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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 16 U 3/05   

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https://dejure.org/2005,3203
OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 16 U 3/05 (https://dejure.org/2005,3203)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.10.2005 - 16 U 3/05 (https://dejure.org/2005,3203)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 16 U 3/05 (https://dejure.org/2005,3203)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    Ärztliche Gemeinschaftspraxis: Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung durch einen Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 242; ; BGB § 737

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit des gesellschaftsvertraglichen Ausschließungsrechts eines Mitgesellschafters - Übernahmeklausel; Prüfungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß einer gesellschaftsvertraglichen Regelung gegen die guten Sitten; Eiinräumung eines Rechts für einen Gesellschafter, einen Mitgesellschafter ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes auszuschließen; Reduktion einer überlangen Prüfungsfrist; Einordnung einer ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Angemessene Prüfungszeit, Ausschließung ohne näher bezeichneten Grund, Ausschluss BGB-Gesellschafter, Ausschluss des Gesellschafters, Damoklesschwert, Geltungserhaltende Reduktion unzulässiger Klauseln, Grundsätzliche Unzulässigkeit, Hinauskündigungsklausel, Prüfung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 405
  • NJW-RR 2007, 1296 (Ls.)
  • ZIP 2006, 1954
  • NZG 2006, 382
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.03.2004 - II ZR 165/02

    Zulässigkeit der Ausschließung eines Gesellschafters ohne sachlichen Grund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 16 U 3/05
    Die für den vorliegenden Rechtsstreit maßgebende Ausnahme wurde im Urteil vom 8. März 2004 (NJW 2004, 2013 ff.) entwickelt.

    Henssler (LMK 2005, 15, 16) meint, ein bis zwei Jahre seien angemessen, aber auch drei Jahre sollten noch akzeptiert werden.

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 8. März 2004 (II ZR 165/02) zwar ausgeführt, dass eine Prüfungsfrist von 10 Jahren den anzuerkennenden Rahmen für die Prüfung, ob die Partner in einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis miteinander auf Dauer kooperieren können, überschreitet.

  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 329/87

    Hinauskündigung eines Gesellschafters aus Anlaß des Todes eines anderen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 16 U 3/05
    Da nach Sinn und Zweck des § 139 BGB ein teilweise nichtiges Rechtsgeschäft aufrecht zu erhalten ist, erkennt der BGH eine quantitative Teilbarkeit und eine entsprechende Teilnichtigkeit an (BGHZ 105, 213 ff.).
  • BGH, 25.03.1985 - II ZR 240/84

    Wirksamkeit einer Übergangsklausel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 16 U 3/05
    Auch der Umstand, dass der Beklagte die Gesellschaft gegründet und aufgebaut hat, reicht nicht aus, den weitgehenden Eingriff in die Berufungsausübungsfreiheit der Klägerin zu rechtfertigen (BGH NJW 1985, 2421, 2422).
  • OLG Frankfurt, 23.06.2004 - 13 U 89/03

    GmbH: Sittenwidrigkeit einer "Hinauskündigungsklausel", nach der der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 16 U 3/05
    Aber selbst wenn man von einem Rechtsverhältnis ausginge, würde es am Feststellungsinteresse fehlen, denn dieses besteht nur dann, wenn ein Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, die zwischen den Parteien bestehende Unsicherheit über ein zwischen ihnen bestehendes Rechtsverhältnis alsbald zu beseitigen (allgemeine Ansicht, vgl. zuletzt OLG Frankfurt ZIP 2004 1801 ff.).
  • BGH, 13.07.1981 - II ZR 56/80

    Gesellschaftersausschließung nach freiem Ermessen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 16 U 3/05
    Ein solcher Ausgleich mag den von einer Kündigungsklausel ausgehenden Druck mindern, er kann ihn aber nicht ausschließen (BGHZ 81, 263 ff.).
  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 16 U 3/05
    Zwar können neben dem Rechtsverhältnis (hier: Gesellschaftsverhältnis) auch einzelne Rechte, Pflichten oder Folgen festgestellt werden (BGH NJW 1984, 1556), nicht aber Vorfragen des Rechtsverhältnisses oder einzelne Elemente (BGHZ 68 332).
  • BGH, 14.03.2005 - II ZR 153/03

    Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters ohne wichtigen Grund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 16 U 3/05
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung (zuletzt BGH ZIP 2005, 706 ff.) entschieden, dass eine gesellschaftsvertragliche Regelung gegen § 138 Abs. 1 BGB verstößt, die einem einzelnen Gesellschafter das Recht einräumt, Mitgesellschafter ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes aus einer Personengesellschaft auszuschließen.
  • OLG München, 24.06.1998 - 15 U 1625/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 16 U 3/05
    In einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht aber den Mitgesellschaftern ein durch einseitige Kündigungserklärung auszuübendes Übernahmerecht analog § 737 BGB bzw. analog § 140 Abs. 1 Satz 2 HGB zu, wenn der Gesellschaftsvertrag für die Kündigung eine Übernahme oder Fortsetzungsklausel enthält (OLG München NZG 1998, 937).
  • OLG Koblenz, 15.07.2014 - 3 U 1462/12

    Ausschluss eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen GbR: Übernahmerecht des

    Bei einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht den Mitgesellschaftern jedoch analog § 737 S. 1 BGB, § 140 Abs. 1 S. 2 HGB ein durch einseitige Erklärung auszuübendes Übernahmerecht zu, wenn der Gesellschaftsvertrag für den Fall der Kündigung eine Übernahme- oder Fortsetzungsklausel enthält (in Anknüpfung an OLG München, Urteil vom 24. Juni 1998, 15 U 1625/98, NZG 1998, 937 f.; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20. Oktober 2005, 16 U 3/05, NJW-RR 2006, 405 ff.).

    25 a) Zutreffend führt das Landgericht aus, dass bei einer zweigliedrigen Gesellschaft eine Ausschließung eines Gesellschafters unter Fortbestand der Gesellschaft grundsätzlich nicht möglich ist, da § 737 BGB, der den Ausschluss eines Gesellschafters behandelt, nicht unmittelbar anwendbar ist (Palandt-Sprau, BGB, 73. Auflage 2014, § 737 Rn. 1; Münchener Kommentar, BGB-Schäfer, 6. Auflage 2013, § 737 Rn. 6; OLG München, Urteil vom 24. Juni 1998 - 15 U1625/98 - NZG 1998, 937 f., zitiert nach Juris Rn. 29; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20. Oktober 2005 - 16 U 3/05 - NJW-RR 2006, 405 ff., zitiert nach Juris Rn. 79).

  • BGH, 07.05.2007 - II ZR 281/05

    Zeitliche Beschränkung der Beteiligung eines neu eintretenden Vertragsarztes an

    Das Berufungsgericht (NJW-RR 2006, 405 ff.) hat ausgeführt:.
  • OLG Hamm, 28.01.2009 - 8 U 176/06

    Feststellungsinteresse der Klage eines Gesellschafters auf Fortbestehen seiner

    Diese Auffassung beruht darauf, dass bei zweigliedrigen Gesellschaften vertreten wird, es bestehe ein Übernahmerecht analog § 140 I 2 HGB, wenn in der Person eines Gesellschafters ein Ausschließungsgrund (§ 737 S. 1 BGB) vorliegt und der Gesellschaftsvertrag eine Übernahmevereinbarung enthält (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, 405 und Urt. v. 10.01.2007, 19 U 216/05, veröffentlicht in BeckRS 2007; OLG Hamm (27. Zivilsenat), NJW-RR 2000, 482; Palandt/Sprau § 737 BGB, Rn. 1).
  • SG Marburg, 02.07.2008 - S 12 KA 895/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Erteilung eines Versorgungsauftrages zur

    OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 20.10.2005 - 16 U 3/05 - wies die Klage ab und gab der Widerklage statt.
  • SG Marburg, 12.12.2007 - S 12 KA 874/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - keine Klagebefugnis im

    OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 20.10.2005 - 16 U 3/05 - wies die Klage ab und gab der Widerklage statt.
  • SG Marburg, 12.12.2007 - S 12 KA 874/04

