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OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - I-15 U 30/14 |
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Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend Aufrichtrollstühle
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Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend Aufrichtrollstühle
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Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 27.08.2013 - 4a O 181/12
- OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - I-15 U 30/14
Wird zitiert von ... (34) Neu Zitiert selbst (8)
- LG Düsseldorf, 27.08.2013 - 4a O 181/12
Aufrichtrollstuhl
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 15 U 30/14
Die Berufung der Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 27.08.2013 (Az. 4a O 181/12) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst wird:.e) die vorstehend zu Ziffer 1. a) bezeichneten, seit dem 01.01.2009 im Besitz Dritter befindlichen Erzeugnisse aus den Vertriebswegen zurückzurufen, indem diejenigen Dritten, denen durch die Beklagte oder mit deren Zustimmung Besitz an den Erzeugnissen eingeräumt wurde, unter Hinweis darauf, dass das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 27.08.2013 (4a O 181/12), insoweit bestätigt durch das hiesige Urteil des Senats, auf eine Verletzung des Klagepatents EP 0 815 XXX B1 erkannt hat, ernsthaft aufgefordert werden, die Erzeugnisse an die Beklagte zurückzugeben, und den Dritten für den Fall der Rückgabe der Erzeugnisse eine Rückzahlung des gegebenenfalls bereits gezahlten Kaufpreises sowie die Übernahme der Kosten der Rückgabe zugesagt wird.
Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 27.08.2013 (Az. 4a O 181/12) abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
- BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09
Okklusionsvorrichtung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 15 U 30/14
Zwar darf ein engerer Patentanspruch nicht nach Maßgabe einer weiter gefassten Beschreibung interpretiert werden; der Patentanspruch hat vielmehr Vorrang gegenüber der Beschreibung (BGH, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung).Ergibt sich daraus (nur) eine bestimmte Funktion, die eine weite Auslegung des Merkmals nahe legt, wird aber in diesen Fällen in einem zweiten Schritt kritisch zu hinterfragen sein, ob dieses Ergebnis mit dem Wortlaut des Patentanspruchs in Einklang gebracht werden kann (vgl. BGH, GRUR 2011, 701, 703 - Okklusionsvorrichtung).
- BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05
Mehrgangnabe
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 15 U 30/14
d)Die von der Beklagten vertretene, einschränkende Auslegung liefe darauf hinaus, den Schutzbereich des Patentanspruchs auf das bevorzugte Ausführungsbeispiel zu reduzieren, was nicht zulässig ist (BGH, GRUR 2012, 1242 - Steckverbindung; BGH, GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe).
- BGH, 12.02.2009 - Xa ZR 116/07
Trägerplatte
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 15 U 30/14
2)Bei Anwendung der Grundsätze der funktionsorientierten Auslegung der Anspruchsmerkmale, nach der Merkmale und Begriffe eines Patentanspruchs so zu deuten sind, wie dies angesichts der ihnen nach dem offenbarten Erfindungsgedanken zugedachten technischen Funktion angemessen ist (vgl. BGH, GRUR 2012, 1124, 1126 - Polymerschaum; BGH, GRUR 2009, 655, 656 - Trägerplatte; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185, 188 - WC-Sitzgelenk; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2011, Az. 2 U 3/11, II. 2. c)) wird zudem deutlich, dass auch ein Verbindungsglied, das Teil einer mehrgelenkigen Anordnung ist, in den Schutzbereich des Anspruchs fällt. - BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11
Polymerschaum
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 15 U 30/14
