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   OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - I-1 U 258/06   

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https://dejure.org/2007,5852
OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - I-1 U 258/06 (https://dejure.org/2007,5852)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.08.2007 - I-1 U 258/06 (https://dejure.org/2007,5852)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. August 2007 - I-1 U 258/06 (https://dejure.org/2007,5852)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Unterbrechung des Zurechnunszusammenhangs bei Eingreifen Dritter nach einem Verkehrsunfall; Qualifizierung der ständigen Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs als geldwerten Vorteil; Erforderlichkeit der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § ... 11; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 3; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; StVO § 3 Abs. 1 Satz 4; ; StVO § 5; ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1; ; StVO § 18 Abs. 6; ; BGB § 251 Abs. 1; ; BGB § 291; ; ZPO § 287

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Erhöhung der Betriebsgefahr infolge Geschwindigkeitsüberschreitung; Ermittlung der Schadenshöhe nach Verkehrsunfall; Nutzungsausfallentschädigung und vermuteter Nutzungswille; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04

    Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 258/06
    Auf die bloßen Vorhaltekosten braucht sich der Kläger trotz der langen Dauer des Nutzungsausfalls und des relativ hohen Alters seines Fahrzeuges nicht verweisen zu lassen (vgl. BGH MDR 2005, 683 [vorausgehend Senatsurteil vom 08.03.2004, Az. 1 U 134/03]).

    Dafür, dass die Höhe der Ausfallentschädigung letztlich den Wert des Fahrzeuges erheblich übersteigt, ist nicht der Geschädigte, sondern allein der Schädiger dann verantwortlich, wenn er es unterlassen hat, den Kläger durch eine schnellere Ersatzleistung oder durch Zahlung eines Vorschusses finanziell in die Lage zu versetzen, eine Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung zu einem früheren Zeitpunkt vorzunehmen (BGH NJW 2005, 1044, 1045; Senatsurteil vom 22.01.2007, Az. I-1 U 151/06).

  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 258/06
    Die Rechtsprechung bejaht eine solche Pflicht nur ausnahmsweise (BGH NJW 1989, 290, 291 mit Hinweis auf BGH VersR 1963, 1161, 1162 sowie BGH BB 1965, 926, 927).

    Vielmehr hat der Schädiger grundsätzlich auch die Nachteile zu ersetzen, die daraus herrühren, dass der Schaden mangels sofortiger Ersatzleistung nicht gleich beseitigt worden ist und sich dadurch vergrößert hat (Senat mit Hinweis auf BGH NJW 1989, 290, 291 und weiteren Nachweisen).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06

    Zu den Voraussetzungen von Mietwagenkostenersatz und Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 258/06
    Es ist das Risiko des Schädigers, wenn er auf einen Geschädigten trifft, der finanziell nicht in der Lage ist, die zur Ersatzbeschaffung notwendigen Mittel vorzustrecken und sich hierdurch der Zeitraum des Nutzungsausfalls und der Umfang der damit einhergehenden Schäden vergrößert (Senatsurteil vom 22.01.2007, Az. I-1 U 151/06).

    Dafür, dass die Höhe der Ausfallentschädigung letztlich den Wert des Fahrzeuges erheblich übersteigt, ist nicht der Geschädigte, sondern allein der Schädiger dann verantwortlich, wenn er es unterlassen hat, den Kläger durch eine schnellere Ersatzleistung oder durch Zahlung eines Vorschusses finanziell in die Lage zu versetzen, eine Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung zu einem früheren Zeitpunkt vorzunehmen (BGH NJW 2005, 1044, 1045; Senatsurteil vom 22.01.2007, Az. I-1 U 151/06).

