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   OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - I-15 U 61/16   

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OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - I-15 U 61/16 (https://dejure.org/2017,36014)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.07.2017 - I-15 U 61/16 (https://dejure.org/2017,36014)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - I-15 U 61/16 (https://dejure.org/2017,36014)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (40)

  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - 15 U 61/16
    Vielmehr ist das technische Problem so allgemein und neutral zu formulieren, dass sich die Frage, welche Anregungen der Fachmann durch den Stand der Technik erhielt, ausschließlich bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit stellt: Ebenso wenig wie die Bestimmung des technischen Problems nicht bereits über die Frage der Patentfähigkeit eine Vorentscheidung treffen darf, darf sich das Verletzungsgericht mit dem technischen Problem nicht erst dann befassen, wenn es den Anspruch bereits ausgelegt hat, sondern die Bestimmung der Aufgabe und die Auslegung stehen in einer gewissen Wechselwirkung (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 14 -Pemetrexed).

    Andererseits darf im Rahmen dieser ersten Betrachtung der Aufgabe (was auch für eine nicht explizit in der Beschreibung erwähnte Aufgabe gilt) keine Vorentscheidung über die Auslegung getroffen werden: In der Patentschrift enthaltene Angaben zur Aufgabe der Erfindung dürfen - ebenso wie der übrige Inhalt der Patentschrift - nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; BGH GRUR 2012, 1122 Rn. 22 - Palettenbehälter III; BGH GRUR 2016, 921 Rn. 14 f. -Pemetrexed).

    Beschreibungsangaben zur Aufgabe der Erfindung haben insbesondere unberücksichtigt zu bleiben, wenn der Anspruch keine Mittel angibt, die der Erreichung dieses (subjektiven) Ziels dienen (BGH Urteil vom 25.02.2014 - X ZR 84/12 = BeckRS 2014, 10 781 - Patentfähigkeit eines Bildanzeigesystems; BGH GRUR 2016, 921 Rn. 14 - Pemetrexed m.w.N.).

    Sie dürfen daher indiziell bei der Auslegung berücksichtigt werden, solange sie nicht zur alleinigen Grundlage der Auslegung gemacht werden (vgl. BGH NJW 1997, 3377, 3380 - Weichvorrichtung II; vgl. BGH GRUR 1998, 895 - Regenbecken; BGH GRUR 2016, 921 - Pemetrexed).

    Ausnahmsweise dürfen solche Unterlagen wie die veröffentlichte Anmeldung bei der Auslegung der geltenden Fassung eines Patents berücksichtigt werden, wenn ein Vergleich der unterschiedlichen Anspruchsfassungen unter Berücksichtigung des übrigen Inhalts der zugehörigen Anmeldung bzw. Patentschrift hinreichend deutlich ergibt, dass die Konkretisierung vorgenommen wurde, um den Gegenstand des Patents vom Stand der Technik abzugrenzen und so Zweifel hinsichtlich der Patentfähigkeit zu vermeiden (vgl. BGH GRUR 2016, 921 Rn. 64 ff. - Pemetrexed; kritisch mit Blick auf die vom BGH vorgenommene Differenzierung zwischen materiellen und formellen Gründen für die Beschränkung: Kühnen, a.a.O., Kap. A. Rn. 148).

    In einem solchen Falle kommt es auch nicht darauf an, ob die Konkretisierung bei objektiver Betrachtung notwendig gewesen wäre oder nicht (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 67 - Pemetrexed), so dass der Senat diesbezüglich keine weitergehenden Überlegungen anstellen muss.

    Es ist dem Kläger daher verwehrt, über die Rechtsfigur der Äquivalenz nachträglich Schutz für etwas zu beanspruchen, was er letztlich bewusst nicht unter Schutz hat stellen lassen (vgl. BGH GRUR 2016, 921 Rn. 65 - Pemetrexed).

  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - 15 U 61/16
    Maßgeblich ist vielmehr die objektive Problemstellung, für deren Ermittlung zu klären ist, welche nicht nur bevorzugten, sondern zwingenden Vorteile mit dem Merkmal erzielt und welche Nachteile des vorbekannten Standes der Technik - nicht nur bevorzugt, sondern zwingend - mit dem Merkmal beseitigt werden sollen (BGH GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher; BGH GRUR 2010, 602, 605 - Gelenkanordnung).

    Wegen des Vorrangs des Patentanspruchs gegenüber der (bloß erläuternden) Beschreibung ist die Aufgabe nach demjenigen zu entwickeln, was die Erfindung angesichts der in den Anspruch aufgenommenen Merkmale tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 602, 605 - Gelenkanordnung).

