Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 19.09.2007

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.11.2008 - 11 W 23/07 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2293
OLG Frankfurt, 18.11.2008 - 11 W 23/07 (Kart) (https://dejure.org/2008,2293)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.11.2008 - 11 W 23/07 (Kart) (https://dejure.org/2008,2293)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. November 2008 - 11 W 23/07 (Kart) (https://dejure.org/2008,2293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 GWB, § 32 GWB, § 103 GWB
    Preisgestaltung von Wasserversorgungsunternehmen: Vergleichbarkeit von Wasserversorgungsunternehmen; Darlegungs- und Beweislast des Wasserversorgungsunternehmens hinsichtlich "abweichender Umstände" im Zusammenhang mit einer Preissenkungsverfügung durch die ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur kartellrechtlichen Kontrolle von Wasserpreisen

  • Judicialis

    GWB § 22; ; GWB § 32; ; GWB § 103

  • beck.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Unterlassungsverfügung der Landeskartellbehörde Hessen gegen den Wasserversorger der Stadt Wetzlar wegen zu hoher Wasserpreise; Begriff der Gleichartigkeit von Versorgungsunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Unterlassungsverfügung der Landeskartellbehörde Hessen gegen den Wasserversorger der Stadt Wetzlar wegen zu hoher Wasserpreise; Begriff der Gleichartigkeit von Versorgungsunternehmen

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Senkung der Wasserpreise

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kartellrecht: Land Hessen darf Wasserpreise begrenzen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsverfügung wegen zu hoher Wasserpreise bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Untersagungsverfügung gegen enwag wegen zu hoher Wasserpreise rechtmäßig - Preismissbrauch muss durch Kartellbehörde unterbunden werden

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur kartellbehördlichen Überprüfung von überhöhten Wasserpreisen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2008 - 11 W 23/07
    Das Tatbestandsmerkmal der Gleichartigkeit hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Energieversorgung nur die Funktion, eine grobe Sichtung unter den als Vergleichsunternehmen in Betracht kommenden Versorgungsunternehmen zu ermöglichen (BGH, Beschluss vom 21.02.1995, KVR 4/94, "Weiterverteiler", BGHZ 129, 37, zitiert nach Juris Rn. 32).

    Für die Annahme der Gleichartigkeit von Energieversorgungsunternehmen genügt es nach der Rechtsprechung des BGH zwar nicht allein, dass sie jeweils Endabnehmer mit Strom beliefern (BGH, Beschluss vom 21.02.1995, KVR 4/94, "Weiterverteiler", BGHZ 129, 37, zitiert nach Juris Rn. 32).Dementsprechend genügt es entgegen der Auffassung der Landeskartellbehörde (Verfügung, Rn. 31) auch für die Gleichartigkeit von Wasserversorgern nicht, dass ihre unternehmerische Tätigkeit in der Belieferung von letztverbrauchenden Haushalts- und Kleingewerbekunden mit Trinkwasser des täglichen unverzichtbaren Bedarfs als Massengeschäft besteht.

    Während aber die Begründung des Regierungsentwurfs vom 26. Mai 1978 zu § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 GWB a. F. (BT-Drs. 8/2136 vom 27.09.1978, S. 33) davon ausgeht, dass die Kartellbehörde auf solche Unternehmen abstellen wird, deren Beschaffungs-, Erzeugungs- und Vertriebssituation im Wesentlichen ähnlich gelagert ist, wie die des betroffenen Unternehmens, hat der BGH die Anforderungen an die Gleichartigkeit im Energiebereich sogar noch deutlich reduziert, indem er es für ausreichend hält, wenn hinsichtlich der Stromerzeugung oder -beschaffung bei den verglichenen Versorgungsunternehmen keine wesentlichen Unterschiede vorliegen, die aus der Sicht der Abnehmer gemäß der Zielsetzung einer möglichst sicheren und preiswürdigen Versorgung von vornherein eine deutlich unterschiedliche Beurteilung der Preisgestaltung rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 21.02.1995, KVR 4/94, "Weiterverteiler", BGHZ 129, 37, zitiert nach Juris Rn. 32).

    Ein Missbrauch im Sinne des § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 GWB a.F. setzt nicht voraus, dass die beanstandeten Preise die Vergleichspreise erheblich übersteigen (BGH, Beschluss vom 21.02.1995, KVR 4/94, "Weiterverteiler", BGHZ 129, 37, zitiert nach Juris Rn. 45).

  • BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98

    BGH entscheidet in Preismißbrauchssache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2008 - 11 W 23/07
    (BGH, Beschluss vom 22.07.1999, KVR 12/98, "Flugpreisspaltung", BGHZ 142, 239, zitiert nach Juris Rn. 17).

    Dies ist der Fall, wenn das marktbeherrschende Unternehmen auch bei ordnungsgemäßer Zuordnung der bei ihm entstehenden Kosten und bei Ausschöpfung etwaiger Rationalisierungsreserven lediglich Einnahmen erzielt, die die Selbstkosten nicht decken (BGH, Beschluss vom 22.07.1999, KVR 12/98, "Flugpreisspaltung", BGHZ 142, 239, zitiert nach Juris Rn. 18).

    Das betroffene Unternehmen ist bereits bei der näheren Darlegung der Kostenstruktur seiner Leistungen mitwirkungspflichtig, weil nur so der Gefahr begegnet werden kann, dass Kostenüberhöhungstendenzen in die Beurteilung einfließen und die für den beherrschten Markt ausgewiesenen Verluste nicht auf objektiven, für jeden anderen Anbieter gleichermaßen wirksam werdenden, sondern auf in diesem Zusammenhang unbeachtlichen unternehmensindividuellen Umständen beruhen (BGH, Beschluss vom 22.07.1999, KVR 12/98, "Flugpreisspaltung", BGHZ 142, 239, zitiert nach Juris Rn. 20).

  • BGH, 28.06.2005 - KVR 17/04

    Stadtwerke Mainz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2008 - 11 W 23/07
    Als Vergleichsunternehmen scheidet ein Unternehmen danach nicht schon deswegen aus, weil es bedeutend größer als das betroffene Unternehmen ist, auf mehr Ebenen als dieses tätig ist und in anders strukturierten Räumen seine Leistung erbringt (BGH, Beschluss vom 28.06.2005, KVR 17/04, "Stadtwerke O2", BGHZ 163, 282, zitiert nach Juris Rn.26 - zu § 19 GWB).
  • OLG Stuttgart, 25.08.2011 - 201 Kart 2/11

    Wasserversorgung: Voraussetzungen einer Missbrauchsverfügung

    Soweit zur Mitwirkungs- und Substantiierungspflicht des Unternehmens bei der Darlegung der eigenen Kostenstruktur auf OLG Frankfurt 18.11.2008 - 11 W 23/07 [Kart] - Enwag (ZNER 2008, 375) verwiesen wird (Schneider a.a.O. § 57, 21), war dort allerdings nicht § 19, sondern § 103 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 GWB a.F. betroffen, nach welchem ein Missbrauch zu bejahen war, wenn ein Versorgungsunternehmen ungünstigere Preise forderte als gleichartige Versorgungsunternehmen, es sei denn, das Versorgungsunternehmen weist nach, dass der Unterschied auf abweichenden Umständen beruht, die ihm nicht zurechenbar sind.
  • OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 11 W 5/16

    Gewinnabschöpfungsverfahren gegen ein Wasserversorgungsunternehmen gemäß §§ 34,

    Selbst wenn die in der Verfügung (Rn. 102ff. der Verfügung) zugrunde gelegte lineare Abhängigkeit zwischen MMW und den Verteilkosten nicht festgestellt werden kann, bleibt es nämlich bei der generellen Aussage, dass bei einer größeren Menge gelieferten Wassers pro Meter des Leitungsnetzes die Versorgung kostengünstiger wird (BGH, aaO - Wasserpreise Wetzlar Rn. 46 vgl. Senat, Beschluss vom 18.11.2008 - 11 W 23/07 - Wasserpreise Wetzlar Rn. 50, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, aaO - Berliner Wasserbetriebe Rn. 117f.)).
  • OLG Frankfurt, 12.06.2012 - 11 U 55/09