    Anfechtbarkeit von Ermächtigungen für Krankenhausärzte derselben Fachrichtungen

    OLG Frankfurt a. M. , Urt. v. 20.10.2005 - 16 U 3/05 - wies die Klage ab und gab der Widerklage statt.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.01.2007 - I-16 U 3/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7717
OLG Düsseldorf, 12.01.2007 - I-16 U 3/05 (https://dejure.org/2007,7717)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.2007 - I-16 U 3/05 (https://dejure.org/2007,7717)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - I-16 U 3/05 (https://dejure.org/2007,7717)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Anleger-GbR auf Schadensersatz gegen ihre kontoführende Bank wegen Beteiligung an einer betrügerischen Erlangung und Veruntreuung von Anlagegeldern; Verstoß eines Zusammenschlusses geschädigter Anleger gegen Regelungen des Rechtsberatungsgesetzes durch ...

  • Judicialis

    GWG § 2 Abs. 1; ; GWG § 2 Abs. 2; ; GWG § 8; ; GWG § 8 Abs. 1; ; GWG § 11; ; KWG § 32 Abs. ... 1 Satz 1; ; KWG § 25a Abs. 1 Ziff. 4; ; KWG § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; BGB § 195 nF; ; BGB § 254; ; BGB § 278; ; BGB § 328; ; BGB § 665; ; BGB § 675; ; BGB §§ 676a ff.; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; ZPO § 520; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; StGB § 261; ; StGB § 261 Abs. 5; ; StGB § 263; ; AO § 154

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Schadensersatzanspruch einer GbR wegen betrügerischer Erlangung und Veruntreuung von Anlagegeldern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 22.06.2004 - XI ZR 90/03

    Zurückverweisung nach Aufhebung eines Grundurteils; Pflichten der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2007 - 16 U 3/05
    Es geht hierbei und so auch im vorliegenden Fall nicht um vorvertragliche Aufklärungspflichten einer Bank, sondern ausschließlich um die ordnungsgemäße Abwicklung des Überweisungsverkehrs durch die hieran beteiligten Banken (BGH ZIP 2004, 1742, 1743).

    Sie müssen sich vielmehr streng innerhalb der Grenzen des ihnen erteilten formalen Auftrags halten (BGH ZIP 2004, 1742, 1743; BGH WM 2003, 430, 433; BGH WM 1991, 799, 800; OLG Karlsruhe ZIP 2004, 1900, 1901).

    Einen solchen Ausnahmefall hat die Rechtsprechung angenommen, wenn der beauftragten Bank der ersichtlich unmittelbar bevorstehende wirtschaftliche Zusammenbruch des Überweisungsempfängers oder der Empfangsbank bekannt ist (BGH ZIP 2004, 1742, 1743; BGH ZIP 1986, 1537 = WM 1986, 1409; BGH WM 1978, 588, 589; BGH WM 1961, 510, 511), wenn unklar ist, ob die erteilte Weisung fortbesteht oder nicht (BGH WM 1991, 57, 59), oder wenn sich der Verdacht des Missbrauchs der Vertretungsmacht durch einen Vertreter aufdrängen muss (BGH ZIP 2004, 1742, 1743; BGH WM 1976, 474; vgl. zum Ganzen auch Staub-Canaris, HGB (Bankvertragsrecht), 4. Aufl., Rn 104 ff.).

    Dieser soll, weil er anders als die Bank nicht über die entsprechenden Informationen verfügt, durch die Rückfrage in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zu ergreifen, um Schaden zu verhindern (BGH ZIP 2004, 1742, 1744).

    Die objektive Evidenz ist insbesondere dann gegeben, wenn sich nach den gegebenen Umständen die Notwendigkeit einer Rückfrage des Geschäftsgegners bei dem Vertretenen geradezu aufdrängt (BGH, Urt. vom 15.6.2004 - XI ZR 220/03 - BGH ZIP 2004, 1742, 1744; BGH WM 1999, 1617, 1618; BGHZ 127, 239, 241; BGH WM 1994, 1204, 1206; BGH WM 1992, 1362, 1363).