  • OLG Hamm, 23.11.1999 - 27 U 93/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Überholmöglichkeiten auf der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 258/06
    Bei Fahren mit Abblendlicht muss die Geschwindigkeit aber so eingerichtet werden, dass innerhalb der kürzeren Reichweite des Abblendlichts angehalten werden kann (OLG Hamm NZV 2000, 369).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2004 - 1 U 177/03

    Entschädigung für einen unfallbedingten Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 258/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats spricht auch bei einer Privatperson eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie ihr - unbegrenzt - zum Straßenverkehr zugelassenes Kfz ständig nutzen will und somit auch während der unfallbedingten Ausfallzeit genutzt hätte (vgl. nur Urteil vom 18.02.2002, Aktenzeichen: 1 U 91/01; Urteil vom 26.04.2004; Aktenzeichen 1 U 177/03).
  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 108/68

    Berechnung des Nutzungsausfalls bei unentgeltlicher Zurverfügungstellung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 258/06
    Grundsätzlich wird der Anspruch des Geschädigten nicht dadurch berührt, dass ihm ein Dritter sein Fahrzeug vorübergehend unentgeltlich zur Verfügung stellt (BGH DAR 1970, 183, 184).
  • BGH, 05.07.1963 - VI ZR 218/62

    Unternehmensaufgabe wegen Unfalls - § 823 Abs. 1 BGB, Eigentumsverletzung,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 258/06
    Die Rechtsprechung bejaht eine solche Pflicht nur ausnahmsweise (BGH NJW 1989, 290, 291 mit Hinweis auf BGH VersR 1963, 1161, 1162 sowie BGH BB 1965, 926, 927).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2004 - 1 U 134/03

    Zur Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 258/06
    Auf die bloßen Vorhaltekosten braucht sich der Kläger trotz der langen Dauer des Nutzungsausfalls und des relativ hohen Alters seines Fahrzeuges nicht verweisen zu lassen (vgl. BGH MDR 2005, 683 [vorausgehend Senatsurteil vom 08.03.2004, Az. 1 U 134/03]).
  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85

    Pflichten des Kraftfahrers auf einer Autobahn; Abstand zu einem vorausfahrenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 258/06
    Auch auf Autobahnen gilt die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO, wonach nur so schnell gefahren werden darf, dass der Fahrzeugführer innerhalb der ihm zur Verfügung stehenden Sichtweite anhalten kann (BGH, NJW 1987, 1075; st. Rspr.).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 1 U 91/01

    Minderwert bei neuerem Fahrzeug und Nutzungsausfall bei gemischter Nutzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 258/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats spricht auch bei einer Privatperson eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie ihr - unbegrenzt - zum Straßenverkehr zugelassenes Kfz ständig nutzen will und somit auch während der unfallbedingten Ausfallzeit genutzt hätte (vgl. nur Urteil vom 18.02.2002, Aktenzeichen: 1 U 91/01; Urteil vom 26.04.2004; Aktenzeichen 1 U 177/03).
  • BGH, 10.12.1996 - VI ZR 14/96

    Zurechnungszusammenhang zwischen der Beschädigung eines Fahrzeugs und dem

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 1 U 211/00

    Unfallschadensregulierung - Nutzungsausfallentschädigung bei

  • OLG Stuttgart, 22.06.1965 - 2 U 33/65

    Teilkündigung, Besuchsverbot für HV, vom U ausgesprochenes Hausverbot für einen

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 52/07

    Nutzungsausfallentschädigung für privaten Pkw bei verzögerter Reparatur - Keine

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass eine Pflicht des Geschädigten, zur Schadensbeseitigung in Vorlage zu treten bzw. einen Kredit aufzunehmen, allenfalls unter besonderen Umständen angenommen werden kann (Senat, Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00 mit Hinweis auf BGH NJW 1989, 290, 291 und weiteren Nachweisen unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung im Urteil vom 3. Februar 1997, Az.: 1 U 68/96 - OLGR Düsseldorf 1997, 107; Senat, Urteil vom 22. Januar 2007, Az.: 1 U 151/06; Senat, Urteil vom 20. August 2007, Az.: 1 U 258/06).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 1 U 139/11

    Eine frei zugängliche preiswertere Reparaturmöglichkeit muss der Geschädigte

    Auch der Senat befürwortet in ständiger Rechtsprechung eine Herabstufung innerhalb der Gruppen der Tabelle und zwar bei Pkw, die älter als fünf Jahre sind, um eine Gruppe, im Wesentlichen weil der Nutzungswert eines älteren Fahrzeugs in der Regel gegenüber demjenigen eines neueren Fahrzeugs aufgrund der Fortentwicklung der Fahrzeugtechnik erheblich geringer ist (Senat, Urteil vom 08.03.2004, Az.: 1 U 134/03; Urteil vom 20.08.2007, Az.: I-1 U 258/06, 1 U 258/06; vgl. auch Senat, Urteil vom 22.01.2007, Az.: I-1 U 151/06, 1 U 151/06; Urteil vom 17.12.2007, Az.: I-1 U 110/07, 1 U 110/07; Beschluss vom 02.07.2008, Az.: I-1 W 24/08, 1 W 24/08; Urteil vom 29.06.2010, Az.: I-1 U 240/09, 1 U 240/09; jew. zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07

    Begrenzung des Nutzungsausfalls bei zumutbarer Notreparatur

    Allerdings hat der Senat bereits mehrfach entschieden, dass eine Pflicht des Geschädigten, zur Schadensbeseitigung in Vorlage zu treten bzw. einen Kredit aufzunehmen, allenfalls unter besonderen Umständen angenommen werden kann (Senat, Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00 mit Hinweis auf BGH NJW 1989, 290, 291 und weiteren Nachweisen unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung im Urteil vom 3. Februar 1997, Az.: 1 U 68/96 - OLGR Düsseldorf 1997, 107; Senat, Urteil vom 22. Januar 2007, Az.: 1 U 151/06; Senat, Urteil vom 20. August 2007, Az.: 1 U 258/06).
  • KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkaufvertrag: Nutzungsausfallanspruch und

    Dem Geschädigten kann nämlich im Regelfall nicht zugemutet werden, einen gegenüber dem geschädigten bzw. mangelhaften Fahrzeug minderwertigeres Ersatzfahrzeug anzuschaffen, um so den zu entschädigenden Nutzungsausfalls zugunsten des Schädigers zu begrenzen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. August 2007 - I - 1 U 258/06, Juris-Tz. 35).

    Ein Interimsfahrzeug, das den Zeitraum bis zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs überbrückt und den Nutzungsausfallzeitraum begrenzt, muss zwar nicht zwingend vollständig gleichwertig im Verhältnis zu dem beschädigten oder mangelhaften Kfz sein (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. August 2007 - I - 1 U 258/06, Juris-Tz. 35; a. A. Eggert, NZV 1988, 121, 123 f: "gleichwertig" unter Hinweis auf OLG Köln, VersR 1979, 965).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2009 - 1 U 14/09

    Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei niedrigem Wiederbeschaffungswert des

    Dass er sich anderweitig beholfen hat, steht dem Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung nicht entgegen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007, I - 1 U 258/06).

    Der Schädiger hat grundsätzlich auch die Nachteile zu ersetzen, die daraus herrühren, dass der Schaden mangels sofortiger Ersatzleistung nicht gleich beseitigt worden ist und sich dadurch vergrößert hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007, I - 1 U 258/06).

  • OLG Koblenz, 23.11.2017 - 10 U 322/17

    Mercedes GL kaputt: VW Touran ist taugliches Interimsfahrzeug!

    Eine fühlbare Beeinträchtigung der Nutzung liegt jedoch auch bei fortbestehendem Willen zur Nutzung des beschädigten Altfahrzeuges nicht vor, wenn dem Geschädigten ein zumutbares Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht, sei es, dass er ohnehin über Zweitfahrzeug verfügt, das er nicht anderweitig benötigt und dessen Ersatz ihm zuzumuten ist (sei es, dass ihm der Schuldner einen Ersatzwagen stellt oder der Geschädigte diesen selbst angeschafft hat (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 14.10.1975 - VI ZR 255/74; BGH, Urteil vom 22.11.1985 - V ZR 237/84; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.08.2007 - 1 U 258/06).*).