2)Bei Anwendung der Grundsätze der funktionsorientierten Auslegung der Anspruchsmerkmale, nach der Merkmale und Begriffe eines Patentanspruchs so zu deuten sind, wie dies angesichts der ihnen nach dem offenbarten Erfindungsgedanken zugedachten technischen Funktion angemessen ist (vgl. BGH, GRUR 2012, 1124, 1126 - Polymerschaum; BGH, GRUR 2009, 655, 656 - Trägerplatte; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185, 188 - WC-Sitzgelenk; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2011, Az. 2 U 3/11, II. 2. c)) wird zudem deutlich, dass auch ein Verbindungsglied, das Teil einer mehrgelenkigen Anordnung ist, in den Schutzbereich des Anspruchs fällt. - BGH, 16.10.2012 - X ZB 10/11
Steckverbindung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 15 U 30/14
d)Die von der Beklagten vertretene, einschränkende Auslegung liefe darauf hinaus, den Schutzbereich des Patentanspruchs auf das bevorzugte Ausführungsbeispiel zu reduzieren, was nicht zulässig ist (BGH, GRUR 2012, 1242 - Steckverbindung; BGH, GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe). - OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 2 U 3/11
Zurückweisung der Berufung gegen eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 15 U 30/14
2)Bei Anwendung der Grundsätze der funktionsorientierten Auslegung der Anspruchsmerkmale, nach der Merkmale und Begriffe eines Patentanspruchs so zu deuten sind, wie dies angesichts der ihnen nach dem offenbarten Erfindungsgedanken zugedachten technischen Funktion angemessen ist (vgl. BGH, GRUR 2012, 1124, 1126 - Polymerschaum; BGH, GRUR 2009, 655, 656 - Trägerplatte; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185, 188 - WC-Sitzgelenk; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2011, Az. 2 U 3/11, II. 2. c)) wird zudem deutlich, dass auch ein Verbindungsglied, das Teil einer mehrgelenkigen Anordnung ist, in den Schutzbereich des Anspruchs fällt. - OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 29/12
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein WC-Sitzgelenk mit einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 15 U 30/14
2)Bei Anwendung der Grundsätze der funktionsorientierten Auslegung der Anspruchsmerkmale, nach der Merkmale und Begriffe eines Patentanspruchs so zu deuten sind, wie dies angesichts der ihnen nach dem offenbarten Erfindungsgedanken zugedachten technischen Funktion angemessen ist (vgl. BGH, GRUR 2012, 1124, 1126 - Polymerschaum; BGH, GRUR 2009, 655, 656 - Trägerplatte; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185, 188 - WC-Sitzgelenk; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2011, Az. 2 U 3/11, II. 2. c)) wird zudem deutlich, dass auch ein Verbindungsglied, das Teil einer mehrgelenkigen Anordnung ist, in den Schutzbereich des Anspruchs fällt.
- LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 17/17
Kartellrechtsfragen bei standardessentiellen Patenten
Denn das Klagepatent macht sich insofern den Stand der Technik zu Eigen, indem es von einer vorbekannten Konstruktion ausgeht, diese als vorteilhaft ansieht und für die Erfindung beibehalten will (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2014 - Az. I-15 U 30/14 - Rn 99 bei Juris). - OLG Düsseldorf, 23.09.2021 - 15 U 29/20
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 15 U 30/20 v. 23.09.2021
In einem solchen Fall wird im Zweifel die Annahme berechtigt, dass sich das Patent - in diesem Punkt - den Stand der Technik zu eigen macht, weshalb es zulässig und geboten sein wird, für das Verständnis dieses Merkmals auf den betreffenden Stand der Technik und eine hier etwa gegebene Legaldefinition oder dergleichen zurückzugreifen (vgl. Senat, Urt. v. 30.10.2014 - I-15 U 30/14, BeckRS 2014, 21929 Rn. 65).Andererseits kann es aber ebenso gut sein, dass das Patent einen bestimmten Stand der Technik nur "formal" zum Ausgangspunkt für die Darstellung der Erfindung nimmt, ohne dass der Schluss gerechtfertigt wäre, dass sich das Patent damit auf eine spezielle, bei diesem Stand der Technik gegebene Ausgestaltung festlegen will (vgl. Senat, BeckRS 2014, 21929 Rn. 65).
