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   OLG Hamm, 03.03.2009 - I-15 Wx 96/08   

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https://dejure.org/2009,2281
OLG Hamm, 03.03.2009 - I-15 Wx 96/08 (https://dejure.org/2009,2281)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.2009 - I-15 Wx 96/08 (https://dejure.org/2009,2281)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 2009 - I-15 Wx 96/08 (https://dejure.org/2009,2281)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung des Wohngeldanspruchs

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Zurechnung der Kenntnis des Verwalters über entstandene Wohngeldansprüche bei kollusivem Zusammenwirken von Wohnungseigentümer und personenidentischem Geschäftsführer der VerwaltungsGmbH

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 28; ; BGB § 166; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung des Wohngeldanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohngeldanspruch verjährt nicht bei vereitelter Kenntnis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Betrüger können sich nicht auf Verjährung berufen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohngeldanspruch verjährt nicht bei vereitelter Kenntnis! (IMR 2009, 277)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine hinreichend differenzierte Einzelabrechnung: Kein Wohngeldanspruch! (IMR 2009, 278)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 865
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 20.01.1987 - X ZR 70/84

    "Mauerkasten II"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit; Anfechtung der einen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 96/08
    Die vom Landgericht angenommene Sachdienlichkeit des Beteiligtenwechsels unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Rechtsbeschwerdeinstanz (BGH NJW-RR 1987, 1084/1085).
  • BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 93/99

    Geltendmachug von Wohngeldansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 96/08
    Daraus folgt, dass Zahlungen auch nach Genehmigung der Jahresabrechnung weiterhin aufgrund des Wirtschaftsplans verlangt werden können und ein gerichtlich geltend gemachter Zahlungsanspruch nicht auf die Jahresabrechnung umgestellt werden muss (BayObLG ZMR 2000, 111; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1235; NZM 2000, 502; OLG Zweibrücken WE 1999, 117).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 3 Wx 211/97
    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 96/08
    Daraus folgt, dass Zahlungen auch nach Genehmigung der Jahresabrechnung weiterhin aufgrund des Wirtschaftsplans verlangt werden können und ein gerichtlich geltend gemachter Zahlungsanspruch nicht auf die Jahresabrechnung umgestellt werden muss (BayObLG ZMR 2000, 111; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1235; NZM 2000, 502; OLG Zweibrücken WE 1999, 117).
  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 96/08
    Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (NJW 1994, 1866 und BGHZ 131, 228 = NJW 1996, 725) bewirkt die Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über die Genehmigung der Jahresabrechnung keine Novation der durch den Wirtschaftsplan begründeten Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Wohngeldvorauszahlung.
  • BGH, 28.01.2000 - V ZR 402/98

    Zurechnung der Kenntnis des Abschlußvertreters

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 96/08
    Eine Ausnahme bei der Zurechnung der Kenntnis ist jedoch dann anzunehmen, wenn es dem Wohngeldschuldner nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt ist, sich auf die Kenntnis des Verwalters zu berufen, weil er mit diesem bewusst zum Nachteil der Wohnungseigentümergemeinschaft zusammengewirkt hat (vgl. OLG München NJW-RR 2007, 1097 und allgemein für treuwidriges Zusammenwirken von Vertreter und Vertretenem: BGH NJW 2000, 1405).
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 96/08
    Die Beitragsschuld des einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 16 Abs. 2 WEG) kann nach gefestigter Rechtsprechung nur durch eine Beschlussfassung der Eigentümer gemäß § 28 Abs. 5 WEG entstehen, durch die die konkrete Beitragsschuld festgelegt wird (vgl. etwa BGHZ 104, 197, 202 = NJW 1988, 1910; NJW 1989, 2697; NJW 1994, 2950, 2951).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2004 - 3 Wx 65/04

    Zur Einbeziehung von Vorjahressalden und Rüchständen aus Abrechnungen früherer

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 96/08
    Ein in der Einzelabrechnung ausgewiesener Saldo, in dem Zahlungsrückstände aus den Vorjahren berücksichtigt werden, hat in der Regel nur informatorischen Charakter, und ist nur beim Vorliegen besonderer Umstände in die Beschlussfassung der Eigentümerversammlung einbezogen (OLG Köln ZMR 2001, 573; BayObLG ZMR 2004, 355; OLG Düsseldorf FGPrax 2004, 224).
  • OLG München, 28.01.2008 - 34 Wx 77/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Parteiwechsel in der Beschwerdeinstanz bei

