaftung des Bevorrechtigten zwar dann in Betracht, wenn er die Gefahr einer Kollision auf sich zukommen sehen musste und unfallverhütend hätte reagieren können.
  • OLG Saarbrücken, 01.08.2019 - 4 U 18/19

    Haftungsverteilung nach Fahrzeugkollision durch grob verkehrswidrigen

    b) Diese Grundsätze gelten auch für einen Spurwechsel im Reißverschlussverfahren (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.07.2014 - I-1 U 152/13, juris Rn. 36; OLG München r+s 2017, 657 Rn. 9; Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht 25. Aufl. § 7 StVO Rn. 25).

    Denn nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 4 StVO, der besagt, dass sich Spurwechsler "jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen", haben sich bei einer Verengung rechts die Rechtsfahrenden unter Vortritt des ersten Linksfahrers nach links hin einzuordnen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.07.2014 - I-1 U 152/13, juris Rn. 29).

  • AG Hamburg, 30.07.2015 - 32 C 4/15

    Verkehrsunfall bei Fahrspurwechsel im Reißverschlussverfahren

    Die Grundsätze des Anscheinsbeweises aus § 7 Abs. 5 StVO finden grundsätzlich auch dann Anwendung, wenn das sogenannte "Reißverschlussverfahren" gem. § 7 Abs. 4 StVO eingreift (wenn in diesem Fall auch dem die Fahrspur nicht wechselnden durchgängigen Verkehr besondere Sorgfaltspflichten obliegen; vgl. nur LG Berlin, Urteil vom 07. Mai 2003 - 24 O 34/03 -, Rn. 3, juris; KG Berlin, Urteil vom 18. Dezember 1989 - 12 U 669/89 -, Rn. 33, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Juli 2014 - I-1 U 152/13, 1 U 152/13 -, Rn. 29, juris).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2017 - 13 U 158/16

    Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für Unfallverursachung bei Fahrstreifenwechsel

    Steht eine Fahrzeugkollision in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit einem Spurwechsel fest, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Spurwechsler seine Sorgfaltspflichten missachtet hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.7.2014, I-1 U 152/13, zit. nach beck-online; KG, Beschluss vom 19.10.2009, 12 U 227/08, NJW-RR 2010, 1113; Hentschel/König/Dauer - König, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 7, Rn. 17; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker-Heß, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., § 7, Rn. 25).

    Ein Mithaftung kommt daher dann in Betracht, wenn feststünde, dass der auf der bevorrechtigten Fahrspur Fahrende die Gefahr der Kollision auf sich hätte zukommen sehen müssen, er also hätte erkennen müssen, dass der Beklagte Ziff. 2 ihm den Vortritt nicht gewähren würde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.7.2014, I 1 U 152/13 Rn. 35; KG Berlin, Beschluss vom 19.10.2009, 12 U 227/08, NJW-RR 2010, 1113, 1114; Heß, aaO, Rn. 24; König, aaO, Rn. 20).

  • LG Hamburg, 07.05.2019 - 323 O 218/18

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Lkw mit einem im "toten

    Dies gilt auch dann, wenn eine Reißverschlusssituation im Sinne des § 7 Abs. 4 StVO vorliegt (OLG Düsseldorf, Urteil v. 22.07.2014 - I-1 U 152/13 KG, NJW-RR 2010.1113.1114; LG Berlin, Urteil v. 07.05.2003 - 24 O 34/03, zit. nach juris; Hentschel/König/Dauer-König, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 7 StVO, Rn. 20).
  • LG Düsseldorf, 01.06.2018 - 13 O 138/15

    Unfall zwischen einem abbiegenden Pedelec und einem überholenden Krad

    Abzustellen ist insoweit auf das Verhalten des sog. "Idealfahrers" (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.07.2014, Az. I-1 U 152/13, Rz. 25 - zitiert nach juris).

    Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d. h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH, Urteil vom 07.02.2012, Az. VI ZR 133/11, Rz. 5; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.07.2014, Az. I-1 U 152/13, Rz. 26 - jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 29.06.2017 - 19 U 56/17

    Haftungsverteilung bei einer Kollision eines Lkw mit einem die Fahrspur

    Abgesehen davon, dass diese Entscheidung keinen Tatbestand enthält, so dass eine Vergleichbarkeit des dortigen Sachverhalts mit dem vorliegenden nicht festgestellt werden kann, geht das Oberlandesgericht München zwar davon aus, dass bei einem Verstoß des Spurwechslers gegen § 7 Abs. 5 StVO die allgemeine Betriebsgefahr des Bevorrechtigten grundsätzlich zurücktritt, zieht jedoch eine Ausnahme von diesem Grundsatz unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 22.7.2014 - 1 U 152/13, in: Schaden-Praxis 2015, 4 f.) für Fälle in Erwägung, in denen der Bevorrechtigte die Gefahr einer Kollision auf sich zukommen sehen musste und unfallverhütend hätte reagieren können, wovon vorliegend aus den oben dargelegten Gründen auszugehen ist.
  • LG München II, 14.10.2016 - 12 O 3303/16

    Kollision beim Spurwechsel im Reißverschlussverfahren - Anscheinsbeweis und

    Das Gericht geht davon aus, dass auch bei Durchführung des Reißverschlussverfahrens der Anscheinsbeweis für Verursachung und schuldhafte Herbeiführung einer Kollision gegen denjenigen spricht, der die Fahrspur wechseln muss (vgl. zuletzt und statt vieler: OLG Düsseldorf: Urteil vom 22.07.2014 - 1 U 152/13).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.05.2014 - 1 U 152/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36886
OLG Frankfurt, 28.05.2014 - 1 U 152/13 (https://dejure.org/2014,36886)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.05.2014 - 1 U 152/13 (https://dejure.org/2014,36886)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 1 U 152/13 (https://dejure.org/2014,36886)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erbunwürtdigkeit, Versuchte Tötung des Erblassers

  • rechtsportal.de

    BGB § 213; BGB § 2339 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2
    Keine Erbunwürdigkeit trotz versuchter Tötung des Erblassers

  • rechtsportal.de

    BGB § 213 ; BGB § 2339 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2
    Feststellung der Erbunwürdigkeit wegen versuchter Tötung des Erblassers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Ehemann leistet bei seiner schwerkranken Ehefrau aktive Sterbehilfe - Ist er deswegen erbunwürdig?

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