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   OLG Düsseldorf, 10.01.2017 - I-1 U 46/16   

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https://dejure.org/2017,756
OLG Düsseldorf, 10.01.2017 - I-1 U 46/16 (https://dejure.org/2017,756)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.01.2017 - I-1 U 46/16 (https://dejure.org/2017,756)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - I-1 U 46/16 (https://dejure.org/2017,756)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • verkehrslexikon.de

    Beweislast für das Bestehen einer Notsituation für die Inanspruchnahme von Wegerechten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem unter Inanspruchnahme von Hoheitsrechten bei Rotlicht in eine Kreuzung einfahrenden Notarztwagen

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 38 Abs. 1 S. 1; StVO § 35 Abs. 5 a
    Unfall mit einem Rettungsfahrzeug im Kreuzungsbereich

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Sonderrechte Einsatzfahrzeuge auf Kreuzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem unter Inanspruchnahme von Hoheitsrechten bei Rotlicht in eine Kreuzung einfahrenden Notarztwagen

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem unter Inanspruchnahme von Hoheitsrechten bei Rotlicht in eine Kreuzung einfahrenden Notarztwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Restbenzin im Tank" wird nach einem Unfall nicht mal einfach so ersetzt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    TaTüTaTa, oder: Wie wird gehaftet, wenn der Notarztwagen bei Rotlicht über die Kreuzung brettert?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einsatzfahrtzeug im Kreuzungsbereich und die Sonderrechte

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    Restbenzin im Tank ist kein ersatzfähiger Schaden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem Notarztwagen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Restbenzin im Tank ist kein ersatzfähiger Schaden bei Verkauf des Unfallfahrzeugs

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Restbenzin doch nicht zu ersetzen? - Keine erstattungsfähige Schadenersatzposition

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einfahrt eines Einsatzfahrzeuges in Kreuzungsbereich bei Rot nur mit Blaulicht begründet hälftige Mithaftung an Verkehrsunfall - Rotlichtverstoß eines Einsatzfahrzeugs nur unter Einsatz von Blaulicht und Martinshorn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 453
  • NZV 2017, 233
  • VersR 2017, 704
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 26.10.1995 - 7 U 52/95

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Einsatzfahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2017 - 1 U 46/16
    Die in § 38 Abs. 2 StVO geregelte Verwendung von blauem Blinklicht sieht nach dem Wortlaut der Bestimmung gerade nicht vor, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmer dem im Einsatz befindlichen Fahrzeug sofort freie Bahn zu verschaffen haben (OLG Köln, Urteil vom 26. Oktober 1995, Az.: 7 U 52/95, Rdnr. 3 - zitiert nach juris).

    Diese Pflicht hat die Wirkung, dass der Einsatzfahrer kein unbedingtes Vorfahrtrecht verliehen bekommt, sondern nur die Befugnis, grundsätzlich weiter bestehende Vorrechte eines nach den allgemeinen Bestimmungen Vorfahrtberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen außer Acht zu lassen (Senat, Urteil vom 25. Juni 2013, Az.: I-1 U 195/12 mit Hinweis auf BGH NJW 1971, 616; so auch OLG Köln, Urteil vom 26. Oktober 1995, Az.: 7 U 52/95, Rdnr. 5 - zitiert nach juris).

    Fährt der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges bei einer nächtlichen Einsatzfahrt bei Rotlicht nur mit Blaulicht - und ohne die Betätigung des Einsatzhorns - in eine Kreuzung ein, so trifft ihn bei einem Zusammenstoß mit einem Fahrzeug des Querverkehrs grundsätzlich die volle Haftung (OLG Köln, Urteil vom 26. Oktober 1995, Az.: 7 U 52/95, Orientierungssatz - zitiert nach juris; so auch OLG Naumburg, Urteil vom 21. Juli 2011, Az.: 4 U 23/11, NZV 2012, 277; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 12. Aufl., Rdnr. 79).

  • BGH, 17.12.1974 - VI ZR 207/73

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unter Inanspruchnahme von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2017 - 1 U 46/16
    Dies gilt auch dann, wenn die Vorfahrtregelung durch Lichtzeichenanlagen getroffen wird (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1974, Az.: VI ZR 207/73, Leitsatz - zitiert nach juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 38 StVO, Rdnr. 9 sowie Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 38 StVO, Rdnr. 3 jeweils mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Diese dürfen nur unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt das Vorfahrtrecht eines anderen Verkehrsteilnehmers im Zusammenhang mit der Einsatzfahrt außer Acht lassen (Senat a.a.O. mit Hinweis auf BGH NJW 1975, 648 und weiteren Nachweisen; OLG Köln a.a.O.).

