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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.04.2016 - 11 U 44/14   

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OLG Brandenburg, 08.04.2016 - 11 U 44/14 (https://dejure.org/2016,8296)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.04.2016 - 11 U 44/14 (https://dejure.org/2016,8296)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. April 2016 - 11 U 44/14 (https://dejure.org/2016,8296)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansprüche eines Bieters nach Abbruch einer Internetauktion

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG München I, 13.11.2014 - 7 O 25677/11

    Prozesskostensicherheit: Anspruch gegenüber einem Unternehmen mit Sitz in der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2016 - 11 U 44/14
    Völlig zutreffend geht deshalb die Rechtsprechung davon aus, dass es für die Anwendbarkeit des Haager Übereinkommens über den Zivilprozess ohne Bedeutung ist, wenn etwa bürgerkriegsähnliche Zustände die Durchführung des Abkommens erschweren, wie es in den achtziger Jahren im Libanon der Fall war (vgl. OLG Köln, Urt. v. 29.02.1984 - 13 U 228/83, RIW 1985, 495), oder wenn der Vertragsstaat auf Teilen seines Territoriums die Staatsgewalt nicht oder nicht vollumfänglich ausüben kann wie derzeit die Ukraine auf dem Gebiet der sogenannten Volksrepublik Donezk (vgl. LG München I, Urt. v. 13.11.2014 - 7 O 25677/11, juris = BeckRS 2014, 21775).
  • OLG Köln, 29.02.1984 - 13 U 228/83
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2016 - 11 U 44/14
    Völlig zutreffend geht deshalb die Rechtsprechung davon aus, dass es für die Anwendbarkeit des Haager Übereinkommens über den Zivilprozess ohne Bedeutung ist, wenn etwa bürgerkriegsähnliche Zustände die Durchführung des Abkommens erschweren, wie es in den achtziger Jahren im Libanon der Fall war (vgl. OLG Köln, Urt. v. 29.02.1984 - 13 U 228/83, RIW 1985, 495), oder wenn der Vertragsstaat auf Teilen seines Territoriums die Staatsgewalt nicht oder nicht vollumfänglich ausüben kann wie derzeit die Ukraine auf dem Gebiet der sogenannten Volksrepublik Donezk (vgl. LG München I, Urt. v. 13.11.2014 - 7 O 25677/11, juris = BeckRS 2014, 21775).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99

    Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2016 - 11 U 44/14
    Soweit es um die Feststellung der ortsüblichen Miete oder Pacht geht, hat der Bundesgerichtshof schon vor vielen Jahren ausgesprochen, dass in den Fällen, in denen die Vergleichswertmethode mangels geeigneter Referenzobjekte nicht anwendbar ist, es sich regelmäßig als angebracht erweist, einen erfahrenen, mit der konkreten Marktsituation vertrauten Sachverständigen beurteilen zu lassen, welcher Mietzins für ein solches Objekt seiner Ansicht nach erzielt werden kann, wobei zwar mit einer größeren Schätzungstoleranz gerechnet werden muss, was aber hinzunehmen ist (vgl. BGH, Urt. v. 13.06.2001 - XII ZR 49/99, Rdn. 19, juris = BeckRS 2001, 30186302).
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2016 - 11 U 44/14
    Denn wenn sich tatsächlich ein Dritter unbefugt mit den Personalien des Anspruchstellers als ...-Mitglied angemeldet und unter Nutzung des entsprechenden Kontos Geschäfte abgeschlossen hätte, wäre spätestens mit der Geltendmachung von Ansprüchen daraus eine Genehmigung seitens des Klägers erfolgt, die in Fällen solcher Art ohne Weiteres möglich ist (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 11.05.2011 - VIII ZR 289/09, Rdn. 10 und 12, juris = BeckRS 2011, 14449).
  • BGH, 19.07.1984 - X ZB 20/83

