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   OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - I-15 U 43/15   

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https://dejure.org/2018,29246
OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - I-15 U 43/15 (https://dejure.org/2018,29246)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.07.2018 - I-15 U 43/15 (https://dejure.org/2018,29246)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juli 2018 - I-15 U 43/15 (https://dejure.org/2018,29246)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2015 - 15 U 39/14

    Möglichkeit der Patentverletzung bei Open-Source-Software

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 15 U 43/15
    Wer nur einzelne Komponenten einer Gesamtvorrichtung liefert und damit nicht alle Anspruchsmerkmale verwirklicht, kann hingegen grundsätzlich nur wegen mittelbarer Patentverletzung haftbar sein, weil andernfalls die gesetzliche Regelung des § 10 PatG umgangen werden würde und weil eine Unterkombination nicht geschützt ist (BGH, GRUR 2007, 1059 -Zerfallszeitmessgerät; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014, I-2 U 93/12 - Folientransfermaschine; Senat, Urteil vom 19.02.2015, I-15 U 39/14, GRUR-RR 2016, 97 - Primäre Verschlüsselungslogik m. w. N.).

    Diese Einstufung ist gerechtfertigt, wenn bei der Lieferung eines Teils einer Gesamtvorrichtung das angebotene oder gelieferte Teil bereits alle wesentlichen Merkmale des geschützten Erfindungsgedankens aufweist und es zu seiner Vollendung allenfalls noch der Hinzufügung selbstverständlicher Zutaten bedarf, die für die im Patent unter Schutz gestellte technische Lehre unbedeutend sind, weil sich in ihnen die eigentliche Erfindung nicht verkörpert hat (für das Patentgesetz 1968: BGH, GRUR 1977, 250 - Kunststoffhohlprofil; für das Patentgesetz 1981: OLG Düsseldorf, InstGE 13, 78 - Lungenfunktionsmessgerät m. w. N. auch zur Gegenansicht; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014, I-2 U 93/12 - Folientransfermaschine; Senat, Urteil vom 19.02.2015 - I-15 U 39/14, GRUR-RR 2016, 97 - Primäre Verschlüsselungslogik).

    Der Handelnde macht sich dann mit seiner Lieferung die Vor- oder Nacharbeit seines Abnehmers bewusst zu Eigen, was es rechtfertigt, ihm diese Vor- oder Nacharbeit so zuzurechnen, als hätte er die Zutat selbst mitgeliefert (OLG Düsseldorf, InstGE 13, 78 - Lungenfunktionsmessgerät; Senat, Urteil vom 19.02.2015 - I-15 U 39/14, GRUR-RR 2016, 97 - Primäre Verschlüsselungslogik; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 10. Aufl., Kap. A. Rn. 380).

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 2 U 93/12

    Folientransfermaschine II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 15 U 43/15
    Wer nur einzelne Komponenten einer Gesamtvorrichtung liefert und damit nicht alle Anspruchsmerkmale verwirklicht, kann hingegen grundsätzlich nur wegen mittelbarer Patentverletzung haftbar sein, weil andernfalls die gesetzliche Regelung des § 10 PatG umgangen werden würde und weil eine Unterkombination nicht geschützt ist (BGH, GRUR 2007, 1059 -Zerfallszeitmessgerät; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014, I-2 U 93/12 - Folientransfermaschine; Senat, Urteil vom 19.02.2015, I-15 U 39/14, GRUR-RR 2016, 97 - Primäre Verschlüsselungslogik m. w. N.).

    Diese Einstufung ist gerechtfertigt, wenn bei der Lieferung eines Teils einer Gesamtvorrichtung das angebotene oder gelieferte Teil bereits alle wesentlichen Merkmale des geschützten Erfindungsgedankens aufweist und es zu seiner Vollendung allenfalls noch der Hinzufügung selbstverständlicher Zutaten bedarf, die für die im Patent unter Schutz gestellte technische Lehre unbedeutend sind, weil sich in ihnen die eigentliche Erfindung nicht verkörpert hat (für das Patentgesetz 1968: BGH, GRUR 1977, 250 - Kunststoffhohlprofil; für das Patentgesetz 1981: OLG Düsseldorf, InstGE 13, 78 - Lungenfunktionsmessgerät m. w. N. auch zur Gegenansicht; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014, I-2 U 93/12 - Folientransfermaschine; Senat, Urteil vom 19.02.2015 - I-15 U 39/14, GRUR-RR 2016, 97 - Primäre Verschlüsselungslogik).

