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   OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - I-1 U 221/02   

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https://dejure.org/2003,5877
OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - I-1 U 221/02 (https://dejure.org/2003,5877)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.07.2003 - I-1 U 221/02 (https://dejure.org/2003,5877)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - I-1 U 221/02 (https://dejure.org/2003,5877)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall; Traumaverletzung der Halswirbelsäule durch einen Verkehrsunfall; Diagnose eines innenohrgenerierten Tinnitus

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § ... 17; ; BGB § 254; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847; ; BGB § 847 Abs. 1; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; ZPO § 141; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 287; ; SGB X § 116 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 17.09.2001 - 1 U 30/01

    Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis und Hörschaden mit Begleittinnitus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - 1 U 221/02
    Eine Hörstörung in Form eines Tinnitus nach einem HWS-Beschleunigungstrauma ist zwar eine nicht unbedingt häufige, aber durchaus mögliche Folgeerscheinung (vgl. Urteil vom 17. September 2001, Az 1 U 30/01, Bl. 9, 10 UA).

    War der vorherige Zustand - trotz eventuell schon vorhandener Verletzungen oder Verschleißerscheinungen - überhaupt nicht mit Beschwerden verbunden, war also eine Vorschädigung "klinisch stumm, latent" oder "symptomlos", sind alle durch den Anspruchsteller bewiesenen Beeinträchtigungen seines Körpers auf den Unfall zurückzuführen (Senat, Urteil vom 17. September 2001, Az 1 U 30/01 mit Hinweis auf Dannert, ZfS 2001, S. 53, 54 sowie OLG Hamm Urteil vom 8. Mai 2000, Az 13 U 197/99 zu der Frage der Kausalität eines Verkehrsunfalls für eine Tinnituserkrankung).

    Dies hat zuletzt in dem Verfahren 1 U 30/01 der gerichtlich bestellte Sachverständige Prof. Dr. S.-C. gutachterlich bestätigt (Senatsurteil vom 17. September 2001, Bl. 9, 10 UA).

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - 1 U 221/02
    Diese ist nur dann zu verneinen, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines derartigen Schadens wenigstens zu rechnen (BGH NJW 2000, 3069 mit Hinweis auf BGHZ 116, 60, 75).

    Ob darüber hinaus im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist (so BGH VersR 1997, 1508, 1509 sowie BGH NJW 1991, 2707, 2708), hat der BGH in seiner zitierten Entscheidung (NJW 2000, 3069) offen gelassen.

  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - 1 U 221/02
    Ob darüber hinaus im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist (so BGH VersR 1997, 1508, 1509 sowie BGH NJW 1991, 2707, 2708), hat der BGH in seiner zitierten Entscheidung (NJW 2000, 3069) offen gelassen.
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - 1 U 221/02
    Diese ist nur dann zu verneinen, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines derartigen Schadens wenigstens zu rechnen (BGH NJW 2000, 3069 mit Hinweis auf BGHZ 116, 60, 75).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - 1 U 221/02
    Ob darüber hinaus im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist (so BGH VersR 1997, 1508, 1509 sowie BGH NJW 1991, 2707, 2708), hat der BGH in seiner zitierten Entscheidung (NJW 2000, 3069) offen gelassen.
  • OLG Hamm, 08.05.2000 - 13 U 197/99

    Kausalität; Verkehrsunfall; Tinnitus; Schadensersatz; Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - 1 U 221/02
    War der vorherige Zustand - trotz eventuell schon vorhandener Verletzungen oder Verschleißerscheinungen - überhaupt nicht mit Beschwerden verbunden, war also eine Vorschädigung "klinisch stumm, latent" oder "symptomlos", sind alle durch den Anspruchsteller bewiesenen Beeinträchtigungen seines Körpers auf den Unfall zurückzuführen (Senat, Urteil vom 17. September 2001, Az 1 U 30/01 mit Hinweis auf Dannert, ZfS 2001, S. 53, 54 sowie OLG Hamm Urteil vom 8. Mai 2000, Az 13 U 197/99 zu der Frage der Kausalität eines Verkehrsunfalls für eine Tinnituserkrankung).
  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - 1 U 221/02
    Mag auch der Unfall in solchen Fällen nur der Auslöser für seelische Fehlreaktionen sei, so stellt das Unfallereignis doch eine Mitursache für die psychosomatischen Folgewirkungen dar, die wie jede andere Ursache zur vollen Haftung nach § 823 BGB führt (BGH a.a.O., S. 2427 mit Hinweis auf BGHZ 56, 163, 165 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - 1 U 221/02
    Denn der Grundsatz, dass eine besondere Schadensanfälligkeit des Verletzten dem Schädiger haftungsrechtlich zuzurechnen ist, gilt grundsätzlich auch für psychische Schäden, die regelmäßig aus einer besonderen seelischen Labilität des Betroffenen erwachsen (BGH NJW 1996, 2425, 2426 mit Hinweis auf BGHZ 20, 137, 139 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 09.04.1991 - VI ZR 106/90

