Rechtsprechung
LG Bochum, 03.04.2012 - I-11 S 226/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersetzung der auf den Wiederherstellungsaufwand entfallenden Mehrwertsteuer i.R.d. fiktiven Schadensabrechnung
- verkehrsunfallsiegen.de
Verkehrsunfall - Sozialabgaben und Lohnnebenkosten als Bestandteil des zu erstattenden Schadens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Recklinghausen, 09.11.2011 - 18 C 117/11
- LG Bochum, 03.04.2012 - I-11 S 226/11
- BGH, 19.02.2013 - VI ZR 220/12
Rechtsprechung
LG Duisburg, 13.06.2012 - 11 S 226/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Unfallgeschädigter, Erkundigungspflicht, Mietwagentarif, Rosenmontag
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Notwendige Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots i.R.d. Ersatzes von Mietwagenkosten als Herstellungsaufwand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 Abs. 2 S. 1; BGB § 254
Notwendige Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots i.R.d. Ersatzes von Mietwagenkosten als Herstellungsaufwand - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Die Schadensminderungspflicht in der Karnevalshochburg
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vergleichsangebote auch am Rosenmontag einholen!
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Außerhalb der Karnevalshochburgen besteht für Unfallgeschädigte auch am Rosenmontag Erkundigungspflicht für günstigen Mietwagentarif
Verfahrensgang
- AG Duisburg-Ruhrort, 28.11.2011 - 10 C 692/11
- LG Duisburg, 13.06.2012 - 11 S 226/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus LG Duisburg, 13.06.2012 - 11 S 226/11
Nach der Rechtsprechung des BGH kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (st. Rspr., vgl. etwa BGHZ 160, 377). - BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04
Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs
Auszug aus LG Duisburg, 13.06.2012 - 11 S 226/11
Unterlässt der Geschädigte die Nachfrage nach günstigeren Tarifen, geht es nicht um die Verletzung der Schadensminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat (vgl. BGHZ 163, 19 = NJW 2005, 1933). - BGH, 14.02.2006 - VI ZR 32/05
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus LG Duisburg, 13.06.2012 - 11 S 226/11
Dabei kann die Frage, ob ein Unfallersatztarif auf Grund unfallspezifischer Kostenfaktoren erforderlich i.S. des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB ist, offenbleiben, wenn feststeht, dass dem Geschädigten ein günstigerer "Normaltarif" in der konkreten Situation ohne Weiteres zugänglich war, so dass ihm eine kostengünstigere Anmietung unter dem Blickwinkel der ihm gem. § 254 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht zugemutet werden konnte (vgl. BGH NJW 2006, 1508).