Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 14.01.2008

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.06.2008 - I-16 U 36/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,37879
OLG Düsseldorf, 27.06.2008 - I-16 U 36/07 (https://dejure.org/2008,37879)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2008 - I-16 U 36/07 (https://dejure.org/2008,37879)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 2008 - I-16 U 36/07 (https://dejure.org/2008,37879)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,37879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung eines "Händlervertrags" über den Vertrieb von Motorrädern aufgrund eines Verstoßes gegen ein Konkurrenzverbot; Frist für eine fristlose Kündigung nach Erlangung der Kenntnis von den maßgeblichen Umständen

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Motorräder -, wichtiger Grund, Konkurrenztätigkeit, Geschäftsraumpartnerschaft, Umgehung des Wettbewerbsverbots über den Ehepartner, Wettbewerb, Überlegungsfrist, Verwirkung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung, Dauerverhalten, Dauerverstoß, dauerhafter ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.12.1993 - VIII ZR 157/92

    Zeitliche Begrenzung für die fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2008 - 16 U 36/07
    Sie ist der Auffassung, dass der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung des BGH (NJW 1994, 722) keine Pflichtverletzung mit Dauercharakter zugrunde läge.

    § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB ist auf das Handelsvertreterverhältnis und das ihm ähnliche Vertragshändlerverhältnis nicht, auch nicht analog anwendbar ( BGH NJW 1982, 2433 ; BGH NJW 1987, 57 ; BGH NJW 1994, 722; Baumbach/Hopt, § 89 a Rn. 30).

    Ein zweimonatiges Zuwarten wird in der Regel nicht mehr als angemessene Zeitspanne zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Überlegung der Folgerungen hierauf angesehen, weil es darauf hindeutet, dass der Kündigende das beanstandete Verhalten selbst als nicht so schwerwiegend empfunden hat, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem anderen Teil bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist (BGH NJW 1994, 722 ff).

  • BGH, 03.07.1986 - I ZR 171/84

    Bestimmung einer Frist zur außerordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2008 - 16 U 36/07
    § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB ist auf das Handelsvertreterverhältnis und das ihm ähnliche Vertragshändlerverhältnis nicht, auch nicht analog anwendbar ( BGH NJW 1982, 2433 ; BGH NJW 1987, 57 ; BGH NJW 1994, 722; Baumbach/Hopt, § 89 a Rn. 30).
  • BGH, 08.07.1982 - III ZR 60/81

    Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2008 - 16 U 36/07
    § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB ist auf das Handelsvertreterverhältnis und das ihm ähnliche Vertragshändlerverhältnis nicht, auch nicht analog anwendbar ( BGH NJW 1982, 2433 ; BGH NJW 1987, 57 ; BGH NJW 1994, 722; Baumbach/Hopt, § 89 a Rn. 30).
  • BGH, 15.02.1967 - VIII ZR 222/64

    Anspruch auf Zahlung eines Pachtzinses - Kündigung eines Pachtvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2008 - 16 U 36/07
    Es entspricht jedoch einem allgemeinen Rechtsgedanken, dass das Recht zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund nur innerhalb angemessener Zeit ausgeübt werden kann, nachdem der Berechtigte von den Kündigungstatsachen Kenntnis erlangt hat ( BGH WM 1967, 515, 517).
  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 117/90

    Fristlose Kündigung eines Versicherungsvertretervertrages; Provisionsanspruch des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2008 - 16 U 36/07
    Entscheidend für die Frage, binnen welcher Frist die fristlose Kündigung nach Erlangung der Kenntnis von den maßgeblichen Umständen ausgesprochen werden muss, ist der angemessene Zeitraum, den der Kündigungsberechtigte zur Sachverhaltsaufklärung und Überlegung benötigt ( BGH BB 1983, 1630 ; BGH BB 1992, 1162 ; Entscheidung des Senats vom 02.10.1998, AZ 16 U 155/95).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.1998 - 16 U 155/95

    Wichtiger Grund, Wettbewerbstätigkeit des HV, Verstoß gegen das Konkurrenzverbot,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2008 - 16 U 36/07
    Entscheidend für die Frage, binnen welcher Frist die fristlose Kündigung nach Erlangung der Kenntnis von den maßgeblichen Umständen ausgesprochen werden muss, ist der angemessene Zeitraum, den der Kündigungsberechtigte zur Sachverhaltsaufklärung und Überlegung benötigt ( BGH BB 1983, 1630 ; BGH BB 1992, 1162 ; Entscheidung des Senats vom 02.10.1998, AZ 16 U 155/95).
  • LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11

    Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle

    Das gilt grundsätzlich auch für einen andauernden Verstoß gegen vertragliche Pflichten (OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.6.2008 - 16 U 36/07, juris; im Ergebnis auch BGH, Urt. v. 12.3.1992 - I ZR 117/90, MDR 1992, 950; a.A. zu § 626 Abs. 2 BGB BGH, Urt. v. 20.06.20065 - II ZR 18/03, MDR 2005, 1422: Kündigung GmbH-Geschäftsführer).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.01.2008 - 16 U 36/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14111
OLG Köln, 14.01.2008 - 16 U 36/07 (https://dejure.org/2008,14111)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.01.2008 - 16 U 36/07 (https://dejure.org/2008,14111)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Januar 2008 - 16 U 36/07 (https://dejure.org/2008,14111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,14111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03

    Rechtsstellung der einlösenden Bank bei Unwirksamkeit der Scheckbegebung wegen

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2008 - 16 U 36/07
    Für sie gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes das Recht des Staates, in dem sie Wirkung entfalten soll, das heißt das Recht des Orts, an dem von ihr Gebrauch gemacht wird (vgl. BGH NJW 2004, 1315, 1316; 1990, 3088).
  • BGH, 26.04.1990 - VII ZR 218/89

    Maßgebliches Recht für die Vertretungsmacht eines ständigen Vertreters einer

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2008 - 16 U 36/07
    Für sie gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes das Recht des Staates, in dem sie Wirkung entfalten soll, das heißt das Recht des Orts, an dem von ihr Gebrauch gemacht wird (vgl. BGH NJW 2004, 1315, 1316; 1990, 3088).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht