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   OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07   

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OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07 (https://dejure.org/2007,3344)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.07.2007 - 1 U 8/07 (https://dejure.org/2007,3344)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 1 U 8/07 (https://dejure.org/2007,3344)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Insolvente GmbH: Anspruch des Insolvenzverwalters gegen den Gründungsgesellschafter auf Erfüllung seiner Einlageverpflichtung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9a Abs. 1 GmbHG; § 16 Abs. 3 GmbHG; § 22 Abs. 1 GmbHG; § 20 GmbHG
    Haftung für rückständige Einlageforderungen bei der Anmeldung einer Anteilsübertragung einer GmbH; Rückwirkende Wirksamkeit eines Anteilsübertragungsvertrages; Konkludente Geschäftsanteilsübertragung; Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Einlagezahlungen; Objektive ...

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 16 Abs. 3; 22 Abs. 1
    Keine Bewirkung der Einlagen einer GmbH durch "Zahlungskarussell"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung für rückständige Einlageforderungen bei der Anmeldung einer Anteilsübertragung einer GmbH; Rückwirkende Wirksamkeit eines Anteilsübertragungsvertrages; Konkludente Geschäftsanteilsübertragung; Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Einlagezahlungen; Objektive ...

  • Judicialis

    GmbHG § 9a Abs. 1; ; GmbHG § 16 Abs. 3; ; GmbHG § 22 Abs. 1; ; GmbHG § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Zulässigkeit der Bareinlage bei Gründung einer Einmann-GmbH

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausstehende Stammeinlage: Bargründung bei Einmann-GmbH ? Erkennbare Separierung der Einlage aus dem Vermögen des Gründers in das Vermögen der zu gründenden GmbH erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kapitalaufbringung bei Einmann-GmbH

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ein-Mann-Gesellschaft, Ein-Personen-Gesellschaft, Erwerber, Falsche Angaben bei Eintragung, Geschäftsführer, Haftung bei Gründung GmbH, Handelsregister, Hin- und Herzahlen, Kapitalaufbringung, Notar, Vorrats-GmbH, Vorratsgesellschaften

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zum Erfordernis der Bareinlage bei Gründung einer Einmann-GmbH

Besprechungen u.ä.

  • CIPReport PDF, S. 28 (Entscheidungsanmerkung)

    Bareinlage in Bar für Einmann-GmbH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 267
  • DB 2007, 2195
  • DB 2007, 305
  • NZG 2008, 32
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 20.01.1994 - 4St RR 1/94

    Einzahlung der Geldeinlage bei Einmann-GmbH

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Dies ist noch nicht gewährleistet, wenn der Gesellschafter - wie im vorliegenden Fall - den Betrag zur notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags bzw. Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung in bar mitbringt und vorzeigt, ihn anschließend aber wieder mitnimmt und anderweitig verwenden kann (ebenso OLG Hamburg NZG 2002, 53; BayObLG GmbHR 1994, 329).

    Dies hat in einer Weise zu geschehen, dass die Zugehörigkeit zum Gesellschaftsvermögen für einen Außenstehenden objektiv erkennbar wird (ebenso OLG Hamburg NZG 2002, 53; BayOblG GmbHR 1994, 329; Baumbach/Hueck/Fastrich, § 7 GmbHG, Rn. 7; Michalski/Heyder, GmbHG, § 7 Rn. 27; Scholz/Winter/Veil, § 7 GmbHG Rn. 46; Ulmer/Ulmer, § 7 GmbHG Rn. 67).

  • OLG Hamburg, 16.03.2001 - 11 U 190/00

    GmbH: Stammeinlage - Alleingesellschafter

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Dies ist noch nicht gewährleistet, wenn der Gesellschafter - wie im vorliegenden Fall - den Betrag zur notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags bzw. Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung in bar mitbringt und vorzeigt, ihn anschließend aber wieder mitnimmt und anderweitig verwenden kann (ebenso OLG Hamburg NZG 2002, 53; BayObLG GmbHR 1994, 329).

    Dies hat in einer Weise zu geschehen, dass die Zugehörigkeit zum Gesellschaftsvermögen für einen Außenstehenden objektiv erkennbar wird (ebenso OLG Hamburg NZG 2002, 53; BayOblG GmbHR 1994, 329; Baumbach/Hueck/Fastrich, § 7 GmbHG, Rn. 7; Michalski/Heyder, GmbHG, § 7 Rn. 27; Scholz/Winter/Veil, § 7 GmbHG Rn. 46; Ulmer/Ulmer, § 7 GmbHG Rn. 67).

