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   OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - I-16 U 168/08   

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https://dejure.org/2009,7517
OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - I-16 U 168/08 (https://dejure.org/2009,7517)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.07.2009 - I-16 U 168/08 (https://dejure.org/2009,7517)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juli 2009 - I-16 U 168/08 (https://dejure.org/2009,7517)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Pkw-Kaufs im Schneeballsystem; Voraussetzungen der Verbrauchereigenschaft

  • Judicialis

    BGB § 13; ; BGB § 138; ; BGB § 312d; ; BGB § 355; ; BGB § 495

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Pkw-Kaufs im Schneeballsystem; Voraussetzungen der Verbrauchereigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.04.1973 - III ZR 174/70

    Erhebung von Einwendungen im Rahmen finanzierter Abzahlungsgeschäfte - Koppelung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 16 U 168/08
    In der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung aus dem Jahre 1973 (NJW 1973, 1275) hat der BGH entschieden, dass im Rahmen eines finanzierten Abzahlungsgeschäfts der Kreditnehmer dem Kreditgeber keine Einwendungen entgegensetzen kann, die nicht entscheidend aus dem Kauf, sondern aus anderen neben dem Kauf herlaufenden, mit dem Verkäufer getroffenen Abreden erwachsen, mögen diese Abreden auch mit dem Kauf wirtschaftlich und rechtlich mehr oder weniger eng verknüpft sein.
  • OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 13/02

    Labor - Nichtigkeit einer Skontoabzugsvereinbarung zwischen Zahntechniker und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 16 U 168/08
    Dies gilt beispielsweise für eine zwischen 2 Personen getroffene Vereinbarung, die den Betrug an Dritten ermöglichen soll (OLG Köln, NJW-RR 2002, 1630).
  • OLG München, 12.09.1985 - 5 U 4430/85

    Schneeballsystem; Sittenwidrigkeit; Progressive Kundenwerbung; Kundenwerbung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 16 U 168/08
    Der Käufer, der die Bedingungen nicht erfüllt, verliert sein Geld (OLG München, NJW 1986, 1880, 1881).
  • EuGH, 20.01.2005 - C-464/01

    Gruber - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 13 Absatz 1- Tatbestandsmerkmale -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 16 U 168/08
    Hierbei sollen Inhalt, Art und Zweck des Vertrags zu berücksichtigen sein und die objektiven Umstände bei Vertragsabschluss (EuGH, Urt. v. 20.01.2005 - C-464/01 in NJW 2005, 653 f.).
  • BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52

    Progressive Kundenwerbung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 16 U 168/08
    Die Werbung mit diesem System kennzeichnet sich von vornherein als unwahrhaft, da ein Teil der Kunden zwangsläufig enttäuscht werden würde (BGHZ 15, 356, 366).
  • BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96

    Gewinnspiele nach dem "Schneeballsystem" sind sittenwidrig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 16 U 168/08
    Bei klassischen Schneeballsystemen kann zudem bereits aufgrund der Art des Spielsystems keinem Beteiligten unbemerkt bleiben, dass es darauf angelegt ist, dass die ersten Mitspieler einen (meist) sicheren Gewinn erzielen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muss, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitspieler mehr geworben werden können (vgl. BGH NJW 1997, 2314, 2315).
  • OLG Celle, 11.08.2004 - 7 U 17/04

    Schadensersatzanspruch wegen Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie nach § 443

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 16 U 168/08
    Entscheidend ist, welche Benutzung bzw. Zweck des Rechtsgeschäfts überwiegt (OLG Celle, NJW-RR 2004, S. 1645, 1646; Micklitz, in: MünchKomm/BGB, 5. Auflage, § 13 Rn. 40 m.w.N.; Palandt/Ellenberger, aaO, § 13 Rn. 4).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06

    Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 16 U 168/08
    Zudem hat das Landgericht zutreffend und von der Beklagten unangefochten unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. April 2007 (Az. VII ZR 122/06, NJW 2007, 1946, 1947) die Widerrufsbelehrung auch deswegen für unwirksam gehalten, weil diese lediglich auf Verpflichtungen des Darlehensnehmers, nicht aber auf ihm im Fall des Widerrufs zustehende Rechte hinweist und sie somit geeignet ist, ihn von der Ausübung eines ihm zustehenden Widerrufsrechts abzuhalten.
  • BGH, 20.12.1989 - VIII ZR 145/88

    Form der schriftlichen Belehrung über das Widerrufsrecht; Rechtsfolgen des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 16 U 168/08
    Sie ist von dem übrigen Text lediglich durch eine durchgezogene Linie getrennt; die Bedeutung des durchgezogenen Striches als eines auffälligen Mittels der Hervorhebung wird dadurch gemindert, dass auch andere Textteile durch eine durchgezogene Linie voneinander abgegrenzt sind (vgl. BGH NJW-RR 1990, 368, 370).
  • BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 295/01

    Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 16 U 168/08
    Dies wäre nur der Fall, wenn er sie wegen der vom Verbraucher veranlassten besonderen Gestalt anderweitig nicht mehr oder nur noch mit erheblichen Schwierigkeiten oder Preisnachlässen absetzen kann (BGH NJW 2003, 1665, 1667).
  • BGH, 24.02.2005 - III ZB 36/04

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung; Aufnahme einer gewerblichen oder

  • LG Osnabrück, 16.09.2019 - 2 O 683/19

    Kein fernabsatzrechtlicher Widerruf eines Kfz-Kaufvertrags bei Abholung des

    Auch das OLG Düsseldorf ( Urt . v. 17.07.2009 - 16 U 168/08) hat hierzu keine weiteren Ausführungen gemacht, sondern lediglich ausgeführt, dass der Beklagte die Vermutungsregel des § 312c I BGB nicht widerlegt habe.
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