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   OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - I-1 U 31/07   

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https://dejure.org/2007,74776
OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - I-1 U 31/07 (https://dejure.org/2007,74776)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.08.2007 - I-1 U 31/07 (https://dejure.org/2007,74776)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. August 2007 - I-1 U 31/07 (https://dejure.org/2007,74776)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsquote bei Auffahrunfall auf einem auf der rechten Fahrspur einer Autobahn liegengebliebenen Pkw kurz hinter einem Beschleinigungsstreifen einer Autobahnauffahrt

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 313/99

    Mitverschulden eines bei einem Auffahrunfall verletzten Pannenhelfers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 31/07
    Er muss sich im eigenen Interesse (§ 254 Abs. 1 BGB) umsichtig verhalten und das Risiko, infolge seiner Hilfeleistung selbst verletzt zu werden, möglichst ausschalten (BGH NJW 2001, 149, 150 mit Hinweis auf BGH VersR 1977, 36 sowie BGH NJW 1981, 760).

    Denn ein solcher Vorwurf ist dann nicht gerechtfertigt, wenn die Nachholung der nach§ 15 StVO gebotenen Absicherung ausnahmsweise wegen der an der Pannenstelle vorhandenen Gegebenheiten gefahrlos nicht möglich oder in sonstiger Weise untunlich gewesen wäre (vgl. BGH NJW 2001, 149, 150).

  • BGH, 22.03.1977 - VI ZR 80/75

    Begriff des Führers des Kraftfahrzeugs; Schieben eines nicht betriebsbereiten Kfz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 31/07
    Wer beim Schieben eines nicht betriebsbereiten Kraftfahrzeuges nach den Anweisungen des verantwortlichen Fahrers nur Hilfsdienste leistet, ist nicht Führer des Kraftfahrzeuges (BGH VersR 1977, 624 entschieden für den Fall des Einschlagens des Lenkrades durch den Helfer; Greger a.a.O., § 4, Rdnr. 13 mit Hinweis auf OLG Oldenburg VRS 48, 356).

    Muss ein liegengebliebenes Fahrzeug wegen besonderer Gefahrenlage schnellstmöglich von der Straße geschafft werden, so schuldet der Beifahrer in einer solchen Notsituation sein Bestes und ist nicht zu dem verpflichtet, was von einem Kraftfahrer im Verkehr an sich zu fordern ist (Greger a.a.O., § 14, Rdnr. 292 mHa BGH VersR 1977, 624).

  • BGH, 28.09.1976 - VI ZR 219/74

    Verschulden von Unfallbeteiligten,wenn ein Autofahrer in eine bereits bestehende

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 31/07
    Er muss sich im eigenen Interesse (§ 254 Abs. 1 BGB) umsichtig verhalten und das Risiko, infolge seiner Hilfeleistung selbst verletzt zu werden, möglichst ausschalten (BGH NJW 2001, 149, 150 mit Hinweis auf BGH VersR 1977, 36 sowie BGH NJW 1981, 760).
  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 31/07
    Der Kläger istjedenfalls in zweiter Instanz - nicht gezwungen, von einer Feststellungsklage zu einer bezifferten Leistungsklage überzugehen, wenn diese nachträglich möglich wird (Zöller/Greger a.a.O., § 256, Rdnr. 7 c mit Hinweis auf BGH NJW 1978, 210 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 31/07
    § 254 Abs. 1 BGB versteht unter dem Begriff des Mitverschuldens nicht die vorwerfbare Verletzung einer dritten Person gegenüber bestehenden Rechtspflicht, sondern die Außerachtlassung derjenigen Sorgfalt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGH NJW 1979, 1363 und BGH NJW 1998, 1137).
  • BGH, 02.12.1980 - VI ZR 265/78

    Berufung auf das Haftungsprivileg gegenüber Schadensersatzansprüchen des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 31/07
    Er muss sich im eigenen Interesse (§ 254 Abs. 1 BGB) umsichtig verhalten und das Risiko, infolge seiner Hilfeleistung selbst verletzt zu werden, möglichst ausschalten (BGH NJW 2001, 149, 150 mit Hinweis auf BGH VersR 1977, 36 sowie BGH NJW 1981, 760).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 31/07
    Befindet sich- wie hier im Hinblick auf einen Unterhaltsschaden - der anspruchsbegründende Sachverhalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch in der Fortentwicklung, so ist die Feststellungsklage insgesamt zulässig, auch wenn der Anspruch bereits teilweise beziffert werden könnte (Zöller/Greger, Kommentar zur ZPO, 26. Aufl., § 256 mit Hinweis auf BGH NJW 1984, 1552/1554; BGH VersR 1991, 788).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 31/07
    Befindet sich- wie hier im Hinblick auf einen Unterhaltsschaden - der anspruchsbegründende Sachverhalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch in der Fortentwicklung, so ist die Feststellungsklage insgesamt zulässig, auch wenn der Anspruch bereits teilweise beziffert werden könnte (Zöller/Greger, Kommentar zur ZPO, 26. Aufl., § 256 mit Hinweis auf BGH NJW 1984, 1552/1554; BGH VersR 1991, 788).
  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 31/07
    § 254 Abs. 1 BGB versteht unter dem Begriff des Mitverschuldens nicht die vorwerfbare Verletzung einer dritten Person gegenüber bestehenden Rechtspflicht, sondern die Außerachtlassung derjenigen Sorgfalt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGH NJW 1979, 1363 und BGH NJW 1998, 1137).
  • OLG Braunschweig, 18.09.2000 - 6 U 4/00

    Haftungsverteilung bei Anfahren des einen wegen Motorschadens liegen gebliebenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 31/07
    Sollte - was nicht auszuschließen ist - an dem VW Polo das Abblendlicht und die Warnblinkanlage eingeschaltet gewesen sein, kann das Schieben eines liegengebliebenen Pkw auch ohne Absicherung durch ein Warndreieck nicht als in hohem Maße sorglos und vernunftwidrig gewertet werden (OLG Braunschweig NZV 2001, 517, 518).
  • BGH, 01.07.1975 - VI ZR 238/73

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug auf der Autobahn

  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82

    Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit

  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 82/87

    Sicherung eines in der Dunkelheit liegengebliebenen Kraftfahrzeugs

  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

  • OLG Celle, 03.11.1994 - 14 U 174/93

    Pkw-Unfall; Betriebsgefahr; Inanspruchnahme des Halters; Arbeitgeber;

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2004 - 1 U 135/04

    Vorfahrverletzung beim Einfädeln: Zur Frage der Alleinhaftung beim

  • BGH, 25.01.1972 - VI ZR 164/70

    Pflichten des Kraftfahrers beim Einfahren in ein Grundstück

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 110/10

    Berechnung des Unterhaltsschadens der Hinterbliebenen einer getöteten Person

    Die Aufteilung der fixen Kosten darf letztlich nicht mit der Unterhaltsquote unter Einschluss der getöteten Person vorgenommen werden (Pardey a.a.O., Rdnr. 3182; so auch Senat, Urteil vom 20. August 2007, Az.: I-1 U 31/07, S. 21).
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