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   OLG Hamm, 14.12.2006 - 10 U 120/06   

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OLG Hamm, 14.12.2006 - 10 U 120/06 (https://dejure.org/2006,12657)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.12.2006 - 10 U 120/06 (https://dejure.org/2006,12657)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 10 U 120/06 (https://dejure.org/2006,12657)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückübertragung eines Grundstückes an den vorherigen Eigentümer im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des derzeitigen Eigentümers; Insolvenzfestigkeit eines Rückübertragungsanspruchs bei Bestehen einer wirksamen Vormerkung zur Sicherung des ...

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 428; ; BGB § 883; ; BGB § 883 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 885; ; InsO § 21 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 883 Abs. 1; BGB § 885; InsO § 35 Abs. 1
    Keine Insolvenzfestigkeit des bedingten Rückübertragungsanspruches eines Grundstückes ohne Sicherung durch Vormerkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2006 - 10 U 120/06
    Es habe keine weitere Grundbucheintragung erfolgen müssen; der Streitfall sei mit der Entscheidung des BGH vom 26. November 1999 - V ZR 432/98- , veröffentlicht in BGHZ 143, 175 ff. = NJW 2000, 805 ff., vergleichbar.

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 26. November 1999 - V ZR 432/98 - sei auf den Streitfall nicht übertragbar.

    Anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (BGHZ 143, 175 ff. = NJW 2000, 805 ff.) sei die der Vormerkung zugrunde liegende Vereinbarung nicht aufgehoben, sondern lediglich ergänzt worden.

    Ihre Erklärung, dass die im Grundbuch eingetragene Rückauflassungsvormerkung nunmehr auch den weiteren Rückübertragungsanspruch sichern solle, ist als Bewilligung auszulegen; zur materiellen Wirksamkeit (§ 885 BGB) bedarf die Bewilligung nicht einer bestimmten Form (vgl. nur Palandt/Bassenge, BGB, 65. Auflage, § 885 Rdnr. 8; Amann, MittBayNot 2000, 197).

    Nach Auffassung des Senats steht diesem Ergebnis auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 26. November 1999 - V ZR 432/98 - (BGHZ 143, 175 ff. = NJW 2000, 805 ff.) entgegen.

    In dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof es mithin erlaubt, mit einer unwirksam gewordenen Vormerkungen einen neuen Eigentumsverschaffungsanspruch zu sichern, wenn der neue Anspruch denselben Schuldner, denselben Gläubiger und dasselbe Anspruchsziel hat wie der nachträglich erloschene Anspruch und der Eigentümer für den neuen Anspruch eine neue materiellrechtliche Bewilligung abgibt (vgl. dazu Amann, MittBayNot 2000, 197 ff.).

    Nach Auffassung des Senats lässt sich aber das Anspruchsziel jedenfalls bei einer Vormerkung, die einen bedingten Anspruch auf dingliche Rechtsänderung (hier: Rückübertragung des Grundstücks) sichert, nicht daraufhin reduzieren, dass lediglich auf die Rückübertragung des Grundstücks als solches abgestellt wird und mithin aus dem Kreis der anspruchsindividualisierenden Merkmale die weiteren Modalitäten und die Art des Schuldverhältnisses ausgesondert werden (so aber Münchener Kommentar/Wacke, BGB, 4. Auflage, § 877 Rdnr. 3; Wacke DNotZ 1995, 507, 514 ff.; Wacke DNotZ 2000, 615, 633; a.A. Staudinger/Gursky, § 883 Rdnr. 331; kritisch auch Amann, MittBayNot 2000, 197, 198 f.).

    Im Gegensatz zu der Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 26. November 1999 - V ZR 432/98 - kann im Streitfall mithin nicht von einem "deckungsgleichen" Anspruch gesprochen werden.