  • LG Düsseldorf, 12.05.2015 - 4a O 70/14

    beheizbarer Boden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 15 U 43/15
    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 12.05.2015, Az. 4a O 70/14, in Ziffer I. 4. des Tenors abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 12.05.2015, Az. 4a O 70/14 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 122/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Anzeige der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 15 U 43/15
    Diese Einstufung ist gerechtfertigt, wenn bei der Lieferung eines Teils einer Gesamtvorrichtung das angebotene oder gelieferte Teil bereits alle wesentlichen Merkmale des geschützten Erfindungsgedankens aufweist und es zu seiner Vollendung allenfalls noch der Hinzufügung selbstverständlicher Zutaten bedarf, die für die im Patent unter Schutz gestellte technische Lehre unbedeutend sind, weil sich in ihnen die eigentliche Erfindung nicht verkörpert hat (für das Patentgesetz 1968: BGH, GRUR 1977, 250 - Kunststoffhohlprofil; für das Patentgesetz 1981: OLG Düsseldorf, InstGE 13, 78 - Lungenfunktionsmessgerät m. w. N. auch zur Gegenansicht; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014, I-2 U 93/12 - Folientransfermaschine; Senat, Urteil vom 19.02.2015 - I-15 U 39/14, GRUR-RR 2016, 97 - Primäre Verschlüsselungslogik).

    Der Handelnde macht sich dann mit seiner Lieferung die Vor- oder Nacharbeit seines Abnehmers bewusst zu Eigen, was es rechtfertigt, ihm diese Vor- oder Nacharbeit so zuzurechnen, als hätte er die Zutat selbst mitgeliefert (OLG Düsseldorf, InstGE 13, 78 - Lungenfunktionsmessgerät; Senat, Urteil vom 19.02.2015 - I-15 U 39/14, GRUR-RR 2016, 97 - Primäre Verschlüsselungslogik; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 10. Aufl., Kap. A. Rn. 380).

  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 76/04

    Seitenspiegel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 15 U 43/15
    Vielmehr verletzt auch eine solche "verschlechterte Ausführungsform das Patent wortsinngemäß (BGH, GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung; BGH, GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel).
  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 15 U 43/15
    Vielmehr verletzt auch eine solche "verschlechterte Ausführungsform das Patent wortsinngemäß (BGH, GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung; BGH, GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 15 U 23/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Ankoppelungsstation und ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 15 U 43/15
    Die Interessen des Verletzers und des Eigentümers sind zu diesem Zweck gegeneinander abzuwägen, wobei von einem Rückruf nur abzusehen ist, wenn berechtigte Belange des Verletzers deutlich überwiegen (Senat, Urteil v. 29.01.2015 - 15 U 23/14; GRUR-RS 2015, 06710).
  • OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Anspruch auf Rückruf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 15 U 43/15
    Nach der inzwischen ganz h. M., die der vom Senat schon immer vertretenen Ansicht entspricht, unterliegt auch ein im Ausland ansässiger Verletzer einem Rückrufanspruch aus § 140 Abs. 3 PatG (BGH, GRUR 2017, 785 - Abdichtsystem; OLG Karlsruhe, GRUR 2016, 482 - Abdichtsystem; Benkard/Grabinski/Zülch, PatG, Kommentar, 11. Aufl., § 140a Rn. 13; Rinken in: Beck OK Patentrecht, 7. Edition, § 140a Rn. 44 m. w. N.; Kühnen, aaO, Kap. D. Rn. 628).
  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 120/15