    Wirkungen des Beziehens eines Feststellungsantrags allein auf noch nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - 1 U 221/02
    Seelische Fehlreaktionen, die durch eine psychische Prädisposition des Verletzten mitbedingt sind, wirken sich lediglich bei der Bemessung des Schmerzensgeldes, die nach billigem Ermessen erfolgt, anspruchsmindernd aus (Senat a.a.O. mit Hinweis auf BGH NJW 1991, 2347).
  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - 1 U 221/02
    Denn der Grundsatz, dass eine besondere Schadensanfälligkeit des Verletzten dem Schädiger haftungsrechtlich zuzurechnen ist, gilt grundsätzlich auch für psychische Schäden, die regelmäßig aus einer besonderen seelischen Labilität des Betroffenen erwachsen (BGH NJW 1996, 2425, 2426 mit Hinweis auf BGHZ 20, 137, 139 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden

    Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass ein Kläger vor dem Unfall nachweislich beschwerdefrei war (waren etwaige Vorschäden klinisch stumm, latent oder symptomlos und nach dem Unfall nicht, so sind die Beschwerden unfallbedingt, OLG Hamm SP 2000, 412 und OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.07.2003 - 1 U 221/02 [juris, Rz. 16]; in dieser Richtung auch Müller VersR 2003, 137 [145 unter III 3 c]).
  • LG Köln, 10.12.2014 - 18 O 498/13

    Angemessenheit eines Schmerzensgeldetrags in Höhe von 4.000,00 EUR für ein

    Vergleichbar im Hinblick auf die hier für angemessen erachtete Schmerzensgeldhöhe für Fälle eines Tinnitus als Unfallfolge sind hingegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 14.07.2003,, I-1 U 221/02, in der selbst bei einem beidseitigen Tinnitus ein Betrag von 4.100,00 EUR für angemessen gehalten wurde, LG München, Urteil vom 04.08.1994, 19 O 24001/91 (2.500,00 EUR); LG Braunschweig, Urteil vom 25.10.1991, 1 O 490/90 (3.000,00 EUR); LG München, Urteil vom 14.03.2005, 19 O 2136/02 (3.323,00 EUR); LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 01.12.2004, 6 O 4537/03 (4.000,00 EUR).
  • OLG München, 05.07.2019 - 10 U 2814/18

    Beweiswürdigung bei Ermittlung des Kausalzusammenhangs

    Davon zu unterscheiden war der Fall, dass der Kläger vor dem Unfall nachweislich beschwerdefrei war (waren etwaige Vorschäden klinisch stumm, latent oder symptomlos und nach dem Unfall nicht, so sind die Beschwerden unfallbedingt, OLG Hamm SP 2000, 412 und OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.7.2003 - 1 U 221/02 [juris Rz. 16]).
  • KG, 13.10.2008 - 12 U 43/06

    Schmerzensgeld: Höhe des Schmerzensgeldes bei einem durch einen Verkehrsunfall

    Vergleichbar ist dagegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 14.07.2003 - I-1 U 221/02 -, in der bei einem beidseitigen Tinnitus ein Betrag von 4.100,00 EUR für angemessen gehalten wird.
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SG Detmold, Entscheidung vom 29.01.2004 - S 1 U 221/02 (https://dejure.org/2004,53898)
SG Detmold, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - S 1 U 221/02 (https://dejure.org/2004,53898)
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