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   OLG Düsseldorf, 21.10.2005 - I-16 U 161/04   

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OLG Düsseldorf, 21.10.2005 - I-16 U 161/04 (https://dejure.org/2005,17826)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.10.2005 - I-16 U 161/04 (https://dejure.org/2005,17826)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Oktober 2005 - I-16 U 161/04 (https://dejure.org/2005,17826)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermittlung von Finanzdienstleistungen aller Art im Rahmen einer selbstständigen Vertriebsorganisation; Beendigung des Dienstverhältnisses eines Vermögensberaters und Anspruch auf Unterlassung einer Konkurrenztätigkeit; Fristlose Kündigung eines Beratervertrages wegen ...

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - DVAG 20 -, Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts im HVV, wichtiger Grund, Begriff, Sperrung des Zugangs zum Außendienstinformationssystem des U, Intranet, Intranet-Zugang, Nachschieben von Kündigungsgründen, Überlegungsfrist, Erfordernis einer Abmahnung, ...

Verfahrensgang

  • LG Kleve - 7 O 100/03
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2005 - I-16 U 161/04
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98

    Rechtzeitigkeit einer außerordentlichen Kündigung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2005 - 16 U 161/04
    Eine solche Zeitspanne zur Aufklärung des Sachverhalts und Überlegung der hieraus zu ziehenden Konsequenzen deutet nämlich darauf hin, dass der Kündigende das beanstandete Ereignis selbst als nicht so schwerwiegend empfindet, dass ihm eine weitere Zusammenarbeit mit dem anderen Vertragsteil bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist (vgl. nur: BGH ZIP 1999, 1307 ff.).
  • BAG, 05.10.1982 - 3 AZR 451/80

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2005 - 16 U 161/04
    Etwas anderes muss jedoch dann gelten, wenn das Recht des Gläubigers auf Unterlassung in toto vereitelt würde, denn § 273 BGB gewährt nur ein Zurückbehaltungsrecht und erlaubt somit nicht, einen Anspruch zu vereiteln (BAG NJW 1983, 2896).
  • BGH, 16.12.1998 - VIII ZR 381/97

    Tilgung einer Schuld durch Vermittlung von Zeitschriftenabonnements; Kündigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2005 - 16 U 161/04
    Nimmt eine Vertragspartei einen vom Vertragspartner zu beeinflussenden Umstand zum Anlass für eine außerordentliche Kündigung, ist diese im Hinblick darauf, dass sie unausweichlich das letzte Mittel - die ultima ratio - sein muss, grundsätzlich erst dann gerechtfertigt, wenn dem zu Kündigenden mittels einer Abmahnung die möglichen Konsequenzen eines erneuten Verstoßes aufgezeigt worden sind und ihm Gelegenheit zur Änderung des beanstandeten Umstandes gegeben worden ist (vgl. nur: BGH NJW-RR 1999, 539, 540; Ebenroth/ Boujong/Joost, Rdnr. 12 zu § 89 a).
  • BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 40.84

    Staatsangehörigkeit - Verlust der Staatsangehörigkeit - Einbürgerung der Eltern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2005 - 16 U 161/04
    Ansprüche auf Rechnungslegung oder Auskunft unterliegen grundsätzlich keinem Zurückbehaltungsrecht, da ansonsten der Zweck dieser Ansprüche als Hilfsansprüche zum Zwecke der Rechtsverfolgung und Rechtswahrung vereitelt würde (Palandt/Heinrichs, Rdnr. 17 zu § 273; MüKo/Krüger, BGB, 4. Aufl., Rdnr. 50 zu § 273; BGH NJW 1987, 1157; WM 1978, 461).
  • BGH, 03.02.1978 - I ZR 116/76

    Umfang der Verjährungsunterbrechung durch Erhebung einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2005 - 16 U 161/04
    Ansprüche auf Rechnungslegung oder Auskunft unterliegen grundsätzlich keinem Zurückbehaltungsrecht, da ansonsten der Zweck dieser Ansprüche als Hilfsansprüche zum Zwecke der Rechtsverfolgung und Rechtswahrung vereitelt würde (Palandt/Heinrichs, Rdnr. 17 zu § 273; MüKo/Krüger, BGB, 4. Aufl., Rdnr. 50 zu § 273; BGH NJW 1987, 1157; WM 1978, 461).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2013 - 16 U 89/11

    - Brillenfassungen -, Anspruch des HV auf Buchauszug, Anspruch auf Herausgabe der

    Der Kündigende hat, unabhängig von seiner Parteirolle in einem Rechtsstreit, jedoch sämtliche Tatsachen nachzuweisen, aus denen er sein Recht auf eine wirksame fristlose Kündigung herleitet (vgl. Urteil des Senats v. 21.10.2005, I-16 U 161/04, zit. nach juris; Löwisch, in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl. 2008, § 89a Rn. 81).

