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   OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - I-1 U 170/04   

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OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - I-1 U 170/04 (https://dejure.org/2005,3400)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.09.2005 - I-1 U 170/04 (https://dejure.org/2005,3400)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. September 2005 - I-1 U 170/04 (https://dejure.org/2005,3400)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzansprüche nach Unfall mit einer betrieblich organisierten Sammelfahrt; Voraussetzungen für die Annahme eines versicherten Betriebswegs; Gemeinsame Fahrt der Arbeitskollegen zur Arbeit als Teil des innerbetrieblichen Organisationsbereiches und Funktionsbereiches ; ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsweg - innerbetrieblicher Organisations- und Funktionsbereich - gestörter Gesamtschuldnerausgleich

  • Judicialis

    SGB VII § 8 Abs. 1; ; SGB VII § ... 8 Abs. 2 Nr. 1; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 3; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 4; ; SGB VII §§ 104 ff.; ; SGB VII § 104 Abs. 1; ; SGB VII § 104 Abs. 1 Satz 1; ; SGB VII § 105; ; StVG § 7; ; StVG § 16; ; StVG § 18; ; BGB § 426; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1 a.F.; ; AuslPflVersG § 6 Abs. 1; ; PflVersG § 3 Nr. 1; ; RVO § 636; ; RVO § 637; ; ZPO § 287; ; ZPO § 513; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungsrecht: Haftungsbeschränkung nach § 105 SGB VII

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Unfall auf einer gemeinsamen Fahrt des Arbeitnehmers im Fahrzeug des Arbeitgebers

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unfall auf einer gemeinsamen Fahrt des Arbeitnehmers im Fahrzeug des Arbeitgebers

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Der Mithaftungsanteil des Arbeitgebers am Unfallgeschehen ist bei den Ansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Unfallgegner nach den Grundsätzen der sog. gestörten Gesamtschuld zu berücksichtigen, wenn der Unfall auf einer Betriebsfahrt geschah

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 05.11.1991 - VI ZR 20/91

    Mitnahme eines Arbeitskollegen bei Dienstfahrt im Privat-Kfz als Teilnahme am

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 U 170/04
    Von einem Unfall auf einem Betriebsweg ist vielmehr nur dann auszugehen, wenn die gemeinsame Fahrt der Arbeitskollegen selbst als Teil des innerbetrieblichen Organisations- und Funktionsbereiches erscheint (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 116, 30, 34 f.).

    Indes ist eine innerbetriebliche oder innerdienstliche Anordnung des Betriebsinhabers oder Dienstherrn zur Durchführung einer Fahrt kein zwingendes Kriterium für die Feststellung eines nach § 8 Abs. 1 SGB VII versicherten Betriebsweges (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 116, 30, 35 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Grundsätzlich ist auch die Fahrt eines Arbeitnehmers zur Arbeitsstelle oder zu einem auswärtigen Beschäftigungsort grundsätzlich Privatsache des Betroffenen (BGHZ 116, 30, 34; BGH VersR 2001, 335, 336).

    Denn von einem Unfall auf einem Betriebsweg im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII ist jedenfalls dann auszugehen, wenn die gemeinsame Fahrt der Arbeitskollegen selbst als Teil des innerbetrieblichen Organisations- und Funktionsbereiches erscheint (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 116, 30, 34 f. d.A.).

  • BGH, 12.10.2000 - III ZR 39/00

    Schadensersatz bei Unfall auf einem Betriebsweg

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 U 170/04
    Für die Abgrenzung können die Kriterien herangezogen werden, welche die Rechtsprechung zur "Teilnahme am allgemeinen Verkehr" nach §§ 636, 637 RVO entwickelt hat (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 145, 311).

    Grundsätzlich ist auch die Fahrt eines Arbeitnehmers zur Arbeitsstelle oder zu einem auswärtigen Beschäftigungsort grundsätzlich Privatsache des Betroffenen (BGHZ 116, 30, 34; BGH VersR 2001, 335, 336).

  • BGH, 23.11.1955 - VI ZR 193/54

    Betriebsaufseher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 U 170/04
    Wird nämlich ein Angestellter nach einer Betriebsveranstaltung auf Anordnung des Unternehmers mit einem werkseigenen Kraftfahrzeug nach Hause gefahren, so steht die Fahrt in so engem Zusammenhang mit dem Betrieb, dass demgegenüber die Eigenschaft des Beförderten als Verkehrsteilnehmer in den Hintergrund tritt; der Angestellte nimmt daher nicht am allgemeinen Verkehr teil (BGHZ 19, 114).

    In der Rechtsprechung ist daher seit langem anerkannt, dass die Haftungsfreistellung auch dem Regress des Mitschädigers entgegen gehalten werden kann (Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., Anhang II, Rdnr. 10 mit Hinweis auf BGHZ 19, 114; BGH VersR 1967, 250).

  • BGH, 02.03.1971 - VI ZR 146/69

    Dienstfahrt - Arbeitskollege - Mitnahme - Eigener PKW

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 U 170/04
    Dieses Kriterium kann zwar Bedeutung für die Einordnung der schädigenden Tätigkeit als betriebliche und des Unfalls als Arbeitsunfall haben (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGH VersR 1971, 564, 565 sowie BAG VersR 1974, 1077).