    Andererseits darf im Rahmen dieser ersten Betrachtung der Aufgabe (was auch für eine nicht explizit in der Beschreibung erwähnte Aufgabe gilt) keine Vorentscheidung über die Auslegung getroffen werden: In der Patentschrift enthaltene Angaben zur Aufgabe der Erfindung dürfen - ebenso wie der übrige Inhalt der Patentschrift - nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; BGH GRUR 2012, 1122 Rn. 22 - Palettenbehälter III; BGH GRUR 2016, 921 Rn. 14 f. -Pemetrexed).

    Zwar stellen die Erteilungsakten eines Patents, weil sie in § 14 PatG und Art. 69 EPÜ nicht erwähnt und auch nicht allgemein veröffentlicht sind, jedenfalls grundsätzlich kein zulässiges Auslegungsmaterial dar (vgl. BGH GRUR 2002, 511, 513 f - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; Kühnen GRUR 2012, 664).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - 15 U 61/16
    Zwar stellen die Erteilungsakten eines Patents, weil sie in § 14 PatG und Art. 69 EPÜ nicht erwähnt und auch nicht allgemein veröffentlicht sind, jedenfalls grundsätzlich kein zulässiges Auslegungsmaterial dar (vgl. BGH GRUR 2002, 511, 513 f - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; Kühnen GRUR 2012, 664).

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung äquivalente Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH: vgl. BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffhohlprofil; BGH GRUR 2007, 510 - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2007, 1059 - Zerfallzeitmessgerät; BGH GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV; BGH GRUR 2015, 361 - Kochgefäß; Senat, Urteil vom 13.08.2015 - I-15 U 2/14 m.w.N.).

    Bei alldem ist der Patentinhaber an die technische Lehre gebunden, die er unter Schutz hat stellen lassen (BGHZ 150, 161 - Kunststoffrohrteil).

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 11/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein L-Aminosäure produzierendes

    Insofern können Äußerungen des Patentinhabers ebenso wie diejenigen des Patentprüfers während des Erteilungsverfahrens ein Indiz dafür sein, wie der Fachmann das betreffende Merkmal begreift (vgl. BGH, NJW 1997, 3377, 3380 - Weichvorrichtung; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15, GRUR-RS 2018, 11286, Rz. 86; Urt. v. 20.07.2017, Az.: I-15 U 61/16, Rz. 51; Urt. v. 07.04.2016, Az.: I-2 U 79/13, BeckRS 2016, 11229, Rz. 46; Urt. v. 05.03.2015, Az.: I-2 U 16/14, GRUR-RS 2015, 05649 - Antifolat; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Abschn. A, Rz. 84).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2023 - 15 U 39/22

    Unterbauleiste

    Zwar können Äußerungen des Anmelders im Erteilungsverfahren als Indiz dafür heranzuziehen sein, wie der Fachmann den Gegenstand des Patents versteht (BGH, NJW 1997, 3377, 3380 - Weichvorrichtung II; GRUR 2016, 921 Rn. 39 - Pemetrexed; BGH, Urt. v. 17.12.2020 - X ZR 15/19, GRUR-RS 2020, 42976 Rn. 26 - L-Aminosäureproduktion; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.07.2017 - I-15 U 61/16, GRUR-RS 2017, 125984 Rn. 64 - Bauteilverbindungsvorrichtung; Urt. v. 03.02.2022 - I-15 U 5/21, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2017 - 15 U 95/16

    Nährungsschalter

    Aufgrund des Vorrangs des Anspruchs ist dabei das Augenmerk darauf zu richten, was die Erfindung tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 602, 605 - Gelenkanordnug), wobei eine (im Klagepatent formulierte) Aufgabenbeschreibung zunächst nur eine vorläufige Orientierung liefern kann, die in einem zweiten Schritt darauf zu überprüfen ist, ob sie mit den durch Auslegung ermittelten Festlegungen des Patentanspruchs in Einklang steht (BGH GRUR 2016, 921 - Pemetrexed; Senat, Urteil vom 20.07.2017 - I-U 61/16 = BeckRS 2017, 125984 - Vorrichtung zum Verbinden von Bauteilen).

