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   OLG Düsseldorf, 16.01.2009 - I-16 U 68/08   

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https://dejure.org/2009,23658
OLG Düsseldorf, 16.01.2009 - I-16 U 68/08 (https://dejure.org/2009,23658)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.01.2009 - I-16 U 68/08 (https://dejure.org/2009,23658)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Januar 2009 - I-16 U 68/08 (https://dejure.org/2009,23658)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 32; BGB § 826
    Ansprüche gegen einen in den USA ansässigen Broker auf Schadensersatz wegen der Durchführung von Optionsgeschäften an US-amerikanischen Börsen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 32 ; BGB § 826
    Ansprüche gegen einen in den USA ansässigen Broker auf Schadensersatz wegen der Durchführung von Optionsgeschäften an US-amerikanischen Börsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - 15 U 18/07

    Keine Aufklärungspflichten nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 , 2 WpHG a.F. für nachgelagerte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2009 - 16 U 68/08
    Grundsätzlich kann sich ein Brokerhaus darauf verlassen, dass ein von den zuständigen Behörden genehmigtes und überwachtes Finanzdienstleistungsinstitut keine Schädigung der Anleger verursacht (OLG Düsseldorf, I-15 U 18/07, Urt. v. 23. Januar 2008, vorgelegt als Anlage BB 3; OLG Frankfurt a.M., 16 U 106/05, Urt. vom 8. Juni 2006, vorgelegt als Anlage B 31).

    Auch die nach der Rechtsprechung des BGH im deutschen Recht geltende Kausalitätsvermutung, wonach zugunsten des Anlegers davon ausgegangen wird, dass dieser die ihm verlustbringenden Börsentermingeschäfte bei ausreichender Risikoaufklärung nicht getätigt hätte, musste ein ausländisches Brokerhaus wie die Beklagte nicht zu der Vermutung veranlassen, dass sich Anleger nur deswegen auf hochspekulative Börsentermingeschäfte eingelassen haben, weil sie von ... bzw. ... - auf der Grundlage deutscher Gesetze und insbesondere in Deutschland ergangener höchstrichterlicher Rechtsprechung - nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt worden sind (so zu Recht OLG Düsseldorf, I-15 U 18/07, Urt. v. 23. Januar 2008).

    Derartiges festzustellen, übersteigt nicht nur den Rahmen dessen, was einem ausländischen Brokerhaus ohne konkrete Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten des Finanzdienstleisters an Überprüfungsmaßnahmen in Bezug auf die Risikoaufklärung des Optionsvermittlers abverlangt werden kann (vgl. hierzu wiederum OLG Düsseldorf, I-15 U 18/07, Urt. v. 23. Januar 2008).

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 9 U 17/08

    Haftung eines Brokerhauses für Schäden aus Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2009 - 16 U 68/08
    Denn dann folgt die Unwirksamkeit der Schiedsabrede aus einer entsprechenden Anwendung des Art. 42 EGBGB (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. März 2008, I-6 U 109/07, Urteilsumdruck Seite 10 zur Akte als Anl. KK 5 gereicht, sowie OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2008, I-9 U 17/08, Urteilsumdruck Seite 11, zur Akte als Anl. KK 6 gereicht).

    Selbst wenn man von einer wirksamen Vereinbarung des Rechts des U.S. Bundesstaats New York ausgehen wollte, wofür, wie bereits ausgeführt, indes nichts ersichtlich ist, wird die durch dieses Vertragsstatut begründete Bindung an das New Yorker Recht dadurch überlagert, dass im Verhältnis des Klägers zur "Hauptäterin" ... deutsches Recht Anwendung findet (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Urt. vom 6. März 2008, I-6 U 109/07, vorgelegt als Anl. KK 5, sowie Urt. vom 16. Juni 2008, I-9 U 17/08, vorgelegt als Anl. KK 6).

    Während verschiedene Kammern des Landgerichts Düsseldorf die durch ... erteilte Aufklärung jedenfalls als so weitgehend angesehen haben, dass von einer sittenwidrigen Ausnutzung der Überlegenheit des Vermittlers nicht mehr ausgegangen werden könne, hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seinem Urteil vom 16. Juni 2008 (I-9 U 17/08, vorgelegt als Anl. KK 6) die im Geschäftsbesorgungsvertrag und im Merkblatt "Risiken von Termingeschäften im Überblick" (Anl. K 8) als nicht ausreichend angesehen, da dort lediglich abstrakte und typisierte Risikohinweise enthalten seien, die nicht dazu geeignet seien, eine anlegergerechte und objektgerecht Aufklärung zu gewährleisten.