    Die Frage, ob das Anspruchsziel jedenfalls einer Vormerkung, die einen bedingten Anspruch auf dingliche Rechtsänderung sichert, daraufhin zu reduzieren ist, dass lediglich auf das dingliche Recht als solches abzustellen ist und mithin aus dem Kreis der anspruchsindividualisierenden Merkmale die weiteren Modalitäten und die Art des Schuldverhältnisses ausgesondert werden (so auch Wacke DNotZ 2000, 615, 633 unter Berufung auf BGH NJW 2000, 805 ff.), hat grundsätzliche Bedeutung und bedarf nach Auffassung des Senats im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 26. November 1999 - V ZR 432/98 - der Präzisierung (§ 543 Abs. 2 ZPO).

  • OLG Frankfurt, 02.03.1993 - 22 U 145/91

    Anforderungen an die Form der Verlängerung der Annahmefrist für ein bindendes

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2006 - 10 U 120/06
    Nach ganz überwiegender obergerichtlicher Rechtsprechung und herrschender Auffassung in der Literatur ist in dem Falle, dass der durch die Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch nachträglich in wesentlichen Punkten geändert wird, wodurch das zu bestellende Recht erweitert wird, die Eintragung dieser Inhaltsänderung im Grundbuch erforderlich (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 329 f; OLG Köln Rpfleger 1977, 166 f.; OLG Karlsruhe Rpfleger 1994, 391 f.; Staudinger/Gursky, BGB, Neubearbeitung 2002, § 883 Rdnr. 328 - 334; Palandt/ Bassenge, § 885 Rdnr. 2, Bauer/von Oefele/Kohler, GBO, 2. Auflage 2006, AT III Rdnr. 84 f.; Demharter, GBO, 25. Auflage, 2005, Anhang zu § 44 Rdnr. 110).

    So hat die obergerichtliche Rechtsprechung eine eintragungspflichtige Inhaltsänderung etwa bejaht bei Verlängerung der Annahmefrist für ein bindendes Verkaufsangebot (OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 329 f.; OLG Köln Rpfleger 1977, 166 f.).

  • BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00

    Insolvenzfestigkeit eines durch eine vor Eröffnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2006 - 10 U 120/06
    Allerdings dürfte die Klausel in dem Ergänzungsvertrag vom 05. Mai 1998, wonach das Grundstück im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihrer Tochter an die Kläger zurückzuübertragen ist, insolvenzfest sein (vgl. BGH DNotZ 2002, 275 ff.; OLG Frankfurt ZinsO 2006, 269 ff.; Uhlenbruck/ Berscheid, Insolvenzordnung, 12. Auflage 2003, § 106 Rdnr. 7).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2005 - 20 W 462/04

    Grundbuch- und Insolvenzrecht: Insolvenzfeste Auflassungsvormerkung; ordentlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2006 - 10 U 120/06
    Allerdings dürfte die Klausel in dem Ergänzungsvertrag vom 05. Mai 1998, wonach das Grundstück im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihrer Tochter an die Kläger zurückzuübertragen ist, insolvenzfest sein (vgl. BGH DNotZ 2002, 275 ff.; OLG Frankfurt ZinsO 2006, 269 ff.; Uhlenbruck/ Berscheid, Insolvenzordnung, 12. Auflage 2003, § 106 Rdnr. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - I-10 U 120/06   

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https://dejure.org/2007,8754
OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - I-10 U 120/06 (https://dejure.org/2007,8754)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.04.2007 - I-10 U 120/06 (https://dejure.org/2007,8754)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. April 2007 - I-10 U 120/06 (https://dejure.org/2007,8754)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

    Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 120/06
    Hierzu zählen insbesondere Mietgegenstand, Mietzins, die Dauer des Mietverhältnisses und die genaue Bezeichnung der Vertragsparteien (BGH, NJ 2005, 173; NJW 2000, 1105; ZMR 1999, 691; WM 1969, 920).

    Bereits hieraus folgt, dass die Ausbauverpflichtung nicht nur von nebensächlicher Bedeutung war und weit über das hinausging, was bereits im Vertragstext selbst seinen Niederschlag gefunden hatte (BGH, NJW 1999, 2591); denn mit diesem Inhalt hatte die Vermieterin einen klagbaren Anspruch auf Vornahme dieser Arbeiten.