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Gerichtliche Belehrungspflicht über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 15 U 43/15
    Nach der inzwischen ganz h. M., die der vom Senat schon immer vertretenen Ansicht entspricht, unterliegt auch ein im Ausland ansässiger Verletzer einem Rückrufanspruch aus § 140 Abs. 3 PatG (BGH, GRUR 2017, 785 - Abdichtsystem; OLG Karlsruhe, GRUR 2016, 482 - Abdichtsystem; Benkard/Grabinski/Zülch, PatG, Kommentar, 11. Aufl., § 140a Rn. 13; Rinken in: Beck OK Patentrecht, 7. Edition, § 140a Rn. 44 m. w. N.; Kühnen, aaO, Kap. D. Rn. 628).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05

    Thermocycler II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 15 U 43/15
    Die gilt jedenfalls, wenn ausgeschlossen ist, dass durch nachträgliche Manipulation wieder der patentverletzende Zustand hergestellt und das Objekt alsdann wieder in den Verkehr gebracht wird (OLG Düsseldorf, InstGE 7, 139 - Thermocycler zum Vernichtungsanspruch; Rinken in: Beck OK Patentrecht, aaO, § 140a Rn. 29.1).
  • BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72

    Kunststoffhohlprofil

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

  • BGH, 14.10.2014 - X ZR 35/11

    Zugriffsrechte - Patentnichtigkeitssache: Auslegung des Patentanspruchs für ein

  • BGH, 02.06.2015 - X ZR 103/13

    Kreuzgestänge - Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch

  • BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14

    Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im

  • OLG Düsseldorf, 01.02.2024 - 15 U 17/23
    Es handelt sich jeweils um Ausnahmetatbestände, die eng auszulegen sind und insbesondere beim Rückrufanspruch auf extreme Ausnahmefälle beschränkt sind (OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2015, Az.: I-15 U 23/14, Rn. 41, GRUR-RS 2015, 06710 - Andockvorrichtung; OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2018, Az.: I-15 U 43/15, GRUR-RS 2018, 22632, Rn. 104; BeckOK, PatR/Fricke, 30. Ed. 15.10.2023, § 140a, Rn. 46).

    Unter Berücksichtigung des generalpräventiven Zwecks der Vorschrift ist eine umfassende, einzelfallbezogene Abwägung der Interessen des Verletzers und des (nicht notwendigerweise identischen) Eigentümers einerseits und derjenigen des Rechteinhabers andererseits geboten (BGH, GRUR 2019, 518, Rn. 21 - Curapor; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2015, Az.: I-15 U 23/14, Rn. 41, GRUR-RS 2015, 06710 - Andockvorrichtung; OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2018, Az.: I-15 U 43/15, GRUR-RS 2018, 22632, Rn. 104), in deren Rahmen die Annahme einer Unverhältnismäßigkeit nur gerechtfertigt ist, wenn berechtigte Belange des Verletzers deutlich überwiegen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2015, Az.: I-15 U 23/14, Rn. 41, GRUR-RS 2015, 06710 - Andockvorrichtung; OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2018, Az.: I-15 U 43/15, GRUR-RS 2018, 22632, Rn. 104).

  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4b O 43/20

    Präzisionseinheit

    Ein Rückruf ist unverhältnismäßig, wenn sein Zweck ebenso effektiv auf andere Weise als durch "vollständigen" Rückruf des Erzeugnisses gegen Erstattung des Kaufpreises erreicht werden kann (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2018, 15 U 43/15 - Schweineheizung - GRUR-RS 2018, 22632).

    Verfügt der Verletzer bereits über eine patentfreie Ausweichtechnik, die er seinem Abnehmer im Austausch gegen den Verletzungsgegenstand anbieten kann, so ist daher eine Rücknahme des Verletzungsgegenstandes gegen Erstattung des Kaufpreises unverhältnismäßig, weil mit der Rücknahme gegen patentfreie Ersatzlieferung ein milderes Mittel zur Verfügung steht, mit dem die Störung ebenso sicher und endgültig beseitigt werden kann (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2018, 15 U 43/15 - Schweineheizung - GRUR-RS 2018, 22632).

    Dies setzt allerdings voraus, dass die Störung ebenso sicher und endgültig beseitigt werden kann wie mit einem "vollständigen" Rückruf des Erzeugnisses gegen Erstattung des Kaufpreises (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2018 - 15 U 43/15, GRUR-RS 2018, 22632; Urt. v. 18.07.X, I-15 U 46/18, Rn. 110 - zitiert nach juris).

    Daran fehlt es, wenn die konkrete, nicht bloß theoretische Möglichkeit besteht, dass durch nachträgliche Manipulation wieder der schutzrechtsverletzende Zustand hergestellt und das Objekt alsdann in den Verkehr gebracht oder weiter verwendet wird (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2018, I-15 U 43/15, GRUR-RS 2018, 22632; Urt. v. 18.07.X, I-15 U 46/18, Rn. 110 - zitiert nach juris; Urt. v. 05.11.2020, I-2 U 63/19; zum Vernichtungsanspruch: OLG Düsseldorf, InstGE 7, 139 - Thermocycler; Urt. v. 03.05.2018, I-2 U 47/17; Urt. v. 30.07.2020, I-2 U 31/19).

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2020 - 2 U 15/19
    Das stimmt inhaltlich mit der Rechtsprechung überein, dass, wenn eine Ausführungsform von den Merkmalen eines Patentanspruchs in deren räumlich-körperlicher Ausgestaltung identisch Gebrauch macht, es sich bei der Prüfung der Patentverletzung grundsätzlich erübrigt, Erwägungen darüber anzustellen, ob die identisch vorhandenen Merkmale demselben Zweck dienen und dieselbe Wirkung und Funktion haben wie diejenigen des Klagepatents (BGH, GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel; BGH, GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.02.2014, Az.: I-2 U 93/12, BeckRS 2014, 05736 - Folientransfermaschine; GRUR-RR 2016, 97, 101 - Primäre Verschlüsselungslogik; Urt. v. 27.04.2017, Az.: I-2 U 23/14, BeckRS 2017, 109820; Urt. v. 19.07.2018, Az.: I-15 U 43/15, BeckRS 2018, 22632).

    Die Beklagte macht sich unter solchen Umständen mit ihrer Lieferung die Nacharbeit ihrer Abnehmer bewusst zu eigen, was es rechtfertigt, ihr diese Nacharbeit so zuzurechnen und sie so zu behandeln, als habe sie die Vorrichtung bereits in dem die Erfindung benutzenden Zustand selbst in den Verkehr gebracht bzw. angeboten (OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.02.2011, Az.: I-2 U 122/09, BeckRS 2011, 8375 = InstGE 13, 78 -- Lungenfunktionsmessgerät; GRUR-RR 2017, 97 - Primäre Verschlüsselungslogik; Urt. v. 27.04.2017, Az.: I-2 U 23/14, BeckRS 2017, 109820; OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2018, Az.: I-15 U 43/15, BeckRS 2018, 22632).

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2021 - 2 U 58/20

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents;

    Das stimmt inhaltlich mit der Rechtsprechung überein, dass, wenn eine Ausführungsform von den Merkmalen eines Patentanspruchs in deren räumlich-körperlicher Ausgestaltung identisch Gebrauch macht, es sich bei der Prüfung der Patentverletzung grundsätzlich erübrigt, Erwägungen darüber anzustellen, ob die identisch vorhandenen Merkmale demselben Zweck dienen und dieselbe Wirkung und Funktion haben wie diejenigen des Klagepatents (BGH, GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel; BGH, GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; vgl. OLG Düsseldorf, Urt. V. 13.02.2014, Az.: I-2 U 93/12, BeckRS 2014, 05736 - Folientransfermaschine; GRUR-RR 2016, 97, 101 - Primäre Verschlüsselungslogik; Urt. v. 27.04.2017, Az.: I-2 U 23/14, BeckRS 2017, 109820; Urt. v. 19.07.2018, Az.: I-15 U 43/15, BeckRS 2018, 22632).