    Denn an einer ampelgeregelten Kreuzung darf der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs sein Vorrecht nur ausüben, wenn er sich davon überzeugt hat, dass alle bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug wahr genommen und sich auf seine Absicht, die Kreuzung vor ihnen zu überqueren, eingestellt haben (Senat, Urteil vom 15. Oktober 2013, Az.: I-1 U 242/12 mit Hinweis auf BGH NJW 1975, 648 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2017 - 1 U 46/16
    In jedem Fall sind bei der Abwägung nur unstreitig oder zugestandene oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH NJW 2007, 506).
  • KG, 31.05.2007 - 12 U 129/06

    Amtshaftung: Haftung des Landes wegen eines Verkehrsunfalls mit einem im Einsatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2017 - 1 U 46/16
    Wegen des Ausnahmecharakters der Regelung des § 38 Abs. 1 StVO trifft den Halter des Einsatzfahrzeuges die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, aus welchen er die Berechtigung herleitet, das sonst bestehende Vorrecht anderer Verkehrsteilnehmer - hier des Zeugen B. sowie des Klägers - zu missachten (Senat, Urteil vom 15. Oktober 2013, Az.: I-1 U 242/12; KG, Urteil vom 31. Mai 2007, Az.: 12 U 129/06, Rdnr. 13 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf KG MDR 1997, 1121 sowie weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 98/91

    Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers bei grünem Pfeil; Haftungsverteilung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2017 - 1 U 46/16
    Zu berücksichtigen ist jedoch, dass bei "Grün" anfahrende Verkehrsteilnehmer in der Regel darauf vertrauen dürfen, dass der Querverkehr Rotlicht beachten muss und deshalb still steht (Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 37 StVO, Rdnr. 15 mit Hinweis auf BGH NZV 1992, 108 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Naumburg, 21.07.2011 - 4 U 23/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision mit einem Rettungswagen in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2017 - 1 U 46/16
    Fährt der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges bei einer nächtlichen Einsatzfahrt bei Rotlicht nur mit Blaulicht - und ohne die Betätigung des Einsatzhorns - in eine Kreuzung ein, so trifft ihn bei einem Zusammenstoß mit einem Fahrzeug des Querverkehrs grundsätzlich die volle Haftung (OLG Köln, Urteil vom 26. Oktober 1995, Az.: 7 U 52/95, Orientierungssatz - zitiert nach juris; so auch OLG Naumburg, Urteil vom 21. Juli 2011, Az.: 4 U 23/11, NZV 2012, 277; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 12. Aufl., Rdnr. 79).
  • BGH, 11.01.1971 - III ZR 191/67

    Sorgfaltspflicht - Straßenverkehr - Feuerlöschwagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2017 - 1 U 46/16
    Diese Pflicht hat die Wirkung, dass der Einsatzfahrer kein unbedingtes Vorfahrtrecht verliehen bekommt, sondern nur die Befugnis, grundsätzlich weiter bestehende Vorrechte eines nach den allgemeinen Bestimmungen Vorfahrtberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen außer Acht zu lassen (Senat, Urteil vom 25. Juni 2013, Az.: I-1 U 195/12 mit Hinweis auf BGH NJW 1971, 616; so auch OLG Köln, Urteil vom 26. Oktober 1995, Az.: 7 U 52/95, Rdnr. 5 - zitiert nach juris).
  • KG, 14.07.1997 - 12 U 1541/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2017 - 1 U 46/16
    Wegen des Ausnahmecharakters der Regelung des § 38 Abs. 1 StVO trifft den Halter des Einsatzfahrzeuges die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, aus welchen er die Berechtigung herleitet, das sonst bestehende Vorrecht anderer Verkehrsteilnehmer - hier des Zeugen B. sowie des Klägers - zu missachten (Senat, Urteil vom 15. Oktober 2013, Az.: I-1 U 242/12; KG, Urteil vom 31. Mai 2007, Az.: 12 U 129/06, Rdnr. 13 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf KG MDR 1997, 1121 sowie weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2017 - 1 U 46/16
    Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus welchen er die nach der Abwägung für sich günstigen Rechtsfolgen herleiten will (BGH NZV 1996, 231).
  • LG Darmstadt, 24.07.1990 - 17 S 388/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2017 - 1 U 46/16
    Eine Realisationsmöglichkeit besteht darin, entweder eigenständig für das Abpumpen des noch vorhandenen Benzins Sorge zu tragen oder Dritte damit zu beauftragen (Senat a.a.O. mit Hinweis auf LG Darmstadt, Urteil vom 24. Juli 1990, Az.: 17 S 388/89).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2013 - 1 U 195/12