    In Bezug auf Größe und Ausstattung können die Möglichkeiten zur Nutzung eines Interimsfahrzeuges zwar unter Umständen hinter dem beschädigten Fahrzeug zurückbleiben mit der Folge, dass trotz Verfügbarkeit des Interimsfahrzeuges eine fühlbare Nutzungsbeeinträchtigung verbleibt (in Anknüpfung an KG Berlin, Urteil vom 11.10.2010 - 12 U 241/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007 - 1 U 258/06; OLG Köln, Urteil vom 27.04.1979 - 20 U 148/78).*).

    Eine fühlbare Beeinträchtigung der Nutzung liegt jedoch auch bei fortbestehendem Willen zur Nutzung des beschädigten Altfahrzeuges nicht vor, wenn dem Geschädigten ein zumutbares Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht, sei es, dass er ohnehin über Zweitfahrzeug verfügt, das er nicht anderweitig benötigt und dessen Ersatz ihm zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 14.10.1975 - VI ZR 255/74 -, NJW 1976, 286; BGH, Urteil vom 22.11.1985 - V ZR 237/84 -, VersR 1986, 189), sei es, dass ihm der Schuldner einen Ersatzwagen stellt (Grüneberg, in: Palandt, BGB, 77. Aufl. 2018, § 249 Rn. 41) oder der Geschädigte diesen selbst angeschafft hat (OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.08.2007 - 1 U 258/06).

    Mit Recht führt aber das Landgericht an, dass ein Interimsfahrzeug, das den Zeitraum bis zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs überbrücke und den Nutzungsausfall begrenzt, nicht zwingend vollständig gleichwertig im Verhältnis zu dem beschädigten oder mangelhaften Kfz sein muss (KG Berlin, Urteil vom 11.10.2010 - 12 U 241/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007 - 1 U 258/06; OLG Köln, Urteil vom 27.04.1979 - 20 U 148/78, - RuS 1979, 262 ff.  = VersR 1979, 965 f.).

  • AG Erkelenz, 18.09.2015 - 14 C 35/13

    Feststellung von Schadenersatzansprüchen bei der Kollision eines Fahrzeugs mit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgericht Düsseldorf, der sich das Gericht anschließt, spricht bei einer Privatperson eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie ihr - unbegrenzt - zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug ständig nutzen will und somit auch während der unfallbedingten Ausfallzeit genutzt hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007, Az.: I 1 U 258/06 m.w.Nachw.).
  • LG Wuppertal, 22.12.2008 - 3 O 111/08

    Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung wegen eines Verkehrsunfalls; Ständige

    Dass er sich anderweitig beholfen hat, steht dem Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung nicht entgegen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007, I - 1 U 258/06).

    Der Schädiger hat grundsätzlich auch die Nachteile zu ersetzen, die daraus herrühren, dass der Schaden mangels sofortiger Ersatzleistung nicht gleich beseitigt worden ist und sich dadurch vergrößert hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007, I - 1 U 258/06).

  • AG Heidelberg, 22.01.2014 - 29 C 352/13

    Verkehrsunfall -Nutzungsausfallentschädigung bei nicht zeitnaher

    Der Geschädigte ist zu einer Vorfinanzierung einer Ersatzbeschaffung grundsätzlich nicht verpflichtet, auch nicht zur Kreditaufnahme (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007, AZ 1 U 258/06).

    Dass sich die Klägerin in der Zeit nach dem Unfall mit der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln beholfen hat, steht dem Nutzungswillen nicht entgegen, sondern ist vielmehr typische Folge des zu entschädigenden Pkw Nutzungsausfalls (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007 aaO).