    Die Beklagten machen sich unter solchen Umständen mit ihrer Lieferung die Nacharbeit ihrer Abnehmer bewusst zu eigen, was es rechtfertigt, ihnen diese Nacharbeit so zuzurechnen und sie so zu behandeln, als hätten sie die Vorrichtung bereits in dem die Erfindung benutzenden Zustand selbst in den Verkehr gebracht bzw. angeboten (OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.02.2011, Az.: I-2 U 122/09, BeckRS 2011, 8375 = InstGE 13, 78 - Lungenfunktionsmessgerät; GRUR-RR 2017, 97 - Primäre Verschlüsselungslogik; GRUR-RR 2020, 289 - Repeater; Urt. v. 27.04.2017, Az.: I-2 U 23/14, BeckRS 2017, 109820; Urt. v. 19.07.2018, Az.: I-15 U 43/15, BeckRS 2018, 22632; Urt. v. 25.06.2020, Az.: I-2 U 17/19).

  • OLG Düsseldorf, 30.07.2020 - 2 U 31/19
    Dies gilt jedenfalls, wenn ausgeschlossen ist, dass durch nachträgliche Manipulation wieder der patentverletzende Zustand hergestellt und das Objekt alsdann wieder in den Verkehr gebracht wird (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2018, Az: I-15 U 43/15, Mitt.

    Bei dieser Sachlage kann die Störung ebenso effektiv durch einen Austausch der Verletzungsgegenstände gegen die neuen, patentfreien Befestigungsvorrichtungen beseitigt werden, weshalb der Beklagten eine entsprechende Möglichkeit einzuräumen war (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2018, Az: I-15 U 43/15, Mitt.

  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4b O 27/20

    Landwirtschaftliche Maschine mit Drilleinheiten

    Ein Rückruf ist unverhältnismäßig, wenn sein Zweck ebenso effektiv auf andere Weise als durch "vollständigen" Rückruf des Erzeugnisses gegen Erstattung des Kaufpreises erreicht werden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. November 2020, Az. I-2 U 63/19, S. 23 - Traxpanel, OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Juli 2018, Az. 15 U 43/15, GRUR-RS 2018, 22632 - Schweineheizung).

    Verfügt der Verletzer bereits über eine patentfreie Ausweichtechnik, die er seinem Abnehmer im Austausch gegen den Verletzungsgegenstand anbieten kann, so ist daher eine Rücknahme des Verletzungsgegenstandes gegen Erstattung des Kaufpreises unverhältnismäßig, weil mit der Rücknahme gegen patentfreie Ersatzlieferung ein milderes Mittel zur Verfügung steht, mit dem die Störung ebenso sicher und endgültig beseitigt werden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Juli 2018, Az. 15 U 43/15, GRUR-RS 2018, 22632 - Schweineheizung).

    Auch dies setzt allerdings voraus, dass die Störung ebenso sicher und endgültig beseitigt werden kann wie mit einem "vollständigen" Rückruf des Erzeugnisses gegen Erstattung des Kaufpreises (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Juli 2018, Az. 15 U 43/15, GRUR-RS 2018, 22632 - Schweineheizung; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2019, I-15 U 46/18, Rn. 110 - zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2019 - 15 U 46/18
    Dies setzt allerdings voraus, dass die Störung ebenso sicher und endgültig beseitigt werden kann wie mit einer Vernichtung und einem "vollständigen" Rückruf des Erzeugnisses gegen Erstattung des Kaufpreises (vgl. zum Rückruf im Patentrecht Senat, Urteil vom 19.07.2018 - 15 U 43/15 - Schweineheizung; BeckRS 2018, 22632 m. w. N.).

    Daran fehlt es, wenn die konkrete, nicht bloß theoretische Möglichkeit besteht, dass durch nachträgliche Manipulation wieder der schutzrechtsverletzende Zustand hergestellt und das Objekt alsdann in den Verkehr gebracht wird (zum Patentrecht OLG Düsseldorf, InstGE 7, 139 - Thermocycler; Senat, BeckRS 2018, 22632; Rinken in: Beck OK Patentrecht, 12. Edition, § 140a Rn. 29.1).

