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   OLG Hamm, 10.06.2014 - 11 SchH 27/12   

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https://dejure.org/2014,14927
OLG Hamm, 10.06.2014 - 11 SchH 27/12 (https://dejure.org/2014,14927)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.06.2014 - 11 SchH 27/12 (https://dejure.org/2014,14927)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juni 2014 - 11 SchH 27/12 (https://dejure.org/2014,14927)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Prozessfähigkeit, Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren, Querulantenwahn

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Prozessfähigkeit, Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren, Querulantenwahn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit des Antragstellers

  • ra.de
  • rewis.io
  • RA Kotz

    Querulantenwahn - Prozessunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1
    Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit des Antragstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1044
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2014 - 11 SchH 27/12
    Verbleiben nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisquellen hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit, so gehen etwa noch vorhandene Zweifel zu Lasten der betroffenen Partei (vgl. BGH NJW 2000, 289 ).

    Im Ausgangspunkt ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es allgemein anerkannt ist, dass die Geschäftsfähigkeit und damit die Prozessfähigkeit wegen einer geistigen Störung (§ 104 Nr. 2 BGB in Verb. mit § 52 ZPO) nur für einen beschränkten Kreis von Angelegenheiten - etwa die Führung von Rechtsstreitigkeiten - ausgeschlossen sein kann (vgl. BGH NJW 2000, 289 ).

  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 249/09

    Streit über die Prozessfähigkeit des Klägers: Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2014 - 11 SchH 27/12
    Denn soweit nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten nicht ausräumbare Zweifel an der Prozessfähigkeit verbleiben, wirkt sich das zu Lasten des Antragstellers aus (vgl. BGH NJW-RR 2011, 284).
  • OLG Stuttgart, 23.05.2012 - 13 W 24/12

    Stufenklageverfahren: Fortsetzung auf Antrag des Beklagten

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2014 - 11 SchH 27/12
    T eingeholt, dem Antragsteller Gelegenheit gegeben, die Einschätzung des Sachverständigen erschütternde Erkenntnisse vorzutragen und zu belegen, und ihn überdies persönlich angehört (vgl. zu diesem Erfordernis: OLG Hamm, FamRZ 2012, 1318 und OLG Oldenburg, FamRZ 2008, 1455).
  • OLG Oldenburg, 06.03.2008 - 6 W 16/08

    Persönliche Anhörung des Betroffenen durch das Gericht vor einer Feststellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2014 - 11 SchH 27/12
    T eingeholt, dem Antragsteller Gelegenheit gegeben, die Einschätzung des Sachverständigen erschütternde Erkenntnisse vorzutragen und zu belegen, und ihn überdies persönlich angehört (vgl. zu diesem Erfordernis: OLG Hamm, FamRZ 2012, 1318 und OLG Oldenburg, FamRZ 2008, 1455).
  • OVG Hamburg, 06.08.2003 - 4 So 3/02

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Funktion der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2014 - 11 SchH 27/12
    Prozesskostenhilfe ist jedoch eine spezialgesetzlich geregelte Art der Sozialhilfe (vgl. OVG Hamburg, FamRZ 2005, 44), deren Bewilligung in einem in den §§ 114 ff. ZPO gesondert geregelten gerichtlichen Verfahren erfolgt.
  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Klage auf

    Unabhängig davon, dass das Landesarbeitsgericht die Prozessfähigkeit des Beschwerdeführers nicht im Rahmen der Zulässigkeit des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, sondern allein als Frage der Begründetheit behandelt hat, was Bedenken aufwirft (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. Juni 1997 - 1 W 24/97 -, juris, Rn. 2; OLG Hamm, Beschlüsse vom 22. Februar 2012 - I-13 W 44/11, 13 W 44/11 -, juris, Rn. 2, und vom 10. Juni 2014 - I-11 SchH 27/12, 11 SchH 27/12 -, juris, Rn. 10; Geimer, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 117 Rn. 5), verletzt der Beschluss des Landesarbeitsgerichts den Beschwerdeführer in seinem in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2019 - 5 Sa 41/18

    Prozessfähigkeit - Geschäftsfähigkeit - psychische Erkrankung

    Die Geschäftsfähigkeit und damit die Prozessfähigkeit wegen einer geistigen Störung kann auch nur für einen beschränkten Kreis von Angelegenheiten - etwa die Führung von Rechtsstreitigkeiten - ausgeschlossen sein (BGH, Urteil vom 04. November 1999 - III ZR 306/98 - Rn. 15, juris = NJW 2000, 289; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Juni 2014 - I-11 SchH 27/12 - Rn. 13, juris = MDR 2014, 1044).
  • BGH, 09.11.2021 - X ZA 2/20

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde sowie auf

    Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe setzt die Prozessfähigkeit des Antragstellers voraus (vgl. BVerfG, NZA-RR 2016, 495 Rn. 11; OLG Hamm, MDR 2014, 1044, juris Rn. 9 ff.; BFH, Beschluss vom 2. September 2011 - II S 5/11 (PKH), juris Rn. 7).
  • LG Darmstadt, 05.03.2018 - 10 O 621/16
    Bestehen an der Prozessfähigkeit der Antragstellerin nicht ausräumbare Zweifel, ist bereits das Prozesskostenhilfegesuch als unzulässig zurückzuweisen (vgl. bspw. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.1.2007-1W 61/06; OLG Hamm, Beschluss vom 10.6.2014-11 SchH 27/12, jeweils zitiert nach juris).
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