    Bereits hieraus folgt, dass die Ausbauverpflichtung nach dem Parteiwillen von wesentlicher Bedeutung sein sollte und damit weit über das hinausging, was bereits im Vertragstext selbst seinen Niederschlag gefunden hatte (BGH, NJW 1999, 2591); denn mit diesem Inhalt hatte die Vermieterin den konkreten Umständen nach einen klagbaren Anspruch auf Vornahme dieser Arbeiten.

  • BGH, 22.12.1999 - XII ZR 339/97

    Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses bei Nichtbezug durch den Mieter und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 120/06
    Hierzu zählen insbesondere Mietgegenstand, Mietzins, die Dauer des Mietverhältnisses und die genaue Bezeichnung der Vertragsparteien (BGH, NJ 2005, 173; NJW 2000, 1105; ZMR 1999, 691; WM 1969, 920).

    Über diese sog. Essentialia hinaus sind weitere Vertragsbestimmungen jedenfalls dann in die Urkunde aufzunehmen, wenn sie nach dem Willen der Parteien einen wichtigen Vertragsbestandteil bilden (BGH, NJW 2000, 1105, NJW 1999, 3257; Müller/Walther/Kellendorfer, Miet- und Pachtrecht, § 550 BGB, RdNr. 32).

  • BGH, 05.10.2005 - XII ZR 43/02

    Ansprüche des Mieters auf Vergütung von Investitionen bei vorzeitiger Beendigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 120/06
    Eine etwaige Bereicherung des Vermieters liegt - sofern es ihm nicht gelingt, von dem Folgemieter einen neuen Baukostenzuschuss zu erhalten - in den genannten Fällen daher allein in der Erhöhung des Ertragswerts, soweit der Vermieter diesen früher als vertraglich vorgesehen durch anderweitige Vermietung zu einem höheren Mietzins realisieren kann, d.h. maßgeblich sind die Vorteile, die der Vermieter aus dem erhöhten objektiven Ertragswert der Mietsache tatsächlich erzielen kann oder hätte erzielen können (BGH, ZMR 2006, 185; Beschl. v. 26.7.2006, GE 2006, 1224; - XII ZR 46/05; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., RdNr. 1168).

    Bereicherungsschuldner ist, auch wenn die wertsteigernden Aufwendungen, die der Bereicherung zugrunde liegen, bereits zu einer Zeit vorgenommen wurden, als der ursprüngliche Vermieter noch Eigentümer des Grundstücks war, zwar grundsätzlich der Erwerber des Grundstücks (BGH, Urt. v. 5.10.2005, GE 2006, 380 = GuT 2006, 32 = MDR 2006, 505 = NJW-RR 2006, 294 = NZM 2006, 15 = ZMR 2006, 185; Schmidt-Futterer/Blank, a.a.O., RdNr. 60).

  • BGH, 08.11.1995 - XII ZR 202/94

    Wegnahmerecht des Mieters wegen Ausbaumaßnahmen; Bereicherungsanspruch des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 120/06
    Gleiches gilt, wenn sich der Mieter zur Erbringung der Investitionen, für die er Ersatz fordert, vertraglich verpflichtet hat (BGH, ZMR 1996, 122).

    In diesem Fall hat er nach Beendigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der geschaffenen Einrichtungen weder ein Wegnahmerecht aus § 539 Abs. 2 BGB (= § 547 a BGB a.F.) noch einen Anspruch auf Ersatz von Verwendungen gemäß § 539 Abs. 1 BGB (= § 547 BGB a.F.), unabhängig davon, ob es sich um notwendige oder nützliche Verwendungen handelt (BGH, ZMR 1996, 122 m.w.N.), wohl aber bei vorzeitiger Vertragsbeendigung einen Bereicherungsanspruch gegen den Vermieter.

  • BGH, 17.09.1975 - VIII ZR 157/74

    Verjährung des Anspruchs auf Rückgabe von Zubehör der Mietsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 120/06
    Nach der Auslegungsregel des § 314 BGB, der auf Miet- und Pachtverträge entsprechend anzuwenden ist (vgl. BGH, Urt. v. 26.9.2006, XI ZR 156/05; BGHZ 65, 86), war das im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Zubehör des Pachtobjekts mangels gegenteiligen Sachvortrags mitverpachtet, so dass es einer Beurkundung insoweit nicht bedurfte.
  • BGH, 14.02.1968 - VIII ZR 2/66
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 120/06
    Kann der Vermieter das Mietobjekt zu einem höheren Gesamtpreis neu vermieten, ist die Höhe der Bereicherung auch nach Maßgabe der Mietfälligkeit zu bemessen, d.h. der Bereicherungsanspruch ist auf eine laufende Zahlung in Höhe und nach Fälligkeit des zusätzlichen Entgelts gerichtet (BGHZ 29, 289, 300; BGH, NJW 1959, 1424, 1428; WM 1960, 497, 498; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 1093), so dass vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrages aus betrachtet nur ein Anspruch auf zukünftig fällig werdende laufende Zahlungen in Betracht kommen kann (BGH, NJW 1968, 888).
  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96

    Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 120/06
    Daneben hat die Vorschrift - nachrangig - aber auch eine Klarstellungs-, Beweis- und Warnfunktion im Verhältnis der Mietparteien untereinander (BGHZ 139, 123, 130; 81, 46, 51 f; Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Aufl., § 550, RdNr. 1).
  • BGH, 26.07.2006 - XII ZR 46/05

    Ersatz von Verwendungen des Mieters bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 120/06
    Eine etwaige Bereicherung des Vermieters liegt - sofern es ihm nicht gelingt, von dem Folgemieter einen neuen Baukostenzuschuss zu erhalten - in den genannten Fällen daher allein in der Erhöhung des Ertragswerts, soweit der Vermieter diesen früher als vertraglich vorgesehen durch anderweitige Vermietung zu einem höheren Mietzins realisieren kann, d.h. maßgeblich sind die Vorteile, die der Vermieter aus dem erhöhten objektiven Ertragswert der Mietsache tatsächlich erzielen kann oder hätte erzielen können (BGH, ZMR 2006, 185; Beschl. v. 26.7.2006, GE 2006, 1224; - XII ZR 46/05; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., RdNr. 1168).
  • BGH, 12.02.1959 - VIII ZR 54/58

    Rückforderung eines Baukostenzuschusses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 120/06
    Kann der Vermieter das Mietobjekt zu einem höheren Gesamtpreis neu vermieten, ist die Höhe der Bereicherung auch nach Maßgabe der Mietfälligkeit zu bemessen, d.h. der Bereicherungsanspruch ist auf eine laufende Zahlung in Höhe und nach Fälligkeit des zusätzlichen Entgelts gerichtet (BGHZ 29, 289, 300; BGH, NJW 1959, 1424, 1428; WM 1960, 497, 498; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 1093), so dass vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrages aus betrachtet nur ein Anspruch auf zukünftig fällig werdende laufende Zahlungen in Betracht kommen kann (BGH, NJW 1968, 888).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 120/06
    Die Entscheidung des BGH vom 29.9.1999 (NJW 2000, 354 = NZM 2000, 36 = WPM 2000, 539 = ZMR 2000, 76) betrifft einen anderen Sachverhalt und lässt sich schon aus diesem Grund nicht auf die hier vorliegende Fallgestaltung übertragen.
  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

  • BGH, 26.04.1978 - VIII ZR 236/76

    Baukostenzuschuß des Untermieters an den Untervermieter

  • BGH, 17.12.1954 - V ZR 4/54

    Baukostenzuschuß. Rückzahlungspflicht des Erstehers

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 24 U 115/99

    Abgrenzung von Mietvorauszahlungen und Baukostenzuschuss; Verjährung bei

  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 156/05

    Anspruch des Sicherungseigentümers auf Erstattung der Erlöse durch die Vermietung

