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   OLG Hamm, 12.08.2009 - I-12 U 120/09   

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https://dejure.org/2009,13039
OLG Hamm, 12.08.2009 - I-12 U 120/09 (https://dejure.org/2009,13039)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.08.2009 - I-12 U 120/09 (https://dejure.org/2009,13039)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. August 2009 - I-12 U 120/09 (https://dejure.org/2009,13039)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Geeignetheit bestimmter Gegenstände des Vollstreckungsschuldners zur Erfüllung einer tenorierten Leistungsverpflichtung im Wege der Zwangsvollstreckung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 2
    Zulässigkeit einer Feststellungsklage in der Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2009 - 12 U 120/09
    Es ist von Amts wegen zu beachten (vgl. BGHZ 37, 152) und beherrscht auch das Vollstreckungsverfahren (vgl. BGHZ 43, 289; BGH NJW 2007, 3279; BGH WM 2007, 364).

    Es verpflichtet die Parteien zu redlicher Prozessführung und verbietet insbesondere den Missbrauch prozessualer Befugnisse (vgl. BGHZ 44, 367; BGH NJW 2007, 3279).

    Rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig ist die Ausübung solcher Befugnisse, wenn sie nicht den gesetzlich vorgesehenen, sondern anderen, nicht notwendig unerlaubten (vgl. BGH NJW 2007, 3279; BGH NJW-RR 2006, 1482), aber funktionsfremden und rechtlich zu missbilligenden Zwecken dient (vgl. BGH NJW 2007, 3279).

  • BGH, 25.09.1972 - VIII ZR 81/71

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung des Inhalts eines nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2009 - 12 U 120/09
    Kann der Gerichtsvollzieher - wie vorliegend - auch mit sachverständiger Hilfe nicht klären, ob sich die angebotene Leistung zur Erfüllung einer tenorierten Leistungsverpflichtung eignet, ist die Feststellungsklage ein geeignetes Instrument des Verpflichteten und ein Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 2 ZPO gegeben (vgl. BGH NJW 1972, 2268; MDR 1977, 133; OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 1; zu Software LG Landau CR 1996, 30; zum Baurecht Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. Rn. 2739; ferner Heßler in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. § 756 Rn. 55).
  • BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 165/69

    Rangstellung des Gläubigers bei erschlichener Zustellung des Vollstreckungstitels

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2009 - 12 U 120/09
    Missbräuchlich kann im Prozess etwa die Ausnutzung einer formalen Rechtsposition oder die Vereitelung von Rechten und Rechtspositionen des Gegners sein (vgl. BGH VersR 2005, 629; BGH NJW 2007, 2419; BGHZ 57, 108).
  • BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07

    Versagung des Zuschlags wegen Ablehnung des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2009 - 12 U 120/09
    Das aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleitete Verbot rechtsmissbräuchlichen Verhaltens gilt nicht nur im materiellen Recht, sondern auch im Prozessrecht (vgl. BVerfGE 104, 232; BGHZ 20, 206; BGH NJW-RR 2008, 216).
  • BGH, 07.07.2005 - I ZB 7/05

    Berücksichtigung von Einwendungen betreffend die Zug-um-Zug zu erbringende

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2009 - 12 U 120/09
    Zwar geht das Landgericht zutreffend davon aus, dass im Rahmen einer Zug-um-Zug-Vollstreckung die von dem insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Gläubiger geschuldete Gegenleistung grundsätzlich so angeboten werden muss, wie sie im Vollstreckungstitel beschrieben ist (vgl. BGH WM 2005, 1954; Musielak/Lackmann, ZPO, 4. Aufl. § 756 Rn. 4), und nur bei Unklarheiten Tatbestand und Entscheidungsgründe des zu vollstreckenden Urteils zur Konkretisierung der von dem Gläubiger geschuldeten Leistung herangezogen werden können, ohne dass dadurch materiell-rechtliche Fragen des rechtskräftig abgeschlossenen Prozesses neu aufgerollt werden dürfen (vgl. Heßler in Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl. § 756 Rn. 27).
  • BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65

    Mißbrauch der Prozeßführungbefugnis

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2009 - 12 U 120/09
    Es verpflichtet die Parteien zu redlicher Prozessführung und verbietet insbesondere den Missbrauch prozessualer Befugnisse (vgl. BGHZ 44, 367; BGH NJW 2007, 3279).
  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2009 - 12 U 120/09
    Es ist von Amts wegen zu beachten (vgl. BGHZ 37, 152) und beherrscht auch das Vollstreckungsverfahren (vgl. BGHZ 43, 289; BGH NJW 2007, 3279; BGH WM 2007, 364).
  • OLG Zweibrücken, 16.01.1996 - 5 UF 16/95

    Wurde der Auskunftsanspruch lediglich unbestimmt tituliert, so kann der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2009 - 12 U 120/09
    Kann der Gerichtsvollzieher - wie vorliegend - auch mit sachverständiger Hilfe nicht klären, ob sich die angebotene Leistung zur Erfüllung einer tenorierten Leistungsverpflichtung eignet, ist die Feststellungsklage ein geeignetes Instrument des Verpflichteten und ein Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 2 ZPO gegeben (vgl. BGH NJW 1972, 2268; MDR 1977, 133; OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 1; zu Software LG Landau CR 1996, 30; zum Baurecht Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. Rn. 2739; ferner Heßler in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. § 756 Rn. 55).
  • OLG Koblenz, 17.04.2000 - 4 W 189/00

    Vollstreckungsfähigkeit einer Verurteilung zur Zahlung Zug um Zug gegen Rückgabe

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2009 - 12 U 120/09
    So fehlen bei herauszugebender oder zu liefernder Software oftmals konkrete Merkmale, die es dem Gerichtsvollzieher ermöglichen, die Software eindeutig zu identifizieren (vgl. etwa OLG Koblenz OLGR 2000, 520; KG Berlin NJW-RR 1994, 959; LG Düsseldorf CR 1995, 220, welches eine Identifizierbarkeit bereits anhand der äußeren Merkmale der überreichten Datenträger verlangt).
  • BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05

    Antragsberechtigung bei Forderungen aus einem gegenseitigen Vertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2009 - 12 U 120/09
    Rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig ist die Ausübung solcher Befugnisse, wenn sie nicht den gesetzlich vorgesehenen, sondern anderen, nicht notwendig unerlaubten (vgl. BGH NJW 2007, 3279; BGH NJW-RR 2006, 1482), aber funktionsfremden und rechtlich zu missbilligenden Zwecken dient (vgl. BGH NJW 2007, 3279).
  • BGH, 23.09.1976 - VII ZR 14/75

    Verantwortlichkeit des Unternehmers für die Art der Nachbesserung

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

  • BGH, 16.02.2005 - IV ZR 18/04

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist durch den

  • OLG Köln, 28.04.2004 - 13 U 151/03

    Kreditrecht - Nichtige Verträge bei Treuhänderverstoß gegen RBerG?

  • BGH, 20.12.2006 - VII ZB 88/06

    Einstellung einer im Rahmen der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen

  • KG, 08.03.1994 - 1 W 7446/93

    Vollstreckungsfähigkeit eines Urteils - Mangelnde Bestimmtheit

  • BGH, 19.03.1971 - V ZR 153/68

    Voraussetzungen für die Zwangsversteigerung des Grundbesitzes - Erwerb eines

  • AG Hannover, 13.01.1995 - 508 C 11511/94

    Anspruch auf Auszahlung eines Spielgewinns aus einer abgeschlossenen Pferdewette;

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