    Schweißpistolendüse II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2016 - 11 U 44/14
    Hierdurch wäre ein eventueller Vollmachtsmangel - entsprechend dem § 184 Abs. 1 BGB - mit Rückwirkung geheilt (vgl. BGH, Beschl. v. 19.07.1984 - X ZB 20/83, Rdn. 11, juris = BeckRS 9998, 164205; ferner BeckOK-ZPO/Piekenbrock, 20. Edition, § 89 Rdn. 20; MünchKommZPO/Toussaint, 4. Aufl., § 89 Rdn. 17; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.10.2012 - XI ZB 25/11

    Berufungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2016 - 11 U 44/14
    Der Anwaltsschriftsatz der Anspruchsgegnerin vom 22. April 2014 (GA II 248 ff.) erfüllt die Mindestanforderungen, die § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO an den Inhalt einer jeden Berufungsbegründung stellt (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 23.10.2012 - XI ZB 25/11, Rdn. 10 f., m.w.N., juris = BeckRS 2012, 22810).
  • BGH, 08.01.2014 - VIII ZR 63/13

    Internetauktion: Angebotsrücknahme durch Verkäufer bei möglicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2016 - 11 U 44/14
    Gemäß der neueren Judikatur des Bundesgerichtshofs, die die Zivilkammer offenbar noch nicht berücksichtigen konnte, genügt es zwar für eine berechtigte Rücknahme des Angebotes, wenn ein Anfechtungsgrund vorliegt, weil die jeweilige Offerte - unter Berücksichtigung der ...-AGB - als unter einem entsprechenden Vorbehalt gemacht zu verstehen ist; einer unverzüglichen Anfechtungserklärung bedarf es somit nicht (vgl. BGH, Urt. v. 08.01.2014 - VIII ZR 63/13, juris = BeckRS 2014, 01947).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2018 - 5 U 74/16

    Mängel anerkannt und beseitigt: Verjährung der Mängelansprüche beginnt erneut!

    Dass diese E-Mail Korrespondenz, die der Senat nach § 286 Abs. 1 ZPO zu würdigen hat (vgl. OLG Brandenburg CR 2016, 748; Sander, CR 2014, 292, 294 f.), unecht ist, ist aufgrund der in der E-Mail genannten E-Mail-Adressen und ihres Inhalts nicht ersichtlich.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.03.2015 - I-11 U 44/14   

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https://dejure.org/2015,7732
OLG Hamm, 27.03.2015 - I-11 U 44/14 (https://dejure.org/2015,7732)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.03.2015 - I-11 U 44/14 (https://dejure.org/2015,7732)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. März 2015 - I-11 U 44/14 (https://dejure.org/2015,7732)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2015 - 11 U 44/14
    Grundsätzlich ist zwar ein Linksabbieger gegenüber dem ihm entgegenkommenden Verkehr wartepflichtig und hat deshalb besondere Vorsicht walten zu lassen (vgl. Hentschel u. a.-König, a. a. O., § 9 StVO Rdn. 29), weshalb bei einem Unfall beim Linksabbiegen ebenfalls ein Anschein für ein schuldhaftes Versäumnis gegen den Linksabbieger spricht (vgl. BGH, NJW 2005, S. 1351; NJW-RR 2007, S. 1077).
  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10

    Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2015 - 11 U 44/14
    Der Verstoß gegen § 10 StVO hat zur Folge, dass gegen den Beklagten zu 3) der Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes Handeln spricht und ihn im Regelfall die volle oder zumindest überwiegende Haftung trifft (vgl. BGH, DAR 2011, S. 696; Hentschel u. a.-König, a. a. O., § 10 StVO Rdn. 11).
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 58/06

    Verwertung von Schilderungen eines Zeugen über den Hergang eines Verkehrsunfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2015 - 11 U 44/14
    Grundsätzlich ist zwar ein Linksabbieger gegenüber dem ihm entgegenkommenden Verkehr wartepflichtig und hat deshalb besondere Vorsicht walten zu lassen (vgl. Hentschel u. a.-König, a. a. O., § 9 StVO Rdn. 29), weshalb bei einem Unfall beim Linksabbiegen ebenfalls ein Anschein für ein schuldhaftes Versäumnis gegen den Linksabbieger spricht (vgl. BGH, NJW 2005, S. 1351; NJW-RR 2007, S. 1077).
  • OLG Saarbrücken, 13.08.2020 - 4 U 6/20