    Auch die bereits zitierte Entscheidung des BGH vom 22. Juni 2004 (ZIP 2004, 1742) zu Warn- und Schutzpflichten von Banken bezieht sich auf den Überweisungsverkehr, ohne dass ersichtlich wäre, dass der Bundesgerichtshof davon ausging, eine etwa anzunehmende Warnpflicht könne ausschließlich für das zwischen Auftraggeber und beauftragter Bank bestehende Vertragsverhältnis angenommen werden, keinesfalls jedoch könne eine Schutzwirkung zugunsten eines Dritten bestehen.

  • OLG Frankfurt, 20.09.1996 - 24 U 301/94

    Rechtmäßigkeit von Einreichung und Einzug eines Schecks; Verletzung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2007 - 16 U 3/05
    Dabei sind die Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 20. September 1996 (ZIP 1996, 1898) und des OLG Hamm vom 21. Oktober 1997 (NJW-RR 1998, 337) durchaus bekannt, welche die Beklagten für sich ins Feld führen können und die in ähnlich bzw. vergleichbar gelagerten Fällen eine besondere Schutzpflicht gegenüber einem Dritten verneint haben.

    Das OLG Frankfurt hat seine Rechtsauffassung einer mangelnden Schutz- oder Fürsorgepflicht zwar nicht näher begründet (ZIP 1996, 1898, 1900), jedoch ergibt sich aus der Sachverhaltsdarstellung des Urteils, dass die dort klagende Bank Anhaltspunkte für eine Veruntreuung wohl erst nach der Einlösung der Schecks erhalten hat.

  • OLG Hamm, 21.10.1997 - 7 U 48/97

    Girovertrag zwischen einer Bank und einer betrügerischen Anlagegesellschaft ist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2007 - 16 U 3/05
    Dabei sind die Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 20. September 1996 (ZIP 1996, 1898) und des OLG Hamm vom 21. Oktober 1997 (NJW-RR 1998, 337) durchaus bekannt, welche die Beklagten für sich ins Feld führen können und die in ähnlich bzw. vergleichbar gelagerten Fällen eine besondere Schutzpflicht gegenüber einem Dritten verneint haben.

    Das OLG Hamm hingegen (NJW-RR 1998, 337) hat eine Schutzwirkung zugunsten Dritter mit einer Begründung verneint, die nach Auffassung des Senats nicht tragfähig sein dürfte.

  • OLG Frankfurt, 31.01.1995 - 5 U 46/92

    Anwendung der Grundsätze über Verträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter können

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2007 - 16 U 3/05
    Letztlich braucht dies aber nicht vertieft zu werden, weil jedenfalls der - von der instanzgerichtlichen Rechtsprechung bereits vertretenen - Auffassung, dass eine Schutzwirkung zugunsten Dritter auch im Rahmen des allgemeinen Überweisungsverkehrs grundsätzlich anzuerkennen ist, zu folgen ist (vgl. OLG Düsseldorf WM 1982, 575 und WM 1987, 1008; OLG Frankfurt WM 1984, 726, BB 1995, 1208 und WM 1999, 1208, 1210; OLG München WM 1988, 373; Canaris aaO, Rn 21 ff.; MüKo-Gottwald, BGB, 4. Aufl., § 328 Rn 144 ff.).

    Darüber hinaus steht ihm ein unmittelbarer Schadensersatzanspruch gegen die Empfängerbank aus dem Giroverhältnis der beiden letztbeteiligten Banken zu, wenn diese ihren Auftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat (OLG Frankfurt BB 1995, 1208; Canaris aaO, Rn 25 und 395).