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 96/08
    Da die Antragstellung nach der am 18.7.2005 vorgenommenen Veröffentlichung des oben angeführten Beschlusses des BGH erfolgte, hat das Landgericht zutreffend angenommen, dass die für "Altfälle" - Verfahren, die vor dem 18.7.2005 anhängig geworden waren - zugelassene Rubrumsberichtigung nicht in Betracht kam, sondern nur noch ein Beteiligtenwechsel (OLG München NJW 2008, 856/858).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 96/08
    Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (NJW 1994, 1866 und BGHZ 131, 228 = NJW 1996, 725) bewirkt die Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über die Genehmigung der Jahresabrechnung keine Novation der durch den Wirtschaftsplan begründeten Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Wohngeldvorauszahlung.
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2000 - 3 Wx 448/99

    Fortführung eines Wohngeldverfahrens durch den ausgeschiedenen Verwalter;

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 96/08
    Daraus folgt, dass Zahlungen auch nach Genehmigung der Jahresabrechnung weiterhin aufgrund des Wirtschaftsplans verlangt werden können und ein gerichtlich geltend gemachter Zahlungsanspruch nicht auf die Jahresabrechnung umgestellt werden muss (BayObLG ZMR 2000, 111; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1235; NZM 2000, 502; OLG Zweibrücken WE 1999, 117).
  • OLG München, 07.02.2007 - 34 Wx 129/06

    Verjährung von Wohngeldansprüchen - Zurechnung der Verwalterkenntnis

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

  • OLG Köln, 15.01.2001 - 16 Wx 140/00

    WEG : Bestandskraft fehlerhafter Einzelabrechnungen

  • OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 3 W 217/98

    Wohnungseigentum

  • OLG Schleswig, 12.02.1997 - 2 W 11/97
  • BayObLG, 03.12.2003 - 2Z BR 164/03

    Jahresabrechnung mit Abrechnungssaldo aus vergangenen Wirtschaftsjahren und

  • BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des

  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 14/88

    Haftung des "werdenden" Wohnungseigentümers für vor dem Eigentumserwerb

  • BGH, 04.07.2014 - V ZR 183/13

    Verjährungsbeginn für Ansprüche einer Wohnungeigentümergemeinschaft:

    Bis zur Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft entsprach das für die so genannten gemeinschaftlichen Ansprüche der Wohnungseigentümer allgemeiner Ansicht (OLG München, NJW-RR 2007, 1097, 1098; OLG Hamm, NJOZ 2009, 3753, 3759; LG Saarbrücken, Urteil vom 24. Oktober 2008 - 5 T 48/08, juris Rn. 69; jurisPK-BGB/Lakkis, § 199 Rn. 66; Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Aufl., § 199 Rn. 24; Sauren, WEG, 5. Aufl., § 15 Rn. 24; Bub/von der Osten, Wohnungseigentum von A-Z, 7. Aufl., Stichwort Verjährung S. 909; Otto, Die Bestimmung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 2006, S. 179 f.; Gaier, NZM 2003, 90, 94 ff.; Sauren/Rupprecht, NZM 2002, 585, 588).
  • BGH, 23.01.2014 - III ZR 436/12

    Bereicherungsrechtlicher Ausgleich zwischen Wohnungseigentümergemeinschaften

    c) Nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen ist es zwar nicht von vorneherein ausgeschlossen, das durch L.    im Zusammenhang mit der Verwaltung der Gelder dieser Gemeinschaften erlangte Wissen der jeweils betroffenen Wohnungseigentümergemeinschaft zuzurechnen (vgl. OLG München, NJW-RR 2007, 1097, 1098; OLG Hamm, NJOZ 2009, 3753, 3759; Palandt/Ellenberger aaO § 199 Rn. 24; Gaier, NZM 2003, 90, 94 ff.; Otto, Die Bestimmung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 2006, S. 179 f).
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.11.2009 - 14 S 5724/09

