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   OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - I-15 U 43/05   

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OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - I-15 U 43/05 (https://dejure.org/2006,3750)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.2006 - I-15 U 43/05 (https://dejure.org/2006,3750)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - I-15 U 43/05 (https://dejure.org/2006,3750)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz bzw. anderer Zahlungsansprüche wegen einer Falschberatung im Zusammenhang mit der Planung einer Seniorenwohnanlage; Rechtliche Einordnung eines Vertragsverhältnisses über die Beratung hinsichtlich der wirtschaftlichen ...

  • Judicialis

    HOAI § 31; ; EStG... § 6 b; ; BGB § 195 a.F.; ; BGB §§ 249 ff.; ; BGB § 254; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 282 a.F.; ; BGB § 611; ; BGB § 612 Abs. 1; ; BGB § 626; ; BGB § 627; ; BGB § 628 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 632 Abs. 1; ; BGB § 675; ; BGB § 675 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2; ; UstG § 4 Ziff. 16 Buchst. d; ; UstG § 4 Ziff. 16 Buchst. e; ; SGB XII § 61 Abs. 1; ; AO § 53 Nr. 2; ; ZPO § 291; ; HeimsichV § 1; ; HeimsichV § 1 Abs. 2; ; HeimsichV § 7; ; HeimsichV § 7 Abs. 1; ; HeimsichV § 7 Abs. 2; ; HeimG § 1; ; HeimG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; HeimG § 1 Abs. 1 Satz 3; ; StBerG § 33; ; StBerG § 57; ; StBerG § 57 Abs. 3 Nr. 3; ; StBerG § 68

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage des Rechtsbindungswillens - Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Projektsteuerer - Vergütung konkludent f. Bauprojekt in Millionenhöhe vereinbart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Strenge Haftung des bei der Projektentwicklung tätigen Projektmanagers! (IBR 2006, 458)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zustandekommen und Rechtsnatur von Projektmanagementverträgen für die Projektentwicklung (IBR 2006, 1383)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1357
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 65/96

    Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs; Richterliche Frage- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 15 U 43/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der der Senat sich anschließt, kann bei einem Schadensersatzanspruch wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft der Schädiger dem Geschädigten grundsätzlich nicht nach § 254 BGB entgegenhalten, er habe auf die Auskunft nicht vertrauen dürfen (BGH, WM 1978, 946 [948]; NJW-RR 1988, 855 [856]; NJW-RR 1998, 16).

    Es widerspräche - von Sonderfällen abgesehen - dem Grundsatz von Treu und Glauben, der in § 254 BGB lediglich eine besondere Ausprägung erhalten hat, den Schädiger deswegen zu entlasten, weil sich der Geschädigte auf die Richtigkeit seiner Angaben verlassen hat (BGH, NJW-RR 1988, 855 [856]; NJW-RR 1998, 16).

  • BGH, 01.12.1987 - X ZR 36/86

    Schadensersatz auf Grund der Erstellung eines unrichtigen Gutachtens -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 15 U 43/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der der Senat sich anschließt, kann bei einem Schadensersatzanspruch wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft der Schädiger dem Geschädigten grundsätzlich nicht nach § 254 BGB entgegenhalten, er habe auf die Auskunft nicht vertrauen dürfen (BGH, WM 1978, 946 [948]; NJW-RR 1988, 855 [856]; NJW-RR 1998, 16).

    Es widerspräche - von Sonderfällen abgesehen - dem Grundsatz von Treu und Glauben, der in § 254 BGB lediglich eine besondere Ausprägung erhalten hat, den Schädiger deswegen zu entlasten, weil sich der Geschädigte auf die Richtigkeit seiner Angaben verlassen hat (BGH, NJW-RR 1988, 855 [856]; NJW-RR 1998, 16).

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96

    Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 15 U 43/05
    Grundsätzlich sind es indessen die Fachleute, die sich die für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen und Kenntnisse beschaffen müssen (BGH NJW 1998, 1486; OLG Köln VersR 1993, 101).

    Anders ist dies dann, wenn eine Schadensursache im Bereich der Eigenverantwortung des Geschädigten entstanden ist und dieser diejenige Sorgfalt außer acht gelassen hat, die nach der Sachlage erforderlich erschien, um sich selbst vor Schaden zu bewahren (BGH, NJW 1996, 2929; BGH, NJW 1997, 2238; BGH NJW 1998, 1486).

  • LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 7 O 151/07

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Erfüllung der Pflichten aus dem Anwaltsvertrag

    In dem ersten Rechtsstreit der Kläger gegen die dortigen Beklagten T. und L. zum Az. 1 O 148/97 änderte das Oberlandesgericht Düsseldorf das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 01.02.2005 auf die Berufung des Beklagten T. mit Urteil vom 24.05.2006 - Az. I-15 U 43/05 - insofern teilweise ab, als die Klage wegen des Anspruchs der Kläger gegen den Beklagten T. auf Zahlung weiterer 381.299,18 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 22.04.2000 abgewiesen wurde, da der Anspruch gemäß § 68 StBerG verjährt sei.