    Billigkeitskontrolle für Benutzungsentgelte eines Flughafenbetreibers

    Soweit die Klägerin unter Bezug auf den Beschluss des Senats vom 18.11.2008 - 11 W 23/07 (Kart) sowie die hieran anknüpfende Beschwerdeentscheidung des BGH vom 2.2.2010 - KVR 66/08 zum Ausschluss eines Preismissbrauchs darüber hinaus eine Darlegung seitens der Beklagten fordert, alle vorhandenen Rationalisierungsreserven vollständig ausgeschöpft zu haben, verkennt sie, dass jene Entscheidungen auf einer anderen Rechts- bzw. behördlichen Eingriffsgrundlage, nämlich § 105 Abs. 5 i.V.m. § 22 Abs. 5 GWB in der bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung beruhen, die sich von den hier anwendbaren Vorschriften der §§ 19, 20 GBW sowohl in den Tatbestandsmerkmalen wie in der Beweislastverteilung unterscheiden [BGH, Beschl. V. 2.2.2010 - Rn. 26].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.09.2007 - I-11 W 23/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11127
OLG Düsseldorf, 19.09.2007 - I-11 W 23/07 (https://dejure.org/2007,11127)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.2007 - I-11 W 23/07 (https://dejure.org/2007,11127)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 2007 - I-11 W 23/07 (https://dejure.org/2007,11127)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,11127) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde im Rahmen einer Streitigkeit über die Rückgabepflicht einer Bürgschaftsurkunde; Herausgabepflicht einer Bürgschaftsurkunde durch den Beklagten im Zusammenhang mit einer rechtshängigen Streitigkeit und Streithilfe; Ansprüche aus einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § ... 91a; ; ZPO § 92; ; ZPO § 93; ; ZPO § 94; ; ZPO § 95; ; ZPO § 96; ; ZPO § 97; ; ZPO § 100; ; ZPO § 101; ; BGB § 195 a. F.; ; BGB § 195 n. F.; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 371; ; BGB § 397; ; BGB § 401; ; BGB § 768 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 774; ; BGB § 929; ; BGB § 952; ; BGB § 985; ; BGB § 986; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Kein Herausgabeanspruch einer Bürgschaftsurkunde bei verjährter Bürgschaftsforderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00

    Sittenwidrigkeit eines Miet- bzw. Pachtverhältnisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2007 - 11 W 23/07
    Dabei stellt die Beklagte allerdings zu Unrecht auf § 371 BGB ab, wonach der Schuldner für den Fall des Erlöschens der Schuld Anspruch auf Rückgabe des Schuldscheins hat, wobei dieser Anspruch, wenn es um die Rückgabe einer Bürgschaftsurkunde geht, dem Bürgen zusteht (BGH, NJW 2004, 3553, 3555; OLG Düsseldorf - 19. ZS -, NJW-RR 2003, 668).

    Träfe die von der Klägerin bestrittene Behauptung der Beklagten zu, so hätte die Streithelferin gegen die Fa. T. Anspruch auf Rückgewähr der Bürgschaftsurkunde gehabt, wobei sich dieser Anspruch auf Rückgabe an die Beklagte als Bürgin gerichtet hätte (vgl. BGH, NJW 2004, 3553, 3555; Palandt/Sprau, aaO, Einführung vor § 765, Rn. 4a).

  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 83/96

    Vermutung für Unterzeichnung einer Bürgschaftsurkunde im Betrieb des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2007 - 11 W 23/07
    Die über eine Bürgschaft ausgestellten Urkunden sind Schuldscheine (BGH, NJW 1997, 1779, 1780; Palandt/Sprau, BGB, 66. Aufl., § 766, Rn. 2, sowie Palandt/Bassenge, aaO, § 952, Rn. 2).
  • OLG Hamm, 14.12.2006 - 23 U 16/06

    Fristen bei Bürgschaftsforderungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2007 - 11 W 23/07
    Nach heute wohl überwiegender Auffassung ist dagegen für den Verjährungsbeginn bei Bürgschaftsforderung auf die Fälligkeit der Hauptforderung abzustellen (BGH, NJW-RR 2004, 1190, 1191; OLG Hamm, OLGR Hamm 2007, 510, 511; KG, KGR Berlin 2007, 502, 506; OLG Düsseldorf - 24. ZS -, OLGR 2006, 745ff.; Münchener Komm./Habersack, aaO, § 765 BGB, Rn. 82; Palandt/Heinrichs, aaO, § 199, Rn. 3; Jauernig/Stadler, BGB, 12. Aufl., § 768, Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2002 - 19 U 37/01

    Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2007 - 11 W 23/07
    Dabei stellt die Beklagte allerdings zu Unrecht auf § 371 BGB ab, wonach der Schuldner für den Fall des Erlöschens der Schuld Anspruch auf Rückgabe des Schuldscheins hat, wobei dieser Anspruch, wenn es um die Rückgabe einer Bürgschaftsurkunde geht, dem Bürgen zusteht (BGH, NJW 2004, 3553, 3555; OLG Düsseldorf - 19. ZS -, NJW-RR 2003, 668).
  • BGH, 15.05.2003 - IX ZR 218/02

    Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs wegen mehrfacher Sicherungsabtretung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2007 - 11 W 23/07
    Die Zulässigkeit dieser gewillkürten Prozessstandschaft setzt voraus, dass der Ermächtigte ein eigenes schutzwürdiges Interesse daran hat, die fremde Forderung im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen (BGH, NJW-RR 2003, 1490, 1491, st. Rspr.; Musielak, aaO, Rn. 27).
  • BGH, 15.01.2002 - X ZR 91/00

    Zur Bewertung einer Erklärung des Gläubigers als Verzicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2007 - 11 W 23/07
    Bei der Auslegung mehrdeutiger Erklärungen, die einen Verzichtswillen enthalten könnten, ist zu berücksichtigen, dass Verzichte niemals zu vermuten sind; entsprechende Erklärungen sind stets eng auszulegen (BGH, NJW 2006, 1511, 1512; BGH, NJW 2002, 1044, 1046; Münchener Komm./Schlüter, BGB, 5. Aufl., § 397, Rn. 3; Palandt/Grüneberg, aaO, § 397, Rn. 4).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2007 - 11 W 23/07
    Allerdings ist für den Beginn der Verjährungsfrist nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB i.V.m § 195 BGB nicht allein der Stichtag des 01.01.2002 maßgeblich; vielmehr müssen auch die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegen (BGH, WM 2007, 639).
  • BGH, 07.03.2006 - VI ZR 54/05

    Verzicht auf weitere Ansprüche aus einem Verkehrsunfall; Abrechnung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2007 - 11 W 23/07
    Bei der Auslegung mehrdeutiger Erklärungen, die einen Verzichtswillen enthalten könnten, ist zu berücksichtigen, dass Verzichte niemals zu vermuten sind; entsprechende Erklärungen sind stets eng auszulegen (BGH, NJW 2006, 1511, 1512; BGH, NJW 2002, 1044, 1046; Münchener Komm./Schlüter, BGB, 5. Aufl., § 397, Rn. 3; Palandt/Grüneberg, aaO, § 397, Rn. 4).
  • BGH, 14.01.1998 - XII ZR 103/96

    Zahlung auf die Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2007 - 11 W 23/07
    Vielmehr kann der Bürge selbst ohne ausdrückliche Inanspruchnahme durch den Gläubiger seine Bürgschaftsschuld erfüllen mit der Folge, dass auch in diesem Fall die Forderung gegen den Hauptschuldner auf ihn gemäß § 774 BGB übergeht (vgl. BGH, WM 1998, 443, 446).
  • BGH, 25.09.1990 - XI ZR 142/89

    Sicherungsabtretung und Pfandrecht vor Fälligkeit der Bürgschaftsschuld

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2007 - 11 W 23/07
    Für Bürgschaftsforderungen wird bzw. wurde insoweit die Auffassung vertreten, dass die Fälligkeit die Inanspruchnahme des Bürgen voraussetze (BGH, NJW 1991, 100; NJW 1989, 1284, 1285; Gay, NJW 2005, 2585 ff.).
  • BGH, 10.11.1988 - III ZR 215/87

    Kosten des Rechtsstreits gegen einen Bürgen

  • BGH, 18.12.2003 - IX ZR 9/03

    Anfechtung einer Zahlung auf eine fällige Forderung

  • KG, 26.01.2007 - 6 U 128/06

    Insolvenzforderung: Hemmung der Verjährung aufgrund der Forderungsanmeldung im

  • OLG Dresden, 29.01.1999 - 8 W 1964/98

    Auslegung der Rücksendung einer Bürgschaftsurkunde

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2006 - 24 U 171/05

    Ablauf der Verjährungsfrist für Ansprüche von Leasingnehmern bei Bürgschaften von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht