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   OLG Düsseldorf, 27.09.2022 - I-10 W 97/2125   

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OLG Düsseldorf, 27.09.2022 - I-10 W 97/2125 (https://dejure.org/2022,30074)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.2022 - I-10 W 97/2125 (https://dejure.org/2022,30074)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 2022 - I-10 W 97/2125 (https://dejure.org/2022,30074)
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  • OLG Hamm, 08.11.2005 - 15 W 148/05

    Geschäftswert einer Patientenverfügung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2022 - 10 W 97/2125
    Der Senat schließt sich - wie auch die Kammer - der Auffassung der Oberlandesgerichte Hamm und Frankfurt an, wonach die Vermögensverhältnisse der Beteiligten allenfalls eine zurückhaltende Erhöhung des Auffangwerts aus § 36 Abs. 3 GNotKG rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 13.06.2017 - I-15 W 464/16 - juris Rn. 7; zu § 30 KostO: OLG Hamm, Beschl. v. 10.07.2013 - I-15 W 113/13 - juris Rn. 2; Beschl. v. 08.11.2005 - 15 W 148/05 - juris Rn. 21; OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.01.2007 - 20 W 397/04 - juris Rn. 23; Beschl. v. 26.10.2000 - 20 W 423/2000 - juris Rn. 5), da die üblichen Gegenstände einer Betreuungs- und Patientenverfügung Existenzfragen höchstpersönlicher Art sind, die zu den Vermögensverhältnissen des jeweiligen Betroffenen in keinem sachlichen Zusammenhang stehen.
  • OLG Hamm, 13.06.2017 - 15 W 464/16

    Wertfestsetzung für eine Patientenverfügung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2022 - 10 W 97/2125
    Der Senat schließt sich - wie auch die Kammer - der Auffassung der Oberlandesgerichte Hamm und Frankfurt an, wonach die Vermögensverhältnisse der Beteiligten allenfalls eine zurückhaltende Erhöhung des Auffangwerts aus § 36 Abs. 3 GNotKG rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 13.06.2017 - I-15 W 464/16 - juris Rn. 7; zu § 30 KostO: OLG Hamm, Beschl. v. 10.07.2013 - I-15 W 113/13 - juris Rn. 2; Beschl. v. 08.11.2005 - 15 W 148/05 - juris Rn. 21; OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.01.2007 - 20 W 397/04 - juris Rn. 23; Beschl. v. 26.10.2000 - 20 W 423/2000 - juris Rn. 5), da die üblichen Gegenstände einer Betreuungs- und Patientenverfügung Existenzfragen höchstpersönlicher Art sind, die zu den Vermögensverhältnissen des jeweiligen Betroffenen in keinem sachlichen Zusammenhang stehen.
  • OLG Frankfurt, 26.10.2000 - 20 W 423/00

    Notargebühr: Wert der Beurkundung einer Patientenverfügung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2022 - 10 W 97/2125
    Der Senat schließt sich - wie auch die Kammer - der Auffassung der Oberlandesgerichte Hamm und Frankfurt an, wonach die Vermögensverhältnisse der Beteiligten allenfalls eine zurückhaltende Erhöhung des Auffangwerts aus § 36 Abs. 3 GNotKG rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 13.06.2017 - I-15 W 464/16 - juris Rn. 7; zu § 30 KostO: OLG Hamm, Beschl. v. 10.07.2013 - I-15 W 113/13 - juris Rn. 2; Beschl. v. 08.11.2005 - 15 W 148/05 - juris Rn. 21; OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.01.2007 - 20 W 397/04 - juris Rn. 23; Beschl. v. 26.10.2000 - 20 W 423/2000 - juris Rn. 5), da die üblichen Gegenstände einer Betreuungs- und Patientenverfügung Existenzfragen höchstpersönlicher Art sind, die zu den Vermögensverhältnissen des jeweiligen Betroffenen in keinem sachlichen Zusammenhang stehen.
  • OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 20 W 397/04

    Notarkosten: Bemessung des Geschäftswerts für eine General- und Vorsorgevollmacht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2022 - 10 W 97/2125
    Der Senat schließt sich - wie auch die Kammer - der Auffassung der Oberlandesgerichte Hamm und Frankfurt an, wonach die Vermögensverhältnisse der Beteiligten allenfalls eine zurückhaltende Erhöhung des Auffangwerts aus § 36 Abs. 3 GNotKG rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 13.06.2017 - I-15 W 464/16 - juris Rn. 7; zu § 30 KostO: OLG Hamm, Beschl. v. 10.07.2013 - I-15 W 113/13 - juris Rn. 2; Beschl. v. 08.11.2005 - 15 W 148/05 - juris Rn. 21; OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.01.2007 - 20 W 397/04 - juris Rn. 23; Beschl. v. 26.10.2000 - 20 W 423/2000 - juris Rn. 5), da die üblichen Gegenstände einer Betreuungs- und Patientenverfügung Existenzfragen höchstpersönlicher Art sind, die zu den Vermögensverhältnissen des jeweiligen Betroffenen in keinem sachlichen Zusammenhang stehen.
  • OLG Hamm, 10.07.2013 - 15 W 113/13

    Geschäftswert der Beurkundung einer Patientenverfügung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2022 - 10 W 97/2125
    Der Senat schließt sich - wie auch die Kammer - der Auffassung der Oberlandesgerichte Hamm und Frankfurt an, wonach die Vermögensverhältnisse der Beteiligten allenfalls eine zurückhaltende Erhöhung des Auffangwerts aus § 36 Abs. 3 GNotKG rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 13.06.2017 - I-15 W 464/16 - juris Rn. 7; zu § 30 KostO: OLG Hamm, Beschl. v. 10.07.2013 - I-15 W 113/13 - juris Rn. 2; Beschl. v. 08.11.2005 - 15 W 148/05 - juris Rn. 21; OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.01.2007 - 20 W 397/04 - juris Rn. 23; Beschl. v. 26.10.2000 - 20 W 423/2000 - juris Rn. 5), da die üblichen Gegenstände einer Betreuungs- und Patientenverfügung Existenzfragen höchstpersönlicher Art sind, die zu den Vermögensverhältnissen des jeweiligen Betroffenen in keinem sachlichen Zusammenhang stehen.
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2022 - 10 W 97/21

    Geschäftswert einer Betreuungs- und Patientenverfügung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2022 - 10 W 97/2125
    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2022 - I-10 W 97/21.
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