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   OLG Düsseldorf, 26.04.2016 - I-1 U 164/15   

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https://dejure.org/2016,37287
OLG Düsseldorf, 26.04.2016 - I-1 U 164/15 (https://dejure.org/2016,37287)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.04.2016 - I-1 U 164/15 (https://dejure.org/2016,37287)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. April 2016 - I-1 U 164/15 (https://dejure.org/2016,37287)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fußgänger durch Telefonieren abgelenkt: Alleinhaftung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn ein Fußgänger nur auf das Handy achtet, haftet er bei Unfall alleine!

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2016 - 1 U 164/15
    Bei der gebotenen Abwägung im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB ist in erster Linie das Maß der Verursachung maßgeblich, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist insoweit nur ein Faktor der Abwägung (vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. Juli 1968 - VI ZR 171/67 - VersR 1968, 1093, 1094 m.w.N.; vom 20. Januar 1998 - VI ZR 59/97 - VersR 1998, 474, 475).

    Es kommt danach für die Haftungsverteilung entscheidend darauf an, ob das Verhalten des Schädigers oder das des Geschädigten den Eintritt des Schadens in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 1998 - VI ZR 59/97 - aaO; vom 12. Juli 1988 - VI ZR 283/87 - VersR 1988, 1238, 1239 m.w.N.).

    Die unter diesem Gesichtspunkt vorzunehmende Abwägung kann in besonderen Fallgestaltungen zu dem Ergebnis führen, dass einer der Beteiligten allein für den Schaden aufkommen muss (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 1998 - VI ZR 59/97 - aaO).

  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 206/14

    Haftungsabwägung bei Sturzunfall eines Skifahrers beim Passieren einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2016 - 1 U 164/15
    Zwar kommt eine vollständige Überbürdung des Schadens auf den Geschädigten, wie der BGH erst kürzlich noch ausgeführt hat (BGH 28.04.2015 - VI ZR 206/14, DAR 2015, 455) , unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens nur ausnahmsweise in Betracht.

    Allerdings ist eine vollständige Überbürdung des Schadens auf einen der Beteiligten unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung nur ausnahmsweise in Betracht zu ziehen (BGH 28.04.2015 - VI ZR 206/14, DAR 2015, 455).

  • KG, 25.05.1998 - 12 U 3288/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2016 - 1 U 164/15
    In diesem Zusammenhang bedarf es jedoch bei erkennbar erwachsenen Fußgängern besonderer Anhaltspunkte für ein unbedachtes und unvorsichtiges Verhalten, das sodann das Reaktionserfordernis auslöst (KG Berlin, Urteil vom 25.05.1998, 12 U 3288/95, juris).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2016 - 1 U 164/15
    Jede Partei hat dabei die Umstände zu beweisen, die der anderen zum Verschulden gereichen und aus denen sie die nach der Abwägung für sich günstigen Rechtsfolgen herleiten will (BGH NZV 1996, 231).
  • KG, 11.02.2002 - 12 U 117/01

    Haftungsverteilung von 50:50 nach einem Linksabbiegerunfall auf einer mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2016 - 1 U 164/15
    In jedem Fall sind in diesem Zusammenhang nur unstreitige bzw. zugestandene oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH NJW 2007, 506; Senat, Urteil vom 08.10.2011, Az.: I - 1 U 17/11, KG Berlin, NZV 2003, 291).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.1980 - 1 U 236/79

    Konkrete Gefahr; Gefahrenzeichen; Vorsichtsmaßnahmen; Fahrgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2016 - 1 U 164/15
    Jedoch lassen sich nach der Rechtsprechung die sich aus dem Gefahrzeichen für den Kraftfahrer ergebenden Verhaltenspflichten sich nicht generell festlegen, sondern sind je nach Art der angezeigten Gefahr unterschiedlich (Senat, VRS 60, 265).
  • BGH, 21.12.1993 - VI ZR 246/92

    Inhalt des Gefahrzeichens 136; Verwertung einer ohne Vereidigung des Dolmetschers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2016 - 1 U 164/15
    Bei ordnungsgemäß angebrachtem Gefahrzeichen kommt daher in der Regel keine Schreckzeit in Betracht (BGH NZV 1994, 149).
  • BGH, 19.11.1991 - VI ZR 69/91

    Tierhalterhaftung bei Verletzung auf einer Fuchsjagd

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2016 - 1 U 164/15
    Ob ein solcher Ausnahmefall gegeben ist, kann jeweils nur nach einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles entschieden werden (vgl. Senatsurteile vom 19. November 1991 - VI ZR 69/91 - VersR 1992, 371, 372 und vom 7. Februar 2006 - VI ZR 20/05 - aaO).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2012 - 1 U 17/11

    Keine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2016 - 1 U 164/15
    In jedem Fall sind in diesem Zusammenhang nur unstreitige bzw. zugestandene oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH NJW 2007, 506; Senat, Urteil vom 08.10.2011, Az.: I - 1 U 17/11, KG Berlin, NZV 2003, 291).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2016 - 1 U 164/15
    In jedem Fall sind in diesem Zusammenhang nur unstreitige bzw. zugestandene oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH NJW 2007, 506; Senat, Urteil vom 08.10.2011, Az.: I - 1 U 17/11, KG Berlin, NZV 2003, 291).
  • BGH, 12.07.1988 - VI ZR 283/87

    Gewichtung der Verursachungsbeiträge von Schädiger und Geschädigtem

  • BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05

    Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"

  • BGH, 09.07.1968 - VI ZR 171/67

    Haftungsverteilung bei Anfahren einer Fußgruppe durch einen alkoholisierten

  • OLG Düsseldorf, 23.08.2015 - 1 U 168/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw des fließenden Verkehrs mit einem

    Ein gänzlicher Ausschluss der Haftung wegen überwiegenden Mitverschuldens kommt danach bei Fußgängerunfällen nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände das Verschulden als außergewöhnlich schwer erscheinen lassen (vgl. etwa Senat, Urteil vom 26.04.2016, I-1 U 164/15, zu einer bei Dämmerlicht in dunkler Kleidung unverhofft auf die Straße tretenden Fußgängerin, die sich durch Nutzung ihres Mobiltelefons selbst von den Gefahren des Straßenverkehrs abgelenkt hatte).
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