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   OLG Düsseldorf, 26.10.2012 - I-16 U 134/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34073
OLG Düsseldorf, 26.10.2012 - I-16 U 134/11 (https://dejure.org/2012,34073)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.2012 - I-16 U 134/11 (https://dejure.org/2012,34073)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - I-16 U 134/11 (https://dejure.org/2012,34073)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung des Zeitpunkts für die Auszahlung der Stornoreserve in einem Versicherungsvermittlervertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 307 BGB
    Formularmäßige Vereinbarung des Zeitpunkts für die Auszahlung der Stornoreserve in einem Versicherungsvermittlervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - comdirect 5 -, - cpf -, Klausel zur Auszahlung der Stornorreserve, unangemessene Benachteiligung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestimmung in Vermittlervertrag über Auszahlung einer Stornoreserve erst bei Ausgleich sämtlicher Forderungen ist unwirksam

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Handelsvertreterrecht - Urteil zur Stornoreserve

  • anwalt.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Erfreuliches Urteil für Vermittler: unwirksame Stornoklausel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 19.01.1990 - 16 U 97/89

    Formularmäßiger Stornoeinbehalt von Provisionen, Provisionsvorschuss,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2012 - 16 U 134/11
    Wie der Senat in der vom Beklagten zitierten Entscheidung aus dem Jahre 1990 (Urteil vom 19.01.1990 - 16 U 97/89, zitiert nach juris Rdn.60 ff) bereits entschieden hat, müsste ohne die Vereinbarung eines Einbehalts über das Vertragsende hinaus an sich das bei Vertragsende bestehende Guthaben auf dem Stornoreservekonto des Unternehmers zum Stichtag abgerechnet und ausgezahlt werden (vgl. auch Stötter, Das Recht des Handelsvertreters, 3. Aufl., Seite 366).
  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 41/99

    Klausurerfordernis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2012 - 16 U 134/11
    Zudem kann eine unangemessene Klausel nicht deshalb aufrecht erhalten werden, weil der Verwender von ihr nur in dem Umfang Gebrauch machen will, die unbedenklich wäre (BGH, Urt. v. 13.12.2001, I ZR 41/99, NJW 2002, 1713, 1715; MünchnerKommentar/Wurmnest, BGH 6. Auflage 2012, § 307 Rn. 37 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.12.2005 - XII ZR 241/03

    Anwendung der Unklarheitenregel auf eine Verlängerungsklausel bei einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2012 - 16 U 134/11
    Die vom Landgericht vorgenommene Auslegung widerspricht dem Grundsatz objektiver Darlegung (BGH, Urt. v. 14.5.2005, XII ZR 241/03, NJW-RR 2006, 337).
  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

    Darin liegt eine unzulässige Übersicherung (vgl. dazu OLG Düsseldorf 26. Oktober 2012 - I-16 U 134/11, 16 U 134/11 - zu II A 1 b (1) der Gründe) .
  • OLG Oldenburg, 30.03.2015 - 13 U 71/14

    Vereinbarung der Rückzahlung nicht verdienter Provisionsvorschusszahlungen an

    Das Stornoreserveguthaben (vom Beklagten mit 3.317,77 EUR mitgeteilt, GA I 25) muss derzeit noch nicht verrechnet werden, weil das Vertragsverhältnis erst zum 30. August 2013 beendet wurde und es damit noch für einen erheblichen Zeitraum zu Stornierungen kommen kann (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Oktober 2012 - 16 U 134/11, juris, Rn. 39; ferner Emde, aaO, § 87a HGB Rn. 120; § 92 HGB Rn. 22).
  • OLG Köln, 15.11.2018 - 19 U 153/18

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Vermittlers von Finanzdienstleistungen auf

    Entgegen der Auffassung des Klägers ergibt sich aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 26.10.2012 - 16 U 134/11, juris) nichts Abweichendes, wobei es hier keiner Klärung bedarf, ob die in dem vorgenannten Urteil geäußerten Gründe für eine Unwirksamkeit der dort zugrunde liegenden Vertragsklausel zutreffen.

    Da aber auch über den Stichtag hinaus ein Stornorisiko bestehen kann, ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn bezüglich der Auszahlung vereinbart wird, dass der Unternehmer die Stornoreserve noch solange einbehalten darf, bis nach Vertragsende anfallende Storni festgestellt und etwaige Provisionsvorschussrückgewähransprüche des Unternehmers dem Stornoreservekonto des Handelsvertreters belastet worden sind (vgl. hierzu im Grundsatz auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.2012 - 16 U 134/11, juris Rn. 39).

  • LG Nürnberg-Fürth, 27.05.2015 - 12 O 9013/14

    - FORMAXX 44 -, unangemessene Benachteiligung, sukzessive Auszahlung aus der

    Dies könnte zweifelhaft sein, wenn sich die Höhe des Stornoreservekontos nach der Abrechnung des U auf einen bestimmten Betrag beläuft - im Streitfall auf 20.189,21 EUR und damit die Forderung des HV aus der Stornoreserve, die der U einbehalten hat, in der abgerechneten Höhe unstreitig ist (unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, 26.10.2012 - I-16 U 134/11 - LS 1, NJOZ 13, 894 ).

    Allein in Fällen, in denen ein unangemessen hoher Betrag als Stornoreserve festgehalten wird, etwa überhaupt kein dem Umfang des Einbehaltes entsprechendes Haftungsrisiko des U mehr besteht, kann von einer unangemessenen Benachteiligung des HV ausgegangen werden (im Anschluss an OLG Düsseldorf , 26.10.2012 - I-16 U 134/11 - LS 1 , NJOZ 13, 894 ).

  • LG Köln, 09.07.2018 - 23 O 333/17

    - OVB 27 -, formularmäßige Stornoreserve, Anspruch auf Auszahlung, Darlegungs-

    Die nachstehende Klausel unterscheidet sich von der Vertragsregelung, über die das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 26.10.2012 -16 U 134/11 - entschieden hat.
  • LG Köln, 08.02.2017 - 21 O 108/16

    Stornoreserve, Anspruch auf Auszahlung eines Stornoreserveguthabens bei

    Dieser Anspruch des Beklagten wurde - auch unter Berücksichtigung der Allgemeinen Vertrags-Bestimmungen der Klägerin (Anlage K 2) - grundsätzlich mit Vertragsbeendigung fällig (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2012, Aktenzeichen I-16 U 134/11).
  • LG Mannheim, 12.07.2013 - 11 O 147/10

    - Nobilitas 12 -, Schadenersatz wegen Verletzung der Bemühungspflicht des HV,

    Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn zur Auszahlung eines Stornoreserveguthabens vereinbart wird, dass der U die Stornoreserve noch solange einbehalten darf, bis nach Vertragsende anfallende Storni festgestellt und belastet worden sind, da über das Ende der Vertragsbeziehungen hinaus ein Stornorisiko bestehen kann (im Anschluss an OLG Düsseldorf, 26.10.2012 - 16 U 134/11 - Juris).
  • LG Berlin, 13.01.2017 - 32 O 498/15

    - fourlife Consulting -, Einstellung der Diskontierung der Abschlusscourtagen bei

    An dem Auslegungsergebnis vermag das Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.10.2012 (- I-16 U 134/11 - LS 6 - comdirect 5 - ) nichts zu ändern, weil der Entscheidung ein anders gelagerter Sachverhalt zugrunde lag, und zwar unabhängig davon, ob die Entscheidung einen HM im Sinne von § 93 HGB betroffen hat .
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