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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 11 U 95/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2328
OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 11 U 95/14 (https://dejure.org/2015,2328)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.01.2015 - 11 U 95/14 (https://dejure.org/2015,2328)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - 11 U 95/14 (https://dejure.org/2015,2328)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 97 UrhG, § 89 UrhG, § 94 UrhG, § 31 Abs 3 UrhG, § 15 Abs 2 UrhG, § 22 UrhG, Art 3 Abs 1 EGRL 29/2001
    Keine öffentliche Wahrnehmbarmachung von TV-Sendungen in einer Gaststätte, wenn Sendung nur weitgehend stabilem Personenkreis zugänglich ist und Dritten Zugang verwehrt werden kann

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine "öffentliche Wahrnehmbarmachung", wenn TV-Sendungen in Gaststätte nur abgegrenzter Gruppe freigegeben ist

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur öffentlichen Wahrnehmbarmachung von TV-Sendungen in einer Gaststätte

  • JurPC

    Wahrnehmbarmachung von TV-Sendungen in einer Gaststätte

  • aufrecht.de

    SKY in Gaststätten mit geschlossenem Personenkreis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine öffentliche Wahrnehmbarmachung von TV-Sendungen in einer Gaststätte, wenn Sendung nur weitgehend stabilem Personenkreis zugänglich ist und Dritten Zugang verwehrt werden kann

  • obrembalski.de

    Zur öffentlichen Wahrnehmbarkeit von Fernsehsendungen in einer Gaststätte bei geschlossener Gesellschaft

  • online-und-recht.de

    Zur öffentlichen Wahrnehmbarmachung einer Sportsendung in einer Gaststätte

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 15 Abs. 2, 22, 31 Abs. 3, 89, 94, 97 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Urheberrechts durch Wiedergabe einer Fußballsendung in einer frei zugänglichen Gaststätte beschränkt auf die Mitglieder eines Dartclubs und einer Skatrunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Öffentliche Wahrnehmbarkeit von Fernsehsendungen in einer Gaststätte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausstrahlung einer Fussballsendung in einer Gaststätte nicht immer verboten

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Keine öffentliche Wahrnehmbarmachung eines Fußballspiels in Gaststätte

Besprechungen u.ä.

  • internet-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wann darf ein Gastwirt Fußballübertragungen eines Bezahlsenders zeigen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 281
  • K&R 2015, 343
  • afp 2015, 264
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 15.03.2012 - C-135/10

    SCF - Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 11 U 95/14
    Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass die Frage, ob ein Sachverhalt die Voraussetzungen einer öffentlichen Wiedergabe erfüllt, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eine individuelle Beurteilung erfordert, bei der die vier im landgerichtlichen Urteil dargestellten (LGU 9 bis 11) unselbständigen und miteinander verflochtenen Kriterien einzeln und in ihrem Zusammenwirken miteinander zu berücksichtigen sind, da sie - je nach Einzelfall - in sehr unterschiedlichem Maße vorliegen können (vgl. BGH, aaO Rn. 16ff; EuGH, Urteile vom 15. März 2012 - C-135/10 - Rn. 78 f., jeweils zitiert nach juris).

    So hat der Gerichtshof der Europäischen Union angenommen, dass eine Gruppe von Personen, die beispielsweise Kunden ein und desselben Arztes sind, eine Gesamtheit von Personen bilden, deren Zusammensetzung weitgehend stabil sind und das bereits hinsichtlich einer solchen bestimmten Gesamtheit potenzieller Leistungsempfänger nicht anzunehmen sei, dass es sich um "Personen allgemein" handelt, sondern um solche Personen, die einer privaten Gruppe angehören (EuGH, Beschluss vom 125.3.2012 - C-135/10 - SCF/Maro del Corso - Rn. 85, 95).