    Haftungsverteilung eines bei Rotlicht links abbiegenden

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem bei Rotlicht in den

    Auch wenn ein bei Grün in eine Kreuzung einfahrender Verkehrsteilnehmer in der Regel darauf vertrauen darf, dass der Querverkehr Rotlicht beachten muss und deshalb still steht (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16, juris, Rn. 32; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 37 StVO, Rn. 15 mit Hinweis auf BGH NZV 1992, 108 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen) und ein Kraftfahrer auch nicht ständig mit dem Auftauchen eines Fahrzeugs rechnen muss, dem freie Bahn einzuräumen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1984, 18 U 3/84, VersR 1985, 669), entbindet ihn dies nicht davon, auf ein plötzlich auftauchendes Einsatzfahrzug umgehend zu reagieren.

    Diese Pflicht hat die Wirkung, dass der Einsatzfahrer kein unbedingtes Vorfahrtrecht verliehen bekommt, sondern nur die Befugnis, grundsätzlich weiter bestehende Vorrechte eines nach den allgemeinen Bestimmungen Vorfahrtberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen außer Acht zu lassen (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16; Urteil vom 25.06.2013, I-1 U 195/12 mit Hinweis auf BGH NJW 1971, 616; so auch OLG Köln, Urteil vom 26.10.1995, 7 U 52/95, Rn. 5 - zitiert nach juris).

  • LG Flensburg, 16.03.2017 - 1 S 51/16

    Umfang eines Schadensersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfall bei Vorliegen

    Zwar mag die Tankfüllung nach allgemeiner Lebenserfahrung tatsächlich kein wesentlicher oder üblicher Aspekt im Rahmen der Bewertung von Gebrauchtfahrzeugen sein (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2017, 1 U 46/16, juris, Rn. 39; a. A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.07.2007, 4 U 223/06, juris, Rn. 6).

    Es kann dahinstehen, ob dem Kläger schon durch den Unfall auch hinsichtlich des Restbenzins ein ersatzfähiger Schaden entstand oder zunächst kein Schaden vorlag, weil das Benzin noch vorhanden war und ein wirtschaftlicher Nachteil erst durch den Verkauf des Fahrzeugs entstand (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2017, 1 U 46/16, juris, Rn. 38).

    Dem Kläger als Geschädigtem ist nicht zuzumuten, das noch im Fahrzeug befindliche Benzin selbst abzupumpen oder abpumpen zu lassen (vgl. Amtsgericht Leer, Urteil vom 22.11.2016, 73 C 658/16, juris; Amtsgericht Solingen, Urteil vom 01.04.2015, 11 C 631/14, juris, Rn. 23; a. A., jedenfalls für überdurchschnittlich große Mengen von Restbenzin, OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2017, 1 U 46/16, juris, Rn. 37 ff.; so auch Landgericht Darmstadt, Urteil vom 24.07.1990, 17 S 388/89, zfs 1990, 343; Amtsgerichts Berlin-Mitte, Urteil vom 24.11.2009, 109 C 3131/09, juris).

    Es erscheint zwar nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Schädiger dem Geschädigten mit Erfolg entgegenhält, dass dieser bei der Veräußerung des Unfallfahrzeugs für das Restbenzin einen gewissen Mehrbetrag hätte erlösen können (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2017, 1 U 46/16, juris, Rn. 37 ff.; a. A. Amtsgericht Flensburg, Urteil vom 26.07.2016, 62 C 40/16, nicht veröffentlicht, Berufung nicht zugelassen, Blatt 113 ff. der Akte).