    1. Auf das Rückwärtseinfahren vom Parkplatz auf eine Fahrbahn ist nicht § 9 Abs.

    Eine Wiedereingliederung des anfahrenden Fahrzeugs in den fließenden Verkehr ist erst dann beendet, wenn es sich endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat und jede Auswirkung des Anfahrvorganges auf das weitere Verkehrsgeschehen ausgeschlossen ist (OLG Hamm, Urteil vom 27.03.2015 - I-11 U 44/14, juris Rn. 6).
  • LG Saarbrücken, 23.12.2020 - 13 S 117/20

    Verkehrsunfall - Sorgfaltspflichten beim Anfahren vom Fahrbahnrand

    Die hohen Sorgfaltsanforderungen des § 10 StVO sind dabei solange zu beachten, bis jede Auswirkung des Anfahrvorganges auf das weitere Verkehrsgeschehen ausgeschlossen ist, und sich nicht mehr die typische Gefahr verwirklicht, die daraus resultiert, dass andere Verkehrsteilnehmer sich noch nicht auf das Hineinbegeben des Fahrzeuges in den fließenden Verkehr eingestellt haben (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27. März 2015 - I-11 U 44/14, juris; Kammer, Urteil vom 03. Juli 2020 - 13 S 34/20 -, juris).

    Ist in die Haftungsverteilung auf Beklagtenseite damit ein Verstoß gegen § 10 StVO einzustellen, ist nicht mehr entscheidungserheblich, ob in der vorliegenden Konstellation gegen den Kläger ein Anscheinsbeweis für einen Verstoß gegen § 9 StVO streitet (verneinend OLG Zweibrücken, Urteil vom 13. November 2013 - 1 U 152/12, aaO; OLG Hamm, Urteil vom 27. März 2015 - I-11 U 44/14, juris) oder ein Verstoß des Klägers gegen § 9 StVO oder § 1 Abs. 2 StVO positiv festgestellt werden kann.

  • LG Saarbrücken, 03.07.2020 - 13 S 34/20

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision im Einmündungsbereich einer Straßenkreuzung

    Denn die Wiedereingliederung des Fahrzeuges in den fließenden Verkehr ist erst dann abgeschlossen, wenn jede Auswirkung des Anfahrvorganges auf das weitere Verkehrsgeschehen ausgeschlossen ist, und sich gerade nicht die typische Gefahr verwirklicht, dass andere Verkehrsteilnehmer sich noch nicht auf das Hineinbegeben des Fahrzeuges in den fließenden Verkehr eingestellt haben (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27. März 2015 - I-11 U 44/14, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.08.2022 - 2 O 5678/21

    Keine Unzumutbarkeit einer schädigerseits benannten freien Werkstatt bei

    Dabei ist das Ein-/Anfahren erst dann beendet, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat und jede Auswirkung des Anfahrvorganges auf das weitere Verkehrsgeschehen ausgeschlossen ist (OLG Hamm 27.3.2015 - 11 U 44/14).
  • OLG Zweibrücken, 24.05.2017 - 1 U 3/16

    Verkehrsunfall -Rechtsabbiegender mit Rückwärtsfahrenden

    Der Anfahrvorgang der Beklagten zu 1) in Rückwärtsfahrt war zum Unfallzeitpunkt auch noch nicht abgeschlossen (zur Beendigung des Anfahrvorgangs vgl. z.B.: OLG Hamm, Urteil vom 27.03.2015 - I-11 U 44/14 juris Rn. 6).
  • LG Frankenthal, 12.01.2017 - 8 O 154/15
    Zwar gilt auch im Streitfall, dass sich die Kollision in unmittelbarer zeitlicher und örtlicher Nähe zum Auspark- bzw. Anfahrvorgang des Beklagten zu 2. ereignete, weshalb zulasten des Beklagten zu 1. grundsätzlich die Beweislast für einen Verstoß gegen die sich aus § 10 S. 1 StVO ergebende besondere Sorgfaltsplicht spricht mit der regelmäßigen Folge seiner vollen oder zumindest überwiegenden Haftung (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27. März 2015 - I-11 U 44/14 -, Rn. 8 mwN, juris).
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