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07

    Anspruch auf Schadensersatz bei Vorliegen einer kick-back Vereinbarung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2009 - 16 U 68/08
    Denn dann folgt die Unwirksamkeit der Schiedsabrede aus einer entsprechenden Anwendung des Art. 42 EGBGB (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. März 2008, I-6 U 109/07, Urteilsumdruck Seite 10 zur Akte als Anl. KK 5 gereicht, sowie OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2008, I-9 U 17/08, Urteilsumdruck Seite 11, zur Akte als Anl. KK 6 gereicht).

    Selbst wenn man von einer wirksamen Vereinbarung des Rechts des U.S. Bundesstaats New York ausgehen wollte, wofür, wie bereits ausgeführt, indes nichts ersichtlich ist, wird die durch dieses Vertragsstatut begründete Bindung an das New Yorker Recht dadurch überlagert, dass im Verhältnis des Klägers zur "Hauptäterin" ... deutsches Recht Anwendung findet (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Urt. vom 6. März 2008, I-6 U 109/07, vorgelegt als Anl. KK 5, sowie Urt. vom 16. Juni 2008, I-9 U 17/08, vorgelegt als Anl. KK 6).

  • BGH, 21.10.2003 - XI ZR 453/02

    Aufklärung über die Risiken von Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2009 - 16 U 68/08
    Auch spricht für eine unzureichende Aufklärung das Fehlen des nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 2004, 203, 204) für erforderlich gehaltenen Hinweises, dass der Aufschlag vor allem Anleger, die mehrere verschiedene Optionen erwerben, aller Wahrscheinlichkeit nach im Ergebnis praktisch chancenlos macht.

    Wird Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken von Warentermin- oder Optionsgeschäften verlangt, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist gem. § 852 Abs. 1 BGB a.F., § 199 Abs. 1 BGB nicht, bevor der Gläubiger die Umstände kennt, aus denen sich die Rechtspflicht zur Aufklärung ergibt (BGH NJW 2002, 2777 sowie NJW-RR 2004, 203, 206).

  • BGH, 08.05.2001 - XI ZR 192/00

    Ausführung von Stillhalteroptionsgeschäften ohne Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2009 - 16 U 68/08
    Bei einer solchen gestaffelten Einschaltung mehrerer Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist grundsätzlich nur das kundennähere - ... - zur Befragung und dementsprechenden Aufklärung verpflichtet (BGHZ 147, 343, 353 m.w.N.).
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2009 - 16 U 68/08
    Für den einzelnen Teilnehmer muss ein Verhalten festgestellt werden können, das den rechtswidrigen Eingriff in das fremde Rechtsgut unterstützt hat und das von der Kenntnis der Tatumstände und dem auf die Rechtsgutverletzung gerichteten Willen getragen war (BGH NJW 2004, 3423, 3425).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 16 U 106/05

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Gerichtsstand der möglichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2009 - 16 U 68/08
    Grundsätzlich kann sich ein Brokerhaus darauf verlassen, dass ein von den zuständigen Behörden genehmigtes und überwachtes Finanzdienstleistungsinstitut keine Schädigung der Anleger verursacht (OLG Düsseldorf, I-15 U 18/07, Urt. v. 23. Januar 2008, vorgelegt als Anlage BB 3; OLG Frankfurt a.M., 16 U 106/05, Urt. vom 8. Juni 2006, vorgelegt als Anlage B 31).
  • BGH, 21.09.1993 - XI ZR 52/92

    Börsentermingeschäft - Rechtswahlklausel - Schiedsvertrag - New York - Ordre

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2009 - 16 U 68/08
    Dies gilt auch für die Ausführungen zum österreichischen Recht in der Anl. B 45. Entgegenstehendes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. September 1993 (NJW-RR 1993, 1519, zur Akte als Anlage B 47 gereicht).
  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 70/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2009 - 16 U 68/08
    Eine kickback-Vereinbarung liegt vor, wenn bei Direktgeschäften der Broker in Absprache mit dem Vermittler höhere Kommissionen als die selbst beanspruchten ausweist und den überschießenden Teil an den Vermittler abführt (BGH, Urt. vom 28. Februar 1989, XI ZR 70/88, WM 1989, 1047 ff., juris Rn. 30).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2009 - 16 U 68/08
    Soweit, wie hier, § 32 ZPO zur Begründung der internationalen Zuständigkeit herangezogen wird, ist die Entscheidungsbefugnis der deutschen Gerichte auf deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen beschränkt (BGH NJW 2003, 828, 830; BGH NJW 1996, 1411, 1413).
  • BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07

    Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen

  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 150/01

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Terminoptionsvermittlers; Verjährung von

  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

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