  • OLG Frankfurt, 29.09.1998 - 14 U 205/97

    Maßgeblichkeit der Empfängerbezeichnung im beleggebundenen Überweisungsverkehr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2007 - 16 U 3/05
    Letztlich braucht dies aber nicht vertieft zu werden, weil jedenfalls der - von der instanzgerichtlichen Rechtsprechung bereits vertretenen - Auffassung, dass eine Schutzwirkung zugunsten Dritter auch im Rahmen des allgemeinen Überweisungsverkehrs grundsätzlich anzuerkennen ist, zu folgen ist (vgl. OLG Düsseldorf WM 1982, 575 und WM 1987, 1008; OLG Frankfurt WM 1984, 726, BB 1995, 1208 und WM 1999, 1208, 1210; OLG München WM 1988, 373; Canaris aaO, Rn 21 ff.; MüKo-Gottwald, BGB, 4. Aufl., § 328 Rn 144 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.1987 - 6 U 243/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2007 - 16 U 3/05
    Abgesehen davon brauchen die Angaben in der Rubrik "Verwendungszweck" die Empfängerbank im Zweifel nicht zu interessieren (OLG Düsseldorf WM 1987, 954).
  • BGH, 18.05.1976 - VI ZR 241/73

    Schutzgesetz - Sozialversicherungsträger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2007 - 16 U 3/05
    Die Schaffung eines individuellen Schadensersatzanspruchs muss vom Gesetzgeber erkennbar erstrebt sein oder im Rahmen des haftpflichtrechtlichen Gesamtsystems zumindest als tragbar erscheinen (BGH DB 1976, 1665).
  • BGH, 21.10.1991 - II ZR 204/90

    § 264 a StGB als Schutzgesetz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2007 - 16 U 3/05
    Entscheidend ist die Intention des Gesetzgebers bei Erlass der Norm (BGH ZIP 1991, 1597).
  • BGH, 15.06.2004 - XI ZR 220/03

    Pflicht einer Bank zur Ausführung einer Überweisung zu Gunsten der Eltern des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2007 - 16 U 3/05
    Die objektive Evidenz ist insbesondere dann gegeben, wenn sich nach den gegebenen Umständen die Notwendigkeit einer Rückfrage des Geschäftsgegners bei dem Vertretenen geradezu aufdrängt (BGH, Urt. vom 15.6.2004 - XI ZR 220/03 - BGH ZIP 2004, 1742, 1744; BGH WM 1999, 1617, 1618; BGHZ 127, 239, 241; BGH WM 1994, 1204, 1206; BGH WM 1992, 1362, 1363).
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2007 - 16 U 3/05
    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH ZIP 2004, 500; BGH WM 2004, 417; BGH WM 2004, 172; BGH WM 2003, 2328; BGH WM 2003, 1710; BGH WM 2003, 918).
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

  • BGH, 19.04.1994 - XI ZR 18/93

    Verpflichtung aus einem nicht vom Kontoinhaber unterzeichneten Scheck

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

  • BGH, 17.11.1975 - II ZR 70/74

    Schadensersatzpflicht einer Bank bei schuldhafter Verletzung einer sich aus der

  • OLG Karlsruhe, 31.08.2004 - 17 U 79/03

    Bankenhaftung: Prüfungspflichten der Bank bei Überweisungsaufträgen im Verfahren

  • BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02

    Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines

  • BGH, 29.09.1986 - II ZR 283/85

    Warn- und Schutzpflichten der am Überweisungsverkehr beteiligten Banken bei einer

  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 277/98

    Offensichtlichkeit des Mißbrauchs einer umfassenden Kontovollmacht

  • BGH, 05.03.1991 - XI ZR 61/90

    Vorschussweise Überlassung von Liquidität an eine Bank - Rückzahlung eines

  • BGH, 29.05.1978 - II ZR 89/76

    Schutzpflichten der Deutschen Bundesbank im Abrechnungsverfahren - Entziehung der

  • BGH, 09.03.1961 - II ZR 105/60
  • BGH, 20.11.1990 - XI ZR 107/89

    Blanko-"Oberschrift" - "Oberschrift" ist keine Unterschrift iSv §§ 416, 440 Abs.