  • OLG Hamm, 28.09.2018 - 9 U 137/16

    Restwert, regionaler Markt, Schadensminderungspflicht

    Insoweit folgt der Senat der hierzu bislang - soweit ersichtlich - einzig ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung, konkret derjenigen des OLG Düsseldorf (Urteil vom 10.01.2017 - I-1 U 46/16, MDR 2017, 453, dort Rn. 37 ff. bei juris.), auf das insoweit verwiesen wird.
  • LG Görlitz, 15.03.2019 - 5 O 384/18

    Verkehrsunfall - Zusammenstoß beim Linksabbiegen an Ampel mit einem grünen

    Es obliegt dem Geschädigten mit dem Käufer des Unfallfahrzeugs eine Erhöhung des Kaufpreises auszuhandeln (OLG Düsseldorf Urteil vom 10.1.2017, 1 U 46/16).
  • LG Hamburg, 06.06.2018 - 331 O 452/17

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines auf der Gegenfahrbahn

    Diese dürfen nur unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt das Vorfahrtrecht eines anderen Verkehrsteilnehmers im Zusammenhang mit der Einsatzfahrt außer Acht lassen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2017, Az. I-1 U 46/16, Rn. 14, juris).
  • LG Marburg, 22.04.2021 - 7 O 278/18

    Verkehrsunfall: Kollision mit Streifenwagen auf Einsatzfahrt

    An dieser Stelle kommt es auf den - auch hier vom beweisbelasteten Beklagten nicht bewiesenen - Einsatz von Tonsignalen neben dem unstreitigen Lichtsignal nicht an, weil das Sonderrecht allein an den Zweck der Fahrt anknüpft (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.01.2017 - I-1 U 46/16, BeckRS 2017, 100461, Rn. 13).
  • AG Lebach, 28.07.2021 - 13 C 141/21

    Verkehrsunfall - Restkraftstoffersatz bei Totalschaden

    Dem Kläger als Geschädigtem ist nicht zuzumuten, das noch im Fahrzeug befindliche Benzin selbst abzupumpen oder abpumpen zu lassen (vgl. Amtsgericht Leer, Urteil vom 22, 11.2016 - 73 C 658/16, OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2017 - 1 U 46/16).
  • LG Schweinfurt, 27.09.2019 - 23 S 33/19

    Ersatz von Mietwagen- und Kraftstoffkosten aus einem Unfall

    Verbleibt nach einem Unfall Kraftstoff im Fahrzeugtank und ist der Geschädigte mit dessen unvergüteter Hingabe nicht einverstanden, ist es seine Aufgabe, den wirtschaftlichen Wert des Restkraftstoffs selbst zu realisieren (siehe OLG Düsseldorf, NJOZ 2017, 1275 [1279] oder LG Kiel [bespr. durch Rüdiger Balke], SVR 2014, 22 [24]).
  • AG Bergisch Gladbach, 19.11.2021 - 61 C 191/21

    Verkehrsunfall: Restkraftstoff schadensersatzfähig?

    Wenn der Kläger der Auffassung war, den Wert dennoch darüberhinaus gesondert realisieren zu wollen, hätte es ihm daher oblegen, aus diesem Grund einen höheren Restwert zu verhandeln oder gar den Kraftstoff abzupumpen (s.a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16, Rn. 40; AG Dortmund, Urteil vom 18. April 2013 - 406 C 6809/12 -, juris).
  • AG Ettlingen, 18.02.2019 - 1 C 116/18
    Teils wird die Erstattungsfähigkeit angenommen (LG Kiel, Urteil vom 19.7.2013 - 13 O 60/12 Vater SVR 2016, 165 Berz/Burmann StraßenVerkehrsR-HdB, 38. EL Dezember 2017, 5. Sachschaden C. Weitere Schäden Rn. 69 May/Vogt, Lexikon Straßenverkehrsrecht, 1. Auflage 2016, Unfallschadenabwicklung - Sachschaden Nr. 42), überwiegend abgelehnt wegen eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht aus &§ 254 BGB (so z.B: OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.1.2017 - I-1 U 46/16), oder weil eventuell vorhandener Restkraftstoff in den Wiederbeschaffungs- oder Restwert mit eingefiossen ist (AG Bernkastel-Kues, Urteil vom 6.12.2016 - 4 a C 320/16).
  • AG Bad Neustadt/Saale, 14.03.2023 - 1 C 162/22
  • LG Berlin, 11.01.2023 - 46 O 45/22
  • AG Bad Kissingen, 16.04.2019 - 72 C 400/18

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall

  • AG Bad Neustadt/Saale, 30.05.2023 - 1 C 162/22

    Keine spezifischen Recherchepflichten beim Restwert für eine Finanzierungsbank

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