  • BGH, 15.04.1997 - IX ZR 112/96

    Aufklärungspflicht der Gläubigerbank über das Bürgschaftsrisiko; Vollstreckung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Auch eine Parteivernehmung von Amts wegen wäre - selbst bei Unterstellung einer Entscheidungserheblichkeit der diesbezüglichen Darlegung des Beklagten zur weiteren Aufbewahrung des vorgezeigten Geldbetrags - nicht in Betracht gekommen, weil eine dafür erforderliche Anfangswahrscheinlichkeit (zu diesem Erfordernis vgl. BGH NJW 1997, 3230, 3231; 1998, 814, 815; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 448 Rn. 2) nicht ersichtlich ist, sondern im Gegenteil die vorhandenen Umstände und das eigene spätere Verhalten des Beklagten gegen eine solche gesonderte Aufbewahrung des Geldbetrags für die (Vor)GmbH sprechen.
  • BGH, 02.12.2002 - II ZR 101/02

    Leistung der Einlageschuld zur freier Verfügung der Geschäftsführung bei Rückfluß

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Dies ist nicht gewährleistet, wenn ein Hin und Herzahlen erfolgt und die Einlageleistung wieder an den betreffenden Gesellschafter zurückfließt (vgl. BGH NJW 2003, 825; BGHZ 125, 141, 143; Baumbach/Hueck/Fastrich, § 19 GmbHG Rn. 10).
  • BGH, 16.03.1992 - II ZB 17/91

    Beschwerdeberechtigung bei Anmeldung der Aktiengesellschaft - Gründung von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Die Haftung der Gründungsgesellschafter nach den allgemeinen Regelungen des GmbHG bleibt nach alledem unberührt (ebenso im Erg. BGHZ 165, 352, 354; BGH NJW 1992, 1824, 1825; OLG Schleswig GmbHR 2003, 1058, 1060).
  • OLG Schleswig, 03.04.2003 - 5 U 168/01

    Stammeinlageerbringung bei Vorratsgesellschaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Die Haftung der Gründungsgesellschafter nach den allgemeinen Regelungen des GmbHG bleibt nach alledem unberührt (ebenso im Erg. BGHZ 165, 352, 354; BGH NJW 1992, 1824, 1825; OLG Schleswig GmbHR 2003, 1058, 1060).
  • BGH, 02.12.1997 - VI ZR 386/96

    Sorgfaltspflichten des zum Notdienst eingeteilten Arztes gegenüber einem in

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Auch eine Parteivernehmung von Amts wegen wäre - selbst bei Unterstellung einer Entscheidungserheblichkeit der diesbezüglichen Darlegung des Beklagten zur weiteren Aufbewahrung des vorgezeigten Geldbetrags - nicht in Betracht gekommen, weil eine dafür erforderliche Anfangswahrscheinlichkeit (zu diesem Erfordernis vgl. BGH NJW 1997, 3230, 3231; 1998, 814, 815; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 448 Rn. 2) nicht ersichtlich ist, sondern im Gegenteil die vorhandenen Umstände und das eigene spätere Verhalten des Beklagten gegen eine solche gesonderte Aufbewahrung des Geldbetrags für die (Vor)GmbH sprechen.
  • BGH, 09.01.2006 - II ZR 72/05

    Keine Verdoppelung der Einlagepflicht der Gesellschafter einer "auf Vorrat"

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Die Haftung der Gründungsgesellschafter nach den allgemeinen Regelungen des GmbHG bleibt nach alledem unberührt (ebenso im Erg. BGHZ 165, 352, 354; BGH NJW 1992, 1824, 1825; OLG Schleswig GmbHR 2003, 1058, 1060).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2001 - 7 U 151/00

    Bemessung der Berufungsbeschwer bei allein weiterverfolgter Zinsforderung; Zinsen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Nach herrschender, zutreffender Auffassung sind - entgegen dem Wortlaut, aber in Übereinstimmung mit der aktienrechtlichen Regelung des § 63 Abs. 2 AktG - in § 20 GmbHG Fälligkeitszinsen gemäß § 246 BGB (4 %) gemeint (vgl. OLG Brandenburg NZG 2001, 366, 367; Baumbach/Hueck/Fastrich, § 20 GmbHG, Rn.6; Scholz/Winter/H.P. Westermann § 20 GmbHG Rn. 17; Ulmer/W.Müller, § 20 GmbHG Rn. 43).
  • BGH, 21.02.1994 - II ZR 60/93

    Verdeckte Sacheinlage durch Tilgung einer Darlehensforderung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Dies ist nicht gewährleistet, wenn ein Hin und Herzahlen erfolgt und die Einlageleistung wieder an den betreffenden Gesellschafter zurückfließt (vgl. BGH NJW 2003, 825; BGHZ 125, 141, 143; Baumbach/Hueck/Fastrich, § 19 GmbHG Rn. 10).
  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91

    Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung -

  • BGH, 15.04.1991 - II ZR 209/90

    Erschwerung der Abtretbarkeit von Gesellschaftsanteilen in einer

  • BGH, 09.12.2002 - II ZB 12/02

    Wirtschaftliche Neugründung einer GmbH durch Verwendung eines Mantels; Anwendung

  • RG, 11.02.1930 - II 296/29

    Bedarf es dann, wenn ein Gesellschafter, der zugleich alleiniger Geschäftsführer

  • KG, 31.03.2021 - 22 W 39/21

    Voraussetzungen einer Erbringung einer Bareinlage zur endgültigen freien

    Dies setzt unabhängig von der Rechtsfähigkeit einer Einpersonen-Vor-GmbH eine objektiv erkennbare Überführung der Einlageleistung in das der Vor-GmbH zugeordnete Sondervermögen voraus (vgl. OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 26. Juli 2007 - 1 U 8/07 -, juris Rdn. 35; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 16. März 2001 - 11 U 190/00 -, juris Rdn. 24; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Januar 1994 - 4St RR 1/94 -, juris Rdn. 24; Münchener Kommentar zum GmbHG/Herrler, 3. Aufl., § 7 Rdn. 102; Scholz/Veil, GmbHG, 12. Aufl., § 7 Rdn. 31; Roth/Altmeppen, GmbHG, § 9 Rdn. 24).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2012 - 16 U 55/11

    Erfüllung der Verpflichtung zur Leistung der Stammeinlage bei Verwendung des

    Dem steht die von dem Kläger und dem Landgericht herangezogene Entscheidung des OLG Oldenburg (Urt. vom 26.07.2007 - 1 U 8/07, juris) nicht entgegen.
  • OLG Brandenburg, 09.09.2020 - 4 U 30/20

    Wirksamkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils; Erfüllung der Pflicht zur

    Die Erfüllung der Einlagepflicht setzt voraus, dass der geleistete Einlagebetrag dem Vermögen der Gesellschaft endgültig und uneingeschränkt zu deren freier Verfügung zugeflossen ist (OLG Oldenburg, Urteil vom 26.07.2007 - 1 U 8/07 -, juris Rn. 54; Bayer, in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 20. Aufl. 2020, § 19 Rn. 12).
  • FG Hessen, 06.07.2022 - 4 K 310/20

    Fälligkeitszinsen in Höhe von 4 % bei konkludenter Einforderung des erhöhten

    Nach zutreffender Auffassung sind - entgegen dem Wortlaut, aber in Übereinstimmung mit der aktienrechtlichen Regelung des § 63 Absatz 2 AktG, der einen festen Zinssatz von 5 % p.a. vorsieht - in § 20 GmbHG Fälligkeitszinsen gemeint, deren Höhe sich nach § 246 BGB richtet, der den Zins auf § 4 % p.a. bestimmt (so ausdrücklich auch Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg, Urteil vom 26.07.2007 1 U 8/07, NZG 2008, 32 mit weiteren Nachweisen), weil kein anderer Zinssatz bestimmt ist.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - I-1 U 8/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,74775
OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - I-1 U 8/07 (https://dejure.org/2007,74775)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.2007 - I-1 U 8/07 (https://dejure.org/2007,74775)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 2007 - I-1 U 8/07 (https://dejure.org/2007,74775)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anteiliges Verschulden im Zusammenhang mit einem Zusammenstoß auf der Überholspur in Höhe eines Autobahnkreuzes

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - 1 U 108/04

    Prüfung der Verschuldensanteile bzgl. eines Verkehrsunfalls; Erhöhung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 1 U 8/07
    (Senat, Urteil vom 29. November 2004, Az. I-1 U 108/04).

