Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 28.12.2012 | SG Hildesheim, 30.04.2014

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.04.2012 - 11 U 15/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10380
OLG Frankfurt, 19.04.2012 - 11 U 15/11 (https://dejure.org/2012,10380)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.04.2012 - 11 U 15/11 (https://dejure.org/2012,10380)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. April 2012 - 11 U 15/11 (https://dejure.org/2012,10380)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 812 BGB, § 816 BGB, § 855 BGB, § 261 StGB
    Besitzdienerschaft bei Tätigwerden für Dritten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besitzverhältnisse bei Tätigkeit eines Arbeitnehmers für einen Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812; BGB § 816; BGB § 855; StGB § 261
    Besitzverhältnisse bei Tätigkeit eines Arbeitnehmers für einen Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 18.05.1909 - VII 88/09

    Zum Begriffe des Besitzdieners. Sind Sachen, die der Besitzdiener eigenmächtig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2012 - 11 U 15/11
    Dieses Kriterium wurde von der älteren Rechtsprechung zwar häufig zur Abgrenzung zwischen Besitzdiener und Besitzmittler herangezogen wurde (vgl. RGZ 71, 248, 251; BGH NJW 1955, 866, 867; NJW 1958, 1286, 1287), es besteht jedoch Einigkeit, dass diese Voraussetzung - die sich nicht direkt aus dem Gesetz ergibt - nicht schematisch anzuwenden ist, sondern auf den Normzweck abzustellen ist, wonach es im Wesentlichen um Beziehungen innerhalb einer sozialen Hierarchie geht (vgl. Bund in: Staudinger, § 855 BGB, Rdnr. 6; Joost in: Münchener Kommentar, aaO, Rdnr. 5; vgl. auch OLGReport Köln, 2000, 263; OLGReport Stuttgart,2009, 377).
  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2012 - 11 U 15/11
    Dabei entspricht es der herrschenden Meinung, dass Arbeitnehmer grundsätzlich als Besitzdiener ihres Arbeitgebers gelten, und zwar auch dann, wenn sie innerhalb ihres Arbeitsverhältnisses als leitende Angestellte / Beamte eine größere Unabhängigkeit genießen (Bund in: Staudinger (2007), § 855 BGB, Rdnr. 8; Jost in: Münchener Kommentar, aaO; Fritschze in: Beck'scher Online-Kommentar, 22. Aufl., § 855 BGB, Rdnr. 10, je m.w.Nw.; BAG NZA 2006, 597, 601).
  • BGH, 30.05.1958 - V ZR 295/56

    Fruchterwerb (§ 956 BGB). Konkursbeschlagnahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2012 - 11 U 15/11
    Dieses Kriterium wurde von der älteren Rechtsprechung zwar häufig zur Abgrenzung zwischen Besitzdiener und Besitzmittler herangezogen wurde (vgl. RGZ 71, 248, 251; BGH NJW 1955, 866, 867; NJW 1958, 1286, 1287), es besteht jedoch Einigkeit, dass diese Voraussetzung - die sich nicht direkt aus dem Gesetz ergibt - nicht schematisch anzuwenden ist, sondern auf den Normzweck abzustellen ist, wonach es im Wesentlichen um Beziehungen innerhalb einer sozialen Hierarchie geht (vgl. Bund in: Staudinger, § 855 BGB, Rdnr. 6; Joost in: Münchener Kommentar, aaO, Rdnr. 5; vgl. auch OLGReport Köln, 2000, 263; OLGReport Stuttgart,2009, 377).
  • BGH, 09.02.1955 - IV ZR 188/54

    Besitzerwerb, durch Besitzdiener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2012 - 11 U 15/11
    Dieses Kriterium wurde von der älteren Rechtsprechung zwar häufig zur Abgrenzung zwischen Besitzdiener und Besitzmittler herangezogen wurde (vgl. RGZ 71, 248, 251; BGH NJW 1955, 866, 867; NJW 1958, 1286, 1287), es besteht jedoch Einigkeit, dass diese Voraussetzung - die sich nicht direkt aus dem Gesetz ergibt - nicht schematisch anzuwenden ist, sondern auf den Normzweck abzustellen ist, wonach es im Wesentlichen um Beziehungen innerhalb einer sozialen Hierarchie geht (vgl. Bund in: Staudinger, § 855 BGB, Rdnr. 6; Joost in: Münchener Kommentar, aaO, Rdnr. 5; vgl. auch OLGReport Köln, 2000, 263; OLGReport Stuttgart,2009, 377).
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 5 U 25/16

