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   OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - I-14 U 26/12   

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https://dejure.org/2013,47031
OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - I-14 U 26/12 (https://dejure.org/2013,47031)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.2013 - I-14 U 26/12 (https://dejure.org/2013,47031)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - I-14 U 26/12 (https://dejure.org/2013,47031)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826 Abs. 1
    Haftung des Kapitalanlagevermittlers aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • OLG Frankfurt, 10.10.2012 - 9 U 90/11

    Schadenersatz gegen Generalunternehmer und Architekten wegen Baumangel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 14 U 26/12
    Selbst die Annahme, dass für die von der Beklagten angesprochenen Anlegerkreise der Umstand einer fehlenden Börsennotierung der durch die Beklagte vertriebenen Aktien irrelevant war (vgl. BGH, Urteil vom 23.03.2010, VI ZR 57/09; WM 2010, 928; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2009, I-17 U 181/09, WM 2009, 1464-1468), ändert nichts daran, dass die Beklagte im Übrigen wie jeder andere Vertreiber risikobehafteter Anlageformen die sonstigen mit der Anlage verbundenen Risiken ordnungsgemäß darzustellen hatte (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2012, I-9 U 90/11, vom Kläger zur Akte gereicht).

    Damit war jedoch insbesondere in Zeiten ungünstiger wirtschaftlicher Entwicklungen nicht zu rechnen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2012, I-9 U 90/11, a.a.O.).

    Auch ein solcher Geschehenszusammenhang ändert nichts an der generellen Praxis, bei der die Beklagte in Kenntnis der vorhandenen Informationswege zum Zwecke der Ausbreitung im Markt unzutreffende, unzureichende bzw. irreführende Informationen verbreitete (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2012, I-9 U 90/11, a.a.O.).

  • BGH, 17.03.1992 - XI ZR 204/91

    Schadensersatzanspruch aus der Vermittlung von Warentermindirektgeschäften -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 14 U 26/12
    Das gilt sowohl für Börsentermingeschäfte als auch für die Vermittlung von hochspekulativen Aktien (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.1991, XI ZR 151/89, NJW 1991, 1108 - 1109; BGH, Urteil vom 27.11.1990, XI ZR 115/89, WM 1991, 127 - 130; BGH, Urteil vom 06.06.1991, III ZR 116/90, WM 1991, 1410 - 1412; BGH, Urteil vom 17.03.1992, XI ZR 204/91, NJW 1992, 1879 - 1881; BGH, Urteil vom 16.11.1993, XI ZR 214/92, WM 1994, 149 - 153).

    Die Darstellung muss dabei zutreffend, vollständig, gedanklich geordnet und auch von der Gestaltung her geeignet sein, einem unbefangenen Leser einen realistischen Eindruck von den Eigenarten und Risiken solcher Geschäfte zu verschaffen (vgl. BGH, 17.03.1992, XI ZR 204/91, NJW 1992, 1879 - 1881).

  • BGH, 23.03.2010 - VI ZR 57/09

    Zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes und des Auslandinvestmentgesetzes auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 14 U 26/12
    aa) Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien ist deutsches Deliktsrecht anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 23.03.2010, VI ZR 57/09, WM 2010, 928).

    Selbst die Annahme, dass für die von der Beklagten angesprochenen Anlegerkreise der Umstand einer fehlenden Börsennotierung der durch die Beklagte vertriebenen Aktien irrelevant war (vgl. BGH, Urteil vom 23.03.2010, VI ZR 57/09; WM 2010, 928; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2009, I-17 U 181/09, WM 2009, 1464-1468), ändert nichts daran, dass die Beklagte im Übrigen wie jeder andere Vertreiber risikobehafteter Anlageformen die sonstigen mit der Anlage verbundenen Risiken ordnungsgemäß darzustellen hatte (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2012, I-9 U 90/11, vom Kläger zur Akte gereicht).

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