Rechtsprechung
LG Bochum, 26.11.2014 - I-13 O 129/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- webshoprecht.de
Rechtsverstöße von Amazon in Bezug auf unrichtige UVP-Angaben sind dem Händler zuzurechnen
- damm-legal.de
Rechtsmissbräuchlichkeit ist nicht gegeben, "weil ist nicht"
- online-und-recht.de
Noch einmal: Amazon-Verkäufer haftet für Wettbewerbsverletzungen von Amazon
- hkmw-rechtsanwaelte.de
Haftung des Marketplace-Händlers für fehler von Amazon
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbräuchlichkeit ist nicht gegeben, "weil ist nicht"
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Haftung des Marketplace-Händlers für fehler von Amazon
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Und noch einnmal - Amazon-Händler haftet für Wettbewerbsverletzungen von Amazon
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 05.03.2013 - 4 U 139/12
Verwechslungsgefahr zweier Zeichen
Auszug aus LG Bochum, 26.11.2014 - 13 O 129/14
Denn ein Händler, der ein Online-Portal zum Warenabsatz nutzt, muss sich Angaben in seinen Angeboten, die der Portalbetreiber den Warenangeboten hinzusetzt, als Handlung zurechnen lassen, wenn diese Angaben wettbewerbswidrig sind, ohne dass es auf den tatsächlichen Einfluss des Händlers gegenüber dem Portalbetreiber ankäme (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 05.03.2013 - 4 U 139/12).