Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 02.07.2008 - I-1 W 24/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendung der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch zur Bestimmung eines Nutzungsausfallersatzes; Anspruch auf Nutzungsausfallersatz bei längerem Ausfall eines Fahrzeugs; Beeinflussung des Gebrauchsvorteils eines Kraftfahrzeugs durch sein Alter
- Judicialis
ZPO § 287
- rewis.io
- RA Kotz
Nutzungsausfallentschädigung - älteres Fahrzeug (15 Jahre)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 287
Berechnung des langfristigen Nutzungsausfallschadens eines Pkw - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04
Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2008 - 1 W 24/08
Soweit der Bundesgerichtshof, der die vorzitierte Entscheidung des Senats bestätigt hat (BGH NJW 2005, 1044), in dem Fall der Beschädigung eines nahezu 10 Jahre alten PKW Fiat 500 entschieden hat (BGH NJW 1988, 484), dass die Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch zur Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung nicht herangezogen werden könne, beruhte dies maßgeblich darauf, dass das Fahrzeug mit zahlreichen Mängeln behaftet war und das Nachfolgemodell stärker motorisiert und auch deutlich komfortabler war, so dass aus diesen Gründen und nicht wegen des Alters der Nutzungswert mit demjenigen eines neueren Fahrzeugs des gleichen Typs nicht mehr vergleichbar war. - BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
Nutzungsausfallentschädigung; Berücksichtigung des Erhaltungszustands eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2008 - 1 W 24/08
Soweit der Bundesgerichtshof, der die vorzitierte Entscheidung des Senats bestätigt hat (BGH NJW 2005, 1044), in dem Fall der Beschädigung eines nahezu 10 Jahre alten PKW Fiat 500 entschieden hat (BGH NJW 1988, 484), dass die Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch zur Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung nicht herangezogen werden könne, beruhte dies maßgeblich darauf, dass das Fahrzeug mit zahlreichen Mängeln behaftet war und das Nachfolgemodell stärker motorisiert und auch deutlich komfortabler war, so dass aus diesen Gründen und nicht wegen des Alters der Nutzungswert mit demjenigen eines neueren Fahrzeugs des gleichen Typs nicht mehr vergleichbar war.
- OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 1 U 139/11
Eine frei zugängliche preiswertere Reparaturmöglichkeit muss der Geschädigte …
Auch der Senat befürwortet in ständiger Rechtsprechung eine Herabstufung innerhalb der Gruppen der Tabelle und zwar bei Pkw, die älter als fünf Jahre sind, um eine Gruppe, im Wesentlichen weil der Nutzungswert eines älteren Fahrzeugs in der Regel gegenüber demjenigen eines neueren Fahrzeugs aufgrund der Fortentwicklung der Fahrzeugtechnik erheblich geringer ist (Senat, Urteil vom 08.03.2004, Az.: 1 U 134/03; Urteil vom 20.08.2007, Az.: I-1 U 258/06, 1 U 258/06; vgl. auch Senat, Urteil vom 22.01.2007, Az.: I-1 U 151/06, 1 U 151/06; Urteil vom 17.12.2007, Az.: I-1 U 110/07, 1 U 110/07; Beschluss vom 02.07.2008, Az.: I-1 W 24/08, 1 W 24/08; Urteil vom 29.06.2010, Az.: I-1 U 240/09, 1 U 240/09; jew. zit. nach juris). - OLG Düsseldorf, 17.11.2009 - 1 U 14/09
Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei niedrigem Wiederbeschaffungswert des …
Nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. etwa Beschluss v. 02.07.2008, 1 W 24/08; Urteil v. 15.10.2007, 1 U 52/07) ist die Heranziehung der durchgehend als praktikabel und angemessen anerkannten Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch auch in Fällen geeignet, in denen - wie hier - der Zeitraum, für den Ersatz des Nutzungsausfalls verlangt wird, über den Zeitraum hinausgeht, in dem üblicherweise Ersatzfahrzeuge angemietet werden.Dem Geschädigten steht nach Ablauf des üblichen Zeitraums für eine Ersatzbeschaffung sein Fahrzeug in gleicher Weise nicht zur Verfügung wie in der Zeit davor (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2008, I - 1 W 24/08).
- LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2011 - 2 S 185/11
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten
Überwiegend wird den Empfehlungen der Tabellenautoren folgend bei mehr als fünf Jahre alten Fahrzeugen eine Herabstufung um eine Gruppe und bei mehr als 10 Jahre alten Fahrzeugen um zwei Gruppen angenommen (OLG Saarbrücken Schaden-Praxis 2008, 51; OLG Düsseldorf BeckRS 2008, 17727; OLG Hamm RuS 1996, 357).
- LG Nürnberg-Fürth, 31.08.2011 - 8 S 1322/11
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die Ermittlung objektiv …
Überwiegend wird den Empfehlungen der Tabellenautoren folgend bei mehr als fünf Jahre alten Fahrzeugen eine Herabstufung um eine Gruppe und bei mehr als 10 Jahre alten Fahrzeugen um zwei Gruppen angenommen (OLG Saarbrücken Schaden-Praxis 2008, 51; OLG Düsseldorf BeckRS 2008, 17727; OLG Hamm RuS 1996, 357). - LG Wuppertal, 22.12.2008 - 3 O 111/08
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung wegen eines Verkehrsunfalls; Ständige …
Dem Geschädigten steht nach Ablauf des üblichen Zeitraums für eine Ersatzbeschaffung sein Fahrzeug in gleicher Weise nicht zur Verfügung wie in der Zeit davor (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2008, I - 1 W 24/08). - OLG Zweibrücken, 26.07.2022 - 1 U 172/21
Haftung und Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfallereignis auf einem …
Insbesondere ist bei Fahrzeugen mit einem Alter von mehr als 10 Jahren und einer erheblichen, das Ende der Gesamtnutzung erreichenden Laufleistung - wie dem klägerischen Fahrzeug - ein Abschlag von 2 Fahrzeugklassen angezeigt (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2004, Az. VI ZR 357/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2008, Az. 1 W 24/08; OLG Brandenburg, Urteil vom 01.03.2007, Az. 12 U 160/06; jeweils Juris). - AG Staufen, 23.07.2019 - 2 C 396/18
Verkehrsunfall - Schadensersatzanspruch bei Totalschaden
Dann muss er aber den Gegner darauf hinweisen und zur Zahlung eines Vorschusses auffordern (KG 6.3.08, - 12 U 59/07 -: 1 Jahr; OLG Düsseldorf 2.7.08 - 1 W 24/08 -: 9 Monate; OLG Düsseldorf 26.8.14 - 1 U 151/13 -: 88 Tage; OLG Dresden 30.6.10 - 7 U 313/10 -: 642 Tage - allerdings überwiegend Vorhaltekosten; LG Hamburg 30.3.12 - 302 O 265/11 - für die 15monatige Dauer des Rechtsstreits; LG Wiesbaden 19.12.12 - 7 O 40/12 - für 7 Monate; LG Görlitz 10.07.2014 - 5 O 487/13 -: 111 Tage).