    Wegen aller Einzelheiten wird auf das in Ablichtung zu den Akten gereichte Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24.05.2006, Az. I-15 U 43/05 (Anlage K 12) Bezug genommen.

    Für seine Tätigkeit in dem Berufungsverfahren des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. I 15 U 43/05) berechnete der Beklagte den Klägern mit Gebührenrechnung Nr. 145/2006 vom 01.06.2006 einen Betrag von 5.007,03 EUR.

    Insoweit besteht vorliegend die Besonderheit, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem ersten gegen die Beklagten T. und L. geführten Verfahren bereits rechtskräftig mit Urteil vom 24.05.2006 - Az. I-15 U 43/05 - entschieden hat, dass die Beklagten T. und L. den Klägern auf Schadensersatz haften, weil sie Pflichten verletzt haben, die ihnen aus den Beratungsverträgen mit den Klägern oblagen, und hierdurch ein Schaden entstanden ist.

    Da die Kläger mit ihrem Schadensersatzanspruch bereits gegen den unstreitigen Gebührenanspruch des Beklagten in Höhe von 5.007,03 EUR aus dem Berufungsverfahren I-15 U 43/05 die Aufrechnung erklärt haben, verbleibt ein restlicher Schadensersatzanspruch in Höhe von 4.310,97 EUR (9.318,- EUR ./. 5.007,03 EUR).

  • OLG Düsseldorf, 08.10.2009 - 10 U 35/08

    Schadensersatzansprüche gegen einen Rechtsanwalt wegen unzulässiger Bezugnahme

    Mit Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24.05.2006 - Az. 15 U 43/05 - wurde das erstinstanzliche Urteil teilweise abgeändert.

    Die Kläger haben mit diesem von ihnen geltend gemachten Erstattungsanspruch gegen den unstreitigen Honoraranspruch des Beklagten aus dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. I-15 U 43/05, in Höhe von 5.007,03 EUR aufgerechnet, so dass sie wegen der Gerichtskosten noch einen Erstattungsanspruch in Höhe von 4.310,97 EUR geltend machen.

    Die Akten 3 O 349/05 LG Duisburg, 1 O 148/97 LG Duisburg = I-15 U 43/05 OLG Düsseldorf und 2 O 255/98 LG Duisburg waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • OLG Düsseldorf, 08.10.2009 - 10 U 37/08

    Schadensersatzansprüche gegen einen Rechtsanwalt wegen unzulässiger Bezugnahme

    Mit Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24.05.2006 - Aktenzeichen I-15 U 43/05 - wurde das erstinstanzliche Urteil teilweise abgeändert.

    Die Akten 3 O 349/05 LG Duisburg; 1 O 148/97 LG Duisburg = I-15 U 43/05 OLG Düsseldorf und 2 O 255/98 LG Duisburg waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2012 - 23 U 180/11

    Beratungspflichten des Steuerberaters einer GmbH im Hinblick auf die

    Es kommt also darauf an, wie sich dem objektiven Beobachter das Handeln des Leistenden darstellt (BGH, Urteil vom 22.06.1956, I ZR 198/54, BGHZ 21, 102; BGH Urteil vom 18.12.2008, IX ZR 12/05, WM 2009, 369; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2006, I-15 U 43/05, BauR 2006, 1357; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2009, 15 U 243/08, BauR 2011, 279; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2006, I-3 U 23/05, BauR 2007, 765; Prütting/Wegen/Weinreich-Fehrenbacher, BGB, 7. Auflage, 2012, § 662 BGB Rdnr. 4).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2009 - 10 U 86/09

    Regresspflicht eines Rechtsanwalts nach den Grundsätzen der Sekundärhaftung

    Ein eigenständiges Prozessmandat habe er erst 2005 zur Abwehr der Berufung im Verfahren I - 15 U 43/05 OLG Düsseldorf erhalten.
  • OLG München, 18.03.2009 - 15 U 5298/08

    Anwaltsvertrag: Honoraranspruch des Rechtsanwalts gegen seine geschiedene Ehefrau

    Wenn es nicht zu einer Abrede kommt, sind bei einer Freundschaft die Umstände des Einzelfalls, zum Beispiel der Umfang der Arbeitsleistung (OLG Düsseldorf Urteil vom 24.05.2006 - 15 U 43/05) oder der Ort und Anlass des Gesprächs (AG Kenzingen Urteil vom 19.02.2004 - 1 C 222/03) maßgeblich.
  • LG Düsseldorf, 12.03.2015 - 4a O 109/13

    Honorarforderung

    Kommt es in einem solchen Fall nicht zu einer Abrede, sind bei einer Freundschaft die Umstände des Einzelfalls, zum Beispiel der Umfang der Arbeitsleistung (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.05.2006, Az.: 15 U 43/05), maßgeblich (vgl. OLG München a.a.O.).
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