  • LG Köln, 26.02.2010 - 2 O 576/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs auf der linken Fahrspur einer

    Es wird jedoch durch den Vertrauensgrundsatz dahin beschränkt, dass der Kraftfahrer nicht damit rechnen muss, dass ein Entgegenkommender mit einer ins Gewicht fallenden Geschwindigkeit verkehrswidrig auf ihn zufährt und dass während seiner für andere sichtbaren Annäherung von der Seite her keine Hindernisse in die Fahrbahn gelangen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007, I 1 U 258/06, 1 U 258/06, abgedruckt in NJW-Spezial 2008, 10; zitiert nach juris Rn. 8; OLG Nürnberg, Urteil vom 22.12.2006, 5 U 1921/06, abgedruckt in MDR 2007, 718, zitiert nach juris Rn. 22, OLG Köln Urteil vom 11.10.2002, 3 U 26/02, abgedruckt in VersR 2003, 219, zitiert nach juris S. 3).
  • AG Essen-Steele, 19.02.2014 - 17 C 259/12

    Verkehrsunfall - längere Nutzungsausfalldauer bei Ersatzfahrzeugbeschaffung mit

  • LG Mönchengladbach, 10.10.2014 - 11 O 139/13
  • LG Hagen, 20.12.2021 - 10 O 296/20

    Schadensminderungspflicht bei Finanzierung der Schadensbeseitigung

  • AG Erkelenz, 26.04.2016 - 14 C 305/15

    Beilackierung, Kosten einer sachverständigen Stellungnahme und fiktivem

  • AG Esslingen, 11.08.2022 - 5 C 166/22
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 13.03.2007 - 1 U 258/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,42206
OLG Nürnberg, 13.03.2007 - 1 U 258/06 (https://dejure.org/2007,42206)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13.03.2007 - 1 U 258/06 (https://dejure.org/2007,42206)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13. März 2007 - 1 U 258/06 (https://dejure.org/2007,42206)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 15.12.2005 - III ZR 424/04

    Ansprüche der Genussrechtserwerber gegen den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.03.2007 - 1 U 258/06
    In allen Fällen ist das Bestehen und die Reichweite eines eventuellen Drittschutzes durch eine Auslegung der jeweiligen Vereinbarung nach den allgemeinen Regeln zu ermitteln (BGH Urt.v. 02.04.1998 NJW 1998, 1948, 1949 [BGH 02.04.1998 - III ZR 245/96] ; Urt.v. 08.06.2004 NJW 2004, 3420, 3421; Urt.v. 15.12.2005 NJW-RR 2006, 611; Urt.v. 06.04.2006 NJW 2006, 1975, 1976 m. Anm. Lettl NJW 2006, 2817; jew.m.w.N.).

    Die Übernahme einer von dem gesetzlichen Leitbild abweichenden so weit reichenden Dritthaftung allein durch schlüssiges Verhalten wird sich unter diesen Umständen nur begründen lassen, wenn aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers eindeutige Anzeichen für eine auf diese Rechtsfolge hin ausgerichtete Willenserklärung des Prüfers vorliegen (vgl. BGH Urt.v. 15.12.2005 NJW-RR 2006, 611, 612 [BGH 15.12.2005 - III ZR 424/04] ).

    des Garanten durch seinen Prospektauftritt eine Gewähr übernommen worden ist (BGH Urt.v. 06.10.1980 NJW 1981, 1449, 1450 [BGH 06.10.1980 - II ZR 60/80] ; Urt.v. 26.09.2000 NJW 2001, 360, 363; Urt.v. 15.12.2005 NJW-RR 2006, 611, 613, jew.m.w.N.).

    Danach hat die Beklagte zu 1) lediglich die Gewähr dafür übernommen, dass bezogen auf die Jahresabschlüsse zu den Stichtagen 31. Dezember 1998 und 31. Dezember 1999 eine gewissenhaft durchgeführte Rechnungslegungsprüfung stattgefunden hat, bei der keine Unrichtigkeiten und Rechtsverstoße festgestellt wurden, die sich auf die Darstellung des Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ...-GmbH wesentlich ausgewirkt haben (BGH Urt.v. 15.12.2005 NJW-RR 2006, 611, 614 [BGH 15.12.2005 - III ZR 424/04] ).