  • BGH, 23.09.1985 - II ZR 172/84

    Vorlegung eines Schecks durch Einreichung bei der Deutschen Bundesbank

  • BGH, 25.10.1994 - XI ZR 239/93

    Ausführung von Weisungen aufgrund einer postmortalen Vollmacht

  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 164/91

    Mißbrauch der Vertretungsmacht bei Abtretung einer Grundschuld zur Sicherung von

  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

  • BGH, 14.01.2003 - XI ZR 154/02

    Auslegung eines Überweisungsauftrags

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 6 U 164/16

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Interesse eines Kapitalanlegers an der

    Für eine Zulässigkeit der Klage hätten die Urteile des LG Düsseldorf (2a O 362/03) und des OLG Düsseldorf (I-16 U 3/05) gesprochen.

    Ihm war aus dem von ihm genannten Verfahren bekannt, dass die gewählte Konstruktion einen Verstoß gegen die Regelungen des RBerG darstellen und die Pool-GbR deswegen als nicht parteifähig angesehen werden könnte, denn dieses Problem war in dem fraglichen Verfahren bereits diskutiert worden (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.01.2007, I-16 U 3/05, zitiert nach juris).

    Diese unmissverständliche Belehrung war auch nicht im Hinblick darauf entbehrlich, dass der 16. Zivilsenat in dem o.g. Berufungsverfahren zu dem Ergebnis gekommen ist, es liege keine Rechtsberatung durch die Gesellschaft vor, weil bereits im Poolvertrag vorgesehen sei, dass die Ansprüche von einem Rechtsanwalt geltend gemacht werden (OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.01.2007, I-16 U 3/05, juris Rz 32).

  • OLG Köln, 11.03.2015 - 13 U 149/13

    Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrages einer geschädigten Gesellschaft wegen

    Ein geschäftsmäßiges Handeln ist daher nicht anzunehmen, denn der Rechtsverfolgungsgesellschaft obliegen keine Tätigkeiten mit beruflichen oder gewerblichen Charakter - zumindest soweit die rechtliche Beratung ein externer Anwalt bzw. eine Anwaltssozietät übernimmt (vgl. hierzu auch Dr. Marius Mann, NJW 2010, 2391ff.; Weth in Henssler/Prütting; BRAO, 4.Aufl. 2014, § 2 RDG Rz. 56a; OLG Düsseldorf, Urteil v. 12.1.2007, Az. 16 U 3/05).

    Im Ergebnis ist daher dem 16. Zivilsenat des OLG Düsseldorf (16 U 3/05) darin zuzustimmen, dass in Fällen der vorliegenden Art, in denen insbesondere im Gesellschaftsvertrag bereits die Bindung an einen festgelegten Rechtsanwalt enthalten ist, Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes, bzw. des RDG nicht verletzt sind, wobei diese Entscheidung - wenn auch ohne nähere Begründung - vom BGH mit Urteil vom 6.5.2008 - XI ZR 56/07 bestätigt worden ist.

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2012 - 1 U 26/12

    Wirksamkeit des Zusammenschlusses geschädigter Kapitalanleger zum Zwecke der

    Die Klägerin hat sich mit Schriftsatz vom 07.11.2012 auf eine Entscheidung des 16. ZiviIsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf berufen, der mit Urteil vom 12.01.2007 die Parteifähigkeit einer aus geschädigten Kapitalanlegern bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der ein ähnlich gestalteter "Poolvertrag" zugrunde lag, angenommen hat (Az. I-16 U 3/05, zitiert aus JURIS).
  • OLG Celle, 24.08.2022 - 3 U 191/21

    Autorisierung von Überweisungen; Missbrauch der Vertretungsmacht; Bankrecht;

    In der Folge kam es insgesamt 95 Mal zur Barabhebung von vier- bis fünfstelligen Beträgen, dies zum Teil bis zu fünfmal am Tag (vgl. Urteil der Vorinstanz, OLG Düsseldorf, vom 12. Januar 2007 - I-16 U 3/05 - juris, Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 3/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20638
OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 3/05 (1) (https://dejure.org/2006,20638)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.01.2006 - 16 U 3/05 (1) (https://dejure.org/2006,20638)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 16 U 3/05 (1) (https://dejure.org/2006,20638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer Urteilsergänzung; Auslegung eines Wettbewerbsverbots in einem (ärztlichen) Gemeinschaftspraxisvertrag

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