    Gutgläubiger Erwerb eines Kfz im Zuge eines Kettengeschäftes; Besitzdienerschaft

    Für die Besitzdienerschaft erforderlich ist ein nach außen erkennbares, privat- oder öffentlich-rechtliches Verhältnis, kraft dessen jemand (=Besitzherr) die tatsächliche Gewalt über eine bewegliche oder unbewegliche Sache durch einen anderen als sein Werkzeug (Besitzdiener) ausübt, weil der Besitzdiener ihm derart untergeordnet ist, dass er die Weisungen des Besitzherrn schlechthin zu befolgen hat und der Besitzherr jederzeit selbst über die Sache bestimmen kann (OLG Frankfurt, Urteil vom 19. April 2012 - 11 U 15/11 - Rn. 46- zitiert nach juris; Palandt/ Bassenge , a.a.O. § 855 BGB, Rn. 2; MüKo/Jost, 6 Aufl. 2013, § 855 BGB, Rn. 5)).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.12.2012 - I-11 U 15/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44987
OLG Hamm, 28.12.2012 - I-11 U 15/11 (https://dejure.org/2012,44987)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.12.2012 - I-11 U 15/11 (https://dejure.org/2012,44987)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Dezember 2012 - I-11 U 15/11 (https://dejure.org/2012,44987)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Amtspflichtverletzung kommt nur bei Verstoß gegen eine ständige Verwaltungspraxis für Baugenehmigungen in Betracht

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2012 - 11 U 15/11
    Ab dem 03.08.2001 wechselte die Zuständigkeit auf die Bezirksregierung Münster, weil die vom Kläger geplanten Windenergieanlagen unter Zugrundelegung der nachfolgend vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätze (BVerwG, Urteil vom 30.06.2004 - 4 C 9/03 = NVwZ 2004, 1235 ff.) Teil einer sogenannten Windfarm im Sinne der Nr. 1.6 der Anlage zur 4. BImSchV waren, für deren Errichtung mit Inkrafttreten des UVPG-Änderungsgesetzes vom 27.07.2001 mit Wirkung ab dem 03.08.2001 die Erteilung einer in die Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster fallenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigung notwendig wurde, die zugleich die Prüfung der bauordnungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Anlage mitumfasste.

    Auch erscheint es nicht ausgeschlossen, dass dem Beklagten zu 1.) insoweit zumindest ein Verschulden in Form der Fahrlässigkeit zur Last fällt, weil der Kläger bis zur Anzeige des ersten Bauherrenwechsels am 04.02.2002 mit den von ihm gestellten Bauanträgen die Erteilung von Baugenehmigungen für die Errichtung von insgesamt 3 Windenergieanlagen beantragt hatte, so dass für den Beklagten zu 1.) zumindest in Bezug auf den Kläger auch schon vor dem Erlass des so genannten "Windfarm-Urteils" des BVerwG vom 30.06.2004 (4 C 9/03) allein schon aufgrund der Regelung der Nr. 1.6 der Anlage zur 4. BImSchV seine Unzuständigkeit erkennbar gewesen sein könnte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2003 - 7a D 1/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebietsentwicklungsplans eines

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2012 - 11 U 15/11
    Die Kollegialgerichtsrichtlinie sei im vorliegenden Fall nicht einschlägig, weil das OVG Münster im Rahmen seines Beschlusses vom 15.03.2003 - OVG 7 a D 1/02.NE unberücksichtigt gelassen habe, dass ausweislich der Begründung zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes die Ausweisung des betreffenden Gebietes für Windenergieanlagen an den berechtigten Nutzungsinteressen der Nachbarschaft insgesamt scheitern konnte.

    Der Senat teilt insoweit die Auffassung des Landgerichts, dass der Beklagten zu 2.) insoweit die so genannte Kollegialgerichtsrichtlinie, nach der von keinem Beamten, aber auch von keinem Ratsmitglied eine bessere Rechtseinsicht als von einem mit mehreren Rechtskundigen besetzten Gremium erwartet werden darf, zugute kommt, weil das OVG Münster in seinem Beschluss vom 15.05.2003 (7 a D 1/02.NE) die von der Beklagten zu 2.) beschlossene Veränderungssperre für wirksam erachtet hat.