Von der zuletzt genannten Situation ist im Allgemeinen dann auszugehen, wenn die vorbekannte Konstruktion im Hinblick auf den Erfindungsgedanken des Patents beliebig und keineswegs zwingend ist und für die Verwirklichung der Erfindung ersichtlich auch andere Konstruktionen infrage kommen (Senat, BeckRS 2014, 21929 Rn. 65).
- LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 4a O 137/15
Herzklappenpatente: Boston Scientific setzt sich mit Peterreins Schley vorerst …
Jedoch können Anhaltspunkte für das Verständnis eines Merkmals grundsätzlich auch den Beschreibungspassagen entnommen werden, die Ausführungsbeispiele behandeln (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2014 - Az. I-15 U 30/14 - Rn. 92 bei Juris).
- OLG Düsseldorf, 26.10.2017 - 15 U 95/16
Nährungsschalter
Soweit das Klagepatent - wie oben im Einzelnen ausgeführt - zunächst auf vorveröffentlichte Druckschriften rekurriert, die eine Unterteilung der zu überwachenden Zone in (maximal) drei Bereiche zugrunde legten, dient dies zunächst als bloß formaler "Aufhän-ger", um den Fachamm in den technischen Hintergrund einzuführen und zwingt daher keineswegs zu der Auslegung, sämtliche Ausgestaltungen gemäß den im Absatz [0003] genannten Druckschriften seien tauglicher Ausgangspunkt der erfindungsgemäß angestrebten Verbesserung (vgl. näher zu möglichen Varianten der Bedeutung des Standes der Technik: Senat, Urteil v. 30.10.2014 - I-15 U 30/14;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. A., Kap. A. Rn. 38 ff.). - LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 63/17
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier: …
Das Klagepatent macht sich diesen Stand der Technik zu eigen, indem es von einer vorbekannten Konstruktion ausgeht, diese als durchaus vorteilhaft ansieht und für die Erfindung beibehalten will (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2014 - I-15 U 30/14). - OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 U 11/17
Abweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung …
Auch wenn es nicht zulässig ist, den Schutzbereich des Patentanspruchs auf ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel zu reduzieren (BGH, GRUR 2012, 1242 - Steckverbindung; BGH, GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; OLG Düsseldorf Urt. v. 30.10.2014 - I-15 U 30/14, BeckRS 2014, 21929), erläutern die Zeichnungen nebst der Beschreibung gleichwohl dem Fachmann die Lehre des Patentanspruchs und sind demgemäß für die Bestimmung des Schutzbereichs heranzuziehen (BGH, GRUR 2015, 972, 974 - Kreuzgestänge). - LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 44/16
Drehratensensor
Es spricht nichts dagegen, Anhaltspunkte dafür, welche technische Funktion einem Merkmal im Rahmen der Erfindung zukommen soll, solchen Beschreibungsstellen zu entnehmen, die sich auf ein konkretes bevorzugtes Ausführungsbeispiel beziehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2014 - Az. I-15 U 30/14 - Rn. 92 bei Juris).Für das Verständnis eines Merkmals kann grundsätzlich nur dann auf einen Stand der Technik zurückgegriffen werden, wenn sich das Patent im Hinblick auf die Aus-gestaltung eines bestimmten Merkmals den Stand der Technik zu eigen macht, indem es von einer vorbekannten Konstruktion ausgeht, diese als durchaus vorteilhaft ansieht und für die Erfindung beibehalten will (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2014 - Az. I-15 U 30/14 - Rn. 99 bei Juris).
- LG Düsseldorf, 21.11.2017 - 4a O 75/16
Drehratensensor I
Es spricht nichts dagegen, Anhaltspunkte dafür, welche technische Funktion einem Merkmal im Rahmen der Erfindung zukommen soll, solchen Beschreibungsstellen zu entnehmen, die sich auf ein konkretes bevorzugtes Ausführungsbeispiel beziehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2014 - Az. I-15 U 30/14 - Rn. 92 bei Juris).Für das Verständnis eines Merkmals kann grundsätzlich nur dann auf einen Stand der Technik zurückgegriffen werden, wenn sich das Patent im Hinblick auf die Aus-gestaltung eines bestimmten Merkmals den Stand der Technik zu eigen macht, indem es von einer vorbekannten Konstruktion ausgeht, diese als durchaus vorteilhaft ansieht und für die Erfindung beibehalten will (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2014 - Az. I-15 U 30/14 - Rn. 99 bei Juris).
- LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier: …
Das Klagepatent macht sich diesen Stand der Technik zu eigen, indem es von einer vorbekannten Konstruktion ausgeht, diese als durchaus vorteilhaft ansieht und für die Erfindung beibehalten will (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2014 - I-15 U 30/14). - LG Düsseldorf, 07.03.2024 - 4a O 92/21 Für das Verständnis eines Merkmals kann grundsätzlich nur dann auf einen Stand der Technik zurückgegriffen werden, wenn sich das Patent im Hinblick auf die Ausgestaltung eines bestimmten Merkmals den Stand der Technik zu eigen macht, indem es von einer vorbekannten Konstruktion ausgeht, diese als durchaus vorteilhaft ansieht und für die Erfindung beibehalten will (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2014 - Az. I-15 U 30/14 - Rn 99).
- OLG Düsseldorf, 16.07.2020 - 15 U 38/18
Ansprüche wegen behaupteter unmittelbarer und mittelbarer Verletzung des …
- LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 27/17
Verletzung des Verfügungspatents mit der Bezeichnung "Blasenkatheter-Set mit …
- LG Düsseldorf, 13.10.2016 - 4a O 87/15
Streitpatent betreffend eine schwerkraftgespeiste Spritzpistole mit einem …
- OLG Düsseldorf, 15.08.2019 - 15 U 11/18
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen Drehratensensor zur …
- LG Düsseldorf, 13.10.2016 - 4a O 120/15
- OLG Düsseldorf, 15.08.2019 - 15 U 12/18
Feststellung der Schadensersatzverpflichtung wegen einer Patentverletzung
- LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 78/16
Stimulationsvorrichtung
- OLG Düsseldorf, 18.06.2020 - 15 U 65/19
Ansprüche wegen Patentverletzung; Einrichtung zum Schutz von Fahrgästen auf einem …
- LG Düsseldorf, 24.10.2017 - 4a O 90/17
Einzelkettenring für Fahrradvorderkurbelanordnung
- LG Düsseldorf, 13.10.2016 - 4a O 174/15
Dachfenster 2
- LG Düsseldorf, 08.01.2019 - 4a O 54/17
Reifenflankenschutzvorrichtung
- LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 28/17
Beanspruchung der Unterlassung von patentverletzenden Benutzungshandlungen bzgl. …
- LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 133/09
Blasenkatheter (2) III
- LG Düsseldorf, 29.09.2022 - 4a O 32/20
Formteilherstellungsverfahren
- LG Düsseldorf, 28.01.2020 - 4a O 121/17
- LG Düsseldorf, 21.09.2017 - 4a O 70/16
Rollenförderer
- LG Düsseldorf, 29.09.2022 - 4a O 10/21
Fahrzeugbergungsbehälter
- LG Düsseldorf, 14.05.2019 - 4a O 61/18
- LG Düsseldorf, 16.04.2020 - 4a O 2/19
Aufblaswerkzeug mit Kompressoranordnung
- LG Düsseldorf, 28.12.2017 - 4a O 32/14
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Klagepatents mit der Bezeichnung …
- LG Düsseldorf, 24.01.2017 - 4a O 110/15
Hühnerstallausstattung
- LG Düsseldorf, 01.12.2016 - 4a O 128/15
Matratzenrahmenverbindungsmittel
- LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 130/15
Blutbestandteillauftrennvorrichtung
- LG Düsseldorf, 13.10.2016 - 4a 0 87/15
Sprühvorrichtung