    Demgemäß beraubt man die Figur 1 keineswegs ihrer exemplarischen Natur, wenn man "begrenzen" global im Sinne eines "Eingrenzens" versteht, so dass es sich dabei gerade nicht um ein bloßes Spezifikum des Ausführungsbeispiels handelt (vgl. Senat, Urteil v. 20.07.2017 - I-15 U 61/16 = BeckRS 2017, 125984 - Vorrichtung zum Verbinden von Bauteilen m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2023 - 15 U 39/22
    Zwar können Äußerungen des Anmelders im Erteilungsverfahren als Indiz dafür heranzuziehen sein, wie der Fachmann den Gegenstand des Patents versteht (BGH, NJW 1997, 3377, 3380 - Weichvorrichtung II; GRUR 2016, 921 Rn. 39 - Pemetrexed; BGH, Urt. v. 17.12.2020 - X ZR 15/19, GRUR-RS 2020, 42976 Rn. 26 - L-Aminosäureproduktion; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.07.2017 - I-15 U 61/16, GRUR-RS 2017, 125984 Rn. 64 - Bauteilverbindungsvorrichtung; Urt. v. 03.02.2022 - I-15 U 5/21, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 15 U 97/16
    Dabei ist das Augenmerk darauf zu richten, was die Erfindung tatsächlich leistet: Eine (im Klagepatent formulierte) Aufgabenbeschreibung kann bloß eine vorläufige Orientierung liefern, die in einem zweiten Schritt darauf zu überprüfen ist, ob sie mit den durch Auslegung ermittelten Festlegungen des Patentanspruchs in Einklang steht (BGH GRUR 2016, 921 - Pemetrexed; Senat, Urteil vom 20.07.2017 - I-U 61/16 = BeckRS 2017, 125984 - Vorrichtung zum Verbinden von Bauteilen).

    Aus dem Vorstehenden folgt zugleich, dass die Klägerin entgegen der Ansicht des Beklagten keine "Auswahlentscheidung" in dem Sinne getroffen hat, dass diese sich zwecks Begründung der Neuheit oder Erfindungshöhe der technischen Lehre des Anspruchs 1 auf exakte geometrische Positionen festlegte (vgl. dazu Senat, Urteil vom 20.07.2017 - I-U 61/16 = BeckRS 2017, 125984 - Vorrichtung zum Verbinden von Bauteilen).

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2018 - 2 U 41/17

    Ansprüche wegen Benutzung eines Patents für eine Anschlussarmatur zum Anschließen

    Soweit als Mittel an der vorgenannten Stelle der Klagepatentbeschreibung beispielsweise ein bewegliches Drosselelement genannt wird, handelt es sich dabei ebenso wie bei der in den Figuren 1 bis 6 gezeigten Gestaltung um eine bevorzugte Ausführungsvariante, auf deren genaue Befolgung Patentanspruch 1 allgemeinen Grundsätzen zufolge nicht beschränkt ist (vgl. nur BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; BGH, GRUR 2016, 1031 - Wärmetauscher; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.07.2017, Az. I-15 U 61/16, BeckRS 2017, 125984).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 15 U 102/16

    Auslegung einer Lizenzvereinbarung hinsichtlich der Einbeziehung eines bestimmten

    Sie liefert bloß eine vorläufige Orientierung, die in einem zweiten Schritt darauf zu überprüfen ist, ob sie mit den durch die Auslegung ermittelten Festlegungen des Patentanspruchs in Einklang steht (BGH GRUR 2016, 921 - Permetrexed; OLG Düsseldorf Urt. v. 20.07.2017 - 15 U 61/16 BeckRS 2017, 125984).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 12/18

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents;

    Insofern können Äußerungen des Patentinhabers ebenso wie diejenigen des Patentprüfers während des Erteilungsverfahrens ein Indiz dafür sein, wie der Fachmann das betreffende Merkmal begreift (vgl. BGH, NJW 1997, 3377, 3380 - Weichvorrichtung; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15, GRUR-RS 2018, 11286, Rz. 86; Urt. v. 20.07.2017, Az.: I-15 U 61/16, Rz. 51; Urt. v. 07.04.2016, Az.: I-2 U 79/13, BeckRS 2016, 11229, Rz. 46; Urt. v. 05.03.2015, Az.: I-2 U 16/14, GRUR-RS 2015, 05649 - Antifolat; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Abschn. A, Rz. 84).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2020 - 6 U 79/19

    Zur Erforderlichkeit von substandtiierten Darlegungen zu Erfindungsbesitz und

    Ebenfalls können Aussagen des Prüfers im Erteilungsverfahren eine solche Indizwirkung entfalten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.7.2017 - I-15 U 61/16 = GRUR-RS 2017, 125984, Rn 64).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2020 - 15 U 38/18

    Ansprüche wegen behaupteter unmittelbarer und mittelbarer Verletzung des

    Sie liefert bloß eine vorläufige Orientierung, die in einem zweiten Schritt darauf zu überprüfen ist, ob sie mit den durch die Auslegung ermittelten Festlegungen des Patentanspruchs in Einklang steht (BGH GRUR 2016, 921 - Pemetrexed; OLG Düsseldorf Urt. v. 20.07.2017 - 15 U 61/16 BeckRS 2017, 125984).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2018 - 2 U 43/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters betreffend eine

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2022 - 15 U 5/21

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Thermoformmaschine mit einer

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   OLG Köln, 03.11.2016 - 15 U 61/16   

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  • hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    EUR 20.000 Geldentschädigung für Intim-Foto

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