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   OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - I-15 U 162/08   

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https://dejure.org/2010,14462
OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - I-15 U 162/08 (https://dejure.org/2010,14462)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.04.2010 - I-15 U 162/08 (https://dejure.org/2010,14462)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. April 2010 - I-15 U 162/08 (https://dejure.org/2010,14462)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die rechtswirksame Begründung einer BGB-Gesellschaft; Parteifähigkeit einer "Inkasso"- BGB-Gesellschaft; Voraussetzungen für die Nichtigkeit einer BGB-Gesellschaft wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 162/08
    Eine Gesellschaft, welche die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten zum Zweck hat, verstößt gegen Art. 1 § 1 RBerG (BGH WM 2003, 247/Juris Rz. 34).

    Das Rechtsberatungsgesetz will die Rechtssuchenden vor den Gefahren einer unzureichenden und nicht sachgemäßen Betreuung schützen (BVerfG DB 2000, 266; BGH WM 2003, 247 und 1135 sowie WM 2008, 1609).

    Denn eine erlaubnispflichtige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten liegt vor, wenn - wie hier - eine geschäftsmäßige Tätigkeit darauf gerichtet und geeignet ist, konkrete fremde Rechtsangelegenheiten zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (BGH WM 2003, 247/Juris Rz. 21).

    So sind beispielsweise die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf einen gemäß § 134 BGB nichtigen Gesellschaftsvertrag nicht anzuwenden (BGH WM 2003, 247).

  • BGH, 03.07.2008 - III ZR 260/07

    Rechtsanwalt als Erfüllungsgehilfe im Beratungsvertrag einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 162/08
    Maßgeblich sind nach der Ansicht des Senats - auch unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens des Art. 103 Abs. 2 GG - die im Zeitpunkt des zu untersuchenden Rechtsaktes geltenden Vorschriften (so für das Rechtsberatungsgesetz auch BGH WM 2008, 1609/Juris Rz. 14).

    Das Rechtsberatungsgesetz will die Rechtssuchenden vor den Gefahren einer unzureichenden und nicht sachgemäßen Betreuung schützen (BVerfG DB 2000, 266; BGH WM 2003, 247 und 1135 sowie WM 2008, 1609).

    Für den Erlaubnisvorbehalt nach dem Rechtsberatungsgesetz kommt es auch nicht darauf an, ob und ab wann sich die Klägerin zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks eines zugelassenen Rechtsberaters bedient hat (BGH WM 2008, 1609/Juris Rz. 19 - 20).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93

    Untersagung der Geltendmachung abgetretener Schadensersatzansprüche von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 162/08
    Das Rechtsberatungsgesetz will die Rechtssuchenden vor den Gefahren einer unzureichenden und nicht sachgemäßen Betreuung schützen (BVerfG DB 2000, 266; BGH WM 2003, 247 und 1135 sowie WM 2008, 1609).

    Diese Entscheidung hat einer Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht standgehalten, welches der Verein angerufen hatte (BVerfG DB 2000, 266).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 162/08
    Im Falle des Auftretens für eine nicht existierende Partei trägt der in deren Namen auftretende und die Existenz der Partei behauptende Vertreter als Veranlasser des unzulässigen Verfahrens die Prozesskosten (BGHZ 146, 341ff. unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 25.1.1999 - II ZR 383/96 - ZIP 1999, 489 ff.).
  • BGH, 25.01.1999 - II ZR 383/96

    Umwandlung kreisgeleiteter VEB der Wohnungswirtschaft in Kapitalgesellschaften;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 162/08
    Im Falle des Auftretens für eine nicht existierende Partei trägt der in deren Namen auftretende und die Existenz der Partei behauptende Vertreter als Veranlasser des unzulässigen Verfahrens die Prozesskosten (BGHZ 146, 341ff. unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 25.1.1999 - II ZR 383/96 - ZIP 1999, 489 ff.).
  • BGH, 08.11.1993 - II ZR 249/92

    Verstoß der Geltendmachung der Ansprüche von Nichtmitgliedern einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 162/08
    Der Bundesgerichtshof (BGH NJW 1995, 516) hat daraufhin im Rahmen seiner Nichtannahmeentscheidung ebenfalls ausgeführt, dass die Schutzgemeinschaft von Kleinaktionären unerlaubte Rechtsberatung betreibt, wenn sie sich von Mitgliedern und Nichtmitgliedern Schadenersatzansprüche abtreten lässt, um diese (auf eigenes Prozessrisiko) gerichtlich geltend zu machen.
  • BGH, 18.03.2003 - VI ZR 152/02

    Zum Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz bei der Regulierung von Unfallschäden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 162/08
    Bei der Beurteilung, ob die Abtretung einer Forderung den Weg zu einer erlaubnispflichtigen Besorgung von Rechtsangelegenheiten eröffnen sollte, ist nicht allein auf den Wortlaut der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, sondern auf die gesamten diesen zugrunde liegenden Umstände und ihren wirtschaftlichen Zusammenhang abzustellen, also auf eine wirtschaftliche Betrachtung, die es bei der gebotenen zurückhaltenden Anwendung des Rechtsberatungsgesetzes vermeidet, dass Art. 1 § 1 RBerG durch formale Anpassung der geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung an den Gesetzeswortlaut und die hierzu entwickelten Grundsätze umgangen wird (BGH WM 2003, 1135).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 1/09
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 162/08
    (I-15 U 1/09 und I-15 U 8/09).
  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 162/08
    Das Vorliegen der persönlichen Prozessvoraussetzungen der Parteien ist, wenn hinreichende Anhaltspunkte für ihr Fehlen bestehen, bei jeder Verfahrenslage und in jedem Rechtszug von Amts wegen zu prüfen, § 56 ZPO (BGH NJW 2004, 2523/Juris Rz. 16 - 20; Zöller, ZPO, 28. Auflage, § 56 Rz. 2).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2008 - U (Kart) 14/07

    Zulässigkeit der Klage einer Aktiengesellschaft belgischen Rechts, die Ansprüche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 162/08
    Anzumerken ist der Vollständigkeit halber, dass die Auffassung des Senats nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des 1. Kartellsenates des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seinem Urteil vom 14. Mai 2008 steht (Az. VI-U (Kart) 14/07/zitiert nach Juris Rz. 55).
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