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   OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - I-1 U 192/06   

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OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - I-1 U 192/06 (https://dejure.org/2007,12508)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.03.2007 - I-1 U 192/06 (https://dejure.org/2007,12508)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. März 2007 - I-1 U 192/06 (https://dejure.org/2007,12508)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall; Bewertung des Mitverschuldensanteils am Zustandekommen eines Unfalles von nicht mehr als 50 Prozent; Mitverschulden an einem Verkehrsunfall eines Radfahrers durch Fahren neben dem Radweg bei mangelnder Beachtung ...

  • Judicialis

    GVG § 119 Abs. 1 Ziff. 1b; ; StVG § ... 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 9; ; StVG § 11 S. 2; ; BGB § 249; ; BGB § 249 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 249 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 276 Abs. 2; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 288 Abs. 1; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 2; ; StVO § 2 Abs. 4 S. 2; ; StVO § 10; ; ZPO § 286

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Unfall an einer Grundstücksausfahrt: Mitverschulden des neben dem Radweg fahrenden Radfahrers in Höhe von 50 %; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei hälftigem Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.10.1986 - VI ZR 15/85

    Haftungsausfüllende Kausalität - Haftungsbegründende Kausalität - Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - 1 U 192/06
    Ob der Verkehrsunfall über diese Verletzung hinaus auch entsprechende Beschwerden und Schmerzen zur Folge hatte, ist eine Frage des Ausmaßes der Schädigung, d. h. der haftungsausfüllenden Kausalität (vgl. BGHZ 58, 48 ff. = NJW 1972, 1126; BGH, NJW-RR 1987, 339 m. w. Nachw.).

    Nur der Nachweis des Haftungsgrundes unterliegt den strengen Anforderungen des § 286 ZPO, während im Bereich der haftungsausfüllenden Kausalität der Tatrichter nach Maßgabe des § 287 ZPO freier gestellt ist (BGH, NJW-RR 1987, 339).

    Hier genügt, je nach den Umständen des Einzelfalles, bereits eine erhebliche Wahrscheinlichkeit (BGH NJW-RR 1987, 339; BGH NJW 1976, 1145).

  • BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71

    Verletzung einer Leibesfrucht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - 1 U 192/06
    Ob der Verkehrsunfall über diese Verletzung hinaus auch entsprechende Beschwerden und Schmerzen zur Folge hatte, ist eine Frage des Ausmaßes der Schädigung, d. h. der haftungsausfüllenden Kausalität (vgl. BGHZ 58, 48 ff. = NJW 1972, 1126; BGH, NJW-RR 1987, 339 m. w. Nachw.).
  • BGH, 02.12.1975 - VI ZR 79/74

    Verkehrssicherungspflicht des Krankenhausträgers; Zutritt zur Säuglings- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - 1 U 192/06
    Hier genügt, je nach den Umständen des Einzelfalles, bereits eine erhebliche Wahrscheinlichkeit (BGH NJW-RR 1987, 339; BGH NJW 1976, 1145).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2004 - 1 U 1/04
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - 1 U 192/06
    Der Schädiger hat keinen Anspruch dahingehend, auf ein Unfallopfer zu treffen, das in dem verletzten Körperbereich in jeder Hinsicht frei von Verletzungen oder Verschleißerscheinungen ist (Senatsurteil vom 19.07.2004, I-1 U 1/04).
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - 1 U 192/06
    Die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten kann der Geschädigte bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug des Restwertes auch dann ersetzt verlangen, wenn er keine Reparatur durchführen lässt und das Fahrzeug zumindest 6 Monate nach dem Unfall weiter nutzt (BGH VersR 2006, 989).
  • OLG Hamm, 13.10.1994 - 27 U 153/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausbiegenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - 1 U 192/06
    Jedenfalls verstößt nämlich ein solches Fahren neben dem Radweg gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht des § 1 Abs. 2 StVO, die auch gegenüber Grundstücksausfahrern gilt (so auch OLG Hamm NZV 1995, 152).
  • BGH, 14.06.1966 - VI ZR 279/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem zwischen parkenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - 1 U 192/06
    Auf die umstrittene Frage, ob nach der Gesetzesänderung des § 7 Abs. 2 StVG vom 01.08.2002 die alte Rechtsprechung zum vollständigen Zurücktreten der Kfz-Betriebsgefahr gegenüber einem grob verkehrswidrigen Eigenverschulden (BGH VersR 1966, 877) auch bei nicht motorisierten Geschädigten überhaupt noch volle Gültigkeit beanspruchen kann, kommt es danach nicht an.
  • BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89