  • LG Düsseldorf, 20.08.2019 - 4a O 48/19

    Fahrradanhänger mit Körperaufnahme

    Diese Einstufung ist gerechtfertigt, wenn bei der Lieferung eines Teils einer Gesamtvorrichtung das angebotene oder gelieferte Teil bereits alle wesentlichen Merkmale des geschützten Erfindungsgedankens aufweist und es zu seiner Vollendung allenfalls noch der Hinzufügung selbstverständlicher Zutaten bedarf, die für die im Patent unter Schutz gestellte technische Lehre unbedeutend sind, weil sich in ihnen die eigentliche Erfindung nicht verkörpert hat (für das Patentgesetz 1968: BGH, GRUR 1977, 250 - Kunststoffhohlprofil; für das Patentgesetz 1981: OLG Düsseldorf, InstGE 13, 78 -Lungenfunktionsmessgerät m. w. N. auch zur Gegenansicht; Urteil vom 13.02.2014 -I-2 U 93/12, Folientransfermaschine; Urteil vom 19.02.2015 - I-15 U 39/14, GRUR-RR 2016, 97 - Primäre Verschlüsselungslogik; Urteil vom 19.07.2018 - I-15 U 43/15, Rn. 78 bei juris).

    Der Handelnde macht sich dann mit seiner Lieferung die Vor- oder Nacharbeit seines Abnehmers bewusst zu eigen, was es rechtfertigt, ihm diese Vor- oder Nacharbeit so zuzurechnen, als hätte er die Zutat selbst mitgeliefert (OLG Düsseldorf, InstGE 13, 78 - Lungenfunktionsmessgerät; Urteil vom 19.02.2015 - I-15 U 39/14, GRUR-RR 2016, 97 - Primäre Verschlüsselungslogik; Urteil vom 19.07.2018 - I-15 U 43/15, Rn. 79 bei juris; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Auflage 2019, Abschnitt A Rn. 412).

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2020 - 2 U 63/19

    Muss die gesamte patentverletzende Vorrichtung vernichtet werden oder nur Teile

    Gegenstand, Voraussetzungen und Wirkung des Patentschutzes Rz. 571; OLG Düsseldorf InstGE 13, 78 = BeckRS 2011, 8375 - Lungenfunktionsmessgerät; GRUR-RR 2016, 97 - Primäre Verschlüsselungslogik; Urt. v. 27.4.2017, Az.: I-2 U 23/14, GRUR-RS 2017, 109820 - Prüfstandsparametrierung; Urt. v. 19.7.2018; I-15 U 43/15, BeckRS 2018, 22632; GRUR-RR 2020, 289 - Repeater).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2020 - 2 U 52/19

    Ansprüche wegen einer Patentverletzung; Patent für Sitzgelenke samt Sitzgarnitur

    Unter solchen Umständen muss sich der Lieferant, weil er seinen Abnehmer entsprechend instruiert, so behandeln lassen, als hätte er die fragliche Veränderung an dem Liefergegenstand, statt sie dem Abnehmer anzuvertrauen, selbst vorgenommen (vgl. Senat, Urt. v. 24.02.2011 - I-2 U 122/09, InstGE 13, 78 = BeckRS 2011, 8375 - Lungenfunktionsmessgerät; Urt. v. 13.02.2014 - I-2 U 93/12, BeckRS 2014, 5736 - Folientransfermaschine; Urt. v. 27.04.2017 - I-2 U 23/14, GRUR-RS 2017, 109820 - Prüfstandsparametrierung; GRUR-RR 2020, 289 Rn. 54 - Repeater; vgl. ferner OLG Düsseldorf [15. ZS], GRUR-RR 2016, 97, 101 - Primäre Verschlüsselungslogik; Urt. v. 19.07.2018 - I-15 U 43/15, BeckRS 2018, 22632).
  • LG Düsseldorf, 05.01.2023 - 4a O 103/20

    Steuerungsvorrichtung für Ultrafiltration von Blut

  • LG Düsseldorf, 29.09.2020 - 4a O 41/19

    Kindersitz 2

  • LG Düsseldorf, 24.09.2019 - 4b O 70/17
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.04.2016 - I-15 U 43/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,43433
OLG Düsseldorf, 14.04.2016 - I-15 U 43/15 (https://dejure.org/2016,43433)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.04.2016 - I-15 U 43/15 (https://dejure.org/2016,43433)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. April 2016 - I-15 U 43/15 (https://dejure.org/2016,43433)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

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