    Eine vertrauensbegründende Aussage über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der ...-GmbH nach dem Stichtag wird nicht getroffen (BGH Urt.v. 15.12.2005 NJW-RR 2006, 611, 614 [BGH 15.12.2005 - III ZR 424/04] ).

    Eine prospektmäßige Vertrauenshaftung hinsichtlich der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der ...-GmbH kann hierauf, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (Urt.v. 15.12.2005 NJW-RR 2006, 611, 614 [BGH 15.12.2005 - III ZR 424/04] ), nicht gestützt werden.

    Die abgedruckten Bestätigungsvermerke und das sog. Postscriptum waren stichtagsbezogen und konnten daher kein Vertrauen in die zukünftige Vermögenssituation der ...-GmbH begründen (BGH Urt.v. 15.12.2005 NJW-RR 2006, 611, 614 [BGH 15.12.2005 - III ZR 424/04] ).

  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02

    Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.03.2007 - 1 U 258/06
    In allen Fällen ist das Bestehen und die Reichweite eines eventuellen Drittschutzes durch eine Auslegung der jeweiligen Vereinbarung nach den allgemeinen Regeln zu ermitteln (BGH Urt.v. 02.04.1998 NJW 1998, 1948, 1949 [BGH 02.04.1998 - III ZR 245/96] ; Urt.v. 08.06.2004 NJW 2004, 3420, 3421; Urt.v. 15.12.2005 NJW-RR 2006, 611; Urt.v. 06.04.2006 NJW 2006, 1975, 1976 m. Anm. Lettl NJW 2006, 2817; jew.m.w.N.).

    Grundlage dieser Haftung ist allein eine vereinbarte Erweiterung der den Vertragsparteien obliegenden Schutzpflichten auf bestimmte am Vertragsschluss nicht beteiligte Dritte (BGH Urt.v. 08.06.2004 NJW 2004, 3420, 3422 [BGH 08.06.2004 - X ZR 283/02] ; Lettl NJW 2006, 2815, 2816).

    Hierfür ist aber dann kein Raum, wenn der Dritte vertragliche Ansprüche desselben Inhalts gegen einen anderen Schuldner hat, die er auf dem Weg über die Einbeziehung in den Schutzbereich eines zwischen anderen geschlossenen Vertrages durchsetzen will (BGH Urt.v. 15.02.1978 NJW 1978, 883 [BGH 15.02.1978 - VIII ZR 47/77] ; Urt.v. 02.07.1996 NJW 1996, 2927, 2929; Urt.v. 08.06.2004 NJW 2004, 3420, 3421 jew.m.w.N.; Feddersen WM 1999, 105, 109 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 22. März 1982 NJW 1982, 1514 [BGH 22.03.1982 - II ZR 114/81] und vom 8. Juni 2004 NJW 2004, 3420 [BGH 08.06.2004 - X ZR 283/02] ) verjähren Ansprüche aus allgemeiner zivilrechtlicher Prospekthaftung im engeren Sinne in drei Jahren ab Erwerb der Beteiligung oder in sechs Monaten ab Kenntnis der Unrichtigkeit des Prospektes, wenn Grundlage der Anlageentscheidung nicht das persönliche Vertrauen in einen bestimmten Verhandlungspartner ist, sondern das typisierte aus einer bestimmten Garantenstellung hergeleitete Vertrauen.

  • BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98

    Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.03.2007 - 1 U 258/06
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Wirtschaftsprüfer nach dem den Anlageinteressenten vorgelegten Prospekt das Kapitalsicherungssystem beherrscht oder als Mittelverwendungskontrolleur tätig ist und dadurch der Eindruck einer besonderen Zuverlässigkeit des Systems geschaffen wird (BGH Urt.v. 26.09.2000 NJW 2001, 360, 363 f. [BGH 26.09.2000 - X ZR 94/98] ; Urt.v. 24.07.2003 NJW-RR 2003, 1342 f.).