    Unfall mit 8jährigem Radfahrer - § 3 Abs. 1 StVO; §§ 7, 9 StVG, §§ 254, 828 Abs.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - 1 U 192/06
    Grundsätzlich gilt, dass die Gefährdungshaftung durch lediglich leichte oder normale Fahrlässigkeit des Geschädigten nicht ausgeschlossen wird, während ein grob verkehrswidriges Verhalten zu einem vollständigen Haftungsausschluss führen kann (BGH NJW 1990, 1483).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - 1 U 192/06
    Auf der anderen Seite kann der später ermittelte Schadensumfang ein Gesichtspunkt sein, den der Richter im Rahmen des § 287 ZPO berücksichtigen kann (BGH NJW 2005, 356).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1995 - 5 Ss OWi 265/95

    Fahrradunfall - Radfahrer benutzt Gehweg

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - 1 U 192/06
    bb) Die rechtliche Frage, ob dem Kläger das Fahren neben dem Radweg als Verstoß gegen § 2 Abs. 4 S. 2 StVO zugerechnet werden kann, oder ob der Beklagte zu 1. als Grundstücksausfahrer von dem Schutzbereich dieser Vorschrift gar nicht erfasst wird (vgl. insofern die Rechtsprechungshinweise in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. A., § 2 StVO Rn. 29, hier insbesondere OLG Düsseldorf NZV 1996, 119; 1997, 37), bedarf keiner eingehenden Vertiefung.
  • AG Oberndorf/Neckar, 24.08.2023 - 10 C 121/23
    Der später ermittelte Schadensumfang stellt sich insofern als ein Gesichtspunkt im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung nach § 287 ZPO dar und kann insofern Berücksichtigung hinsichtlich der Frage finden, ob beispielsweise ein Kostenvoranschlag ausreichend gewesen wäre (vgl. zu dem Ganzen BGH, Urteil vom 30. November 2004 - VI ZR 365/03, Rn. 18; auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2007 - I-1 U 192/06, Rn. 37; OLG Hamm, Urteil vom 28. Juni 2022 - I-7 U 45/21, Rn. 13; AG München , Urteil vom 04. April 2014 - 331 C 34366/13, Rn. 16, jew. zit. nach juris).

    Ausschlaggebend für die Beurteilung der Erforderlichkeit der Sachverständigenkosten unter Berücksichtigung der Frage, ob ein Bagatellschaden im konkreten Fall vorliegt, ist damit im Wesentlichen die Sicht des Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung des Sachverständigen (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2004 - VI ZR 365/03, Rn. 17; OLG Karlsruhe , Urteil vom 27. Februar 2007 - 8 U 47/06, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2007 - I-1 U 192/06, Rn. 37; OLG Rostock, Urteil vom 26. November 2009 - 3 U 103/06, Rn. 47, OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2015 - 10 U 579/15, Rn. 2; OLG München, Urteil vom 26. Februar 2016 - 10 U 579/15, Rn. 18; OLG München, Urteil vom 19. Mai 2021 - 7 U 2338/20, Rn. 39; OLG Hamm, Urteil vom 28. Juni 2022 - I-7 U 45/21, Rn. 13, jew. zit. nach juris).

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