  • OVG Thüringen, 01.06.2011 - 1 EO 69/11
    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2012 - 11 U 15/11
    Dabei bedarf es im Ergebnis keiner Entscheidung, ob die - wie hier - bei Aufeinandertreffen mehrerer Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen vorzunehmende sachgerechte Auswahl der beiden in den Genuss der Ausgleichsfreiheit kommenden Anlagen nach Eingang der Genehmigungsanträge bei der Genehmigungsbehörde oder nach dem Zeitpunkt der Eintritts der Bescheidungsreife zu erfolgen hat (vgl. dazu: OVG Weimar, Beschluss vom 06.11.2011, 1 EO 69/11 - Rz. 32-34 bei Juris).
  • BGH, 21.09.1989 - III ZR 13/88

    Abweisung eines Amtshaftungsanspruch unter Bezugnahme auf § 7 PrStHG -

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2012 - 11 U 15/11
    Ein solches "qualifiziertes" Unterlassen setzt jedoch voraus, dass unmittelbar auf eine geschützte Rechtsposition eingewirkt wird, wie es etwa bei einer förmlichen, dem geltenden Recht widersprechenden Ablehnung einer Bauerlaubnis der Fall sein kann (BGH, Beschluss vom 21.09.1989 in III ZR 13/88 m.w.N.).
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05

    Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2012 - 11 U 15/11
    Während der Dauer seiner Zuständigkeit bis zum 02.08.2001 oblag dem Beklagten zu 1.) bzw. seinen zuständigen Amtsträgern unabhängig davon, ob sie Beamtenstatus hatten oder in einem sonstigen Anstellungsverhältnis standen und daher lediglich als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne anzusehen sind, die Verpflichtung zu gesetzeskonformem Verhalten und damit die Amtspflicht, gestellte Bauanträge mit der gebotenen Beschleunigung zu bearbeiten und sobald ihre Prüfung abgeschlossen ist, bei Vorliegen der bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen unversäumt zu bescheiden (BGH, NJW 2007, 830 ff - Rz. 17 bei Juris).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2012 - 11 U 15/11
    Allein der Umstand, dass später das BVerwG mit Urteil vom 19.02.2004 (4 CN 16/03) die Nichtigkeit der Veränderungssperre festgestellt hat, rechtfertigt eine dahingehende Schlussfolgerung nicht, zumal zuvor nicht nur der die Beklagte zu 2.) beratende und auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts spezialisierte Rechtsanwalt Prof. Dr. T2, sondern auch das OVG Münster die Veränderungssperre für wirksam gehalten haben.
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2009 - 18 U 73/08

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen Ablehnung der Baugenehmigung für die

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2012 - 11 U 15/11
    Denn anders als in der vom Kläger angeführten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 26.08.2009 (Az.: I-18 U 73/08) hatte sich der Grundstücksnachbar E2 nicht bereits in schriftlicher - und damit für den Beklagten zu 1.) nachprüfbarer - Weise gegenüber dem Kläger zur Erteilung der Baulasterklärung verpflichtet.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1988 - 3 S 2194/87

    Abrißverfügung - Duldung vergleichbarer Anlage

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2012 - 11 U 15/11
    Der vom VGH Mannheim (Urteil vom 08.02.1988 - 3 S 2194/87 = NJW 1989, 603) vertretenen Auffassung, wonach offenbar bereits nach einer (einzigen) Entscheidung in einem Parallelfall eine Ermessenbindung der Behörde eintreten können soll, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • LG Münster, 10.01.2011 - 15 O 507/09
    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2012 - 11 U 15/11
    Der Kläger beantragt, die Beklagten unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Münster vom 10.01.2011 - 015 O 507/09 - zu verurteilen, als Gesamtschuldner an ihn 805.531,39 EUR nebst Jahreszinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2020 - 2 K 68/18

    Normenkontrolle gegen die Verlängerung einer Veränderungssperre; Feststellung

    Die Veränderungssperre hat insoweit den Charakter eines "Maßnahmegesetzes" zu Lasten des betroffenen Bauherrn, wenn damit ein bestimmtes Bauvorhaben verhindert werden soll (vgl. Wöstmann, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2013, § 839 Rn. 568; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 28. Dezember 2012 - 11 U 15/11 - juris Rn. 77 ff.).
  • VG Gelsenkirchen, 15.10.2013 - 6 K 2826/11

    Bauvorbescheid, Lebensmittelvollsortimenter, unbeplanter Innenbereich,

    Ob die Versagung des beantragten Bauvorbescheides eine "Maßnahme" im Sinne des § 39 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) sein könnte, vgl. OVG NRW, Urteil vom 17. Januar 2006 - 10 A 3413/03 -, www.nrwe.de; OLG Hamm, Urteil vom 28. Dezember 2012 - 11 U 15/11, I-11 U 15/11 -, juris, mag dahinstehen.
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Rechtsprechung
   SG Hildesheim, 30.04.2014 - S 11 U 15/11   

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SG Hildesheim, Entscheidung vom 30.04.2014 - S 11 U 15/11 (https://dejure.org/2014,108652)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 30. April 2014 - S 11 U 15/11 (https://dejure.org/2014,108652)
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