  • BGH, 19.03.1969 - VIII ZR 66/67

    Schriftform beim Mietverlängerungsvertrag

  • BGH, 15.06.1981 - VIII ZR 166/80

    Schriftform bei Tankstellenpacht

  • BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 156/59

    Erstattung von verlorenen Baukostenzuschüssen des Mieters in der

  • BGH, 09.07.2003 - VIII ZR 26/03

    Begründung von Wohnungseigentum nach Überlassung an den Mieter

  • BGH, 18.06.1969 - VIII ZR 88/67

    Formelle Voraussetzungen für einen Mietvertrag - Schriftformerfordernis im

  • BGH, 07.07.1999 - XII ZR 15/97

    Formgültigkeit der Verlängerung eines auf zehn Jahre abgeschlossenen

  • BGH, 21.01.1960 - VIII ZR 16/59
  • BGH, 05.11.2004 - LwZR 2/04

    Kündigung eines Pachtvertrages wegen Benötigung der Bewirtschaftungsflächen zum

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.07.2011 - I-10 U 120/06   

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https://dejure.org/2011,100997
OLG Düsseldorf, 21.07.2011 - I-10 U 120/06 (https://dejure.org/2011,100997)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.07.2011 - I-10 U 120/06 (https://dejure.org/2011,100997)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - I-10 U 120/06 (https://dejure.org/2011,100997)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.05.1967 - VIII ZR 25/65

    Anspruch auf Ersatz von Umbaukosten; Teilweise Erledigung bei einer Widerklage;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2011 - 10 U 120/06
    Maßgebend hierfür ist, was die Klägerin nach dem objektiven Ertragswert an Miete der Räume erzielen kann oder hätte erzielen können (BGH, Urt. 23.8.2006, GuT 2006, 266 - XII ZR 205/05, Urt. 22.5.1967, WM 1967, 2255 - VIII ZR 25/65).
  • BGH, 05.10.2005 - XII ZR 43/02

    Ansprüche des Mieters auf Vergütung von Investitionen bei vorzeitiger Beendigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2011 - 10 U 120/06
    Dabei kann sie sich ihrer Pflicht, die Bereicherung dem weichenden Mieter herauszugeben, nicht schon dadurch entziehen, dass sie zu derselben oder gar einer niedrigeren Miete vermietet (BGH Urt. 22.5.1967, a.a.O.) oder sie eine Miete wegen behebbarer Mängel des Mietobjektes, die sie aber nicht beseitigt, nicht erzielen kann (BGH, Urt. 5.10.2005, NZM 2006, 15 - XII ZR 43/02: vom Vermieter zu vertretende Mängel).
  • BGH, 23.08.2006 - XII ZR 205/05

    Ansprüche des Pächters bei vorzeitiger Beendigung des Pachtvertrages und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2011 - 10 U 120/06
    Maßgebend hierfür ist, was die Klägerin nach dem objektiven Ertragswert an Miete der Räume erzielen kann oder hätte erzielen können (BGH, Urt. 23.8.2006, GuT 2006, 266 - XII ZR 205/05, Urt. 22.5.1967, WM 1967, 2255 - VIII ZR 25/65).
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Rechtsprechung
   KG, 22.02.2007 - 10 U 120/06   

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https://dejure.org/2007,91662
KG, 22.02.2007 - 10 U 120/06 (https://dejure.org/2007,91662)
KG, Entscheidung vom 22.02.2007 - 10 U 120/06 (https://dejure.org/2007,91662)
KG, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 10 U 120/06 (https://dejure.org/2007,91662)
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Wird zitiert von ...

  • VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 86/07

    Teilweise stattgebende Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf freie

    Der Beschluss des Kammergerichts vom 22. Februar 2007 - 10 U 120/06 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 14 Abs. 1 der Verfassung von Berlin), soweit in ihm die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 9. Mai 2006 - 27 O 1139/05 - hinsichtlich des Ausspruchs zu 1. a) zurückgewiesen wird.
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