  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 142/01

    "Verkranzungsverfahren"; Begriff des Erfinders

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 11 U 95/14
    Entgegen der Auffassung der Berufung konnte das Landgericht annehmen, dass die Beklagte sich die entsprechende Angabe der von ihr benannten Zeugen zu eigen gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 16.9.2003 - X ZR 142/01 -, juris).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 11 U 95/14
    Konkrete Anhaltspunkte, welche hiernach die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (vgl. BGHZ 158, 269, 269).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 20 U 50/16

    Begriff der öffentlichen Wiedergabe i.S. von § 22 UrhG

    Die von der Antragsgegnerin zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt (BeckRS 2015, 05064) ist nicht einschlägig, da anders als im dortigen Fall vorliegend eben nicht durch "andere Maßnahmen" (im dortigen Fall nach dem Vorbringen des Beklagten ein an der Tür aufgehängtes Schild mit dem Hinweis auf eine private Veranstaltung und der Verweis anderer Gäste aus dem Lokal) verhindert wurde, dass die Sendung für eine unbestimmte Zahl potentieller Adressaten wahrnehmbar war.
  • OLG Frankfurt, 14.12.2021 - 11 U 53/21

    Urheberrechtsschutz für Basissignal (sog. world feed)

    Der Sachverhalt unterscheidet sich von dem Sachverhalt, den der Senat mit Urteil vom 20.01.2015 (Az. 11 U 95/14 ) entschieden hatte.
  • LG Bielefeld, 14.12.2015 - 4 O 282/15
    Soweit andere Maßnahmen - in Gestalt eines an der Tür aufgehängten Schildes und des Verweises anderer Gäste aus dem Lokal -es ermöglichen, dass lediglich der begrenzte Personenkreis das Fußballspiel wahrnehmen kann, kann dies genügen (OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2015, 05064).

    Der Umstand, dass die Spiele in einem öffentlichen Lokal während der üblichen Öffnungszeiten gezeigt wurde, ohne dass das Lokal abgeschlossen war, hat dabei nicht automatisch zur Folge, dass der Verfügungsbeklagten der Beweis obläge, dass sie die erforderlichen Maßnahmen zur Eingrenzung der Anwesenden getroffen hätte (OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2015, 05064).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.03.2015 - I-11 U 95/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36049
OLG Hamm, 06.03.2015 - I-11 U 95/14 (https://dejure.org/2015,36049)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.03.2015 - I-11 U 95/14 (https://dejure.org/2015,36049)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. März 2015 - I-11 U 95/14 (https://dejure.org/2015,36049)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EMRK Art. 5 Abs. 5
    Höhe der Entschädigung für konventionswidrig vollzogene Sicherungsverwahrung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • EGMR, 19.01.2012 - 21906/09

    KRONFELDNER v. GERMANY

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2015 - 11 U 95/14
    Demgegenüber hat sich eine stetige Rechtsprechung des EGMR entwickelt, wonach durchgängig rund 500 EUR pro Monat für Fälle konventionswidriger Sicherungsverwahrung in Deutschland als angemessen angesehen worden sind (Urteil vom 19.04.2012, 61272/09; Urteil vom 19.01.2012, 21906/09; Urteil vom 24.11.2011, 48038/06; Urteile vom 13.01.2011, 17792/07; 20008/07; 27360/04; 42225/07; Urteil vom 17.12.2009, 19359/04).

    Dabei ist der EGMR auch nicht von seiner stetigen Rechtsprechung abgewichen, als der Beschwerdeführer in einem Fall ausdrücklich auf die Regelung in § 7 Abs. 3 StrEG n.F. hingewiesen und danach 25 EUR pro Tag für angemessen angesehen hatte (Urteil vom 19.01.2012, 21906/09, Rn. 106 ff. = NJW 2013, 1791).

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZR 180/10

    Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit einer vom Europäischen Gerichtshof für

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2015 - 11 U 95/14
    Die Hilfsaufrechnung des beklagten Landes scheide in Anlehnung an die Entscheidung des BGH vom 24.03.2011 - IX ZR 180/10 - gem. §§ 394, 393, 399 BGB und 851 ZPO aus.

    Der Senat vermag eine Unzulässigkeit der Aufrechnung gemäß § 394 BGB wegen Unpfändbarkeit des Entschädigungsanspruchs des Klägers auch unter Berücksichtigung der Erwägungen des BGH in dem Urteil vom 24.03.2011 - IX ZR 180/10 - nicht anzunehmen.