    Dies gilt selbst dann, wenn die Fahrt mit einem privaten Fahrzeug, aber als "Dienstfahrt" durchgeführt worden ist (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGH VersR 1971, 564).

  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 326/87

    Rechtskraft einer Entscheidung über ein uneingeschränktes Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 U 170/04
    b) Gegenstand der Schmerzensgeldbemessung sind alle vorhersehbaren künftigen Entwicklungen des Körperschadens (Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., § 16 StVG, Rdnr. 55 mit Hinweis auf BGH NZV 1988, 99).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79

    Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 U 170/04
    Die Bedeutung des Feststellungsantrages beschränkt sich in der Regel darauf, bei erst später eingetretenen sowie nicht vorhersehbaren Spätschäden und dadurch begründetem Anspruch auf Ersatz weiteren Schmerzensgeldes den Geschädigten vor dem Eintritt einer Verjährung zu schützen (BGH NJW 1980, 2754).
  • BGH, 16.01.1953 - VI ZR 161/52

    Wegeunfall eines Leiharbeiters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 U 170/04
    Fahrten von Betriebsangehörigen von ihrem Betrieb zur auswärts gelegenen Arbeitsstelle mit einem werkseigenen Fahrzeug stehen in einem deutlichen inneren Zusammenhang zur Betriebstätigkeit, so dass sie der Haftungsfreistellung unterliegen (BGH NJW 1976, 763 mit Hinweis auf BGHZ 8, 330, 337).
  • BGH, 04.12.1975 - III ZR 41/74

    Bemessung von Schmerzensgeld - Verletzungsfolgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 U 170/04
    Für solche Verletzungsfolgen, mit deren Eintritt nicht ernstlich zu rechnen war, kann der Verletzte künftig ein gesondertes weiteres Schmerzensgeld verlangen (Greger a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 18, 167; BGH VersR 1976, 440; BGH NZV 1995, 225).
  • BGH, 05.03.1971 - V ZR 168/68

    Ersatz des Schadens an einem Grundstück - Abrutschen des gesamten Grundstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 U 170/04
    Er schließt auch betriebsbezogene und den Betriebsinteressen dienende Tätigkeiten ein, zu denen der Schädiger zwar nicht beauftragt, aber befugt ist (Senat a.a.O. mit Hinweis auf Geigel/Kolb, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl., Kapitel 31, Rdnr. 101 mit Hinweis auf BGH VersR 1971, 565).
  • OLG Oldenburg, 08.10.1992 - 8 U 81/92

    Schadensersatz, Arbeitsunfall, Betriebsversammlung, Haftungsbeschränkung,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 U 170/04
    Dazu zählt etwa die Mitnahme eines Arbeitskollegen in einem privaten Kraftfahrzeug zu einer auswärtigen Betriebsversammlung (Geigel/Kolb a.a.O., Kapitel 31, Rdnr. 103 mit Hinweis auf BGH VersR 1994, 332).
  • BGH, 07.02.1995 - VI ZR 202/94

    Schmerzensgeld

  • OLG Zweibrücken, 31.10.2002 - 1 U 66/02

    Grundsätze der Wissenszurechnung eines Versicherungsagenten an die Versicherung

  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem

  • BGH, 10.01.1967 - VI ZR 77/65

    Bürgerlich-rechtliche Schadenshaftung für die Folgen eines Arbeitsunfalls -

  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 349/02

    Kein Wegeunfall bei betrieblich organisierter Beförderung zur Arbeitsstelle

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

  • BAG, 14.12.2000 - 8 AZR 92/00

    Haftungsbeschränkung bei Arbeitsunfall - Wegeunfall

  • BAG, 14.03.1974 - 2 AZR 155/73

    Arbeitsunfall - Betriebliche Tätigkeit - Innerbetrieblicher Werksverkehr -

  • LG Essen, 19.02.2016 - 12 O 366/14

    Zahlung von Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls; Schadensersatzanspruch

    Entgegen des Wortlauts des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII und in der weiteren Auslegung des § 8 Abs. 1 SGB VII ist ein Unfall, der sich bei einem vom Arbeitgeber durchgeführten Sammeltransport von Arbeitnehmern mittels eines betriebseigenen Fahrzeugs von der Wohnung zu einer Baustelle oder zurück ereignet, als Arbeitsunfall im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII anzusehen (vgl. BAG , Urt. v. 19.08.2004, Az. 8 AZR 349/03, abrufbar unter beck-online.de; OLG Düsseldorf , Urt. v. 22.09.2005, Az. 1 U 170/04, abrufbar unter juris.de; OLG Celle , Urt. v. 12.05.2010, Az. 14 U 166/09, abrufbar unter jurion.de).

    Letztlich kommt es auch nicht darauf an, ob die Fahrt unmittelbar am Tag des Beginns der Leistungserbringung erfolgt, oder aber bereits am Vorabend (vgl. hierzu OLG Düsseldorf , Urt. v. 22.09.2005, Az. 1 U 170/04, abrufbar unter juris.de).

  • KG, 26.03.2015 - 22 U 143/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeld bei Operation zur

    In der vom Landgericht weiter herangezogenen Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 22. September 2005 - 1 U 170/04 -, Juris Rn. 5 ff ist ein Schmerzensgeld zuerkannt worden, das sich bei Zugrundelegung einer Haftung von 100% lediglich auf 22.000,00 EUR beläuft.
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