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   OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - I-15 U 55/14   

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https://dejure.org/2014,44939
OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - I-15 U 55/14 (https://dejure.org/2014,44939)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.2014 - I-15 U 55/14 (https://dejure.org/2014,44939)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 2014 - I-15 U 55/14 (https://dejure.org/2014,44939)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Aufforderung an neu geworbene Telekommunikationskunden, gegenüber Mitarbeitern des früheren Anbieters die Wirksamkeit des neuen Vertrages und den Ablauf der Widerrufsfrist zu behaupten

  • online-und-recht.de

    Irreführende Handlungen beim Wechsel des Telefonanbieters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Aufforderung an neu geworbene Telekommunikationskunden, gegenüber Mitarbeitern des früheren Anbieters die Wirksamkeit des neuen Vertrages und den Ablauf der Widerrufsfrist zu behaupten

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Aufforderung an neu geworbene Telekommunikationskunden, gegenüber Mitarbeitern des früheren Anbieters die Wirksamkeit des neuen Vertrages und den Ablauf der Widerrufsfrist zu behaupten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Einschüchterung beim Wechsel des Telefonanbieters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Angaben eines Telekommunikationsanbieters im Zusammenhang mit der Widerrufsfrist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Angaben eines Telekommunikationsanbieters im Zusammenhang mit der Widerrufsfrist

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Aufforderung zur Lüge bei Telefonanbieter-Wechsel wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 595
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 55/14
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 2008, 2172).

    Bei einer wirksamen Klausel ist dabei die im Einzelfall kundenfreundlichste Auslegung zugrunde zu legen (vgl. BGH, NJW 2008, 2172; Palandt/Grüneberg, Kommentar zum BGB, 73. Aufl., § 305 c Rn. 15, 18).

  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 175/87

    Zustandekommen eines Vertrages mit dem Abschlußvertreter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 55/14
    Allgemeine Geschäftsbedingungen können auch den Vertragsabschluss zum Gegenstand haben, wie sich aus §§ 308 Nr. 1, 309 Nr. 11 BGB ergibt, die den Vertragsabschluss betreffen, aber gleichwohl einschlägige Bestimmungen der Inhaltskontrolle unterziehen (vgl. BGH, NJW 1988, 1908 zu §§ 10 Nr. 1, 11 Nr. 14 AGBG; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.2012 - 20 U 210/11).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 55/14
    Ob ein objektiv falscher Tatbestand behauptet wird, richtet sich nach dem Verständnis des situationsadäquat aufmerksamen, durchschnittlich informierten und verständigen Mitglied des angesprochenen Verkehrskreises (BGH, GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 30/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der für ein Abschlussschreiben entstandenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 55/14
    Er setzt voraus, dass dem Gläubiger gegenüber dem Schuldner zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung ein Unterlassungsanspruch zustand und die Aufforderung zur Abgabe der Abschlusserklärung dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Schuldners entsprach (BGH, GRUR 2010, 1038 - Kosten für Abschlussschreiben; BGH, GRUR 2012, 730 - Bauheizgerät).
  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10

    Bauheizgerät

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 55/14
    Er setzt voraus, dass dem Gläubiger gegenüber dem Schuldner zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung ein Unterlassungsanspruch zustand und die Aufforderung zur Abgabe der Abschlusserklärung dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Schuldners entsprach (BGH, GRUR 2010, 1038 - Kosten für Abschlussschreiben; BGH, GRUR 2012, 730 - Bauheizgerät).
  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 176/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den

    handelt es sich, wie der Senat mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 21.10.2014 (15 U 55/14) festgestellt hat, bei den Äußerungen zu b) und d) um rechtswidrige Verletzungen des Persönlichkeitsrechts des Klägers.
  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14

    Kachelmann gegen Springer

    und deren Rechtswidrigkeit (Äußerungen b. und d.) bzw. deren Rechtmäßigkeit (Äußerungen a. und c.) wird auf das Urteil des OLG Köln vom 21.10.2014 (Az. 15 U 55/14, Anlage K191) Bezug genommen.
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