    Diese Quotierung entspricht derjenigen, welche der Senat in einer ähnlichen Fallkonstellation in dem am 29. November 2004 zu dem Aktenzeichen I-1 U 108/04 verkündeten Urteil ausgesprochen hat.

  • BGH, 20.06.1969 - VI ZR 32/68

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Tanklastzuges mit einem bei winterlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 1 U 8/07
    So hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass derjenige, der schuldhaft eine Gefahrenquelle schafft, hierfür nicht mehr verantwortlich gemacht werden kann, wenn er die erforderlichen Sicherungsvorkehrungen trifft und ein anderer nunmehr erst dadurch zu Schaden kommt, dass er die getroffenen Vorkehrungen nicht beachtet; in einem solchen Fall sei die ursprüngliche Gefahrenquelle nicht mehr adäquat ursächlich für den eingetretenen Schaden (BGH VersR 1969, 895; vgl. auch Hentschel, a.a.O., § 15 StVO, Rn. 6).
  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85

    Pflichten des Kraftfahrers auf einer Autobahn; Abstand zu einem vorausfahrenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 1 U 8/07
    Daher gilt grundsätzlich auch auf Autobahnen die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO, wonach nur so schnell gefahren werden darf, dass der Fahrzeugführer innerhalb der ihm zur Verfügung stehenden Sichtweite anhalten kann (BGH, NJW 1987, 1075; st. Rspr.).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 1 U 8/07
    Bei Kollisionen mit liegen gebliebenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen - jedenfalls wenn sie zuvor im Folgeverkehr auf demselben Fahrstreifen unterwegs waren - gelten die allgemeinen Grundsätze über den Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen, d.h., es spricht ein erster Anschein dafür, dass der Auffahrunfall auf einem schuldhaften Verhalten des Auffahrenden, nämlich zu geringem Abstand, Unaufmerksamkeit oder unangepasster Geschwindigkeit, beruht (Senat, a.a.O. mit Hinweis auf BGH, VersR 1989, 265 ff.; OLG Köln, NZV 2000, 172 f.; OLG Karlsruhe, Justiz 1986, 90 f.).
  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 1 U 8/07
    In diesem Sinne entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass einem Kraftfahrer, der mit dem von ihm geführten Kraftfahrzeug ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer von einer geraden und übersichtlichen Fahrbahn abkommt, ein bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vermeidbarer Fahrfehler zur Last fällt (BGH, NZV 1996, 277 f.; Hentschel a.a.O., § 2 StVO, Rn. 74).
  • LG Konstanz, 22.12.1978 - 7 S 83/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 1 U 8/07
    Insbesondere schützt es nicht den auf dem linken Fahrstreifen einer Autobahn Liegengebliebenen (Hentschel a.a.O. mit Hinweis auf OLG Nürnberg VersR 1979, 1114).
  • OLG Köln, 25.03.1999 - 1 U 100/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 1 U 8/07
    Bei Kollisionen mit liegen gebliebenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen - jedenfalls wenn sie zuvor im Folgeverkehr auf demselben Fahrstreifen unterwegs waren - gelten die allgemeinen Grundsätze über den Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen, d.h., es spricht ein erster Anschein dafür, dass der Auffahrunfall auf einem schuldhaften Verhalten des Auffahrenden, nämlich zu geringem Abstand, Unaufmerksamkeit oder unangepasster Geschwindigkeit, beruht (Senat, a.a.O. mit Hinweis auf BGH, VersR 1989, 265 ff.; OLG Köln, NZV 2000, 172 f.; OLG Karlsruhe, Justiz 1986, 90 f.).
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   OLG Zweibrücken, 27.06.2008 - 1 U 8/07   

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https://dejure.org/2008,45453
OLG Zweibrücken, 27.06.2008 - 1 U 8/07 (https://dejure.org/2008,45453)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.06.2008 - 1 U 8/07 (https://dejure.org/2008,45453)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Juni 2008 - 1 U 8/07 (https://dejure.org/2008,45453)
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