    Dementsprechend kann der Unternehmer hinsichtlich eines vom Handelsvertreter geforderten Buchauszugs auch kein Zurückbehaltungsrecht etwa mit Schadensersatzansprüchen gegen den Handelsvertreter geltend machen; der Unternehmer ist vielmehr vorleistungspflichtig (Riemer, in: Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Bd. 1, 4. Aufl. 2012, Kap. VI Rn. 104, S. 535; vgl. auch Urteil des Senats v. 21.10.2005, I-16 U 161/04, zit. nach juris; vgl. auch BGH, Urteil v. 03.02.1978, I ZR 116/76, zit. nach juris: Vorleistungspflicht bei einem Schadensersatzanspruch wegen schuldhaft veranlasster fristloser Kündigung).

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2011 - 16 U 234/09

    Anforderungen an die Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge

    c) Erst Recht gilt dies vorliegend für den Beklagten, dessen Vertrag zur Klägerin zwar durch seine fristlose Kündigung nicht wirksam beendet wurde, der jedoch nach Selbstkündigung nicht mehr für seinen Vertragspartner, die Klägerin, sondern - wie das Landgericht unter Bezugnahme auf die Ausführungen im Senatsurteil vom 21.10.2005 in dem Verfahren I 16 U 161/04 vom Beklagten in der Berufungsbegründung unangegriffen festgestellt hat - für die Konkurrenz tätig war.
  • LG Hanau, 28.02.2012 - 6 O 95/11

    - DVAG 46 -, wichtiger Grund, unberechtigte Sperrung des Zugangs des HV zum

    Solche sind - ebenso wie von § 89 Abs. 1 Satz 3 HGB abweichende Kündigungsendtermine - zulässig, solange die für eine Kündigung durch den Unternehmer geltende Frist nicht kürzer ist als die für eine Kündigung durch den Handelsvertreter festgelegte ( § 89 Abs. 2 Satz 1 HGB) (OLG Düsseldorf, 21.10.2005, I-16 U 161/04; 30 Monate zum 30.6 wirksam, Vertragsauer ca. 17 Jahre; OLG München, 29.07.2010, 23 U 5643/09, 12 Monate zum Jahresende wirksam; Vertragsdauer ca. 10 Jahre).
  • LG Hannover, 08.01.2009 - 3 O 341/07

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung eines

    Ein solches Verhalten des Unternehmens, das die Tätigkeit des Handelsvertreters lahm legt und ihm damit auch die Verdienstmöglichkeiten nimmt, kann allerdings dann einen zur fristlosen Kündigung berechtigenden Grund darstellen, wenn es hierfür keinen sachlich gerechtfertigten Grund gibt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.10.2005,I-16 U 161/04 , zitiert nach [...]; OLG Brandenburg, IHR 2007, 171).
  • LG Kleve, 10.11.2009 - 3 O 400/04

    Vorliegen der Voraussetzungen der Rückzahlung der darlehensweisen ausgezahlten

    Zwar steht nach der rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.10.2005 (Az.: I-16 U 161/04) einerseits fest, dass die "fristlose" Kündigung des Beklagten vom 26.02.2003 unberechtigt war und das Vertragsverhältnis somit bis zum 30.06.2006 fortbestanden hat.
  • SG Düsseldorf, 29.01.2008 - S 16 U 266/04

    Streit um die Zahlung einer Lebzeitenrente im Zusammenhang mit einer

    Wegen des Sach- und Streitstandes im Einzelnen wird auf die Gerichtsakten, die Akten der Beklagten und die Vorprozessakten S 16 U 161/04 Bezug genommen.
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Rechtsprechung
   SG Düsseldorf, 29.05.2007 - S 16 U 161/04   

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https://dejure.org/2007,19885
SG Düsseldorf, 29.05.2007 - S 16 U 161/04 (https://dejure.org/2007,19885)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.05.2007 - S 16 U 161/04 (https://dejure.org/2007,19885)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - S 16 U 161/04 (https://dejure.org/2007,19885)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus SG Düsseldorf, 29.05.2007 - S 16 U 161/04
    Auch verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht, da die Hinterbliebenenversorgung nicht dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz unterliegt (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1).
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

    Auszug aus SG Düsseldorf, 29.05.2007 - S 16 U 161/04
    Die Beklagte ist im Sinne dieser Vorschrift ein "nachrangig" verpflichteter Leistungsträger (vgl. BSGE 58, 119, 123).
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