    Dabei kommt es nicht darauf an, dass die jeweilige Person und ihr Einfluss im Prospekt offenbart werden oder den Anlegern sonst bekannt geworden sind (BGH Urt.v. 01.12.1994 NJW 1995, 1025 [BGH 01.12.1994 - III ZR 93/93] ; Urt.v. 28.09.2000 NJW 2001, 360, 363).

    des Garanten durch seinen Prospektauftritt eine Gewähr übernommen worden ist (BGH Urt.v. 06.10.1980 NJW 1981, 1449, 1450 [BGH 06.10.1980 - II ZR 60/80] ; Urt.v. 26.09.2000 NJW 2001, 360, 363; Urt.v. 15.12.2005 NJW-RR 2006, 611, 613, jew.m.w.N.).

  • BGH, 06.04.2006 - III ZR 256/04

    Umfang des Schutzbereichs der Beauftragung des Abschlussprüfers mit dem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.03.2007 - 1 U 258/06
    In allen Fällen ist das Bestehen und die Reichweite eines eventuellen Drittschutzes durch eine Auslegung der jeweiligen Vereinbarung nach den allgemeinen Regeln zu ermitteln (BGH Urt.v. 02.04.1998 NJW 1998, 1948, 1949 [BGH 02.04.1998 - III ZR 245/96] ; Urt.v. 08.06.2004 NJW 2004, 3420, 3421; Urt.v. 15.12.2005 NJW-RR 2006, 611; Urt.v. 06.04.2006 NJW 2006, 1975, 1976 m. Anm. Lettl NJW 2006, 2817; jew.m.w.N.).

    Zwar schließt diese gesetzliche Regelung die Annahme einer vertraglichen Erweiterung der Haftung des Abschlussprüfers auf Anleger nicht aus, doch ist in Betracht zu ziehen, dass mit der vertraglichen Übernahme einer solchen Dritthaftung gegenüber Anlegern eine weit über das gesetzliche Leitbild hinausgehende Erhöhung des Haftungsrisikos verbunden wäre (BGH Urt.v. 06.04.2006 NJW 2006, 1975, 1976 f. [BGH 06.04.2006 - III ZR 256/04] m.w.N.).

  • BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 20/82

    Schutzwirkungen zugunsten Dritter; Sachverständiger: Sorgfaltspflichten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.03.2007 - 1 U 258/06
    In der Rechtsprechung ist eine Schutzwirkung zugunsten Dritter bei Verträgen angenommen worden, mit denen ein Auftraggeber von einer Person, die über eine besondere vom Staat anerkannte Sachkunde verfügt, ein Gutachten oder eine gutachterliche Äußerung bestellt hat, um davon gegenüber einem Dritten Gebrauch zu machen (BGH Urt.v. 02.11.1983 NJW 1984, 355 [BGH 02.11.1983 - IVa ZR 20/82] ; Urt.v. 26.11.1986 NJW 1987, 1758, 1759).
  • BGH, 04.07.1994 - II ZR 126/93

    Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidrigem Ausschluß aus der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.03.2007 - 1 U 258/06
    Das Testat der Beklagten zu 1) war nur dann ursächlich für die Anlageentscheidung des Klägers, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Kläger ohne Kenntnis von dem Testat seine Anlageentscheidung nicht getroffen hätte (BGH Urt.v. 11.05.1951 NJW 1951, 711 [BGH 11.05.1951 - I ZR 106/50] ; Urt.v. 04.07.1994 NJW 1995, 126, 127).
  • BGH, 11.05.1951 - I ZR 106/50