  • OLG Schleswig, 26.11.2001 - 11 W 23/01

    Schmerzensgeld für rechtswidrig verhängte Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2015 - 11 U 95/14
    Das Oberlandesgericht Schleswig (Beschluss vom 26.11.2001, 11 W 23/01) hat in einem Fall für rechtswidrig verhängte Abschiebungshaft in Anlehnung an die damalige Regelung in § 7 Abs. 3 StrEG 20 DM pro Tag für angemessen erachtet.
  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2015 - 11 U 95/14
    Demgegenüber hat sich eine stetige Rechtsprechung des EGMR entwickelt, wonach durchgängig rund 500 EUR pro Monat für Fälle konventionswidriger Sicherungsverwahrung in Deutschland als angemessen angesehen worden sind (Urteil vom 19.04.2012, 61272/09; Urteil vom 19.01.2012, 21906/09; Urteil vom 24.11.2011, 48038/06; Urteile vom 13.01.2011, 17792/07; 20008/07; 27360/04; 42225/07; Urteil vom 17.12.2009, 19359/04).
  • EGMR, 13.01.2011 - 17792/07

    Kallweit ./. Deutschland

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2015 - 11 U 95/14
    Demgegenüber hat sich eine stetige Rechtsprechung des EGMR entwickelt, wonach durchgängig rund 500 EUR pro Monat für Fälle konventionswidriger Sicherungsverwahrung in Deutschland als angemessen angesehen worden sind (Urteil vom 19.04.2012, 61272/09; Urteil vom 19.01.2012, 21906/09; Urteil vom 24.11.2011, 48038/06; Urteile vom 13.01.2011, 17792/07; 20008/07; 27360/04; 42225/07; Urteil vom 17.12.2009, 19359/04).
  • EGMR, 13.01.2011 - 20008/07

    Mautes ./. Deutschland

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2015 - 11 U 95/14
    Demgegenüber hat sich eine stetige Rechtsprechung des EGMR entwickelt, wonach durchgängig rund 500 EUR pro Monat für Fälle konventionswidriger Sicherungsverwahrung in Deutschland als angemessen angesehen worden sind (Urteil vom 19.04.2012, 61272/09; Urteil vom 19.01.2012, 21906/09; Urteil vom 24.11.2011, 48038/06; Urteile vom 13.01.2011, 17792/07; 20008/07; 27360/04; 42225/07; Urteil vom 17.12.2009, 19359/04).
  • EGMR, 13.01.2011 - 27360/04

    Schummer ./. Deutschland

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2015 - 11 U 95/14
    Demgegenüber hat sich eine stetige Rechtsprechung des EGMR entwickelt, wonach durchgängig rund 500 EUR pro Monat für Fälle konventionswidriger Sicherungsverwahrung in Deutschland als angemessen angesehen worden sind (Urteil vom 19.04.2012, 61272/09; Urteil vom 19.01.2012, 21906/09; Urteil vom 24.11.2011, 48038/06; Urteile vom 13.01.2011, 17792/07; 20008/07; 27360/04; 42225/07; Urteil vom 17.12.2009, 19359/04).
  • EGMR, 24.11.2011 - 48038/06

    Nochmals: Die Sicherungsverwahrung vor dem EGMR

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2015 - 11 U 95/14
    Demgegenüber hat sich eine stetige Rechtsprechung des EGMR entwickelt, wonach durchgängig rund 500 EUR pro Monat für Fälle konventionswidriger Sicherungsverwahrung in Deutschland als angemessen angesehen worden sind (Urteil vom 19.04.2012, 61272/09; Urteil vom 19.01.2012, 21906/09; Urteil vom 24.11.2011, 48038/06; Urteile vom 13.01.2011, 17792/07; 20008/07; 27360/04; 42225/07; Urteil vom 17.12.2009, 19359/04).
  • OLG Naumburg, 27.12.2011 - 10 W 14/11

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für eine Schmerzensgeldklage wegen zu

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2015 - 11 U 95/14
    Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.12.2011, 10 W 14/11) hat in einem Fall für zu Unrecht erlittene Abschiebungshaft von knapp 2 Monaten 40 EUR pro Tag zur Kompensierung und Genugtuung für das erlittene Unrecht für angemessen erachtet.
  • EGMR, 19.04.2012 - 61272/09