    Wohnungseigentum: Beschlussfassung über eine Jahresabrechnung unter Einbeziehung

    19 Wie das AG zutreffend gesehen hat, ist die Aufnahme von Vorjahressollständen in die aktuelle Jahresabrechnung regelmäßig nicht dahin zu verstehen, dass damit diese bereits in früheren Jahresabrechnungen beschlossenen Altschulden nochmals beschlossen werden sollen, vielmehr erfolgt diese Aufnahme allein der Information halber (vgl. OLG Hamm ZMR 2009, 865 [866] m.w.N.; KG NJW-RR 1994, 83 [84]; WuM 1993, 302; Merle, in: Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 28 Rn. 89; Engelhardt, in: MüKo/BGB, 5. Aufl., § 28 WEG Rn. 19; Staudinger/Bub, BGB, [2005], § 28 WEG Rn. 396; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 28 Rn. 76).

    (c) Wegen des Ausnahmecharakters und der Rechtswidrigkeit des erneuten Beschlusses über dieselbe Altschuld kann von einem solchen Beschluss nur dann ausgegangen werden, wenn dies ausdrücklich erfolgt (vgl. Merle in: Bärmann, § 28 Rn. 89; Abramenko, in: Riecke/Schmidt, FAKommWEG, 2. Aufl., § 28 Rn. 91; BayObLG, Beschl. v. 12.6.1991, BReg 2 Z 70/91 - juris; OLG Hamm ZMR 2009, 865 [866] begnügt sich mit dem Vorliegen "besonderer Umstände"; a.A. offenbar Jennißen, WEG, § 28 Rn. 80, der umgekehrt annimmt, es müsse deutlich hervorgehoben werden, dass es sich lediglich um eine Information handelt).

  • AG Brake, 29.10.2014 - 3 C 212/14

    Wohnungseigentum: Pflicht zur Zahlung rückständigen Wohngeldvorschusses aufgrund

    So ist weiterhin in der Rechtsprechung gefestigt, dass der durch beschlossenen Wirtschaftsplan entstandene Anspruch der Eigentümergemeinschaft gegen einen einzelnen Eigentümer nicht durch die später beschlossene Abrechnung erlischt (vgl. u.a. OLG Hamm vom 03.03.2009, I-15 Wx 96/08 und 15 Wx 96/08).
  • OLG Nürnberg, 12.10.2021 - 8 W 3701/21

    Ablehnung eines Sachverständigen im Versicherungsprozess

    Für die anwaltliche Tätigkeit im Beschwerdeverfahren ist der volle Wert der Hauptsache maßgebend (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2009, 574, 575).
  • AG Brake, 29.10.2014 - 3 C 210/14

    Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung in Wohnungseigentumssachen: Haftung des

    So ist weiterhin in der Rechtsprechung gefestigt, dass der durch beschlossenen Wirtschaftsplan entstandene Anspruch der Eigentümergemeinschaft gegen einen einzelnen Eigentümer nicht durch die später beschlossene Abrechnung erlischt (vgl. u.a. OLG Hamm vom 03.03.2009, I-15 Wx 96/08 und 15 Wx 96/08).
  • AG Wiesbaden, 10.02.2012 - 92 C 5584/11

    Der Verwalter hat im Rahmen der Pflicht, die für die erforderliche Instandhaltung

     Da sich der klagende Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft diese grobe Fahrlässigkeit des Verwalters anrechnen lassen muss ( s. OLG Hamm Urteil vom 03.03.2009 Az. 15 Wx 96/08 ), beruhte somit die Unkenntnis der Klägerin auf grober Fahrlässigkeit und die Verjährung eines etwaigen Beseitigungsanspruches der Klägerin begann am 31.12.2007 zu laufen ( § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ), so dass ein etwaiger Beseitigungsanspruch der Klägerin am 01.01.2011 verjährt war ( § 188 Abs. 2 BGB ) und die vorliegende Klage die Verjährung nicht mehr hemmen konnte.
  • OLG Hamm, 11.03.2022 - 1 WF 39/22

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Methodisch

    Für die anwaltliche Tätigkeit im Beschwerdeverfahren ist der volle Wert der Hauptsache maßgebend (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2009, 574, 575; KG Berlin, FamRZ 2021, 1906-1908).
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