    Adäquater Kausalzusammenhang

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.03.2007 - 1 U 258/06
    Das Testat der Beklagten zu 1) war nur dann ursächlich für die Anlageentscheidung des Klägers, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Kläger ohne Kenntnis von dem Testat seine Anlageentscheidung nicht getroffen hätte (BGH Urt.v. 11.05.1951 NJW 1951, 711 [BGH 11.05.1951 - I ZR 106/50] ; Urt.v. 04.07.1994 NJW 1995, 126, 127).
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.03.2007 - 1 U 258/06
    des Garanten durch seinen Prospektauftritt eine Gewähr übernommen worden ist (BGH Urt.v. 06.10.1980 NJW 1981, 1449, 1450 [BGH 06.10.1980 - II ZR 60/80] ; Urt.v. 26.09.2000 NJW 2001, 360, 363; Urt.v. 15.12.2005 NJW-RR 2006, 611, 613, jew.m.w.N.).
  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94

    Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.03.2007 - 1 U 258/06
    Hierfür ist aber dann kein Raum, wenn der Dritte vertragliche Ansprüche desselben Inhalts gegen einen anderen Schuldner hat, die er auf dem Weg über die Einbeziehung in den Schutzbereich eines zwischen anderen geschlossenen Vertrages durchsetzen will (BGH Urt.v. 15.02.1978 NJW 1978, 883 [BGH 15.02.1978 - VIII ZR 47/77] ; Urt.v. 02.07.1996 NJW 1996, 2927, 2929; Urt.v. 08.06.2004 NJW 2004, 3420, 3421 jew.m.w.N.; Feddersen WM 1999, 105, 109 f.).
  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.03.2007 - 1 U 258/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 22. März 1982 NJW 1982, 1514 [BGH 22.03.1982 - II ZR 114/81] und vom 8. Juni 2004 NJW 2004, 3420 [BGH 08.06.2004 - X ZR 283/02] ) verjähren Ansprüche aus allgemeiner zivilrechtlicher Prospekthaftung im engeren Sinne in drei Jahren ab Erwerb der Beteiligung oder in sechs Monaten ab Kenntnis der Unrichtigkeit des Prospektes, wenn Grundlage der Anlageentscheidung nicht das persönliche Vertrauen in einen bestimmten Verhandlungspartner ist, sondern das typisierte aus einer bestimmten Garantenstellung hergeleitete Vertrauen.
  • LG Hamburg, 22.06.1998 - 402 O 70/97
  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 390/03

    Umfang der Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers wegen

  • BGH, 15.05.1959 - VI ZR 109/58

    Capuzol - Produzentenhaftung; § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02

    Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen

  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

  • BGH, 13.05.2004 - III ZR 368/03

    Pflichten eines als Treuhänder in die Abwicklung von Börsentermingeschäften

  • BGH, 28.04.1982 - IVa ZR 312/80

    Haftung eines Sachverständigen für die Richtigkeit seines Gutachtens -

  • BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 86/85

    Haftung des steuerlichen Beraters gegenüber Dritten für die Richtigkeit von

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 245/96

    Schutzwirkung eines Prüfungsvertrages zwischen einer Kapitalgesellschaft und

  • BGH, 23.11.1955 - VI ZR 193/54

    Betriebsaufseher

  • BGH, 10.07.2001 - VI ZR 160/00

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Unterlassen

  • BGH, 24.09.1991 - VI ZR 293/90

    Haftung eines Sachverständigen gegenüber Dritten für ein fehlerhaftes Gutachten

  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 224/91

    Verschulden bei Prospekthaftung

  • BGH, 24.05.1982 - II ZR 124/81

    Verschulden des Treuhandkommanditisten bei Vertragsschluß

  • BGH, 06.05.1960 - 2 StR 65/60

    Formen der Beteiligung an einer Konkursverschleppung - Vollendung des

  • BGH, 24.07.2003 - III ZR 390/02

    Haftung des Treuhandkommanditisten vor Abschluss des Treuhandvertrages

  • BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 47/77

    Untermieter - § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93

    Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften

  • BGH, 21.10.1991 - II ZR 204/90

    § 264 a StGB als Schutzgesetz

  • OLG Hamburg, 28.04.2000 - 11 U 65/99

    Haftung eines Treuhänders gegenüber Anlegern wegen eines fehlerhaften

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