    B. ./. Deutschland

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2015 - 11 U 95/14
    Demgegenüber hat sich eine stetige Rechtsprechung des EGMR entwickelt, wonach durchgängig rund 500 EUR pro Monat für Fälle konventionswidriger Sicherungsverwahrung in Deutschland als angemessen angesehen worden sind (Urteil vom 19.04.2012, 61272/09; Urteil vom 19.01.2012, 21906/09; Urteil vom 24.11.2011, 48038/06; Urteile vom 13.01.2011, 17792/07; 20008/07; 27360/04; 42225/07; Urteil vom 17.12.2009, 19359/04).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 5 A 607/11

    Dauerobservation eines rückfallgefährdeten Sexualstraftäters von März 2009 bis

  • OLG München, 22.08.2013 - 1 U 1488/13

    Haftung des Staates wegen rechtswidriger Inhaftierung Sicherungsverwahrter

  • OLG Brandenburg, 12.09.2013 - 2 W 2/13

    Schmerzensgeldanspruch nach MRK wegen rechtswidriger Inhaftierung

  • BGH, 01.10.2009 - III ZR 18/09

    Aufrechnung der Justizverwaltung gegenüber dem Anspruch eines Strafgefangenen auf

  • OLG Karlsruhe, 29.11.2012 - 12 U 60/12

    Schadensersatzanspruch wegen Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung:

  • BGH, 19.09.2013 - III ZR 406/12

    Immaterieller Schadensersatz wegen nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrung

  • OLG Hamm, 14.11.2014 - 11 U 16/14

    Entschädigung nach konventionswidriger Sicherungsverwahrung

  • OLG Hamm, 06.02.2015 - 11 U 131/13

    Entschädigungsansprüche wegen Vollziehung der Sicherungsverwahrung über zehn

  • LG Dortmund, 27.05.2014 - 25 O 74/14

    Zahlung einer Geldentschädigung wegen nachträglich vollzogener

  • OLG Braunschweig, 25.11.2019 - 11 W 3/19

    Verletzung des Freiheitsrechts eines Untergebrachten; Eingriff geringer Schwere

    Der EGMR erachtet für Fälle konventionswidriger Sicherungsverwahrung in Deutschland im Regelfall eine Entschädigung von etwa 500,- EUR pro Monat als angemessen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06.03.2015 - 11 U 95/14 - juris Rn. 48 m. w. N.).

    In der Rechtsprechung deutscher Gerichte hat sich bislang keine einheitliche Bemessung der Entschädigungshöhe für vergleichbare Fälle herausgestellt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06.03.2015, a. a. O., juris Rn. 42).

  • LG Hagen, 17.07.2020 - 8 O 56/20
    Die Ermittlung der Höhe des immateriellen Schadens liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatrichters, welcher nach Art, Schwere und Umfang der Beeinträchtigung unter Berücksichtigung vergleichbarer Fälle nach freiem Ermessen eine immaterielle Entschädigung festzulegen hat (OLG Hamm Urt. v. 06.03.2015, Az. 11 U 95/14).

    Nach alledem erscheint ein Schmerzensgeld in Höhe von 40, 00 EUR am Tag und damit am oberen Ende der für die die konventionswidrige Sicherungsverwahrung ausgeurteilten Beträge angemessen, aber auch ausreichend (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 27.12.201110 W 14/11; OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.12.2011, Az. 10 W 14/11; OLG München, Urt. v. 22.08.2013, Az. 1 U 1488/13: 30, 00 EUR pro Tag; OLG Hamm Urt. v. 06.03.2015, Az. 11 U 95/14: 500, 00 EUR pro Monat; Brandenburgische OLG, Beschl. v. 12.09.2013, Az. 2 W 2/13).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.09.2015 - 11 U 95/14   

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https://dejure.org/2015,61259
OLG Celle, 24.09.2015 - 11 U 95/14 (https://dejure.org/2015,61259)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.09.2015 - 11 U 95/14 (https://dejure.org/2015,61259)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. September 2015 - 11 U 95/14 (https://dejure.org/2015,61259)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 28.07.2016 - III ZR 352/15

    Anforderungen an die nötige Individualisierung des geltend gemachten prozessualen

    Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 24. September 2015 - 11 U 95/14 - wird zurückgewiesen, weil ein Revisionszulassungsgrund nach § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht vorliegt.
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